Fotos in Polizeiuniform rechtswidrig? 333

Original von M.K.Munich - Weißwurstschorle!
Wenn aber Schauspielerin XYZ im Neuen Dieter Wedel Film auf St. Pauli in ebendieser Uniform einen Hartgeldluden beglückt...bin ich mir fast sicher es gäbe vorab eine Sondergenehmigung für die Szene!

Obwohl den Film evtl Millionen von Menschen sehen, und das kümmerliche Bildchen hier nur eine Handvoll Personen.

Das ist es was mir immer nicht eingehen mag...Das Gesetz steht fest und klar, kann aber im Bedarfsfall gebeugt werden.



Hierzu wurde schon geantwortet:
Die Produktionsfirma des Films hat eine Genehmigung des jeweiligen Landes.
#121Report
20.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit


Hierzu wurde schon geantwortet:
Die Produktionsfirma des Films hat eine Genehmigung des jeweiligen Landes.


Janu, is klar...und Bates bekommt ne Anzeige für die gleiche Sache in klein.

Ich versteh ja das Gesetze eingehalten gehören...absolut, nur will mir da die Verhältnismäßigkeit nicht so recht eingehen...oder hätte der gute Bates etwa auch eine Genehmigung für das Bild bekommen wenn er sie vorher beantragt hätte?

Gleiches Recht für alle...oder gibt´s doch mehr Recht für manche?
#122Report
Original von M.K.Munich - Weißwurstschorle!
Janu, is klar...und Bates bekommt ne Anzeige für die gleiche Sache in klein.
Ich versteh ja das Gesetze eingehalten gehören...absolut, nur will mir da die Verhältnismäßigkeit nicht so recht eingehen...oder hätte der gute Bates etwa auch eine Genehmigung für das Bild bekommen wenn er sie vorher beantragt hätte?
Gleiches Recht für alle...oder gibt´s doch mehr Recht für manche?


Denkst du, dass bates sich auf das selbe maß an kunstfreiheit berufen kann, wie die produktionsfirma?

außerdem zahlt die dem land doch kohle, der film wird vom irgendeiner landesanstalt gefördert und so...

gleiches recht für alle, das stimmt, aber es muss auch GLEICH sein und das foto von bates ist nicht das gleiche wie ein großer kinofilm...
#123Report
20.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[...]
Denkst du, dass bates sich auf das selbe maß an kunstfreiheit berufen kann, wie die produktionsfirma?

außerdem zahlt die dem land doch kohle, der film wird vom irgendeiner landesanstalt gefördert und so...

gleiches recht für alle, das stimmt, aber es muss auch GLEICH sein und das foto von bates ist nicht das gleiche wie ein großer kinofilm...

ja, das kann bates. es gibt kunstfreiheit und nicht ein "maß an kunstfreiheit". und bezahlen muss man dafür auch nicht. ebenso gibt es in der hinsicht keinen gesetzlichen unterschied zwischen einem privaten lichtbild(werk) und einem öffentlich geförderten kinofilm oder einer vorabendserie...
#124Report
Original von Henning Zachow *Caro mal niedlich ;)*
ja, das kann bates. es gibt kunstfreiheit und nicht ein "maß an kunstfreiheit". und bezahlen muss man dafür auch nicht. ebenso gibt es in der hinsicht keinen gesetzlichen unterschied zwischen einem privaten lichtbild(werk) und einem öffentlich geförderten kinofilm oder einer vorabendserie...


nicht alles absichtlich falsch verstehen.

wenn bates keine ausnahmegenehmigung bekommt, der kinofilm aber schon, dann wird doch sicherlich jedem hier einleuchten, warum, oder?

und natürlich gibt es ein maß bei kunst. wenn die zuständige behörde entscheidet, dass es beim kinofilm ok ist mit der genehmigung, bei bates aber nicht, dann hält die behörde den künstlerischen anspruch beim kinofilm für größer, also misst sie es.

wie ich schon sagte, wenn sich jeder auf die kunstfreiheit beruft, dann könnte man damit jedes gesetz aushebeln und dem ist nicht so. man muss eine güterabwägung durchführen und schauen, welcher künstlerische anspruch so hoch ist, dass man dieses und jenes tun darf.
das ist doch ganz normal und das wird doch jedem einleuchten.

die kinoproduktion darf eine straße sperren für einen film. heißt das, dass nun jeder hobby fotograf das auch genehmigt bekommen muss? nein!
#125Report
Original von Henning Zachow *Caro mal niedlich ;)*
[...] ebenso gibt es in der hinsicht keinen gesetzlichen unterschied zwischen einem privaten lichtbild(werk) und einem öffentlich geförderten kinofilm oder einer vorabendserie...


das stimmt, es ist alles kunst, man hat die entsprechenden rechte daran und so weiter.

aber wenn man mit seiner "kunst" nun etwas tun möchte, was jemand erlauben müsste, dann wird die kunst halt doch gemessen...

dem einen wird es erlaubt und dem anderen nicht.
#126Report
Original von DOCTOR SPEEDLITE [MK-Sommertreff am 16./17. Juli]
Ich empfehle da Phantasieuniformen alá Göring oder Gaddafi...

Eine echte Uniform mit Hoheitsabzeichen kann Ärger bringen.

Gruß Uwe


Hermann's Uniform sicher auch, da ist auch ein Hoheitszeichen, welche in D verboten sind zu zeigen, drauf :D
#127Report
[gone] Thomas-Masuhr-Fotografie
21.06.2011
Aussage die ich von einer Person des Landes NRW erhalten habe war, sinngemäß:

Alles kein Problem, bitte nicht in der Öffentlichkeit, da die entsprechenden Stellen informieren und auf keinen Fall den anschein Erwecken das es sich um eine eingefangene Situation, die dokumentarisch sein könnte, handeln könnte. Als Beispiel wurde gestellte Polizeigewalt genannt. Hoheitsabzeichen seien wohl geduldet, wie auf anderen Artikeln, es sei denn es läge definitiv ein Mißbrauch vor. Man könnte diese aber auch einfach Spiegeln.

Anders sähe es aus wenn die Person in der Uniform den Beruf ausübt, das sei dann Mißbrauch der Uniform und hätte für diese Person disziplinarische Konsequenzen, egal ob angezogen und in den erotischen Bereich abdriftend.

Dieser Standpunkt wurde auch von anderen Institutionen (Land, Bund) ähnlich bestätigt. Auskunft geben die zuständigen Stellen gerne.



Mal kurz gefragt: Das besagte Fotos wurde also in Hamburg bei der Polizei und dem Senat dubliziert und verteilt? Ohne Wissen des Künstlers?
#128Report
21.06.2011
die frage, ob es im konkreten fall hier kunst sein könnte haben wir noch nicht geklärt

was wollte der "künstler" mit seinem bild/der darstellung zum ausdruck bringen? wollte er vielleicht doch ein sinnbild schaffen und/oder sozialkritisch auf etwas hinweisen - was könnte hier die bildaussage sein?

mir fällt da bei dem werk von bates als mögliche deutung spontan ein .... "polizeibeamtinnen sind schlampen"

;-)
#129Report
21.06.2011
Meine Güte...da ist man mal ein Weilchen weg....
Aber immerhin ein Smiley von Bernd Saller. ;)

Und nun hat sich also der Kripobeamte zu Wort gemeldet...okay.

Allerdings solltest du nicht vergessen, dass ich unsere gesamte Konversation noch in meinem Postfach habe, da kannst du auf deiner Seite soviel löschen wie du möchtest.

Somit sage ich dem geneigten Leser: Glaubt nicht alles, was der Herr hier von sich gibt!

Ganz besonders nicht dieser Tinnef mit dem "Bilder wurden in der Behörde rumgezeigt um herauszufinden, ob es sich um eine Beamtin handelt!"
(sie scheint sich sehr gut verstecken zu können!?) ;)

Ansonsten habe ich keine Lust dieses 'subjektive Rechtsempfinden des F. Dreyer' mit dem Kripomenschen nochmal zu diskutieren....
#130Report
21.06.2011
hey bates

ich habe von dir ne antwort erwartet, ob und wie du zu "deiner kunst" stehst *g
#131Report
21.06.2011
Original von Bernd Saller
hey bates

ich habe von dir ne antwort erwartet, ob und wie du zu "deiner kunst" stehst *g


Was soll ich darauf schon antworten?

*Old Stuff* aber, ja, tu ich.

Und die Aussage...?: 'Ich tu einer Bekannten einen gefallen'!?
#132Report
21.06.2011
also stehst du auch zu der von mir oben genannten möglichen - und für mich naheliegenden - deutung ... "polizeibeamtinnen sind schlampen"

Original von Bates
[quote]Original von Bernd Saller
hey bates

ich habe von dir ne antwort erwartet, ob und wie du zu "deiner kunst" stehst *g


Was soll ich darauf schon antworten?

*Old Stuff* aber, ja, tu ich.[/quote]
#133Report
21.06.2011
[quote]Original von Bernd Saller
also stehst du auch zu der von mir oben genannten möglichen - und für mich naheliegenden - deutung ... "polizeibeamtinnen sind schlampen"

[quote]

Nein. Auf so ein blöde Idee würde ich nie kommen.
Eher: 'Polizistinnen müssen auch in Uniform nicht unbedingt aussehen wie Männer.'
#134Report
21.06.2011
Bates, hast Du mal so ganz offiziell bei der Bullizei gefragt?

ich mein, Du hast nun von mindestens 4 seiten gehört das die nachgefragt haben und einfach nur die Abzeichen weg müssten, nun könnte man annehmen das da evtl. etwas dran ist und bei den freunden in blau selbst nach fragen.

ob Du Dich nun mit dem kripo-menschen hier disst, oder ob ihr nachher kuscheln geht ist hier völlig egal!

ach und andeutungen zu machen das die junge dame evtl. doch polizeibeamtin ist, ist nicht umbedingt förderlich. ;o)
#135Report
21.06.2011
dass du auf "so eine blöde idee" nicht kommen würdest schützt dich nicht vor strafe ...

(würde dir jetzt vielleicht ein richter sagen ... und sich dabei denken ... der hält mich wohl für blöde ...)
#136Report
21.06.2011
Original von eckisfotos
Ich habe keine Ahnung von Dienstvorschriften usw. und bin auch kein Jurist. Mich hat eigentlich der Vergleich mit EDEKA überzeugt. Also wenn das auf dem Bild ein EDEKA-Kittel wäre, dann wären Probleme wegen der Verwendung des Firmenschriftzugs durchaus möglich. Spricht viel dafür, dasss das bei der Polizei auch so sein könnte.


In bestimmten Bereichen (da muss ich meinen Post von irgendwo vorne korrigieren) ist Polizei seit 2006 als Wortmarke des Freistaates Bayern eingetragen (für Registrierkassen, Rechenmaschinen, Brillen. Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibwaren; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel), E-Mail-Datendienste.

Heisst für mich, dass ein T-Shirt, eine Jacke etc. mit Polizei drauf zunächst keine Markenrechtsverletzung darstellt, ein Foto davon dann wohl auch nicht.

Original von eckisfotos
Übrigens habe ich mal eine Polizeikommisarin kennengelernt, die meine Waffennachbildung albern fand und meinte, dass sie ihre Dienstwaffe mitgebracht hätte, wenn sie gewusst hätte, dass Aufnahmen mit einer Waffe entstehen sollten. Das fand ich bedenklich.


Für den Fotografen eher nicht - soweit ich weiß, ist es nicht justitiabel, Schusswaffen, ob nun mit oder ohne Komissarin dran, abzubilden.
#137Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
(...)
und natürlich gibt es ein maß bei kunst. wenn die zuständige behörde entscheidet, dass es beim kinofilm ok ist mit der genehmigung, bei bates aber nicht, dann hält die behörde den künstlerischen anspruch beim kinofilm für größer, also misst sie es.

wie ich schon sagte, wenn sich jeder auf die kunstfreiheit beruft, dann könnte man damit jedes gesetz aushebeln und dem ist nicht so. man muss eine güterabwägung durchführen und schauen, welcher künstlerische anspruch so hoch ist, dass man dieses und jenes tun darf.
das ist doch ganz normal und das wird doch jedem einleuchten.

(...)


Diese Einschätzung der Kunstfreiheit ist nicht falsch ... sie ist völlig abwegig.

1.) Die Kunstfreiheit ist vorbehaltlos - sie unterliegt nicht (wie viele andere Grundrechte) einem Gesetzesvorbehalt
2.) Die Kunstfreiheit kann nur durch Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte eingeschränkt werden (Stichwort hierzu: Schrankentrias)
3.) Eine Behörde, die den "Kunstgehalt" meint beurteilen zu müssen, hat mit Sicherheit Spaß daran, die Entscheidung spätestens vom BVerfG um die Ohren gehauen zu bekommen (Urteile hierzu gibt er zur Genüge - z.B. "Scherenschnitte")
4.) Der Begriff Kunst ist vom BVerfG hinreichend oft definiert worden - einen Ermessenspielraum für Behörden gibt es eigentlich nicht mehr.
#138Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit


Außerdem ist es ja nicht von ungefähr eine Straftat, es scheint also schon irgend etwas verwerfliches dran zu sein.



Eine ganz faszinierende Logik. Die Einstufung von Kunst als "verwerflich" hat auch mal was. Aber ist es wirklich eine Straftat? Da habe ich meine gerüttelten Zweifel.
#139Report
21.06.2011
ich glaube bates kunst besteht eher darin, sich in einem verfahren um kopf und kragen zu schwätzen ... seine kunstfreiheit hätte er sich mit seiner einlassung von oben verspielt ...
#140Report

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