Fotos in Polizeiuniform rechtswidrig? 333
22.06.2011
Ich mache bald n Bildchen und scribbel nicht drunter das es "keine" Polizistin ist.
Wenn ich wirklich angeklagt werde, wäre das das Beste was mir passieren könnte. Ich wäre ein gemachter Mann...
Is dann echt egal ob ich verknackt werde oder nicht.
(Ich hoffe einfach mal das ich als Ersttäter kein ganzes Jahr absitzen muss. ^^)
Jedenfalls....
....man wird sich um mich reissen und mich rumreichen.
Werbüüüng...
Talkshows....
Interviews....
Wenn ich wirklich angeklagt werde, wäre das das Beste was mir passieren könnte. Ich wäre ein gemachter Mann...
Is dann echt egal ob ich verknackt werde oder nicht.
(Ich hoffe einfach mal das ich als Ersttäter kein ganzes Jahr absitzen muss. ^^)
Jedenfalls....
....man wird sich um mich reissen und mich rumreichen.
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#302Report
#303
22.06.2011
Original von Henning Zachow *Caro mal niedlich ;)*
das gericht hat anerkannt, dass durch den begleittext sichergestellt wurde, dss sich die polizei nicht vor den karren genau einer partei spannen lässt.
Nein, davon steht in der Begründung nichts drin, auch im gesamten Begründungstext (wenn ich den hier abdrucke, dann wäre das eine unerlaubte Vervielfätigung und kein Zitat mehr...) steht nichts davon drin, dass der Typ die Polizei für seine Wahlkampfzwecke der Grünen missbraucht hätte.
Also dieser Argumentation folgt das OLG nicht.
Aber natürlich habt ihr recht, dass es schon ein unterscheid ist, was hier vorliegt und was das OLG zu entscheiden hatte.
#304Report
22.06.2011
Viele Leute, viele unterscheidliche Meinungen.
Mir ist nun glaube ich, der Gesprächsstoff ausgegangen.
Ich bin der Meinung, dass das von mir zitierte Urteil nahe an das von Bates herankommt und dass Bates und das Model, wenn sie dieses Foto nochmals in dieser Form veröffentlichen, vielleicht juristisch einen auf den Deckel kriegen könnten.
Es wäre meiner Argumentation nach nicht abwägig, aber die Juristerei ist eine Geisteswissenschaft und es gibt unzählige Möglichkeiten, solch eine Sache in die eine oder andere Richtung zu lenken.
Und selbst wenn es keine strafbare Handlung wäre, oder wenn die Staatsanwaltschaft es einfach als zu geringfügig ansieht, dann bleibt immer noch das jeweilige Bundesland, welches solche Bilder vielleicht nicht veröffentlicht haben möchte, weil es deren Landeswappen ist und dagegen vorgeht...
Mir ist nun glaube ich, der Gesprächsstoff ausgegangen.
Ich bin der Meinung, dass das von mir zitierte Urteil nahe an das von Bates herankommt und dass Bates und das Model, wenn sie dieses Foto nochmals in dieser Form veröffentlichen, vielleicht juristisch einen auf den Deckel kriegen könnten.
Es wäre meiner Argumentation nach nicht abwägig, aber die Juristerei ist eine Geisteswissenschaft und es gibt unzählige Möglichkeiten, solch eine Sache in die eine oder andere Richtung zu lenken.
Und selbst wenn es keine strafbare Handlung wäre, oder wenn die Staatsanwaltschaft es einfach als zu geringfügig ansieht, dann bleibt immer noch das jeweilige Bundesland, welches solche Bilder vielleicht nicht veröffentlicht haben möchte, weil es deren Landeswappen ist und dagegen vorgeht...
#305Report
22.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Henning Zachow *Caro mal niedlich ;)*
das gericht hat anerkannt, dass durch den begleittext sichergestellt wurde, dss sich die polizei nicht vor den karren genau einer partei spannen lässt.
Nein, davon steht in der Begründung nichts drin, auch im gesamten Begründungstext (wenn ich den hier abdrucke, dann wäre das eine unerlaubte Vervielfätigung und kein Zitat mehr...)[/quote]
§ 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz:
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
#306Report
22.06.2011
Original von Sylvio D. (sammelt Modellschätze)
Sind eigentlich auch Fotos in Moderatorenuniform straffrei?
Nein. Zuwiederhandlungen werden mit mindestens fünf Stunden Newcomerhandybildergucken bestraft. ;-)
#307Report
[gone] Abgemeldet
22.06.2011
Also mit dem Hinweis: "Foto gestellt - kein echter Polizeibeamter" wäre eine Studioaufnahme eines nicht echten Polizeibeamten dann legal?
Persönlich halte ich die Benutzung von Polizei-Symbolen für Wahlwerbung für einen wirklichen Missbrauch (für welche Partei hatte dieses Plakat geworben?) bzw eine nichtlegitime Amtsanmaßung.
Persönlich halte ich die Benutzung von Polizei-Symbolen für Wahlwerbung für einen wirklichen Missbrauch (für welche Partei hatte dieses Plakat geworben?) bzw eine nichtlegitime Amtsanmaßung.
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
@ Bates
Ich habe nach langem Suchen endlich ein Urteil gefunden, das besagt, dass das Veröffentichen von nicht öffentlich gefertigte Fotos in Polizeiuniform eine Straftat ist:
OLG Oldenburg, Urteil vom 05-09-1983 - Ss 316/83
Wer sich, ohne Polizeibeamter zu sein, in einer Polizeiuniform zwecks Wahlwerbung für eine bestimmte Partei fotografieren und das Lichtbild in der Presse veröffentlichen läßt, verstößt nicht gegen § 132a Abs. I Nr. 4 StGB,
1. wenn der eigentliche Fototermin ohne Gegenwart der Allgemeinheit stattfindet
2. und das veröffentlichte Lichtbild aufgrund eines daneben stehenden Begleittextes als lediglich ein Wahlkampfmittel zu erkennen ist .
Hier wurde der Angeklagte zwar nicht (wie von Dir gefordert) verurteilt, aber aus dem Leitsatz des OLG geht hervor, warum er nicht verurteilt wurde und ich denke mal, dass Du soweit abstrahieren kannst und diesen Sachverhalt auf Dein Foto anwenden kannst:
Nur weil im Urprungssachverhalt auf dem Plakat dranstand, dass es sich um Wahlwerbung handelt und weil es zweifelsfrei daraus hervorging dass die abgebildete Person kein Polizeibeamter ist, kam er straffrei da raus.
Bei Deinem Foto weiß man es nicht zweifelsfrei
#308Report
22.06.2011
Original von Enno Kiel
§ 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz:
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
Ich habe es aus der Datenbank Beck Online und dort sind häufig auf Zusammenfassungen abgedruckt, welche von den Redakteuren erstellt wurden. In diesem Fall ist es aus der Neuen Juristischen Wochenschrift NJW 1984, 2231 und ich bin mir sicher, dass die das nicht mögen, wen ich es kopiere...
#309Report
22.06.2011
Original von Dorfstudio
Also mit dem Hinweis: "Foto gestellt - kein echter Polizeibeamter" wäre eine Studioaufnahme eines nicht echten Polizeibeamten dann legal?
Persönlich halte ich die Benutzung von Polizei-Symbolen für Wahlwerbung für einen wirklichen Missbrauch (für welche Partei hatte dieses Plakat geworben?) bzw eine nichtlegitime Amtsanmaßung.
Es waren soweit ich weiß Die Grünen
#310Report
22.06.2011
Original von Dorfstudio
Also mit dem Hinweis: "Foto gestellt - kein echter Polizeibeamter" wäre eine Studioaufnahme eines nicht echten Polizeibeamten dann legal?
Ich würde einfach mal pauschal sagen, nichts machen, wobei man denken könnte, die Person sei ein echter Polizist.
Dranschreiben scheint ja schon auszureichen, oder man schreibst etwas in klein drunter, wie, "es handelt sich hierbei um Modelle und keine Polizeibamten."
Aber das Problem kann dann trotzdem sein, dass das jeweilige Bundesland sich sagt, dass es diese "Kunst" nicht möchte und dass dann vielleicht ein eintweiliger Beschluss kommt, das Bild zu entfernen oder sonstwas.
Denn auch wenn man die Kunstfreiheit durch kein Gesetz einschränken darf, etwas, was ich u.a. an unseren Grundgesetz sehr mag, so hat die Kunst doch ihre Grenzen, wo sie die Rechte anderer verletzt.
Kunstfreiheit ist kein Freibrief alles zu tun.
#311Report
[gone] Abgemeldet
22.06.2011
Dann ist das eigentliche (für Dich persönliche) Delikt : Die Verletzung von Gefühlen von Polizeibeamten durch dieses Foto?
Alle auffindbaren Gesetze/Urteile herangezogen um persönliche Betroffenheit zu begründen?
Alle auffindbaren Gesetze/Urteile herangezogen um persönliche Betroffenheit zu begründen?
#312Report
22.06.2011
Original von Dorfstudio
Dann ist das eigentliche (für Dich persönliche) Delikt : Die Verletzung von Gefühlen von Polizeibeamten durch dieses Foto?
Perösnlich: Verunglimpfung des Polizeiamtes und ungenügender Respekt vor den Beamten und was sie für die Bürger tun.
Aber ich lasse natürlich immer meine Gefühle außen vor...
;-)
#313Report
[gone] Abgemeldet
22.06.2011
Das ist nachvollziehbar - §§ Reiterei aber etwas absurd hierbei
#314Report
[gone] Abgemeldet
22.06.2011
Aber zu Anfang bestand ja sogar der Verdacht dass eine Polizeibeamtin selbst (durch ihr Posen) ihr eigenes Polizeiamt verunglimpfen würde.
Zumindest wurde dies auch in Erwägung gezogen.
So ganz weit interpretiert könnte dieses Bild doch auch vermitteln: Polizisten sind auch Menschen. In der heutigen Zeit.
Das eine Polizei ohne althergebrachte preußische Tugenden sympathischer wirken könnte - vielleicht...
Zumindest wurde dies auch in Erwägung gezogen.
So ganz weit interpretiert könnte dieses Bild doch auch vermitteln: Polizisten sind auch Menschen. In der heutigen Zeit.
Das eine Polizei ohne althergebrachte preußische Tugenden sympathischer wirken könnte - vielleicht...
#315Report
[gone] User_6449
22.06.2011
@ F. Dreyer
Mein gut gemeinter Rat:
Steiger Dich nicht so in dieses Thema rein, denn es ist die Sache
nicht wert. Hier in der MK versteht ohnehin kaum jemand worum
es geht und weshalb man sich überhaupt die Mühe dazu macht
etwas zu schreiben.
Ist so wie bei Antonius von Padua, der vergeblich zu den Fischen
gepredigt hat: Klick hier
Viele Grüße
Peter
Mein gut gemeinter Rat:
Steiger Dich nicht so in dieses Thema rein, denn es ist die Sache
nicht wert. Hier in der MK versteht ohnehin kaum jemand worum
es geht und weshalb man sich überhaupt die Mühe dazu macht
etwas zu schreiben.
Ist so wie bei Antonius von Padua, der vergeblich zu den Fischen
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Viele Grüße
Peter
#316Report
22.06.2011
Noch eine Anmerkung zur modelnden Polizistin:
Die Anmeldung als Nebentätigkeit ist der eine Schuh, was der Disziplinarvorgesetzte daraus macht, ist eine völlig andere Sache.
Das Soldatengesetz ist da ähnlich gestrickt wie die meisten Beamtengesetze - zumindest was den Passus in der Form "Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muß der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert." angeht.
Die Wehrdisziplinaranwälte leiten da gerne Verfahren ein, die Rechtsprechung der Truppendienstgericht (bis zum Wehrdienstsenat des BVerwG) ist dahingehend auch gefestigt: Ausgangsmaß für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist regelmäßig die Dienstgradherabsetzung ...
Könnte also - auch wenn es als Nebentätigkeit angemeldet ist - durchaus zu Problemen führen ...
Die Anmeldung als Nebentätigkeit ist der eine Schuh, was der Disziplinarvorgesetzte daraus macht, ist eine völlig andere Sache.
Das Soldatengesetz ist da ähnlich gestrickt wie die meisten Beamtengesetze - zumindest was den Passus in der Form "Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muß der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert." angeht.
Die Wehrdisziplinaranwälte leiten da gerne Verfahren ein, die Rechtsprechung der Truppendienstgericht (bis zum Wehrdienstsenat des BVerwG) ist dahingehend auch gefestigt: Ausgangsmaß für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist regelmäßig die Dienstgradherabsetzung ...
Könnte also - auch wenn es als Nebentätigkeit angemeldet ist - durchaus zu Problemen führen ...
#317Report
22.06.2011
Original von monochromatic
Noch eine Anmerkung zur modelnden Polizistin:
Die Anmeldung als Nebentätigkeit ist der eine Schuh, was der Disziplinarvorgesetzte daraus macht, ist eine völlig andere Sache.
Das Soldatengesetz ist da ähnlich gestrickt wie die meisten Beamtengesetze - zumindest was den Passus in der Form "Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muß der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert." angeht.
Die Wehrdisziplinaranwälte leiten da gerne Verfahren ein, die Rechtsprechung der Truppendienstgericht (bis zum Wehrdienstsenat des BVerwG) ist dahingehend auch gefestigt: Ausgangsmaß für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist regelmäßig die Dienstgradherabsetzung ...
Könnte also - auch wenn es als Nebentätigkeit angemeldet ist - durchaus zu Problemen führen ...
Großer Widerspruch!
Unser Disziplinarvorgesetzte weiß, dass ich Aktbilder anfertige und dass meine Frau welche von sich machen lässt.
Es gibt sogar Kolleginnen, die mit Aktbildern Geld machen, wir haben bisher noch nichts damit verdient.
Wir haben extra auf den Vordruck für die Nebentätigkeit draufgeschrieben Akt, Teilakt, Erotik.
Der Dienstherr sagte nur, dass keine Uniform zu sehen sein darf und wir nicht als Polizisten auftreten bei diesen Bildern.
Unser Chef weiß selber um die Bilder und kennt unsere Homepages.
Meine Frau sagt vor jedem Shooting, dass sie Polizistin ist und dass ihre Grenzen der Fotos deshalb eher erreicht sind, als bei einer Nichtpolizistin. Auch lässt sie sich vertraglich zusichern, das sie ein Veto Recht für einzelne Bilder hat.
Aber bisher hat jeder Fotograf das verstanden und die Bilder so gemacht, er dachte, dass der Dienstherr es mögen wird und es kam immer hin.
Deshalb ist hier auch kein Gesicht zu sehen, weil ihr das dann zuviel war:
[IMG]
Und hier hat man es doch gekonnt verdeckt das Gesicht:
[IMG]
Hier entscheid sie sich, dass der Körper genug "verdeckt" ist:
[IMG]
Polizisten sind auch nur Menschen.
Alle Fotos kann man als Polizist sicherlich nicht machen, ohne Ärger zu bekommen, aber das gehört halt zum Status des Beamten dazu, dass er sich etwas "anders" zu verhalten hat.
Also unser Chef kennt diese Bilder und würde auch sicherlich etwas sagen, wenn er meint, ein Bild könnte uns Ärger bereiten.
#318Report
22.06.2011
Original von monochromatic
Ausgangsmaß für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist regelmäßig die Dienstgradherabsetzung ...
Da ist das Beamtengesetz doch etwas anders. Bis man degradiert wird, muss man schon viel mehr tun, als nackig im Internet.
Also wenn ich so überlege, welche Verfehlungen ich schon mitbekommen habe und was dann disziplinarrechtlich draus geworden ist... Degradierung passiert nur sehr selten.
Es gibt fast immer einen schriftlichen Verweis, was bedeutet, dass man eine gewisse Zeit nach dem Verweis nicht befördert werden kann.
Und während der disziplinaren ermittlungen kann man auch nciht befördert werden.
Und wer weiß, wie lange disziplinare Vorermittlungen und disziplinare Ermittlungen andauern können (Jahre), der weiß, dass das schon Strafe genug ist...
#319Report
22.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[...]
Also unser Chef kennt diese Bilder und würde auch sicherlich etwas sagen, wenn er meint, ein Bild könnte uns Ärger bereiten.
dadurch, dass du die bilder nicht korrekt verlinkt hast, kann man nach ein paar minuten nüx mehr sehen. das verlinken von bildern aus der mk in die mk funktioniert wegen des dynamischen urls nur noch wie *hier* erläutert.
#320Report
Topic has been closed
Der Spruch ist zwar nicht sehr phantasievoll aber ich denke, dann wäre hier keine Staftat vorhanden, weil kein Bürger denken kann, dass sie eine Polizistin ist.