Fotos in Polizeiuniform rechtswidrig? 333
22.06.2011
Original von Thomas-Masuhr-Fotografie
Mal eine blöde Frage, hatte mit sowas noch keine Berührung. Wenn eine Strafanzeige gestellt wird, wird man dann nicht darüber informiert? Mir scheint es auf den ersten Blick etwas seltsam das sich Personen mit einem und seinem Eigentum beschäftigen ohne das man selber das mitbekommt?
Ich glaube, man wird nur informiert, wenn die Staatsanwaltschaft diese Strafanzeige auch annimmt und es dann eingestellt wird.
In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft gleich gesagt, dass sie hier kein Interesse an einer Verfolgung hat, so dass es gar nicht soweit kam, dass es Ermittlungen gab.
Und wenn gar nicht gegen Dich ermittelt wird, dann benötigst Du ja auch keine Nachricht, dass die Ermittlungen gegen Dich eingestellt wurden.
#282Report
22.06.2011
Original von Bates
Eben nicht!
Du lässt auch dann nicht von deinem Irrglauben ab, wenn man es dir noch so oft eindeutig widerlegt!
Also widerlegt wurde es hier noch nicht, denn man konnte mir bisher keinen Gesetzestext zeigen oder einen Kommentar zitieren, der das widerlegt.
Original von Bates
Bring mal bitte EIN Urteil o.ä., wo steht, dass das bloße Zeigen eines Fotos eines Uniformträgers im Internet mit dem Paragraphen 132a StGB zusammenkommt! Gibt es nicht!
Du hast Recht, auch ich habe noch kein solches Urteil gefunden, aber das heißt doch nicht, dass es nicht möglich ist.
Unter jeder Nachricht vom Tom steht:
"Wer fahrlässig eine Atombombenexplosion herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. (§307 Abs.4 StGB)"
Wegen dieser Straftat gibt es auch noch kein Urteil in Deutschland und doch kann man es machen.
Bloß weil noch niemand in solch einer Sache verurteilt wurde, heißt das nicht, dass es erlaubt ist, bzw nicht unter Strafe gestellt ist.
Und DU kannst mir auch kein Urteil nennen, in dem jemand in solch einer Sache freigesprochen wurde...
Original von Bates
Aber du wirst es nie verstehen.....:(
Du denkst also, wenn Du das Foto im Internet veröffentlichen würdest, dass weder Du noch das Model Ärger bekommen würden? (Ich sorge mich besonders um das Model)
Wenn ich hier mit Dir wetten würde, würde ich Dich leider anstiften, so dass ich es lieber lasse, aber wenn Du Dir so sicher bist, dann veröffentliche es doch hier oder bei fc oder sonstwo. Sag mir dann, wo Du es veröffentlicht hast und wir warten ab, ok?
Ich meine, DANN wissen wir es genau, oder?
#283Report
22.06.2011
Original von Bates
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
ok, bernd saller und bates hatten sich darauf geeinigt, dass die message ist, "polizistinnen sind schlampen" ;-) , aber das war doch nur scherz.
Geht's noch? Ich hab nicht nur NICHT sowas gesagt, ich hab sogar nachträglich ausdrücklich nochmal darauf hingewiesen, dass ich sowas absolut verneine!
Mod-Edit photographic impressions:
Teil-Beitragstext wegen Netiquetteverstoß gelöscht.[/quote]
Bates, ich hatte doch extra hingeschrieben: ;-) , aber das war doch nur scherz.
Damit hatte ich deutlich gemacht, dass ich weiß, dass Du es nicht so siehst
#284Report
22.06.2011
@ Manni:
Ich glaube wirklich, wir drehen und hier im Kreis. Die Fronten sind verhärtet, wir kommen wohl zu keinem Ergebnis.
Leider kann auch ich mich NICHT dazu hinreißen, aufzuhören, zu argumentieren, so wie viele andere auch.
Vielleicht will Bates als letzter hier etwas schreiben und wenn Manni möchte, macht er den Thread zu, hier wird soviel persönliches geschrieben und so.
Ich glaube wirklich, wir drehen und hier im Kreis. Die Fronten sind verhärtet, wir kommen wohl zu keinem Ergebnis.
Leider kann auch ich mich NICHT dazu hinreißen, aufzuhören, zu argumentieren, so wie viele andere auch.
Vielleicht will Bates als letzter hier etwas schreiben und wenn Manni möchte, macht er den Thread zu, hier wird soviel persönliches geschrieben und so.
#285Report
22.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für ZusammenarbeitIch möchte aber (noch) nicht.
...und wenn Manni möchte, macht er den Thread zu
Thread ohne Not schliessen ist immer irgendwie doof: Möglicherweise meldet sich ja übermorgen noch wer bisher Unbeteiligter zu Wort, der etwas bisher nicht Erörtertes zum Thema beizutragen hat.
Und wenn nicht isset auch egal ;) - lassemer halt dent Thread auslaufen. Ohne Schloß.
Gegen weitere OffTopics, Netiquetteverstöße, Kreisdrehungen, persönliche PingPongs im Folgenden hab ich allerdings ein paar Mittelchen parat *diabolischgrins*
;)
Also bitte .....
Danke & Gruß: Manni
#286Report
[gone] Abgemeldet
22.06.2011
Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft das auch so gesehen - den Tatbestand des § 132a StGB nicht durch Veröffentlichung des Fotos verwirklicht gesehen - da sich ja eigentlich in der Öffentlichkeit auch niemand von einem Foto von einem Polizisten beeiflussen lassen würde, von einem real da stehenden aber schon.
Ich denke mal nicht.
Sicherlich nicht das gleiche, aber dadurch, dass Bates das Model auf seine SC gesetzt hat, hat er das Bild veröffentlicht und sie trägt dann eine Uniform in der "Öffentlichkeit"
Ich denke aber, dass das Herumlaufen draußen in einer Uniform, wo mich jeder sieht, den Tatbestand des § 132a StGB schon viel eher verwirklicht, als wenn man ein Foto veröffentlicht.[/quote]
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von Dorfstudio
Mir kamen gerade einige Fragen dazu auf: Ist ein Fotostudio überhaupt ein öffentlicher Raum?
Ich denke mal nicht.
Original von Dorfstudio
Ist die Veröffentlichung eines Fotos mit (nichtautorisierten) Hoheitszeichen das Gleiche wie mit Polizeiuniform (ungesetzlich) in der Öffentlichkeit zu sein?
Sicherlich nicht das gleiche, aber dadurch, dass Bates das Model auf seine SC gesetzt hat, hat er das Bild veröffentlicht und sie trägt dann eine Uniform in der "Öffentlichkeit"
Ich denke aber, dass das Herumlaufen draußen in einer Uniform, wo mich jeder sieht, den Tatbestand des § 132a StGB schon viel eher verwirklicht, als wenn man ein Foto veröffentlicht.[/quote]
#287Report
22.06.2011
@ Bates
Ich habe nach langem Suchen endlich ein Urteil gefunden, das besagt, dass das Veröffentichen von nicht öffentlich gefertigte Fotos in Polizeiuniform eine Straftat ist:
OLG Oldenburg, Urteil vom 05-09-1983 - Ss 316/83
Wer sich, ohne Polizeibeamter zu sein, in einer Polizeiuniform zwecks Wahlwerbung für eine bestimmte Partei fotografieren und das Lichtbild in der Presse veröffentlichen läßt, verstößt nicht gegen § 132a Abs. I Nr. 4 StGB,
1. wenn der eigentliche Fototermin ohne Gegenwart der Allgemeinheit stattfindet
2. und das veröffentlichte Lichtbild aufgrund eines daneben stehenden Begleittextes als lediglich ein Wahlkampfmittel zu erkennen ist .
Hier wurde der Angeklagte zwar nicht (wie von Dir gefordert) verurteilt, aber aus dem Leitsatz des OLG geht hervor, warum er nicht verurteilt wurde und ich denke mal, dass Du soweit abstrahieren kannst und diesen Sachverhalt auf Dein Foto anwenden kannst:
Nur weil im Urprungssachverhalt auf dem Plakat dranstand, dass es sich um Wahlwerbung handelt und weil es zweifelsfrei daraus hervorging dass die abgebildete Person kein Polizeibeamter ist, kam er straffrei da raus.
Bei Deinem Foto weiß man es nicht zweifelsfrei
Ich habe nach langem Suchen endlich ein Urteil gefunden, das besagt, dass das Veröffentichen von nicht öffentlich gefertigte Fotos in Polizeiuniform eine Straftat ist:
OLG Oldenburg, Urteil vom 05-09-1983 - Ss 316/83
Wer sich, ohne Polizeibeamter zu sein, in einer Polizeiuniform zwecks Wahlwerbung für eine bestimmte Partei fotografieren und das Lichtbild in der Presse veröffentlichen läßt, verstößt nicht gegen § 132a Abs. I Nr. 4 StGB,
1. wenn der eigentliche Fototermin ohne Gegenwart der Allgemeinheit stattfindet
2. und das veröffentlichte Lichtbild aufgrund eines daneben stehenden Begleittextes als lediglich ein Wahlkampfmittel zu erkennen ist .
Hier wurde der Angeklagte zwar nicht (wie von Dir gefordert) verurteilt, aber aus dem Leitsatz des OLG geht hervor, warum er nicht verurteilt wurde und ich denke mal, dass Du soweit abstrahieren kannst und diesen Sachverhalt auf Dein Foto anwenden kannst:
Nur weil im Urprungssachverhalt auf dem Plakat dranstand, dass es sich um Wahlwerbung handelt und weil es zweifelsfrei daraus hervorging dass die abgebildete Person kein Polizeibeamter ist, kam er straffrei da raus.
Bei Deinem Foto weiß man es nicht zweifelsfrei
#288Report
22.06.2011
Original von Dorfstudio
Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft das auch so gesehen - den Tatbestand des § 132a StGB nicht durch Veröffentlichung des Fotos verwirklicht gesehen - da sich ja eigentlich in der Öffentlichkeit auch niemand von einem Foto von einem Polizisten beeiflussen lassen würde, von einem real da stehenden aber schon.
Ich verweise auf mein vorheriges Posting und dem Urteil
OLG Oldenburg, Urteil vom 05-09-1983 - Ss 316/83
#289Report
22.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
...in einer Polizeiuniform zwecks Wahlwerbung für eine bestimmte Partei fotografieren und das Lichtbild in der Presse veröffentlichen läßt
Da vergleichst du jetzt aber Trüffel mit Hundekötteln...wenn ich´s mal so formulieren darf.
#290Report
22.06.2011
Original von M.K.Munich - Wurstwarenfachlichtbildner!
Da vergleichst du jetzt aber Trüffel mit Hundekötteln...wenn ich´s mal so formulieren darf.
Wieso?
Dir ist schon klar, das das Einstellen eines Fotos in Deine SC eine Veröffentlichung ist, genauso wie es das Aufhängen eines Wahlplakates ist.
Das Wahlplakat sehen 10.00 Menschen in der Stadt, das Bild auf der SC sehen Millionen
Wo ist hier Deines Erachtens der Fehler in meiner Argumentation?
#291Report
22.06.2011
Wahlplakat aufhängen und Foto auf der Sedcard veröffentlichen sind nicht das selbe, aber Du wirst doch niemals ein und den selben Sachverhalt zweimal total identisch wieder finden.
Außerdem könnten Bates oder das Model ja immer noch sagen, war Kunst, was meines Erachtens in diesem Fall nicht klappen würde, dann wäre auch alles in Ordnung.
Wir werden hier nicht feststellen können, OB es wirklich eine Straftat war, aber das von mir zitierte Urteil sagt, dass so etwas durchaus eine Straftat sein kann und darum ging es doch hier.
Bates oder das Model könnten ja auch sagen, sie wussten das nicht, oder sonstwas und kämen dann auch straffrei raus
Außerdem könnten Bates oder das Model ja immer noch sagen, war Kunst, was meines Erachtens in diesem Fall nicht klappen würde, dann wäre auch alles in Ordnung.
Wir werden hier nicht feststellen können, OB es wirklich eine Straftat war, aber das von mir zitierte Urteil sagt, dass so etwas durchaus eine Straftat sein kann und darum ging es doch hier.
Bates oder das Model könnten ja auch sagen, sie wussten das nicht, oder sonstwas und kämen dann auch straffrei raus
#292Report
22.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
@ Bates
Ich habe nach langem Suchen endlich ein Urteil gefunden, das besagt, dass das Veröffentichen von nicht öffentlich gefertigte Fotos in Polizeiuniform eine Straftat ist:
Du willst aber auch unbedingt recht behalten, oder?
Weil ein Gericht entscheidet, dass etwas NICHT eine Straftat ist, heißt das noch lange nicht, dass das Gegenteil davon eine wäre.
Wenn ich also sage, dass ich dein Verhalten absolut kindisch finde und ein Gericht entscheidet, dass dies keine Beleidigung darstellt, würde das deiner Logik nach bedeuten, dass es eine Beleidgung wäre, wenn ich das nicht sage.
#293Report
22.06.2011
Original von Enno Kiel
Du willst aber auch unbedingt recht behalten, oder?
Naja, bates und ich wollen beide Recht haben.
Original von Enno Kiel
Weil ein Gericht entscheidet, dass etwas NICHT eine Straftat ist, heißt das noch lange nicht, dass das Gegenteil davon eine wäre.
Doch heißt es in diesem Fall schon, denn das Gericht hatte angegeben WARUM es keine Straftat ist und dass es eine wäre, wenn dieser Grund weg fiele.
Lies doch einfach das, was ich dort zitiert habe. Dort steht, dass es nur deshalb keine Straftat ist, weil das veröffentlichte Lichtbild aufgrund eines daneben stehenden Begleittextes als lediglich ein Wahlkampfmittel zu erkennen ist
Das OLG sagt doch gar nicht, dass es per se keine Straftat ist, sondern dass es nur aus diesem einen Grund keine ist. (bzw. aus zwei Gründen, nicht öffentlicht gefertigt war der erste)
Und diesen einen Grund kann Bates nicht für sich in Anspruch nehmen.
#294Report
22.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von M.K.Munich - Wurstwarenfachlichtbildner!
Da vergleichst du jetzt aber Trüffel mit Hundekötteln...wenn ich´s mal so formulieren darf.
Wieso?
[/quote]
Weil parteiliche Wahlwerbung in der Presse meiner Meinung nach nicht nur ein anderes Paar Schuhe ist...
Politiker
Partei
Wahlwerbung
Presse
...die einzige Schnittstelle wäre hier doch die Öffentlichkeit, alles andere hat doch eine komplett andere Gewichtung.
Oder liegt mein eigenes logisches Verständnis da so sehr daneben?
#295Report
22.06.2011
Original von M.K.Munich - Wurstwarenfachlichtbildner!
Weil parteiliche Wahlwerbung in der Presse meiner Meinung nach nicht nur ein anderes Paar Schuhe ist...
Politiker
Partei
Wahlwerbung
Presse
...die einzige Schnittstelle wäre hier doch die Öffentlichkeit, alles andere hat doch eine komplett andere Gewichtung.
Oder liegt mein eigenes logisches Verständnis da so sehr daneben?
Es ist Wahlwerbung, es ist eine Partei usw. ja, da hast Du doch vollkommen Recht, aber wovon redest Du?
Sag mal, kannst Du nicht lesen?
Ließ dir doch die Begründung durch, ich hatte sie dort zitiert:
Das Gericht hat NICHT gesagt, es ist nicht strafbar, weil es eine Parteiwerbung ist , sondern weil es am Plakat dran steht, dass der Typ kein Bulle ist .
Ob Du nun denkst, dass es daran liegt, dass es Wahlwerbung für eine Partei war, ist völlig irrelevant, denn das Gericht hat anders entschieden und nicht gesagt, dass es von Relevanz wäre, dass es eine Partei ist.
Du bastelst Dir gerade eine eigene Begründung zusammen, warum es keine Straftat bei dem Plakat war, dabei hatte das Gericht es doch schon begründet und somit hätte sich der Politiker strafbar gemacht, wenn es nicht explizit aus dem Plakat hervorgegangen wäre, dass er kein Bulle ist.
#296Report
22.06.2011
Ich weise nochmals darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft hier nicht weiter verfolgt hatte, somit haben wir den Beweis, dass es in dieser Konstellation wohl keine Straftat war.
Aber das Urteil zeigt, dass solch ein Verhalten durchaus eine Straftat sein kann.
Nun kam bei Bates dazu, dass er das Bild runtergenommen hat, bevor die Staatsanwaltschaft und die Behörde für Inneres etwas davon mitbekamen. Sowas kann dann schon mal dazu führen, dass hier eingestellt wird, bzw. dass hier gar nicht erst ermittelt wird.
Aber das Urteil zeigt, dass solch ein Verhalten durchaus eine Straftat sein kann.
Nun kam bei Bates dazu, dass er das Bild runtergenommen hat, bevor die Staatsanwaltschaft und die Behörde für Inneres etwas davon mitbekamen. Sowas kann dann schon mal dazu führen, dass hier eingestellt wird, bzw. dass hier gar nicht erst ermittelt wird.
#297Report
22.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Das Gericht hat NICHT gesagt, es ist nicht strafbar, weil es eine Parteiwerbung ist , sondern weil es am Plakat dran steht, dass der Typ kein Bulle ist .
Ganz ruhig...tief durchatmen!
Darauf wollte ich ja eigentlich auch hinaus...angenommen dem Fall, der Bates würde jetzt ein Textchen auf das Bild basteln, welches besagt "diese Brust gehört keiner Polizistin"...würde er doch damit die Chance drastisch reduzieren das ihm das Foto einkassiert wird?
Das sehe ich aber doch schon richtig, oder?
#298Report
22.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Und diesen einen Grund kann Bates nicht für sich in Anspruch nehmen.
Braucht er auch nicht, weil er keine Wahlwerbung fotografiert hatte. Und genau darum dreht sich das Urteil.
#299Report
22.06.2011
Original von Enno Kiel
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Und diesen einen Grund kann Bates nicht für sich in Anspruch nehmen.
Braucht er auch nicht, weil er keine Wahlwerbung fotografiert hatte. Und genau darum dreht sich das Urteil.[/quote]
das sehe ich auch so. das gericht hat anerkannt, dass durch den begleittext sichergestellt wurde, dss sich die polizei nicht vor den karren genau einer partei spannen lässt.
#300Report
Topic has been closed
Dann hättest Du ja ein Foto einer echten Uniform.
Übrigens heißt es im § 132a StGB:
"wer unbefugt [...] inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,"
"Den in Absatz 1 [...] Uniformen [...] stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."
So sehe ich das, denn hier wird der Bürger vor "faulen Eiern" beschützt. Der Bürger soll darauf vertrauen können, dass in jeder Uniform auch ein Repräsentant der jeweiligen Behörde steckt:
Das Rechtsgut der Strafnorm ist der Schutz der Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch unbefugten Gebrauch von Bezeichnungen besonderer Funktionen, Fähigkeit und Vertrauenswürdigkeit berühmen (BGHSt 31, 62; BGHSt 36, 277; BGH NStZ-RR 1997, 135; OLG Dresden NJW 2000, 2519; OLG Köln NJW 2000, 1053; LG Düsseldorf NJW 2000, 1052).
(Quelle: Beck'scher Online-Kommentar StGB, Hrsg: von Heintschel-Heinegg)
Und bei einer Zeichnung denkt ja keiner, "oh, der ist ja Polizist oder Richter"
Es geht darum, ob man denken könnte, dass diese Person wirklich dieses Amt inne hat. Wenn offensichtlich ist, dass es sich nicht um einen echten Amtsträger handelt, wie es bei Comics, Grafiken und Theater- und Filmaufführungen der Fall ist, dann kann nix passieren.
Hmmm, wenn der Composer den Kopf einer Person auf den Körper eines Polizisten o.ä. steckt, dann vielleicht.