Fotos in Polizeiuniform rechtswidrig? 333

21.06.2011
Original von monochromatic
[quote]Original von Dorfstudio
Aber die künstlerische Freiheit müsste es trotzdem auch gestatten einen Film oder eine Fotoserie (auch fiktional) über eine Person zu inszenieren die bei einer Hambrger Kette z.B. arbeitet.


Nein ... die Kunstfreiheit (wie das gesamte GG) ist für Staat unmittelbar bindendes Recht, für Privatpersonen etc. nicht. Das GG regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger - zwischen Bürgern selber nur mittelbar über einfachgesetzliche Regelungen ...[/quote]
Das ist so pauschal nicht richtig (im Mietrecht z.B. sind viele Dinge dem Vermieter deshalb untersagt, weil sie die Grundrechte des Mieters verletzen würden), aber den Seitenstrang müssen nicht nicht auch noch eröffnen.
#201Report
[gone] Abgemeldet
21.06.2011
Danke für Deine ausführliche Erklärung - hatte angenommen das dabei auch persönliche Aufregung eine Rolle gespielt hätte, sorry.

Dienstvorschriften hinken sicher häufig zeitlichen Trends hinterher. Und können vielleicht auch gesellschaftlich herrschende Doppelmoral widerspiegeln.



Original von jana_84
[quote]Original von Dorfstudio
Die vermeintliche Polizeibeamtin modelt selber Akt - und regt sich über solch ein Foto auf .

Wozu muss die Gesellschaft heute eigentlich noch soo scheinheilig sein?


Dazu möchte ich jetzt auch mal etwas klarstellen.
Ja, ich bin Polizeibeamtin und mache in meiner Freizeit Aktbilder, das ist streng getrennt und wurde so von meinem Dienstherren genehmigt. Nichts daran ist schmutzig oder verwerflich, in erster Linie sind Polizisten nur Menschen.

Allderdings haben diese sich manchmal an ein paar mehr Regeln zu halten als der Normalbürger, von mir aus auch Künstler.
Das sind so viel Regeln, dass es sogar ein eigenes Gesetz ist, das Beamtengesetz, das auch einen Erlass über die Dienstkleidung beinhaltet. Hier ist genau festgelegt, wann ich wie meine Uniform wie tragen darf. Das ist dem Dienstherren so wichtig, bei jeder neuen Uniformlieferung der Beamte quittieren muss, dass er mit der bereit gestellten Uniform so umgeht, wie es des Erlass vorsieht.

Und man stelle, sich vor, der Erlass erlaubt NICHT das Tragen eines geöffneten Uniformhemdes mit Hoheitszeichen ohne Unterbekleidung in der Öffentlichkeit

Ein Verstoß gegen diesen Erlass kann für jeden Beamten ernsthafte Kosequenzen haben von daher war ich wirklich überrascht, als ich das Bild hier gesehen.
Die Veröffentlichung dieses Bildes kann die junge Dame ernsthaft in berufliche Schwierigkeiten bringen und deshalb haben wir Bates mehrfach daraufhingewiesen, dass das Bild rechtlich so auf jeden Fall für das Model nicht haltbar ist.

Umso entsetzter war ich, dass Bates weiter auf der Veröffentlichung des Bildes beharrte und die Konsequenzen für das Model einfach ignorierte.

Es geht nicht darum, dass das Mädel ansatzweise nackt war, es geht auch nicht um die Uniform, wenn jemand meint, er hätte gern privat solche Bilde hätte solte tun was er nicht lassen kann.
Aber es darf eben NICHT veröffentlich werden!
Das hat nichts mit Moral, schon gar nichts mit Doppelmoral oder Scheinheiligkeit zu tun.
Gerade wenn ich als Polizistin seriös als Aktmodel tätit sein will, muss ich die Regeln genau eingehalten.[/quote]
#202Report
21.06.2011
ach tom

oben auf seite 14 hatte bates als autor des werkes zugestimmt, dass die von mir angesprochene deutungsmöglichkeit für "sein werk" = "polizistinnen sind schlampen" ... durchaus in seinem sinne sei

strafbar oder nicht .... das ist hier die frage *g

ps ...

er hat sich ja schließlich bei der erschaffung des werkes gedanken gemacht und mühe gegeben und wohldurchdacht auch ne mütze mit original-landeswappen verwendet ...
#203Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
ICH bin der Mensch, der Bates aufgefordert hat, das Bild zu entfernen.

Als erstes eine Klarstellung: "Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" ist, wenn man in Uniform rumläuft (mit Hoheitsabzeichen)

Nein. Nur wenn man das "unbefugt" macht - bei Filmdrehs oder Fotoaufnahmen ist es durchaus zulässig. Oder auf der Theaterbühne. Oder...oder...oder


und Amtsanmaßung ist, wenn man bei den Leuten klingelt und sagt "Tach Polizei, ich will mal schauen, ihr Geld echt ist oder Falschgeld (sowas machen Leute).
Das eine ist, wenn man aussieht wie ein Polizist und das andere ist, wenn man sagt, man sei einer oder etwas tut, was nur Polizisten tun.

So ist es.

Vielleicht ist mein Verständnis in diesem Fall etwas mehr in eine Richtung, weil ich Polizeibeamter bin. Deshalb finde ich es persönlich überhaupt nicht gut, eine halbnackte Person in einer aktuellen Hamburger Polizeiuniform zu veröffentlichen.

Das ist Dein gutes Recht, und wenn Du möchtest, kannst Du ja einen entsprechenden Kommentar unter das Bild schreiben.
Es wurde ja bereits gesagt, dass die Uniform an sich nicht verboten ist, es sind die Hoheitsabzeichen an der Uniform, die von Zivilisten nicht zusammen mit der Uniform in der Öffentlichkeit getragen werden dürfen.

Es sei denn, es fänden die besagten Film- oder Fotoaufnahmen in der Öffentlichkeit statt. Dann ist auch das erlaubt.

Bates hatte das bekannte Foto (es wurde hier im Forum bereits gezeigt) auf seiner SC.

Meines Erachtens war das, was dort auf dem Foto zu sehen war, eine strafbare Handlung und meines Erachtens auch in erster Linie die des Models.

Dann bist Du von Amts wegen verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten, anderenfalls machst Du Dich strafbar.
Ich schrieb Bates eine PN und wies Bates darauf hin, dass sein Foto mit Sicherheit eine strafbare Handlung darstelle und bat ihn in dieser PN, das Bild lieber rauszunehmen.

Das "mit Sicherheit" ist völliger Kokolores, und erfüllt meines Erachtens fast schon den Tatbestand der Nötigung im Amt - §240 Abs.4 Satz 3 StGB.

Magst Du mir mal Deine Dienststelle nennen? Dann ich den Vorgang zur Prüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten.


Bates war total uneinsichtig (was auch sein gutes Recht ist) und tat meine Ausführungen als unsinniges Gerede ab.

Womit er vollkommen Recht hat.
Ich fand die Sache immer noch sehr störend und schrieb Bates mehrere PN, in denen ich ihm mitteilte, dass ich die Veröffentlichung seines Bildes als sehr störend empfinde und ich fest davon überzeugt sei, dass hier eine strafbare Handlung vorläge.

Wenn Du das meinst - leite ein Ermittlungsverfahren ein.


Als Bates immer noch meinte, dass ich Unsinn reden würde, habe ich mich "geoutet":
Ich habe Bates gesagt, dass ich neben meinem Hobby als Fotograf auch Polizeibeamter sei und ich so fest davon überzeugt sei, dass er und/oder sein Model etwas verbotenes getan hätten, dass ich, wenn er das Foto nicht von seiner SC entferne, eine Strafanzeige schreiben würde und ich diese der Staatsanwaltschaft übergeben würde und die Staatsanwaltschaft dann entscheiden müsse, ob hier eine Straftat vorläge oder nicht.

Ich sehe mein Verhalten als sehr fair an: Ich habe erst einige Mails geschrieben und ihn auf meinen Standpunkt hingewiesen und später dann gesagt, dass ich Maßnahmen träfe, wenn er bei seinem Standpunkt bleibe. Ich habe Bates gegenüber mein Verhalten immer sachlich erklärt.

Wenn Du wirklich Polizeibeamter bist, ist Dein Verhalten rechtswidrig und strafbar.

Warum? Ganz einfach:

1) Wenn es eine Straftat wäre (was es nicht ist), dann wäre es bei dem, über das wir hier reden, ein Offizialdelikt, und Du mußt tätig werden, das kannst Du Dir nicht aussuchen, und da die Tat schon vollendet ist, kannst Du auch nicht sagen "Mach das weg, dann lasse ich den Fall auf sich beruhen". Du verstößt dann selbst gegen §258a StGB (Strafvereitelung im Amt), wie ich schon schrieb.

2) Wenn es keine Straftat ist (und so ist es), dann grenzt Dein Vorgehen m.E. an einen Verstoß gegen §240 StGB, denn Du versuchst rechtswidrig mit der Drohung mit einem empfindlichen Übel Bates zu einer Unterlassung zu nötigen, und es liegt obendrein ein besonders schwerer Fall vor, weil Du dafür Deine Stellung als Amtsträger (Polizist) mißbrauchst.


Jedenfalls hat Bates nach meiner letzten PN das Bild von seiner SC genommen.[/quote
Ok - das bringt mich nun endgültig zu einer Strafanzeige gegen Dich.

[quote]Der Senat für Inneres der Hansestadt Hamburg war wegen dieser Fotos sehr aufgeregt: Die haben das Foto in alle großen Dienststellen, sowie an die Fachhochschule, Polizeischule und Bepo gesandt und dort überprüft, ob das Model eine Polizeibeamtin ist.
Also der Senat für Inneres fand das Handeln der womöglichen Kollegin disziplinarrechtlich sehr tadelhaft und hätten das verfolgt.

Komisch - die Polizeipressestelle in Hamburg weiß davon überhaupt nichts. Und konnte sich auch nicht vorstellen, daß irgendwer an dem Foto Anstoß genommen hat...


Für mich war die Sache damit aus der Welt.

Wenn Du wirklich Polizist bist - was ich immer noch nicht wirklich glauben kann - fängt die Sache jetzt für Dich erst richtig an.

Ich hoffe, dass Ihr mich nun nicht für einen Anscheißer haltet, denn das bin ich nicht.
Vielleicht muss man Polizist sein, um zu verstehen, wie ich in dieser Hinsicht denke.

Wenn ich sage für was ich Dich halte, erfüllt das den Tatbestand des §185 StGB.

Deshalb verkneife ich es mir.
#204Report
21.06.2011
Original von Bernd Saller
ach tom

oben auf seite 14 hatte bates als autor des werkes zugestimmt, dass die von mir angesprochene deutungsmöglichkeit für "sein werk" = "polizistinnen sind schlampen" ... durchaus in seinem sinne sei

strafbar oder nicht .... das ist hier die frage *g

Die Zustimmung zu einer Deutungsmöglichkeit eines Künstlers wird kaum einen Straftatbestand begründen können...

Kollektiv-Beleidigungen kennt das deutsche Strafrecht übrigens nicht. Die Personengruppe "Polizistinnen" kann man rechtlich gesehen nicht beleidigen, wie Du als Anwalt sicher weißt. Und "Volksverhetzung"...? Da lassen wir aber mal die Kirche im Dorf.
#205Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Es ist nunmal so, dass man das Hambuger Wappen hätte abnehmen müssen und den Mützenstern auch.

Und das ist definitiv nicht so. Das meint übrigens nicht mal die Hamburger Polizei, mit der ich vorhin telefoniert habe...
#206Report
21.06.2011
Original von Herwig
"§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

Ebend. Ein Schauspieler, ein Darsteller führt nicht "unbefugt". Er "führt" gar nicht.

"Führen" setzt wesentlich mehr voraus als "anziehen".


die wette würdest du entsprechend glatt verlieren.

Du traust Dich aber auch nicht, in sie einzuschlagen. Lustig irgendwie...

Ich erhöhe. 10.000 Euro.

Ansonsten warte ich auf die Ifos zu F.Dreyers Dienststelle, damit die Strafanzeige gleich an die richtige StA gehen kann.
#207Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Hier geht es aber nicht um das Ausgeben als Polizist (132 StGB) sondern um das Tragen einer Uniform mit Hoheitsabzeichen (132a StGB) und das ist verboten, ohne dass man eine Amtshandlung ausführt.

Und Du meinst also ernsthaft, daß sich
[IMG]
Jan Fedder jede Woche dreimal strafbar macht...

[IMG]

Was Du auch immer sein magst - Polizist bist Du definitiv nicht. So ahnungslos in Sachen StGB ist nicht mal ein Streifenpolizist im ersten Dienstjahr...
#208Report
21.06.2011
ja - frage der abgrenzungsmöglichkeit ... man könnte es ja auch dahin interpretieren ... wg. hamburger landeswappen auf der mütze (er kommt ja auch aus hh) seien die/alle hamburger polististinnen schlampen

vielleicht tut uns ja mal einer dem gefallen und läßt es von den zuständigen stellen prüfen

wegen der rechtssicherheit und so ... *g
#209Report
[gone] Abgemeldet
21.06.2011
(Menschen können allgemein ahnungsloser sein als man es sich beim besten Willen vorstellen könnte)
#210Report
21.06.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Herwig
"§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

Ebend. Ein Schauspieler, ein Darsteller führt nicht "unbefugt". Er "führt" gar nicht.

"Führen" setzt wesentlich mehr voraus als "anziehen".


die wette würdest du entsprechend glatt verlieren.

Du traust Dich aber auch nicht, in sie einzuschlagen. Lustig irgendwie...

Ich erhöhe. 10.000 Euro.[/quote]

ach tom...

weisst du, was du lustig findest, find ich eher kindisch-affig...


aber vielleicht irre ich mich - halte ich grundsätzlich für möglich. immer.

ich werde mal meinen bruder fragen. seines zeichens polizeidirektor in schl. holst. ich halte ihn daher für ausgesprochen profunde, dazu was zu sagen.

ich melde mich wieder, wenn ich nachricht erhalte...

h


EDIT:

kleine ergänzung...es geht nicht (nur) ums führen im 132 a, sondern ums (unbefugte) TRAGEN!

(jetzt sag mir bitte nicht, dass sie nicht trägt da aufm bild...)
#211Report
21.06.2011
ich finde es amüsant ...
#212Report
21.06.2011
nochwas tom

wenn es keine rolle spielt wie der autor zu seinem eigenen werk steht und es sieht

dann machs doch mal bitte in absprache mit ihm zu deinem ... füg als als große schrift auf dem bild ein "hamburger polizistinnen sind schlampen" und veröffentliche es damit

wetten, dass du dich das nicht traust *g
#213Report
21.06.2011
btw. ich biete kein geld für die wette weil ich dich ja nicht anstiften will ;-)
#214Report
21.06.2011
Original von Bernd Saller
ach tom

oben auf seite 14 hatte bates als autor des werkes zugestimmt, dass die von mir angesprochene deutungsmöglichkeit für "sein werk" = "polizistinnen sind schlampen" ... durchaus in seinem sinne sei


So ein Quatsch. Was kann man an meiner Aussage "Nein. Auf so ein blöde Idee würde ich nie kommen." denn bitteschön mißverstehen??
#215Report
21.06.2011
ach bates ... schon vergessen was du vor ein paar stunden hier getippert hast?

du hast es sogar durch das landeswappen auf die hamburger polizistinnen konkretisert


Original von Bernd Saller
also stehst du auch zu der von mir oben genannten möglichen - und für mich naheliegenden - deutung ... "polizeibeamtinnen sind schlampen"

[quote]Original von Bates
[quote]Original von Bernd Saller
hey bates

ich habe von dir ne antwort erwartet, ob und wie du zu "deiner kunst" stehst *g


Was soll ich darauf schon antworten?

*Old Stuff* aber, ja, tu ich.[/quote][/quote]

ich dachte du willst KUNST machen ... nicht nur ABBILDER, sondern SINNBILDER schaffen ...
#216Report
21.06.2011
Original von Bernd Saller
ach bates ... schon vergessen was du vor ein paar stunden hier getippert hast?

du hast es sogar durch das landeswappen auf die hamburger polizistinnen konkretisert


[quote]Original von Bernd Saller
also stehst du auch zu der von mir oben genannten möglichen - und für mich naheliegenden - deutung ... "polizeibeamtinnen sind schlampen"

[quote]Original von Bates
[quote]Original von Bernd Saller
hey bates

ich habe von dir ne antwort erwartet, ob und wie du zu "deiner kunst" stehst *g



Was soll ich darauf schon antworten?

*Old Stuff* aber, ja, tu ich.[/quote][/quote][/quote]

Ziemlich fettes Eigentor - leider von dir.

Und wenn du genauer hinsiehst (so schwierig ist es nicht, es sei denn dein Blindenhund liest dir falsch vor...)

Mein Text bezog sich auf " ob ich zu meiner Kunst stehe?!"

Das was du meinst, steht zwei Kommentare darunter...ganz schön nachlässig von dir, daraus jetzt so'n Schuh zu machen....
#217Report
21.06.2011
ja ... du hast es später nochmal editiert und geändert ... weil dir wahrscheinlich der a.... auf grundeis ging

aber ich habe dir ja nur eine interpretationsmöglichkeit vorgegeben, auf die auch jeder dritte unbefangene betrachter hätte kommen können

deine spätere einlassung ... du wolltest zeigen, dass mädels in uniform anders aussehen als jungs (oder so) ist nichts neues, weil mädels schon immer anders aussahen als jungs ... egel ob in uniform oder in badekleidung ... das ist sowas wie kunst fürn kindergarten ... nach dem motto: heute erklärt euch die tante den unterschied zwischen mädchen und jungs
#218Report
21.06.2011
Original von Bernd Saller
ja ... du hast es später nochmal editiert und geändert ... weil dir wahrscheinlich der a.... auf grundeis ging

aber ich habe dir ja nur eine interpretationsmöglichkeit vorgegeben, auf die auch jeder dritte unbefangene betrachter hätte kommen können

deine spätere einlassung ... du wolltest zeigen, dass mädels in uniform anders aussehen als jungs (oder so) ist nichts neues, weil mädels schon immer anders aussahen als jungs ... egel ob in uniform oder in badekleidung ... das ist sowas wie kunst fürn kindergarten ... nach dem motto: heute erklärt euch die tante den unterschied zwischen mädchen und jungs


Was für Kraut rauchst du eigentlich? :(

Es dreht sich hier um die Beiträge 133 und 134...und die stehen nicht nur direkt untereinander (inkl. Quote), sondern sind völlig uneditiert.

Mann, Mann, Mann.....
#219Report
21.06.2011
ich muss nix rauchen um zu erkennen, dass dein bildchen nix mit kunst zu tun hat ... nicht zuletzt aus dem grund weil du selbst keine kunst damit schaffen wolltest

solltest du dem weit verbreiteten irrglauben verfallen sein, immer wenn du ausf knöpfchen drückst käme dabei kunst raus ist das dein bier


trotzdem bleibt die art und weise der darstellung, die - egal ob kunst oder crap - verschiedenen interpretationen zugänglich ist ... und sich auch an gültigen rechtsnormen messen lassen muss

ferner ist auf den zusammenhang einzugehen in dem das bildchen gebraucht und präsentiert wird

eine verläßliche auskunft darüber ob du dich damit - wegen was auch immer - strafbar gemacht haben könntest wirst du hier nicht bekommen ... vielleicht tut dir ja einer den gefallen und zeigt dich an ...
#220Report

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