Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ? 378
[gone] falschbelichtung ( o.O )
16.06.2011
Original von Uiiii-Gen
ein fotoshooting mit minderjährigen ohne einverständnis eines erziehungsberechtigten hat schon ein geschmäckle.
kling für mich nicht koscher.
ich würde als vater auch die bullen rufen.
Deshalb haben alle Fotografen-Läden in besseren Wohngegenden auch son "Zutritt nur über 18 Jahren" an der Tür kleben. ;-)
#62Report
[gone] cb photography
16.06.2011
Ich habe mal von Anfang an allles gelsen, und für mich hört es sich sehr komisch an.
Da fehlt erstmal ne Menge an Infos um überhaupt eine vernünftige Aussage treffen zu können.
Zu deinem Bekannten:
Erlaubnis der Erziehungsberechtigten des Models lag vor! - dann doch sicher auch schriftlich? wenn es nur mündlich war kann man auch grad ganz drauf verzichten
Wieso shootet er ein 2. Model (Begleitperson) ohne erlaubnis wenn sie unter 18 ist? Hätte er 1-5 Bilder von beiden zusammen nur für die private verwendung der beiden Modelle als "Erinngerung" gemacht wäre es sicher etwas ganz anderes wie wenn von einigen hundert Bildern die rede ist
Wieso gibt dein Bekannter die Speicherkarte ab? Auch wenn er eher etwas zurückhaltend ist gebe ich doch nicht einfach mein Eigentum bei der Polizei ab, auch wenn sie es gern hätten.
Sollte es sich wirklich so zugetragen haben wie hier erzählt wurde, würde ich deinem Bekannten raten morgen um 8 Uhr bei der Polizei auf der Matte zu stehen und die Speicherkarte zu verlangen und nicht zu gehen bevor er diese hat. Seine Adresse wird da ja sicher schon bekannt sein. (muss ja irgendwo vermerkt sein wem die Speicherkarte gehört) Bei dieser Adresse können sich die Eltern der Modelle melden und fertig.
Da fehlt erstmal ne Menge an Infos um überhaupt eine vernünftige Aussage treffen zu können.
Zu deinem Bekannten:
Erlaubnis der Erziehungsberechtigten des Models lag vor! - dann doch sicher auch schriftlich? wenn es nur mündlich war kann man auch grad ganz drauf verzichten
Wieso shootet er ein 2. Model (Begleitperson) ohne erlaubnis wenn sie unter 18 ist? Hätte er 1-5 Bilder von beiden zusammen nur für die private verwendung der beiden Modelle als "Erinngerung" gemacht wäre es sicher etwas ganz anderes wie wenn von einigen hundert Bildern die rede ist
Wieso gibt dein Bekannter die Speicherkarte ab? Auch wenn er eher etwas zurückhaltend ist gebe ich doch nicht einfach mein Eigentum bei der Polizei ab, auch wenn sie es gern hätten.
Sollte es sich wirklich so zugetragen haben wie hier erzählt wurde, würde ich deinem Bekannten raten morgen um 8 Uhr bei der Polizei auf der Matte zu stehen und die Speicherkarte zu verlangen und nicht zu gehen bevor er diese hat. Seine Adresse wird da ja sicher schon bekannt sein. (muss ja irgendwo vermerkt sein wem die Speicherkarte gehört) Bei dieser Adresse können sich die Eltern der Modelle melden und fertig.
#63Report
16.06.2011
Kurzantwort: Nein, dürfen Sie nicht.
Kein rechtlicher Verstoß bezüglich Jugendschutzgesetz, Erlaubnis lag vor, fertig..
Die Eltern der anderen können die Veröffentlichung der Bilder verbieten, aber nicht das löschen der Fotos verlangen, solange sie sich in dem beschriebenen Rahmen aufhalten.
Kein rechtlicher Verstoß bezüglich Jugendschutzgesetz, Erlaubnis lag vor, fertig..
Die Eltern der anderen können die Veröffentlichung der Bilder verbieten, aber nicht das löschen der Fotos verlangen, solange sie sich in dem beschriebenen Rahmen aufhalten.
#64Report
16.06.2011
Original von cb photography
Ich habe mal von Anfang an allles gelsen, und für mich hört es sich sehr komisch an.
Ist es ja auch. Das was nach dem Shooting für eine Welle entsteht.
Sehr, sehr grenzwertig in meinen Augen nämlich.
Original von cb photography
Wieso gibt dein Bekannter die Speicherkarte ab? Auch wenn er eher etwas zurückhaltend ist gebe ich doch nicht einfach mein Eigentum bei der Polizei ab, auch wenn sie es gern hätten.
Nachdem ich den schon hier zitierten § 98 StPo gelesen habe, denke ich schon,
dass die Polizei natürlich das Recht hat, erstmal Dinge zu beschlagnahmen,
da ja "Gefahr im Verzug" ist, die Daten zu vernichten / zu verändern.
Ein Gericht hat 3 Tagen Zeit das zu "genehmigen".
Ich denke, dazu muss mein Bekannter aber sogar tätig werden.
Original von cb photography
Sollte es sich wirklich so zugetragen haben wie hier erzählt wurde, würde ich deinem Bekannten raten morgen um 8 Uhr bei der Polizei auf der Matte zu stehen und die Speicherkarte zu verlangen und nicht zu gehen bevor er diese hat.
Sehe ich völlig anders. Schlechte Aussichten bei beschlagnahmungen,
weil es ja noch alles rechtens ist, wegen Beweissicherstellung.
Wie hier schon angeführt wurde, kann ja nicht die Polizei selbst,
sondern erst ein Gutachter klären, ob nun Verdachtsmomente vorliegen
oder nicht.
Aber wenigstens eine Quittung und das Aktenzeichen
würde ich nun nachträglich verlangen !
#65Report
16.06.2011
Hi,
am besten ist es mit Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte abends am Eiffelturm zu shooten.
Natürlich nur wenn man Spannung mag.
Gruß
Klaus
am besten ist es mit Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte abends am Eiffelturm zu shooten.
Natürlich nur wenn man Spannung mag.
Gruß
Klaus
#66Report
16.06.2011
Original von Micaschi
Staune, dass Tom diesmal den Hinweis noch nicht gegeben hat: fragen Sie vertrauensvoll Ihren Anwalt, denn nur er DARF Antwort geben ... Auch das ist deutsches Recht!
Wieso - wir sind doch weit von einer Rechtsberatung im Einzelfall entfernt...
Wir diskutieren a) darüber, was da wohl passiert sein mag, und b) darüber, wie die Rechtslage wohl sein mag.
#67Report
[gone] Thunderstruck
16.06.2011
Ähm, bin zwar kein Jurist, aber die Anwendung der StPO ist nur dann gegeben, wenn ein Strafverfahren bereits eingeleitet ist, da sie die Durchführung des Verfahrens regelt.
Konkret würde das bedeuten, das die Polizei den Fotografen darüber in Kenntniss setzen muß, das gegen ihn wegen eines Straftatbestandes ermittelt wird. Liegt dieses nicht vor, sollte Dein Bekannter mal das Landespolizeigestz oder OWiG durchforsten, wer weiß was da alles drinsteht....
Insgesamt etwas suspekt.
Konkret würde das bedeuten, das die Polizei den Fotografen darüber in Kenntniss setzen muß, das gegen ihn wegen eines Straftatbestandes ermittelt wird. Liegt dieses nicht vor, sollte Dein Bekannter mal das Landespolizeigestz oder OWiG durchforsten, wer weiß was da alles drinsteht....
Insgesamt etwas suspekt.
#68Report
16.06.2011
Original von Thunderstruck
... die Anwendung der StPO ist nur dann gegeben, wenn ein Strafverfahren bereits eingeleitet ist, da sie die Durchführung des Verfahrens regelt. ....
Aha. Danke !
Von Strafverfahren war wohl nie die Rede.
Bin genauso gespannt wie Ihr, wie es wweitergeht.
Da es ihm schon einmal passiert ist, dass die Polizei ein Shooting
abgebrochen hat, hatte ich ihm damals geraten, alle Shootings immer
spätestens einen Tag vorher per Mail bei den zuständigen Revieren anzumelden,
aber das will er irgendwie auch nicht.
Also ich würde es so machen.
Mail ausdrucken und bereithalten.
(Natürlich auch die Unterschriften der Sorgeberechtigten unter dem Vertrag)
#69Report
[gone] cb photography
16.06.2011
Original von Thunderstruck
Ähm, bin zwar kein Jurist, aber die Anwendung der StPO ist nur dann gegeben, wenn ein Strafverfahren bereits eingeleitet ist, da sie die Durchführung des Verfahrens regelt.
Konkret würde das bedeuten, das die Polizei den Fotografen darüber in Kenntniss setzen muß, das gegen ihn wegen eines Straftatbestandes ermittelt wird. Liegt dieses nicht vor, sollte Dein Bekannter mal das Landespolizeigestz oder OWiG durchforsten, wer weiß was da alles drinsteht....
Insgesamt etwas suspekt.
abgesehen davon hört sich "Gefahr im Verzug" für nich Juristen erstmal schlimm an, bedeutet aber doch eigentlich nur, dass bei Unterlassung sofortigen Handelns ein Schaden eintritt.
Welcher Schaden sollte da eintreten, wenn er die Speicherkarte behalten hätte?
Bilder zu löschen, wäre wenn dann ein Schaden für den Fotografen, jedoch nicht für die Modelle, da die Bilder Eigentum des Fotografen sind.
Der Fotograf könnte ohne Bilder nur das Problem bekommen den möglichen (TFP) Vertrag mit dem Model nicht mehr einhalten zu können. Aber natürlich kein Grund für die Speicherkarte sicherzustellen.
EDIT:
Original von Fotocowboy
Da es ihm schon einmal passiert ist, dass die Polizei ein Shooting
abgebrochen hat, hatte ich ihm damals geraten, alle Shootings immer
spätestens einen Tag vorher per Mail bei den zuständigen Revieren anzumelden,
aber das will er irgendwie auch nicht.
Schon einmal Kontakt zur Polizei wegen eines Shootings?
Hast du ein paar Infos dazu? Sollte damals irgendetwas vorgefallen sein, wäre das harte durchgreifen der Polizei vielleicht eher zu verstehen, auch wenn es immer noch unverständlich ist.
Jedes Shooting vorher anzumelden ist wohl völliger quatsch.
#70Report
16.06.2011
Original von cb photography
.....
Welcher Schaden sollte da eintreten, wenn er die Speicherkarte behalten hätte?
......
Bilder löschen.
Ich vermute, dass die Polizei vom "schmimmsten Fall" ausgehen muss.
Also dass die Bilder beweisen könnten, dass es eben ein strafrechtliches
Verhalten gegeben hat.
#71Report
16.06.2011
Original von Fotocowboy
[quote]Original von BS
@TO
Warst du bei dem Vorfall anwesend oder schreibst hier das was dir dein Kollege berichtet hat ?
Ich kenne das nur vom Livebericht gestern abend am Telefon ca: 19:30 Uhr
und meiner telefonischen Nachfrage von heute.
Original von TomRohwer
..., dann wird ein kluger Streifenpolizist die Speicherkarte sicherstellen, dafür eine Quittung ausstellen (muß er!), und die weitere Angelegenheit seinem Revierleiter überlassen.
...
Ich frage noch mal nach,
aber das wurde nach meinem Wissensstand eben auch nicht gemacht ![/quote]
Sorry - das glaube ich nicht.
Ich halte es für vollkommen ausgeschlossen, daß ein deutscher Polizist irgendetwas sicherstellt bzw. beschlagnahmt, ohne dafür die erforderliche Quittung auszustellen. (Die Formulare liegen in jedem Streifenwagen.)
Das macht der schon aus dem einfachen Grund nicht, daß er sonst hinterher den Vorgang nicht ordnungsgemäß zu den Akten nehmen kann - wie will er denn auf dem Revier eine Sicherstellung oder Beschlagnahme protokollieren, wenn es keine Quittung dazu gibt???
Sorry, nein - ausgeschlossen.
Ich habe auch nichts dagegen sondern bin strikt dafür,
dass die Polizei auf Anforderung der Bevölkerung (auch Kinder)
auftaucht und die Sachlage überprüft.
Ich habe ganz entschieden etwas dagegen, daß die Polizei irgendwelche Einsätze unternimmt, ohne daß der notwendige Anfangsverdacht für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder das Vorhandensein einer hilflosen Person usw. vorliegt.
Sowas ist nämlich in einem Rechtsstaat absolut inakzeptabel, damit begründet man einen Polizeistaat.
............................
Anruf bei der Polizei: "Ja, Meier hier. Im Stadtpark, in dem Gebüsch hinter dem Eingang Schlüterstraße, da macht ein Mann, etwa 50 Jahre, Fotos von zwei nackten vielleicht 6 bis 8 jährigen Knaben. Das kommt mir sehr komisch vor."
Polizei: Blaulicht, Einsatz. Erwachsener Mann mit zwei nackten Kindern Fotos machend im Gebüsch im Stadtpark? Begründeter Verdacht, daß ein Kindesmißbrauch stattfinden könnte. Daß da auch noch fotografiert wird, ist drittrangig. Aber natürlich wird man Kamera und Speicherkarten erstmal sicherstellen.
Polizeieinsatz -- vollkommen berechtigt, vernünftig, rechtsstaatlich.
Sollte sich das Ganze im nachhinein als völlig harmlos erweisen - umso besser.
Anruf bei der Polizei: "Ja, Müller hier. Ich habe gerade beobachtet, wie ein Mann ein vielleicht 10 Jahre altes Kind in ein Auto gezerrt hat. Das Kind hat zwar nicht um Hilfe gerufen, aber es hat sich unübersehbar gesträubt und gewehrt. Der Mann ist dann sehr schnell, mit quietschenden Reifen losgerast und noch über die Ampel gebraust, als die gerade auf Rot sprang. Ein blauer Audi, Kennzeichen blabla, fuhr in Richtung Dingsbums."
Polizei: Einsatz mit deutlich mehr als einem Streifenwagen. Kann völlig harmlos sein. Kann Vorbereitung zu einem Sexualmord sein, oder eine Kindesentziehung, Kindesentführung.
Polizeieinsatz -- vollkommen berechtigt, vernünftig, rechtsstaatlich.
Sollte sich im nachhinein herausstellen, daß es ein völlig genervter Vater war, der seinen beharrlich schuleschwänzenden, Ladendiebstähle begehenden und bis tief in die Nacht sich mit kriminellen Halbstarken herumtreibenden Sohnemann von der Straße gepflückt hat - wunderbar, alles im grünen Bereich.
Es haben in Deutschland vor wenigen Jahren mal zwei "kleine Streifenpolizisten", Polizeimeister, -obermeister, Besoldungsgruppe A7, einen Sexualmord an einem kleinen Kind verhindert. Der Täter hatte das Kind entführt, und fuhr nun mit dem völlig eingeschüchterten, zu Tode verängstigten Kind in seinem Auto raus auf's Land, wo er es vergewaltigen und anschließend "beseitigen" wollte. Die Besatzung eines Streifenwagens hielt an der Ampel neben dem Fahrzeug, und ... "irgendwie kam es den Beamten komisch vor." Das "Bauchgefühl", das einen wirklich guten Polizisten auszeichnet - und das, anders als im Krimi üblich, trotzdem seinen Verstand nie überstimmt.
Die Polizisten kontrollierten also Fahrzeug und Insassen, ließen sich auch nicht vom angeblichen Vater einlullen, sondern nahmen das Kind beiseite, und da erst erzählte es, was passiert war. Verbrechen verhindert, Belobigungsschreiben vom Innenminister.
Anruf bei der Polizei: "Schneider hier. Im Stadtpark, beim Denkmal für Friedrich den Großen, da fotografiert ein Mann zwei junge Mädchen."
Polizei: "Äh... ja. Und? Er fotografiert die Mädchen? Wie alt sind die Mädchen denn ungefähr?"
"Ja, so 15, 16, 17 schätze ich."
Polizei: "So. Ja. Und wieso rufen Sie an? Gibt es irgendeinen Grund, warum Ihnen das auffällig vorkommt?"
"Ja, der kann doch nicht einfach minderjährige Mädchen fotografieren! Das geht doch nicht!"
Polizist (ja auch nicht ganz doof): "Die sind jetzt aber nicht nackt, oder so, die Mädchen?"
"Nein, nein, die sind angezogen."
Polizist: "Dann lassen Sie die da doch ihre Fotos machen..."
Wenn daraus ein Polizeieinsatz wird, dann ist das a) grob dienstwidrige und fahrlässige Verschwendung polizeilicher Ressourcen, und b) bewegt es sich mit mittelgroßen Schritten auf den Tatbestand der Rechtsbeugung zu (§339 StGB). Ohne hinreichenden Anfangsverdacht ein Ermittlungsverfahren oder auch nur polizeiliche Maßnahmen einzuleiten ist nämlich rechtswidrig. Und was ein "hinreichender Anfangsverdacht" ist, ist durchaus ausreichend klar definiert, und es reicht mitnichten, daß ein Polizist sagt "Ich hab da mal nen Anfangsverdacht, man kann ja nie wissen."
Aber wie gesagt - ich habe den Verdacht, daß der Ablauf der Ereignisse deutlich komplexer war. Sollte aber - und auch das gibt es, natürlich - ein Polizeibeamter hier mal tief ins Klo gegriffen haben, dann gibt es genügend rechtliche Mittel, um dagegen vorzugehen.
Und... ein Polizeibeamter, der bei einer Sicherstellung oder Beschlagnahme keine Quittung ausstellt - der hat ein Disziplinarverfahren am Hals, das seiner Karriere schon eine sichtbare Delle verpassen kann...
#72Report
16.06.2011
Original von cb photography
Jedes Shooting vorher anzumelden ist wohl völliger quatsch.
Wieso ?
Wenn dann jemand bei der Polizei anruft und bittet,
mal nach dem Rechten zu sehen und die Polizei ist informiert und antwortet:
"Wenn da ein alter Mann mit (in meinem Fall) Cowboyhut am Krummensee fotografiert
und das aus dem Wasser kommende Mädchen sieht asiatisch aus,
dann sind das Frank Liedtke und Thi Yon und sie ist 23 und das
bekleidete Shooting ist bekannt. Fühlen Sie sich belästigt oder bedroht ?"
Dann erspare ich mir und dem Steuerzahler eine Polizeieinsatz
und einen Abbruch des Shootings.
#73Report
16.06.2011
Lieber eine Speicherkarte zu viel beschlagnahmt als einen Kinderschänder laufen lassen...siehe bka.de!!!
#74Report
[gone] cb photography
16.06.2011
Original von Fotocowboy
[quote]Original von cb photography
.....
Welcher Schaden sollte da eintreten, wenn er die Speicherkarte behalten hätte?
......
Bilder löschen.
Ich vermute, dass die Polizei vom "schmimmsten Fall" ausgehen muss.
Also dass die Bilder beweisen könnten, dass es eben ein strafrechtliches
Verhalten gegeben hat.[/quote]
Das ist vielleicht für Nicht-Juristen ein Schaden wenn die Bilder gelöscht sind, es aber Juristisch als Schaden zu Bezeichnen wenn er die Bilder löscht, die Polizei die Bilder aber als Beweis braucht wäre falsch.
Wenn die Polizei die Speicherkarte sicherstellt weil Verdacht besteht, dass strafrechtlich Gehandelt wurde müsste auch ein Strafverfahren eröffnet werden.
#75Report
16.06.2011
Original von Thunderstruck
Ähm, bin zwar kein Jurist, aber die Anwendung der StPO ist nur dann gegeben, wenn ein Strafverfahren bereits eingeleitet ist, da sie die Durchführung des Verfahrens regelt.
Das stimmt nicht, die StPO regelt auch das Ermittlungsverfahren. Guckst Du §§ 160, 160a, 161 ff.
Konkret würde das bedeuten, das die Polizei den Fotografen darüber in Kenntniss setzen muß, das gegen ihn wegen eines Straftatbestandes ermittelt wird.
Nö.
Zunächst mal prüft die Polizei (oder StA), ob ein hinreichender Anfangsverdacht für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt. Sei es, weil eine Anzeige vorliegt, die dies behauptet, oder weil ein Ermittlungsbeamter durch eigenen Eindruck zur der Einschätzung gelangt, er müsse dies prüfen.
Wird der hinreichende Anfangsverdacht bejaht, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem dann alles weitere geprüft wird.
Ein "Strafverfahren" gibt es juristisch überhaupt nicht, das ist eine volkstümliche Bezeichnung. Es gibt zunächst das "Ermittlungsverfahren".
Das Ermittlungsverfahren (EV) oder Vorverfahren ist Ausgangspunkt jedes Bußgeld- und Strafverfahrens. Gesetzlich geregelt ist das Ermittlungsverfahren im Zweiten Abschnitt des Zweiten Buches der Strafprozeßordnung (§ 160 bis § 177 StPO).
Auf das Ermittlungsverfahren folgt das "Zwischenverfahren".
Das Zwischenverfahren beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht und endet mit der Entscheidung über die Eröffnung oder Nichteröffnung des Hauptverfahrens. Gesetzlich geregelt ist das Zwischenverfahren im Vierten Abschnitt des Zweiten Buches der Strafprozeßordnung (§§ 199 bis 211 StPO).
Und dann folgt ggf. das "Hauptverfahren".
Das Hauptverfahren ist der abschließende Teil des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens, in dem entsprechend dem im deutschen Strafverfahren geltenden Mündlichkeitsgrundsatz eine mündliche Verhandlung, die so genannte Hauptverhandlung durchgeführt wird.
Das Hauptverfahren beginnt mit der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung (vgl. dazu § 203 StPO) und endet mit dem Urteil oder einer Einstellung des Verfahrens.
(Ich habe ma auf die schönen knackigen Formulierungen von Wikipedia zurückgegriffen.)
Insgesamt etwas suspekt.
Ja.
#76Report
16.06.2011
Original von JazzArts - clubagentin - 29.06. in Wiesbaden!
Lieber eine Speicherkarte zu viel beschlagnahmt als einen Kinderschänder laufen lassen...siehe bka.de!!!
So funktioniert aber unser Rechtssystem und unser Rechtsstaat zum Glück nicht.
Es heißt übrigens: Es ist besser, daß zehn Schuldige davonkommen, als daß ein Unschuldiger verurteilt wird.
Jedes Handeln der Polizei oder der Justiz braucht eine Rechtsgrundlage. Liegt die nicht vor, ist dieses Handeln schlicht rechtswidrig, und damit in vielen Fällen selbst wiederum strafbar.
#77Report
16.06.2011
Original von huemmer-fotosAusserdem veranlasst in Deutschland noch immer der Staatsanwalt Ermittlungen und nicht ein Streifenpolizist.
Das ist so nicht richtig - Ermittlungen einleiten kann jeder Streifenpolizist.
Und muß er sogar, wenn es sich um Ordnungswidrigkeiten oder Offizialdelikte handelt. Da muß er tätig werden. Die Staatsanwaltschaft ist die "Herrin des Ermittlungsverfahrens", aber im Regelfall beginnen die meisten Ermittlungsverfahren bei der Polizei, der Steuerfahndung, dem Zoll, ...
Es gibt sogar "anlassunabhängige Ermittlungsverfahren"...
Nochmal Wikipedia: "Anlassunabhängige Ermittlungsverfahren im Vorfeld ohne die Leitungsbefugnis einer Staatsanwaltschaft werden durch das Bundeskriminalamt, die Zoll- und Steuerfahndung sowie durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesbehörden für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst unterhalb der Schwelle eines Anfangsverdachts durchgeführt."
#78Report
[gone] cb photography
16.06.2011
Original von Fotocowboy
[quote]Original von cb photography
Jedes Shooting vorher anzumelden ist wohl völliger quatsch.
Wieso ?
Wenn dann jemand bei der Polizei anruft und bittet,
mal nach dem Rechten zu sehen und die Polizei ist informiert und antwortet:
"Wenn da ein alter Mann mit (in meinem Fall) Cowboyhut am Krummensee fotografiert
und das aus dem Wasser kommende Mädchen sieht asiatisch aus,
dann sind das Frank Liedtke und Thi Yon und sie ist 23 und das
bekleidete Shooting ist bekannt. Fühlen Sie sich belästigt oder bedroht ?"
Dann erspare ich mir und dem Steuerzahler eine Polizeieinsatz
und einen Abbruch des Shootings.[/quote]
Nehmen wir mal man meldet der Polizei "Ich werde morgen mit Frau Maier (20 Jahre) an dem See X ein Shooting machen, jedoch niemand belästigen"
Sollte die Polizei wirklich auf eine solche ankündigung vertrauen? Wer bestätigt dir, dass es wirklich Frau Maier ist mit der du shootest und nicht die 17 jährige Frau Müller und dass sie wirklich 20 Jahre ist? Solange du das "Model" nicht grade in der Öffentlichkeit vergewaltigst wird die Polizei also nicht aufkreuzen?
Wenn man die Shootings vorher anmelden muss um nur so einen Polizeieinsatz verhindern zu können macht man etwas falsch oder?
#79Report
16.06.2011
Original von Uiiii-Gen
ein fotoshooting mit minderjährigen ohne einverständnis eines erziehungsberechtigten hat schon ein geschmäckle.
kling für mich nicht koscher.
ich würde als vater auch die bullen rufen.
Bei Deiner eigenen Minderjährigen? Oder auch bei fremden?
17jährige macht in der Fußgängerzone Fotos mit ihrem Freund - Uiiii-Gen ruft die Polizei?
Nicht wirklich, hoffe ich...
#80Report
Topic has been closed
Vorsicht, wegen dem Satz hab ich neulich hier schon einen auf den Deckel bekommen als ich ihn benutzt habe... ;o))