Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ? 378

16.06.2011
Original von Camera Obscura
Ich bin schon beim Thema.

Aber wo kommt denn jetzt auf einmal ein "Warteraum" her.

Shooting vor Ort (Fabrik)
Spielende Kinder auch dort.
Polizei dann auch dort.

Aber die Begutachtung der Fotos von den Speicherkarten
erfolgte im Revier am Polizei PC, nicht im Einsatzwagen.

Im Revier gibt es auch einen Warteraum. Ich hoffe, es wird nun klarer.

Ich weiß ncht, ob die Kamera und die Speicherkarten sofort
am Ort des Shootings beschlagnahmt wurden. Ich weiß ebenfalls nicht,
wann die Speicherkarten aus der Kamera genommen wurden.

Original von Camera Obscura
Edit:
mir fehlt immer noch der zusammenhang zur Aussage: "fotos löschen lassen" .

Mir ebenfalls. Gesagt wurde es aber.

Original von Camera Obscura
Die Polizei lässt kein Fotos einfach so löschen! Dazu braucht es in Deutschland eine richterliche Anordnung.
Genauso wenig bestellt ein Steifenbeamter der Polizei einfach so einen Gutachter - das macht die Ermittlungsbehörde oder das Gericht.


Ich schrieb auf, was ich von meinem Bekannten gehört habe
und der sagte mir das, was ihm gesagt wurde.

"Die Fotos müssen noch begutachtet werden !"
Das bedeutet ja nicht, dass der Gutachter schon bestellt wurde,
sondern dass es die Begründung galt,
dass die Speicherkartenm nicht ausgehändigt werden.

Für mich logisch.
16.06.2011
Hinzuzufügen ist vielleicht noch, das es in Deutschland NICHT die Aufgabe eines Streifenpolizisten ist, Beweismittel zu Begutachten und zu Bewerten. Er stellt lediglich. Beweismittel sicher. Die begutachtung und bewertung ist dann Sache der Ermittlungsbehörden, z.b. Staatsanwaltschaft. Ausserdem veranlasst in Deutschland noch immer der Staatsanwalt Ermittlungen und nicht ein Streifenpolizist. Wenn die sich vor Ort die Bilder auf der Kamera angeschaut hätten, wäre das was anderes gewesen. Aber Karte mitnehmen, keine Quittung usw., das geht gar nicht.
16.06.2011
Original von Michael Gundelach - With Design In Mind
Persönlich hätte ich doch gerne mal gesehen, wie die Polizei mir meine Speicherkarten beschlagnahmen will... Das Spiel hätte ich bis zur Festnahme getrieben um auch mal ein wenig die Eskalation voran zu treiben.


Ich eventuell auch. Aber vielleicht ziehe ich auch den Schwanz ein.
Jeder Mensch ist anders.
Mein Bekannter ist eher von der ganz sanften Art,
der sich (zuviel) gefallen lässt.

Edit:
Mich lässt es einfach nicht in Ruhe, weil es
ausschließlich Portrait- und vollständig bekleidete
Aufnahmen waren.
Das muss doch jedem bei der ersten Durchsicht
ohne jeden Zweifel klar geworden sein.

Natürlich vertraue ich der Aussage meines Bekannten...
16.06.2011
ein fotoshooting mit minderjährigen ohne einverständnis eines erziehungsberechtigten hat schon ein geschmäckle.

kling für mich nicht koscher.

ich würde als vater auch die bullen rufen.
Original von Fotocowboy
...
Shooting vor Ort (Fabrik)
Spielende Kinder auch dort.
Polizei dann auch dort.

Aber die Begutachtung der Fotos von den Speicherkarten
erfolgte im Revier am Polizei PC, nicht im Einsatzwagen.

Im Revier gibt es auch einen Warteraum. Ich hoffe, es wird nun klarer.
...


Nee, ich wüsste gerne wie die ganzen Leute und die Speicherkarte wohl zum Revier gekommen sind. Das sollte mir die Polizei wirklich mal klarmachen, dass ich beim Shooten (von egal wem) plötzlich mit auf's Revier zu kommen hätte, besonders, wenn ich mich auch ausweisen kann...
Ich fürchte fast, dass einige Details fehlen könnten bei dieser Schilderung..
16.06.2011
Original von Uiiii-Gen
ein fotoshooting mit minderjährigen ohne einverständnis eines erziehungsberechtigten hat schon ein geschmäckle.

kling für mich nicht koscher.

ich würde als vater auch die bullen rufen.


"Was ich selber denk und tu, trau ich auch den anderen zu."

...ist es so ?
16.06.2011
Original von Uiiii-Gen
ein fotoshooting mit minderjährigen ohne einverständnis eines erziehungsberechtigten hat schon ein geschmäckle.
Wobei das rechtlich sogar einwandfrei ist, wenn das minderjährige Model dem zustimmt.

Für die Durchführung eines Foto-Shootings ist die Einverständnis der Eltern eben nicht erforderlich. Die kommt erst dann ins Spiel, wenn es um die Veröffentlichung geht.

Unabhängig davon ... der ganze Sachverhalt kommt mir ein wenig komisch vor und ich kann den aktuell nicht so richtig einordnen.
16.06.2011
die §§ 94 und 98 stpo helfen vielleicht weiter ...

ich gehe mal nicht davon aus dass sich die uniformierten die karten gegriffen haben weil sie gerade welche brauchten oder bilder gucken wollten ... das wäre dann möglicherweise nach den §§ 242, 244 stgb strafbar

aber wer weiss wenn hier jeder ne andere geschichte erzählt *g
16.06.2011
Original von Michael Gundelach - With Design In Mind
Ich fürchte fast, dass einige Details fehlen könnten bei dieser Schilderung..


Hunderte ! Mindestens.
Ich beschränkte mich auf das für mich Wesentlichste.

Was mir bei Deinen Fragen aber einfällt, mag manchen verwundern:
Autos.

Polizei hat se.
Fotograf hat es.
16.06.2011
Sehe das genauso wie Michael. Die Kameraden in Grün hätten schon sehr überzeugend sein müssen, dass ich freiwillig mit aufs Revier gegangen wäre. Und ich glaube nicht, dass sie deinen Bekannten in Gewahrsam genommen haben. Also freiwillig wäre ich nicht mitgegangen, da hätte es schon die Handschellen bedarft bei mir
16.06.2011
Original von Fotocowboy
................
"Die Fotos müssen noch begutachtet werden !"
Das bedeutet ja nicht, dass der Gutachter schon bestellt wurde,
sondern dass es die Begründung galt,
dass die Speicherkartenm nicht ausgehändigt werden.

Für mich logisch.


Tut mir leid für mich klingt das ganz und gar nicht logisch. Solche "Anfängerfehler"

- Speicherkarte mitnehmen und keine Quittung ausstellen
- Aussagen treffen wie ..."fotos müssen noch begutachtet werden...."

macht nicht mal ein Polizeimeister der frisch von der Schule kommt und seine erste Streife fährt, weil da nämlich ein erfahrener Beamter dabei ist der seinen jungen Kollegen dann blitzschnell einbremst.

Selbst wenn die Mutter der Begleitperson nicht will, dass der Fotograf die Bilder bekommt, wird kein Polizist dem Verlangen der Mutter nachkommen sondern der Frau erklären was Sache ist. Nämlich, dass diese Bilder von Gesetz wegen nun mal Eigentum des Fotografen sind und, dass sie sich diesbezüglich an einen Anwalt oder an ein Gericht wenden soll.


Falls Dein Bekannter unsicher ist und sich selbst nicht helfen kann hilft ihm dieser Thread auch nicht. Selbst ein Anwalt kann ihm bei derart diffusen Erzählungen erst dann helfen, nachdem er Akteneinsicht genommen hat.

Edit:

bitte versteh´s nicht falsch aber mit jeder Deiner Erklärungen tun sich neue Fragen auf. Wie ich ini meinem ersten Beitrag schon geschrieben hab, das Ganze liest sich sehr dubios aber es wird momentan immer verworrener.
16.06.2011
Original von Fotocowboy
[quote]Original von Uiiii-Gen
ein fotoshooting mit minderjährigen ohne einverständnis eines erziehungsberechtigten hat schon ein geschmäckle.

kling für mich nicht koscher.

ich würde als vater auch die bullen rufen.


"Was ich selber denk und tu, trau ich auch den anderen zu."

...ist es so ?[/quote]

ich denke wenn einer keine hintergedanken hat, hat er auch kein problem bei den eltern mal durchzuklingeln.

ich finde so ein vorgehen suspekt, die polizei anscheinend auch.
Merkst du eigentlich nicht, in welcher argumentatorischen Sackgasse du dich mit diesen und ähnlichen Phrasen ("Von dir auf andere schließen.") befindest, die sich ständig bei dir wiederholen?

Original von Fotocowboy
"Was ich selber denk und tu, trau ich auch den anderen zu."

...ist es so ?



Hier ein kleines Beispiel zur Sinnhaftigkeit deiner beliebten "Abwehrreaktion":

Du hast doch sicherlich etwas gegen Mord und Totschlag, oder? Du bist doch auch sicherlich bereit öffentlich zu sagen "Mord ist böse und gehört bestraft."

Musst du dazu bereits gemordet haben, um dich mit dem Thema gedanklich auseinanderzusetzen und dir eine Meinung darüber bilden zu können?
16.06.2011
Original von Uiiii-Gen
ich denke wenn einer keine hintergedanken hat, hat er auch kein problem bei den eltern mal durchzuklingeln.

ich finde so ein vorgehen suspekt, die polizei anscheinend auch.


Sorry, aber:
"Liest Du noch, doer schläfst Du schon ?"
Zustimmung der Mutter des Models lag vor.

Rufst Du alle Begleitpersonen bzw. deren Sorgeberechtigten vorher an ?
16.06.2011
Es ist offtopic, aber ich antworte Dir gern offen, so wie Du es ja auch tust

Original von Patrick Michael Weber
Du hast doch sicherlich etwas gegen Mord und Totschlag, oder? Du bist doch auch sicherlich bereit öffentlich zu sagen "Mord ist böse und gehört bestraft."

Ja hab ich.

Original von Patrick Michael Weber
Du bist doch auch sicherlich bereit öffentlich zu sagen "Mord ist böse und gehört bestraft."

Ja.

Sagst Du aber auch zu jedem, der einen Sportschützen,
Kochmesserbesitzer oder Kampfsportler besucht:
"Tu das nicht - der könnte Dich ermorden ?"

Nur darum gehts !

Oder sind aus Deiner Sicht Fotografen eine Art von Mensch, die
ein besonders hohes Risko für andere (vorwiegend junge Mädchen) darstellen ?
...und wenn ja, wie verträgt sich das mit Deienr fotografischen Tätigkeit ?
16.06.2011
klar, sonst passiert genau das.

ich verlange immer dass eine erwachsene begleitperson (am liebsten ein elternteil) dabei ist.

es ist immer eine redakteurin (bzw assitentin) und eine visagistin dabei.
16.06.2011
Original von Uiiii-Gen
ich verlange immer dass eine erwachsene begleitperson (am liebsten ein elternteil) dabei ist.
es ist immer eine redakteurin (bzw assitentin) und eine visagistin dabei.


Das ist fein unmd findet meine absolute Zustimmung !
Du kannst das gerne so machen.
Dir wird man demzufolge auch keine Speicherkarten wegnehmen.
Danke für die Teilnahme an diesem Thread.
Nein! Es geht mir lediglich um deine dümmlich anmutende Art mit Vorwürfen umzugehen. :-)


Original von Fotocowboy
Nur darum gehts !
16.06.2011
Danke !
Original von Bernd Saller
die §§ 94 und 98 stpo helfen vielleicht weiter ...


Danke !
Das ist zumindest mal ein Anfang !
Auszüge:
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§_98 StPO (F)
(Beschlagnahme)
(1) 1 Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht (3), bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (1)
..........

(2) 1 Der Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche (4) Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche (4) Bestätigung beantragen, wenn bei der Beschlagnahme weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger anwesend war oder wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen gegen die Beschlagnahme ausdrücklichen Widerspruch erhoben hat.
2 Der Betroffene kann jederzeit die gerichtliche (4) Entscheidung beantragen.
.......
5 Der Betroffene ist über seine Rechte zu belehren (5).

_________________________________________________
16.06.2011
Original von Uiiii-Gen
ein fotoshooting mit minderjährigen ohne einverständnis eines erziehungsberechtigten hat schon ein geschmäckle.

kling für mich nicht koscher.

ich würde als vater auch die bullen rufen.


Untergang des Abendlandes.

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