Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ? 378

17.06.2011
Original von Andreas Jorns
[quote]Original von Femo66 - freut sich aufs weekend
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von cb photography
......., da Fotoshootings in der Öffentlichkeit nicht genehmigungspflichtig sind, und auch nicht mal ansatzweise theoretisch irgendwie Anlaß zu der Vermutung geben, es könnten in ihrem Verlauf Straftaten begangen werden...

das stimmt auch nur bedingt. sobald du ein stativ benutzt, um zb blitze darauf zu montieren, ist dies streng genommen genehmigungspflichtig.
aber eben, wo kein klaeger, da kein richter........[/quote]
Sagt wer? Steht wo?[/quote]

Das würde mich jetzt aber auch interessieren, wo dieser Schwachsinn steht. Da könnte ich also demnächst irgendwelche Touristen bei der Polizei denunzieren, wenn sie mit dem Stativ Landschaftsfotos machen? Also irgendwo reichts aber dann.

In Paris war es bis vor einiger Zeit tatsächlich so, das man nur Freihand fotografieren durfte und für ein Stativ eine formale Genemigung gebraucht hat. Hab ich neulich hier an anderer Stelle im Forum gelesen. Aber für Deutschland wä're mir das neu, wobei es mich nicht wirklich wundern täte
#261Report
[gone] User_6449
17.06.2011
Original von Satyr [GothicModels.net]
Deutsches Halbwissen.
Keiner hat eine Ahnung aber alle haben eine Meinung.

Wenn Du mehr als die Hälfte weißt, könntest Du ja (außer den üblichen
dummen Sprüchen) ausnahmsweise mal was konstruktives zum Besten
geben ...

Viele Grüße
Peter
#262Report
17.06.2011
Original von Satyr [GothicModels.net]
Deutsches Halbwissen.


ist schweizer halbwissen denn besser....oder warum hebst du das "deutsch" so hervor?
#263Report
17.06.2011
... weil die Schweizer Perfektionisten sind und wir Deutschen leider nur Bürokraten . DUW
#264Report
Ich habe heute meine Zähne geputzt.
#265Report
Original von Yarp!´s total versautes Jobangebot...
Ich habe heute meine Zähne geputzt.


Ist schon wieder Weihnachten?
#266Report
17.06.2011
Förmlich ist das richtig. Das aufstellen eines Stativs ist Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes und du bräuchtest rein theoretisch eine Genehmigung dafür..
Ist Unsinn, ist aber Deutschland.


Original von huemmer-fotos
[quote]Original von Andreas Jorns
[quote]Original von Femo66 - freut sich aufs weekend
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von cb photography
......., da Fotoshootings in der Öffentlichkeit nicht genehmigungspflichtig sind, und auch nicht mal ansatzweise theoretisch irgendwie Anlaß zu der Vermutung geben, es könnten in ihrem Verlauf Straftaten begangen werden...

das stimmt auch nur bedingt. sobald du ein stativ benutzt, um zb blitze darauf zu montieren, ist dies streng genommen genehmigungspflichtig.
aber eben, wo kein klaeger, da kein richter........[/quote]
Sagt wer? Steht wo?[/quote]

Das würde mich jetzt aber auch interessieren, wo dieser Schwachsinn steht. Da könnte ich also demnächst irgendwelche Touristen bei der Polizei denunzieren, wenn sie mit dem Stativ Landschaftsfotos machen? Also irgendwo reichts aber dann.
[/quote]
#267Report
[gone] ShutDown
17.06.2011
Der Thread bestätigt meine Einstellung:

Keine Shootings unter 18.
#268Report
17.06.2011
Und besser keine Rechtsdiskussion in der MK ;0)

Jeder meint was zu wissen ... Und einige ganz Schlaue nehmen das dann auch noch für tatsächliches Recht.
#269Report
[gone] User_6449
17.06.2011
Original von ScharfGestellt - Div. Outfits for Sale -> Gallerie
Förmlich ist das richtig. Das aufstellen eines Stativs ist Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes und du bräuchtest rein theoretisch eine Genehmigung dafür...

Gehört zwar nicht zum Thema ist aber richtig ...

Ich habe schon öfter Fotoprojekte organisiert und hier in Hannover besteht
die Stadt, die Verkehrsbetriebe (Statdbahn) und die DB tatsächlich auf einer
Genehmigung für den Einsatz von Stativen, sonst könnte es Ärger geben.

Die Genehmigung kostet nichts, aber man muß theoretisch vorher anfragen.


Viele Grüße
Peter
#270Report
ööööhmm, Du bist auch aus Hannover?

hätt´ ich jetzt nicht gedacht ^^

äääähh sorry, off topic


Original von Peter Herhold
hier in Hannover
#271Report
[gone] User_6449
17.06.2011
Original von Yarp!
ööööhmm, Du bist auch aus Hannover?

hätt´ ich jetzt nicht gedacht ^^

äääähh sorry, off topic

So trifft man sich wieder ... ;-)

Viele Grüße
Beter
#272Report
[gone] cb photography
17.06.2011
Original von Femo66 - freut sich aufs weekend
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von cb photography

......., da Fotoshootings in der Öffentlichkeit nicht genehmigungspflichtig sind, und auch nicht mal ansatzweise theoretisch irgendwie Anlaß zu der Vermutung geben, es könnten in ihrem Verlauf Straftaten begangen werden...


das stimmt auch nur bedingt. sobald du ein stativ benutzt, um zb blitze darauf zu montieren, ist dies streng genommen genehmigungspflichtig.
aber eben, wo kein klaeger, da kein richter........[/quote]


Hier muss aber beim zitieren was falsch gelaufen sein....das will ich sehen wo ich das geschrieben habe...
#273Report
[gone] Femo66
17.06.2011
Original von Andreas Jorns
[quote]Original von Femo66 - freut sich aufs weekend
[quote]Original von TomRohwer
......., da Fotoshootings in der Öffentlichkeit nicht genehmigungspflichtig sind, und auch nicht mal ansatzweise theoretisch irgendwie Anlaß zu der Vermutung geben, es könnten in ihrem Verlauf Straftaten begangen werden...

das stimmt auch nur bedingt. sobald du ein stativ benutzt, um zb blitze darauf zu montieren, ist dies streng genommen genehmigungspflichtig.
aber eben, wo kein klaeger, da kein richter........[/quote]
Sagt wer? Steht wo?[/quote]

sondernutzung von oeffentlichem grund bedarf einer genehmigung.....aber eben
wo kein klaeger..... ;-)
aber es ist tatsaechlich so.

gruesse
#274Report
17.06.2011
Jungs, nun bleibt doch mal auch dem Teppich. Kann einer von Euch nur eine Quelle konkret benennen, die uns Knipser unter Sondernutzung öffentlichen Straßenraums setzt?
Nicht faseln sondern Fakten ... Ihr redet schließlich über Rechtsfragen und nicht über den Wetterbericht. Bauchgefühl ist da nicht gefragt.
#275Report
Original von Micaschi
Jungs, nun bleibt doch mal auch dem Teppich. Kann einer von Euch nur eine Quelle konkret benennen, die uns Knipser unter Sondernutzung öffentlichen Straßenraums setzt?
Nicht faseln sondern Fakten ... Ihr redet schließlich über Rechtsfragen und nicht über den Wetterbericht. Bauchgefühl ist da nicht gefragt.


Büddeschön:

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/verkehrsanordnungen/drehgenehmigung/123288/index.html
#276Report
Wurden die Bildnisse UNBEFUGT erstellt, kann auch die Herausgabe des Bildmaterials verlangt (§§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog in Verbindung mit §§ 823 Abs. 1, 249 S. 1 BGB) oder ein Anspruch auf Vernichtung nach §§ 37, 38 KunstUrhG geltend gemacht werden.

Gilt aber nur bei UNBEFUGT !!!
#277Report
17.06.2011
*ontopic off*

Früher habe ich, wenn ich bzgl. einer Peinlichkeit einen Rat von anderen haben wollte, erzählt, es wäre einem Bekannten von mir passiert....
Heute stehe ich zu meinen Peinlichkeiten.

*ontopic on*
#278Report
17.06.2011
Eine Straße oder öffentliches Straßenland zu etwas anderem benutzen als zu dem zu dem sie gedacht sind ist Sondernutzung öffentlichem Straßenlandes. Dazu gehört genauso wie ein Würstchenstand, ein kleiner Tisch zum was verkaufen oder das aufstellen eines kleinen Möbelaufzuges für einen Wohnungsumzug auch ein Stativ.
Wenn du es nicht glaubst geh zur zuständigen Stelle in deinem Rathaus, die bestätigen dir das...
Streng genommen wäre auch ein Fotoshooting zu kommerziellen Zwecken oder mit mehreren Personen eine Sondernutzung die in etlichen Städten / Kommunen genehmigt werden müssten.
Eine Straße und ein Gehweg ist zum fahren, parken (auf gekennzeichneten Stellen), zum Radfahren (auf Radwegen) und zum lang laufen da (Fußgängerweg). Alles andere ist eine Sondernutzung.


Original von Micaschi
Jungs, nun bleibt doch mal auch dem Teppich. Kann einer von Euch nur eine Quelle konkret benennen, die uns Knipser unter Sondernutzung öffentlichen Straßenraums setzt?
Nicht faseln sondern Fakten ... Ihr redet schließlich über Rechtsfragen und nicht über den Wetterbericht. Bauchgefühl ist da nicht gefragt.
#279Report
17.06.2011
Original von ScharfGestellt - Div. Outfits for Sale -> Gallerie
Eine Straße oder öffentliches Straßenland zu etwas anderem benutzen als zu dem zu dem sie gedacht sind ist Sondernutzung öffentlichem Straßenlandes. Dazu gehört genauso wie ein Würstchenstand, ein kleiner Tisch zum was verkaufen oder das aufstellen eines kleinen Möbelaufzuges für einen Wohnungsumzug auch ein Stativ.
Wenn du es nicht glaubst geh zur zuständigen Stelle in deinem Rathaus, die bestätigen dir das...
Streng genommen wäre auch ein Fotoshooting zu kommerziellen Zwecken oder mit mehreren Personen eine Sondernutzung die in etlichen Städten / Kommunen genehmigt werden müssten.
Eine Straße und ein Gehweg ist zum fahren, parken (auf gekennzeichneten Stellen), zum Radfahren (auf Radwegen) und zum lang laufen da (Fußgängerweg). Alles andere ist eine Sondernutzung.




Fällt da die Sondernutzung von jungen Mädels auch darunter, oder warum erzählst du uns das jetzt?
#280Report

Topic has been closed