Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ? 378

17.06.2011
beim nächsten mal müsste dann der freund des to u.u. stark damit rechnen dass die jungs die ihm seine speicherkarten abgegriffen haben ihn auch zuhause besuchen und alle datenträger und computer die sie finden mitgehen lassen ;-)
#221Report
17.06.2011
Original von Bernd Saller
beim nächsten mal müsste dann der freund des to u.u. stark damit rechnen dass die jungs die ihm seine speicherkarten abgegriffen haben ihn auch zuhause besuchen und alle datenträger und computer die sie finden mitgehen lassen ;-)


Ja. Das wäre die logische Konsequenz !
Wenn schon, denn schon. Sagte ich ihm auch.
Schon mal Geld für einen Ersatzrechner bereitlegen,
weil das ja dann wohl dauern kann.

Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaber dann würde ich doch darauf drängen,
den Anfangsverdacht zu erfahren. Oder Verdachtsmomente oder was auch immer.
Ich kann nämlich wirklich nichts erkennen.
#222Report
17.06.2011
Original von Bernd Saller
beim nächsten mal müsste dann der freund des to u.u. stark damit rechnen dass die jungs die ihm seine speicherkarten abgegriffen haben ihn auch zuhause besuchen und alle datenträger und computer die sie finden mitgehen lassen ;-)


Ja sicher, alles offiziell natürlich mit richterlichem Beschluss und so. Im Grunde kann der "Bekannte" ja von Glück reden, dass er nur in die professionellen Mühlen der polizeilichen Ermittlungen geraten ist.

Es hätte ja auch ein aufgebrachter Vater sein können, der das weitaus emotionaler fern jedweder rechtlicher Zusamenhänge wahrnimmt. Das hat dann zur Folge, dass Bekannte sich selber im Spiegel irgendwie unbekannt vorkommen....8~)

So gesehen, cowboy, ruf schnell an und sage ihm: Schwein gehabt Alter....
#223Report
17.06.2011
ja ... man sollte ab nem gewissen alter dazu fähig sein logisch zu denken

und auch zu bedenken und abzuwägen was (lebens)wichtiger ist ... paar kleine muschis zu knipsen oder sich statt dem (dafür erforderlichen) ersatzrechner z.b. einen stressfreien schönen urlaub zu gönnen

aber jedem das seine ...*g
#224Report
17.06.2011
Original von Galaxymodels
Nur zur Info. Dort steht das die CF Karten sichergestellt wurden, was juristisch gesehen keine Beschlagnahme ist.

"Sicherstellung" ist ein juristischer Oberbegriff. Die "Beschlagnahme" ist eine Art der Sicherstellung... Nur mal Rande. Arten der Sicherstellung sind die "einfache Sicherstellung" und die "Beschlagnahme".
#225Report
17.06.2011
Original von PicTrick wird "AltmühlBild"
[quote]Original von JazzArts - clubagentin - 29.06. in Wiesbaden!
Und das setzt ein "Interesse der Allgemeinheit" vorraus, und bei begründetem Verdacht ist das alles rechtens was die tun...


Die beschlagnahmen zwei Speicherkarten wegen "Recht am eigenen Bild" ???

Hör ma, nu wirds aber langsam zu ner Posse. Damit wär ich zehn Minuten später beim Anwalt und auf dem Weg zu ner einstweiligen Verfügung wegen völliger Unverhältnismäßigkeit.

Und was den Schadenersatz angeht: auch die Kosten, die mir durch die Fahrerei und die Wiederbeschaffung der Karten entstehen, sind ein Schaden, ebenso wie Rufschädigung, ganz unabhängig davon, ob ich Berufsfotograf bin oder nicht.[/quote]
Träum weiter.

Natürlich ist eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von Filmen, Speichermedien usw. grundsätzlich möglich, wenn der Verdacht auf eine Verletzung des "Recht am eigenen Bild" vorliegt.

Ob das rechtlich Bestand hat, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an, die Rechtsprechung lässt die Beschlagnahme ausdrücklich zu, dazu gibt es Präzedenzurteile - nämlich genau aus dem Grund: erstmal sicherstellen, und dann in Ruhe klären, ob irgendjemandes Rechte durch die Fotos verletzt wurden/werden.

Wenn dieses Instrument mit der gebotenen Vorsicht und Zurückhaltung angewendet wird, finde ich daran überhaupt nichts auszusetzen.
#226Report
17.06.2011
Original von Fotocowboy
Aktueller Stand:
Mein Bekannter erhielt soeben per Post (17.06.2011)
die Bestätigung, dass die Polizei am
2 Speicherkarten beschlagnahmt hat.

Auf beiliegendem Dokument:
teilweise sinngemäß
Am 15.06.2011 um 20 Uhr
wurde....... im Verfahren ...
die unten genannte Maßnahme
zur Gefahrenabwehr durchgeführt.

auf Grund: sonstiger Ereignisse
und weil Gefahr im Verzug

Das hieße dann, die Polizeibeamten sahen eine drohende Gefahr - hier: Verletzung von Persönlichkeitsrechten u.ä. - die sie mit ihrer Maßnahme abwenden wollten.

Dazu müsste man nun wirklich die vollständige Geschichte und ihren genauen Ablauf kennen.

Spekulationen sind da irgendwie müßig.
#227Report
17.06.2011
Original von DonPhoto *geile neue Ideen*
Threads wie dieser fallen doch am ehesten unter den Begriff "Virales Marketing".

Eher unter "Spinne in der Yuccapalme"...
#228Report
17.06.2011
Original von Modhella
... schon mal im Jugendschutzgesetz gelesen ? .......

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sagt übrigens zum Fotografieren von Kindern und Jugendlichen...

... rein überhaupt gar nichts.

Das JuSchG regelt völlig andere Dinge.
#229Report
17.06.2011
Original von Bernd Saller
naja ... die vernichterin aus sachsen hat es vielleicht noch anders gelernt ... früher mal

Meinst Du, das ist ein "neue Länder"-Phänomen?

Immer noch? Alte Mentalität? Na ja... ich meine... irgendwann Ende der 90er, also lange nach dem Ende der DDR, hat mal der Bürgermeister einer Gemeinde irgendwo da drüben versucht, eine gerichtliche Verfügung zu erwirken, die die Lokalzeitung verpflichten sollte, ihm alle Berichte über die Arbeit der Gemeindeverwaltung vorher zur Genehmigung vorzulegen.

Das erstaunliche daran fand ich, daß sich tatsächlich ein Anwalt fand, der das vertreten hat... Oder vielleicht hat er auch gedacht "Das ist jetzt eine notwendige pädagogische Maßnahme für den Bürgermeister". Das Gericht hat sich natürlich geweigert, sowas zu erlassen...
#230Report
[gone] User_6449
17.06.2011
Original von Bernd Saller
beim nächsten mal müsste dann der freund des to u.u. stark damit rechnen dass die jungs die ihm seine speicherkarten abgegriffen haben ihn auch zuhause besuchen und alle datenträger und computer die sie finden mitgehen lassen ;-)

Das trifft nicht zu, denn dafür wäre ein "richterlicher Beschluß" oder
"Gefahr im Verzuge" notwendig und die Hürden im Grundgesetz sind
dafür sehr hoch.

Drei Richter wären nötig und selbst bei "Gefahr im Verzug" müßte
mindestens ein Richter hinterher seinen Kopf dafür hinhalten. So
schnell schießen die Preußen also nicht ...

Artikel 13 des Grundgesetzes zur Info: Klick hier

Wir leben nicht "im wilden Westen" und was Du befürchtest ist eher
dem Reich der "Sagen und Legenden" zuzuordnen. Oder auch den
üblichen Fernsehsendungen auf RTL ...

Viele Grüße
Peter
#231Report
17.06.2011
Die eigentlich interessante Frage ist ja eher: welcher Fotograf ist denn so torfig, sich Speicherkarten mit Bildern drauf beschlagnahmen zu lassen???

Ich bin in meinem Bildjournalisten-Leben mehrfach damit konfrontiert worden, daß irgendwelche Leute Filme bzw. Speicherkarten von mir einkassieren wollten.

1978 das erste Mal - KPD/ML-Demonstranten. Bekamen einen unbelichteten Film, und ich eine hübsche Story mit Fotos in der Lokalzeitung. Und ein Kripobeamter, der daraus ein Ermittlungsverfahren machen wollte, staunte beeindruckt, als ich ihm erzählte, wie die Sache abgelaufen war.

Punks in der Provinz, Anti-AKW-Chaoten in Brokdorf, Polizisten auf ner Anti-AKW-Demo in Hamburg, niederländische KFOR-Soldaten... Ich hab damals mal geübt, wie man mit einer Hand einen Film aus der F2 nimmt und einen leeren reinstopft. Geht sehr gut, wenn man mit dem Motor zurückspult, und um dann später einen leeren Film aus der Kamera rauszuholen und auszuhändigen, muß man den ja nicht richtig einlegen - das merkt ja keiner.

Speicherkarten sind noch einfacher. Klack, klack. Ich habe immer in der Hosentasche eine leere CF-Karte. Sei es als Notreserve, sei es zum "verschenken".

Protest, Protest, schön laut, schimpfen, ablenken, währenddessen geschickt die Karte rausnehmen, in die Hose rutschen lassen, schließlich empört die leere Karte rausgeben. Noch besser geht das mit Kameras, die auf zwei Karten gleichzeitig aufnehmen können...

Als Bildjournalist habe ich da einen durchaus sportlichen Ehrgeiz.

Grundregel vor allem dabei: sobald man auch nur das Gefühl hat, das könnte Ärger geben - prophylaktisch schon mal Film raus bzw. Karte wechseln. Speicherkarten ggf. nicht in der Hosentasche verstecken, sondern im Schuh, in den Socken, in der Unterhose.
#232Report
17.06.2011
Original von Peter Herhold
Drei Richter wären nötig

Wieso drei? Für einen Durchsuchungsbeschluss reicht einer. Für einen Beschlagnahmebeschluss auch. Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?

und selbst bei "Gefahr im Verzug" müßte
mindestens ein Richter hinterher seinen Kopf dafür hinhalten.

Richter müssen für gar nichts ihren Kopf hinhalten, nicht mal für Fehlurteile.

Es kommt relativ selten vor, daß ein Richter den Antrag der StA auf einen Durchsuchungsbeschluss ablehnt. Was vor allem daran liegt, daß die üblicherweise gar nicht erst Anträge stellt, von denen sie weiß, daß sie abgelehnt würden...
#233Report
[gone] janine h*
17.06.2011
gib ruhig allen noch Tipps

Original von TomRohwer
Die eigentlich interessante Frage ist ja eher: welcher Fotograf ist denn so torfig, sich Speicherkarten mit Bildern drauf beschlagnahmen zu lassen???

Ich bin in meinem Bildjournalisten-Leben mehrfach damit konfrontiert worden, daß irgendwelche Leute Filme bzw. Speicherkarten von mir einkassieren wollten.

1978 das erste Mal - KPD/ML-Demonstranten. Bekamen einen unbelichteten Film, und ich eine hübsche Story mit Fotos in der Lokalzeitung. Und ein Kripobeamter, der daraus ein Ermittlungsverfahren machen wollte, staunte beeindruckt, als ich ihm erzählte, wie die Sache abgelaufen war.

Punks in der Provinz, Anti-AKW-Chaoten in Brokdorf, Polizisten auf ner Anti-AKW-Demo in Hamburg, niederländische KFOR-Soldaten... Ich hab damals mal geübt, wie man mit einer Hand einen Film aus der F2 nimmt und einen leeren reinstopft. Geht sehr gut, wenn man mit dem Motor zurückspult, und um dann später einen leeren Film aus der Kamera rauszuholen und auszuhändigen, muß man den ja nicht richtig einlegen - das merkt ja keiner.

Speicherkarten sind noch einfacher. Klack, klack. Ich habe immer in der Hosentasche eine leere CF-Karte. Sei es als Notreserve, sei es zum "verschenken".

Protest, Protest, schön laut, schimpfen, ablenken, währenddessen geschickt die Karte rausnehmen, in die Hose rutschen lassen, schließlich empört die leere Karte rausgeben. Noch besser geht das mit Kameras, die auf zwei Karten gleichzeitig aufnehmen können...

Als Bildjournalist habe ich da einen durchaus sportlichen Ehrgeiz.

Grundregel vor allem dabei: sobald man auch nur das Gefühl hat, das könnte Ärger geben - prophylaktisch schon mal Film raus bzw. Karte wechseln. Speicherkarten ggf. nicht in der Hosentasche verstecken, sondern im Schuh, in den Socken, in der Unterhose.
#234Report
17.06.2011
sicher doch peter ... richter haben nen 6. sinn, der ihnen schon vorher sagt ob und wie ergiebig das zu beschlagnahmende material ist ... und deshalb sind alle beschlagnahmen rechtmäßig und gerechtfertigt

gerichtsshow - ist doch was feines ... noch besser in real ;-)
#235Report
17.06.2011
Ein Shooting mit Minderjährigen ohne Einverständnis der Eltern.
So viel Dummheit muss bestraft werden.
Sei froh dass Du die Polizei als Zeugen hast. Die 3 Mädels könnten auch eine Kachelmann-Geschichte draus machen.
#236Report
Original von Bernd Saller
sicher doch peter ... richter haben nen 6. sinn, der ihnen schon vorher sagt ob und wie ergiebig das zu beschlagnahmende material ist ... und deshalb sind alle beschlagnahmen rechtmäßig und gerechtfertigt


Selbst wenn nicht, ist das auch egal. Leider gibt es ja in Deutschland kein Beweisverwertungsverbot.
#237Report
17.06.2011
Kann mal bitte jemand diesen Thread schließen!! Jeder Anmerkung kam nun schon x-fach und der TO hat den Grund der Sicherstellung ja nun erläutert....
#238Report
[gone] User_6449
17.06.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Peter Herhold
Drei Richter wären nötig

Wieso drei? Für einen Durchsuchungsbeschluss reicht einer. Für einen Beschlagnahmebeschluss auch. Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?[/quote]
Für einen Durchsuchungsbeschluss reicht einer, für eine Überwachung
braucht man drei. Steht so in Artikel 13 des Grundgesetzes: Klick hier

Viele Grüße
Peter
#239Report
17.06.2011
ich finde das immer schön zu sehen wenn sich die leute weiter bilden wollen ... zumindest haben wir hier mit denen die dazu bereit waren schon einmal die begrifflichkeiten und in groben zügen auch das verfahren geklärt

was im einzelfall dabei rauskommt steht jedoch in den sternen


oder auf der speicherkarte *g
#240Report

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