Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ? 378
17.06.2011
Da hat dich aber deine Quelle entweder mächtig verarscht oder die Quelle wollte nur mal sinnloses Zeug labern..
Original von Modhella
Hallo Leute, hier eine Info aus direkter polizeilichen Quelle.
Die Polizei hat das Recht, die Speicherkarten sicher zu stellen. Und wenn das Model unter 18 war, und die Erziehungsberechtigten dem Shooting nicht zugestimmt haben, ist es vollkommen egal, ob das Model etwas an hatte oder nicht. Das trifft auch für die Begleitperson zu, wenn sie unter 18 ist. ... und auch wenn die Beleitperson über 18 gewesen wäre, ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten läuft da nichts. Das sollte der Fotograf aber wissen. Und die Eltern haben das Recht auf Vernichtung der Speicherkarten,...dabei ist es vollkommen egal, ob noch andere Fotos drauf sind.... so einfach ist das.
Da kann ich dem Fotografen nur den Rat geben, nach jedem Shooting seine Daten/Bilder zu sichern, dann ist es egal, was vernichtet wird. Eine Klage wird hier überhaupt nichts nützen, wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten von beiden Models unter 18 nicht vorgelegen hat.
LG
#202Report
17.06.2011
Original von Fotocowboy
[quote]Original von Modhella
... schon mal im Jugendschutzgesetz gelesen ? .......
... und was für ein Recht sollte der Fotograf haben, er hatte doch von nirgends eine Zustimmung, Fotos von diesen Models zu machen, da kann die Speicherkarte tausendmal sein Eigentum sein....
...und damit wenigstens Du das Jugendschutzgesetz
nicht lesen musst, von mir eine kleine Hilfe.
Zum Anfertigen von Bildern in nichterotischen Posen
steht nichts darin.[/quote]
Im Jugendschutzgesetz tauchen noch nicht mal die Wörter "Foto" oder "Fotografie" auf...
#203Report
[gone] User_6449
17.06.2011
Original von Fotocowboy
Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ?
Die Polizei darf natürlich Speicherkarten als Beweismittel beschlagnahmen.
Löschen wäre allerdings unangebracht, denn dann wären die Beweismittel
ja weg. Das wird die Polizei also nicht tun, es sei denn die Beamten wären
außerordentlich dämlich und vernichten ihre eigenen Beweise ...
Und als gut gemeinter Tip:
Von mir wollte die Polizei vor Jahren auch schonmal Speicherkarten haben
(Reportagefotos einer Demonstration) und die hat sie bis heute. Aber da
waren nur 50 Bilder drauf und die restlichen 500 habe ich.
Also bei "heiklen Aktionen" immer nur wenige Bilder auf den Karten machen
und den Rest "unauffällig in die Tasche stecken" ...
Viele Grüße
Peter
#204Report
17.06.2011
selbst ohne Zustimmung der Eltern ist das keine Straftat,die Beschlagnahme der Speicherkarten bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis...
#205Report
[gone] Lichtstreif
17.06.2011
War das polizeirevier ne Requisite aus Hartz IV Tv?
Was für ein Quatsch...
Was für ein Quatsch...
Original von Modhella
Hallo Leute, hier eine Info aus direkter polizeilichen Quelle.
Die Polizei hat das Recht, die Speicherkarten sicher zu stellen. Und wenn das Model unter 18 war, und die Erziehungsberechtigten dem Shooting nicht zugestimmt haben, ist es vollkommen egal, ob das Model etwas an hatte oder nicht. Das trifft auch für die Begleitperson zu, wenn sie unter 18 ist. ... und auch wenn die Beleitperson über 18 gewesen wäre, ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten läuft da nichts. Das sollte der Fotograf aber wissen. Und die Eltern haben das Recht auf Vernichtung der Speicherkarten,...dabei ist es vollkommen egal, ob noch andere Fotos drauf sind.... so einfach ist das.
Da kann ich dem Fotografen nur den Rat geben, nach jedem Shooting seine Daten/Bilder zu sichern, dann ist es egal, was vernichtet wird. Eine Klage wird hier überhaupt nichts nützen, wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten von beiden Models unter 18 nicht vorgelegen hat.
LG
#206Report
17.06.2011
Original von Johannes H. de la Torre
...
und am ende lieber einen unschuldigen mehr kontrolliert als einem potentiellen opfer zu wenig geholfen.
J.H. de la Torre
Naja, Verhältnismäßigkeit. Denn so viele Polizisten haben wir ja nun nicht, dass wir die alle mit so Kinkerlitzchen beschäftigen müssen.
Für Jugendschutz mehr in die Bildung, sinnvolle Freizeitgestaltung und für die harten Fälle Jugendamt und Streetworker investiert wäre doch irgendwie... zielführender, oder etwa nicht?
k|d
#207Report
[gone] Bestager-Chrissy
17.06.2011
... offensichtlich gibt es hier doch viele, die nicht richtig lesen können,... ich habe nicht gesagt, dass die Polizei die Speicherkarten löschen darf, sondern die Mutter der Minderjährigen Begleitperson. wofür keine Zustimmung zum Shooting vor lag, kann auf Antrag die Vernichtung veranlassen,..... und dann geht es auch nicht darum, wer welche Fotos von wem machen darf, sondern darum, dass der Fotograf die Bilder (eigene Bildrechte) behalten wollte,.... aber doch sicherlich nicht, um sich die Bilder in den Schrank zu legen ????
#208Report
[gone] Lichtstreif
17.06.2011
Immer noch Quatsch...
Original von Modhella
... offensichtlich gibt es hier doch viele, die nicht richtig lesen können,... ich habe nicht gesagt, dass die Polizei die Speicherkarten löschen darf, sondern die Mutter der Minderjährigen Begleitperson. wofür keine Zustimmung zum Shooting vor lag, kann auf Antrag die Vernichtung veranlassen,..... und dann geht es auch nicht darum, wer welche Fotos von wem machen darf, sondern darum, dass der Fotograf die Bilder (eigene Bildrechte) behalten wollte,.... aber doch sicherlich nicht, um sich die Bilder in den Schrank zu legen ????
#209Report
[gone] Lichtstreif
17.06.2011
Und die Moral von der geschicht? Mit Mädels u18 knipst man nicht.
Das wird zwar einigen die Bilitis Romantik und David Hamilton gefühle zerstören, aber auch ü18 ist die Haut noch ok, oder?
Das wird zwar einigen die Bilitis Romantik und David Hamilton gefühle zerstören, aber auch ü18 ist die Haut noch ok, oder?
#210Report
17.06.2011
Original von Modhella
........................... dass der Fotograf die Bilder (eigene Bildrechte) behalten wollte,...................????
das mit den "Bildrechten" ist für Dich aber auch noch ein Buch mit 7 Siegeln - hab ich Recht?
Ich empfehle dir dazu mal die Ausführungen des Dr. Kötz in einem anderen Thread dieses Forums.
#211Report
17.06.2011
Original von Modhella
... offensichtlich gibt es hier doch viele, die nicht richtig lesen können,... ich habe nicht gesagt, dass die Polizei die Speicherkarten löschen darf, sondern die Mutter der Minderjährigen Begleitperson. wofür keine Zustimmung zum Shooting vor lag, kann auf Antrag die Vernichtung veranlassen,..... und dann geht es auch nicht darum, wer welche Fotos von wem machen darf, sondern darum, dass der Fotograf die Bilder (eigene Bildrechte) behalten wollte,.... aber doch sicherlich nicht, um sich die Bilder in den Schrank zu legen ????
Doch, soweit ich weiß darf er die anfertigen und in den Schrank legen. Er darf sogar warten bis das Model 18 ist und ihm die Veröffentlichung nachträglich genehmigt. (Wohlgemerkt letzteres nur bei Aufnahmen, die von den dann gültigen Jugendschutzgesetzen gedeckt sind). Die Mutter darf nur gegen eine Veröffentlichung vorgehen und nur bis das Model selbst 18 ist.
#212Report
17.06.2011
lach mir wech
wo ist der Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestätigung der....
wo ist der Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestätigung der....
Original von Modhella
... offensichtlich gibt es hier doch viele, die nicht richtig lesen können,... ich habe nicht gesagt, dass die Polizei die Speicherkarten löschen darf, sondern die Mutter der Minderjährigen Begleitperson. wofür keine Zustimmung zum Shooting vor lag, kann auf Antrag die Vernichtung veranlassen,..... und dann geht es auch nicht darum, wer welche Fotos von wem machen darf, sondern darum, dass der Fotograf die Bilder (eigene Bildrechte) behalten wollte,.... aber doch sicherlich nicht, um sich die Bilder in den Schrank zu legen ????
#213Report
17.06.2011
Original von Lichtstreif: Lichtstreif TV ist auf Sendung
Und die Moral von der geschicht? Mit Mädels u18 knipst man nicht.
Das wird zwar einigen die Bilitis Romantik und David Hamilton gefühle zerstören, aber auch ü18 ist die Haut noch ok, oder?
So... und wie kommen die dann z.B. zu Ihren SC-Bildern?
Ich shoote gelegentlich mit minderjährigen Modellen und hatte bislang noch nie Probleme damit, egal ob nun kein, ein oder beide Elternteile dabei sind.
#214Report
17.06.2011
moral hin oder her ...
was wenn die geschichte mit dem bildrecht nur ein vorwand war um ma auf den karten gucken zu können ob man auch ein sexualstrafverfahren einleiten kann
die möglichkeit halte ich für nicht so weit entfernt ... und auch für bedenklich ...
was wenn die geschichte mit dem bildrecht nur ein vorwand war um ma auf den karten gucken zu können ob man auch ein sexualstrafverfahren einleiten kann
die möglichkeit halte ich für nicht so weit entfernt ... und auch für bedenklich ...
#215Report
17.06.2011
@Bernd: Ein was? Was meinst du denn, was die da finden wollten?
#216Report
17.06.2011
naja - was sie haben das haben sie erst mal ... und das ergebnis ist zweitrangig ... wenns zu einem solchen verfahren kommt (auch wenn nix bei rauskommt) ... reicht der makel der trotzdem an dem knipser durch die einleitung eines solchen verfahrens kleben bleibt
ich gehe sogar davon aus, dass mancherorts diese vorgehensweise denkbar möglich ist
ich gehe sogar davon aus, dass mancherorts diese vorgehensweise denkbar möglich ist
#217Report
[gone] User_6449
17.06.2011
Original von D-Pic's( einzelne Termine für TfP--frei )
selbst ohne Zustimmung der Eltern ist das keine Straftat,die Beschlagnahme der Speicherkarten bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis...
Weshalb?
Wir alle bezahlen die Beamten der Polizei ja genau dafür, daß sie ihren Job machen
und aufpassen. Eine Beweisaufnahme mit Sichersstellung von Fotos ist noch lange
keine Anklage.
Wenn man also mit Minderjährigen Fotos macht, muß man durchaus damit rechnen
überprüft zu werden und das ist aus meiner Sicht auch sehr gut so.
Was sich tatsächlich abgespielt hat ist nicht bekannt, doch offensichtlich hatten die
Beamten der Polizei den Eindruck, daß etwas "nicht ganz koscher ist" und sind daher
der Sache weiter nachgegangen. Genau so wie es ihre Pflicht ist ...
Viele Grüße
Peter
#218Report
17.06.2011
*unterschreib*
Weshalb?
Wir alle bezahlen die Beamten der Polizei ja genau dafür, daß sie ihren Job machen
und aufpassen. Eine Beweisaufnahme mit Sichersstellung von Fotos ist noch lange
keine Anklage.
Wenn man also mit Minderjährigen Fotos macht, muß man durchaus damit rechnen
überprüft zu werden und das ist aus meiner Sicht auch sehr gut so.
Was sich tatsächlich abgespielt hat ist nicht bekannt, doch offensichtlich hatten die
Beamten der Polizei den Eindruck, daß etwas "nicht ganz koscher ist" und sind daher
der Sache weiter nachgegangen. Genau so wie es ihre Pflicht ist ...
Viele Grüße
Peter[/quote]
Original von Peter Herhold
[quote]Original von D-Pic's( einzelne Termine für TfP--frei )
selbst ohne Zustimmung der Eltern ist das keine Straftat,die Beschlagnahme der Speicherkarten bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis...
Weshalb?
Wir alle bezahlen die Beamten der Polizei ja genau dafür, daß sie ihren Job machen
und aufpassen. Eine Beweisaufnahme mit Sichersstellung von Fotos ist noch lange
keine Anklage.
Wenn man also mit Minderjährigen Fotos macht, muß man durchaus damit rechnen
überprüft zu werden und das ist aus meiner Sicht auch sehr gut so.
Was sich tatsächlich abgespielt hat ist nicht bekannt, doch offensichtlich hatten die
Beamten der Polizei den Eindruck, daß etwas "nicht ganz koscher ist" und sind daher
der Sache weiter nachgegangen. Genau so wie es ihre Pflicht ist ...
Viele Grüße
Peter[/quote]
#219Report
17.06.2011
jaja ... sehr blauäugig ... nicht nur die mk hat ein forum in dem die verfehlungen einzelner der nachwelt erhalten bleiben
guckstduhier
guckstduhier
#220Report
Topic has been closed
Guten Morgen !
Willkommen auf der Erde !
Wer lesen kann ist auf diesem Planeten im Vorteil.
Er hat nicht nur die Zustimmung des Models,
sondern auch von deren Mutter.
...und damit wenigstens Du das Jugendschutzgesetz
nicht lesen musst, von mir eine kleine Hilfe.
Zum Anfertigen von Bildern in nichterotischen Posen
steht nichts darin.