Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ? 378

#21
16.06.2011
da in jeder hinsicht und vollkommen korrekt bereits in post 4 frage des tos beantwortet:

*nichtbookmark*

:)
16.06.2011
Original von Fotocowboy
Die Polizei kam nicht einfach so, sondern weil spielende Kinder
gesehen haben, wie ein Fotoshooting stattfindet.


Hmmm, also entweder willst du uns vernatzen oder du solltest über folgendes nachdenken: Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde mehr...

Sorry, für mich zuviel Seemannsgarn.
16.06.2011
Nach der Schilderung denke ich mal:

Entweder ist da wirklich bei der Polizei was völlig aus dem Ruder gelaufen (kommt vor, wenn auch seltener als gemeinhin unterstellt wird), oder der Sachverhalt ist in Wirklichkeit ein bißchen komplexer.

In über 30 Jahren Tätigkeit als Journalist (darunter etliche Jährchen als Reporter im Lokalen und Regionalen) habe ich eines gelernt:

Kaum ein Nicht-Journalist oder Nicht-Jurist (Polizeibeamter, etc.) ist in der Lage, den Sachverhalt einer komplexeren strittigen Auseinandersetzung auf Anhieb vollständig und sachlich korrekt und zutreffend zu schildern. Und schon gar nicht, wenn sich jemand aufregt, weil er sich angegriffen, bestohlen, bedroht, ungerecht behandelt fühlt.

Und wirklich noch nie hat mir ein Betroffener oder ein Zeuge eines Polizeieinsatzes diesen samt Hintergründen vollständig und sachlich zutreffend beschreiben können - immer stellt man bei den anschließenden Recherchen fest, daß mindestens 50 Prozent der dazugehörigen Informationen noch fehlen...

(Ich habe zu Beginn meiner Tätigkeit ein Paar mal versucht, bei schwereren Verkehrsunfällen, die ich fotografierte, die am Unfallort stehenden Zeugen, Passanten, Unfallbeteiligten zu fragen, was denn eigentlich passiert sei und wie es passiert sei...

Nachdem man das fünfte Mal zu einem Unfall acht völlig unterschiedliche Verlaufsbeschreibungen bekommen hat, von denen sich am Ende keine als auch nur halbwegs korrekt herausstellt, gibt man das auf, macht seine Fotos, und ruft später bei der Polizei an. Die zuständigen Verkehrsunfalldienste sind Profis darin, solche Knäuel korrekt aufzupulen.)
16.06.2011
ontopic bitte.
ONtopic.
16.06.2011
Original von Fotocowboy
Aber wir dürfen hier wohl 2 Dinge nicht verwechseln.
Einmal eine beabsichtigte und geplante Veröffentlichung,
wo ein Vertrag die Zustimmung der Sorgeberecvhtigten belegt
oder eben das Erstellen von Fotos allein für die private Nutzung des Models.

Man muß vor allem zwei Dinge auseinander halten, die überhaupt nix miteinander zu tun haben:

1) der strafrechtliche Aspekt
2) der zivilrechtliche Aspekt

Irgendwelche Streitigkeiten über Veröffentlichungsrechte, Model-Releases etc.pp. sind rein zivilrechtliche Dinge, die die Polizei weder etwas angehen noch die Polizei irgendwie interessieren. Die denken gar nicht daran, sich da einzumischen, das macht nur lästigen Papierkram.

Grundsätzlich kann man die Polizei auch rufen, wenn man bestimmte zivilrechtliche Rechtsgüter in akuter Gefahr sieht - wenn sich z.B. zwei Leute um ein Auto streiten und nicht klar ist "Wem gehört das Auto eigentlich?", und die Gefahr besteht, daß das Auto widerrechtlich nach Botswana verschifft wird, dann wird man die Polizei, schlüssige Argumente vorausgesetzt, durchaus dazu bringen können, das Auto erstmal sicherzustellen.

Und wenn eine aufgeregte Mutter die Polizei ruft, weil sie meint, ihr Kind sei gerade von einem Unhold fotografiert worden, dann werden die Polizisten zumindest sich mal die Fotos angucken, wenn das möglich ist, und wenn dann ein hinreichender Verdacht besteht, daß dort widerrechtlich Fotos gemacht wurden und diese Fotos widerrechtlich verwendet werden könnten, dann wird ein kluger Streifenpolizist die Speicherkarte sicherstellen, dafür eine Quittung ausstellen (muß er!), und die weitere Angelegenheit seinem Revierleiter überlassen.

Und gaaaaaaaaaaaanz sicher wird man seitens der Polizei nichts tun, das die sichergestellte Sache in irgendeiner Weise beeinträchtigt, beschädigt oder verändert.

Das wäre erstens rechtswidrig (und begründete Schadensersatzansprüche gegen das Land) und zweitens polizeilich auch katastrophal, denn man stelle sich nur mal vor, es stellte sich im weiteren Verlauf der Sache heraus, daß die sichergestellte Sache als Beweismittel in einem Ermittlungsverfahren benötigt wird...
16.06.2011
Original von Hendrik Siemens
ontopic bitte.
ONtopic.

Das war extrem ONtopic.
16.06.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Hendrik Siemens
ontopic bitte.
ONtopic.

Das war extrem ONtopic.[/quote]
Dich meine ich ja auch nicht. :)
#29
16.06.2011
@TO

Warst du bei dem Vorfall anwesend oder schreibst hier das was dir dein Kollege berichtet hat ?
16.06.2011
Original von Fotocowboy
Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ?

Bei einem Shooting hat mein Bekannter gestern mehrere Hundert Bilder von zwei 16-jährigen voll bekleideten Mädchen angefertigt.
Dieses Shooting wurde eigentlich nur von dem einen Mädchen und meinem Bekannten geplant. Die Begleitperson des Models war ebenfalls 16 Jahre und im Verlaufe des Shootings entstanden auch Bilder von ihr. Teils alleine, teils zusammen mit dem Model. Es wurde kein Honorar gezahlt. Hinzukommende Polizei beschlagnahmte die Speicherkarten und will nun die die Bilder begutachten und eventuell sogar lassen, obwohl die Aufnahmen in keiner Art und Weise gegen Gesetze verstoßen haben und das Model selbst die Bilder haben will.
Die Mutter der Begleitperson möchte nun aber nicht, dass der Fotograf die Bilder ihrer Tochter bekommt, obwohl er sie selbst mit Zustimmung des Mädchens angefertigt hat.
Keine Dekolleté-Fotos, keine Bilder mit hochfliegendem Kleid, - nichts !
Wie kann er weiter vorgehen ? Schadensersatz fordern ?

Mit freundlichen Grüße Frank Liedtke

Achtung : Ergänzt !



Sorry, das liest sich doch sehr dubios!!!

Insbesondere verstehe ich nicht wie da auf einmal die Mutter der Begleitperson so aus heiterem Himmel ins Spiel kommt!
Wem gegenüber hat sie denn erklärt, dass der Fotograf diese Bilder nicht bekommen dürfe?

Wenn die Polizei eine Speicherkarte mitnimmt - dann muß das einen nachvollziehbaren Grund haben und es existiert dann sicher auch eine Quittung.

Also in der Schilderung sind für meinen Begriff viel zu viele Fragezeichen versteckt und statt dessen zu viele unwichtige Nebensächlicheiten ausgebreitet.

Fragen über Fragen tun sich da auf.
16.06.2011
Original von BS
@TO

Warst du bei dem Vorfall anwesend oder schreibst hier das was dir dein Kollege berichtet hat ?


Ich kenne das nur vom Livebericht gestern abend am Telefon ca: 19:30 Uhr
und meiner telefonischen Nachfrage von heute.

Original von TomRohwer
..., dann wird ein kluger Streifenpolizist die Speicherkarte sicherstellen, dafür eine Quittung ausstellen (muß er!), und die weitere Angelegenheit seinem Revierleiter überlassen.
...


Ich frage noch mal nach,
aber das wurde nach meinem Wissensstand eben auch nicht gemacht !

Karte mitgenommen.
"Wir gucken uns das nicht auf der Kamera an, sondern an unserem PC !"
Sie können hier oder im Warteraum warten.

Ich habe auch nichts dagegen sondern bin strikt dafür,
dass die Polizei auf Anforderung der Bevölkerung (auch Kinder)
auftaucht und die Sachlage überprüft.

Aber wenn nach Klärung der Sachlage, die
(ich gebe zu - aus meiner Sicht) absolut keine Verdachtsmomente ergibt,
dann weiterhin die Freiheiten von Personen einschränkt und Eigentum
(physisch und virtuell) einbehält ist der freiheitliche Rechtsstaat nur
noch ein Wort.

Ursache sehe ich in der absoluten und tatsächlich eher blinden Hysterie
die hier in Deutschland vorherrscht.
Anstatt sich um die 6.000 Straßenkinder, tatsächliche Kindermißhandlung
und die viel größere Anzahl von Schulschwänzern zu kümmern,
werden normale Shootings mit dem Anschein von "wer weiß, wer weiß..."
behaftet.

Doppelmoral.
Das, was bei GNTM begafft wird, wird 5 Minuten später
nach dem Blick aus dem Fenster bei der Polizei angezeigt.
16.06.2011
Staune, dass Tom diesmal den Hinweis noch nicht gegeben hat: fragen Sie vertrauensvoll Ihren Anwalt, denn nur er DARF Antwort geben ... Auch das ist deutsches Recht!
16.06.2011
Original von Camera Obscura
Insbesondere verstehe ich nicht wie da auf einmal die Mutter der Begleitperson so aus heiterem Himmel ins Spiel kommt!


Nicht dubios, sondern logisch.
Die Begleitperson wurde per Polizeitaxi nach Hause
gefahren und deren Mutter wurde dann befragt.
Natürlich ohne Beisein des Fotografen.


Original von Camera Obscura
Wem gegenüber hat sie denn erklärt, dass der Fotograf diese Bilder nicht bekommen dürfe?
Der Polizei. So sagte die Polizei es meinem Bekannten. So sagte er es mir.

[quote]Original von Camera Obscura
Wenn die Polizei eine Speicherkarte mitnimmt - dann muß das einen nachvollziehbaren Grund haben und es existiert dann sicher auch eine Quittung.

Wahrscheinlich eben nicht ! Wie schon auf Toms Frage geantwortet habe.
Ich frage morgen noch einmal dieses Details nach.

Original von Camera Obscura
Fragen über Fragen tun sich da auf.

Genau !
Nur wahrscheinlich bei mir völlig andere als bei Dir.
Lass uns bitte beim Thema bleiben !
Die gesamte Schildrung beruht also auf Hörensagen...?
16.06.2011
Original von Micaschi
Staune, dass Tom diesmal den Hinweis noch nicht gegeben hat: fragen Sie vertrauensvoll Ihren Anwalt, denn nur er DARF Antwort geben ... Auch das ist deutsches Recht!


Da gebe ich Dir gern Recht.
Ich habe meinem Bekannten auch schon Links dazu gegeben.
Ich meine solche wie diesen hier:
Frag einen Anwalt

Da taucht ja auch fairerweise immer zuerst dieser ernüchternde Hinweis auf:
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Schilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
16.06.2011
Da mich das ganze doch interessiert, habe ich gerade meinen Onkel angerufen. Der ist Hauptkommisar und hat mir folgendes erklärt:

Wenn sich alles genau so zugetragen hat, wie der TO dargestellt hat, so haben sich die Polizisten absolut falsch Verhalten. Denn nur aufgrund eines unbestätigten Verdachtes wird nicht beschlagnahmt. wenn da spielende Kinder etwas wahrnehmen, wird dem ganzen auch nachgegangen.

Selbst wenn die mädels nackt gewesen wären, hätte das noch lange nicht einen Straftatbestand bedeutet und nicht diesen dargestellten Polizeieinsatz zur folge gehabt.

Soweit die ausführungen von jemanden, der es Wissen muss.

Ich denke, das nicht alle Fakten bekannt sind, wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat.
16.06.2011
Original von Fotocowboy
[quote]Original von BS
@TO

Warst du bei dem Vorfall anwesend oder schreibst hier das was dir dein Kollege berichtet hat ?


Ich kenne das nur vom Livebericht gestern abend am Telefon ca: 19:30 Uhr
und meiner telefonischen Nachfrage von heute.
[/quote]

Es ist immer etwas....hmmmm....riskant sich nur auf eine einzige Schilderung eines Vorfalls zu verlassen.

Manchmal werden aus der Aufregung heraus Dinge in einem Bericht "ausgeschmückt", andere Infos (bewußt oder unbewußt) weggelassen.

Der Bericht deines Bekannten kann vollumfänglich stimmen...oder auch nicht.
16.06.2011
Ich bin schon beim Thema.

Aber wo kommt denn jetzt auf einmal ein "Warteraum" her.

Im Eröffnungsbeitrag liest sich das so, als ob sich das vor Ort abgespielt hätte.

Nach dem was bisher so scheibchenweise serviert wird, glaube ich nicht, hier so schnell die ganze Wahrheit auf den Tisch kommt - eher glaube ich, dass das ein Puzzle mit sehr vielen (womöglich auch falschen)Teilen wird.

Edit:
mir fehlt immer noch der zusammenhang zur Aussage: "fotos löschen lassen" .

Die Polizei lässt kein Fotos einfach so löschen! Dazu braucht es in Deutschland eine richterliche Anordnung.
Genauso wenig bestellt ein Steifenbeamter der Polizei einfach so einen Gutachter - das macht die Ermittlungsbehörde oder das Gericht.
16.06.2011
Original von BS
Es ist immer etwas....hmmmm....riskant sich nur auf eine einzige Schilderung eines Vorfalls zu verlassen.



Ja. Korrekt !
Aber ich kenne ihn ja. Seine Bilder, seine Art zu fotografieren
und seine hilflose Art, wenn es um eine Rechte geht.


Original von Michael Gundelach - With Design In Mind
Die gesamte Schildrung beruht also auf Hörensagen...?


So ist es. Details waren hier:

Original von BS
@TO

Warst du bei dem Vorfall anwesend oder schreibst hier das was dir dein Kollege berichtet hat ?


Ich kenne das nur vom Livebericht gestern abend am Telefon ca: 19:30 Uhr
und meiner telefonischen Nachfrage von heute. (20 Uhr)

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