Gewerbeschein 16

[gone] Jenna LaFleur
07.06.2011
Hallo liebe MKler,

seit März diesen Jahres modele ich und es macht mir riesig Spaß. Jetzt habe ich mir überlegt mit dem Modeln auch ein bisschen Geld zu verdienen.

Im September fange ich jedoch eine Ausbildung an und kann deshalb nur 400 Euro dazu verdienen.

Jetzt wollte ich fragen, wie es da mit einem Gewerbeschein aussieht, ob ich einen brauche, wo ich ihn herbekomme, ob ich das mit meinem späteren Chef abklären muss, etc.

Wie läuft das Ganze dann ab?

Vielen Dank jetzt schon für eure Antworten.

Eure Jessi
07.06.2011
Hy Jessi,

Gewerbe anmelden sollte man als Model, sobald man damit Geld verdient... so kannst du auch z.B. Fahrten zu TfP-Shoots als Kosten absetzen... Ruf beim Gewerbeamt an, ich glaub man muss nur den Perso mitbringen und die Gebuehr bezahlen und das war's. Total problemlos!!! Mein Schein hatte mal 23 Euro gekostet, das variiert aber glaub ich von der Hoehe von Stadt zu Stadt...

Wegen Chef - soweit ich es weiss MUSS jeder Arbeitgeber eine Nebentaetigkeit genehmigen, und zwar schriftlich. Kann sonst Stress geben bis zur fristlosen Kuendigung, wenn die behaupten, deine Nebentaetigkeit belastet Dich in der Haupttaetigkeit.. also lass es Dir lieber vom Chef genehmigen.

Und nur mal so als dummer Einwand: Du bist 'ne Superhuebsche, hast aber Akt und Teilakt auf rot, bist "nur" 165 cm gross, hast (noch!) nicht unbedingt viel Erfahrung - aehm, wie willst du denn momentan mehr als 400 Euro monatlich dazuverdienen nur mit dem Modeln..... hoffe Du verrennst Dich da nicht... ;-))) Denn Agenturjobs kommen meist von heute auf morgen, ob sich das mit der Ausbildung vertraegt, wo man unter der Woche mal nicht eben so einen Tag frei bekommst, das glaub ich mal nicht... also schraube Deine Erwartungen vielleicht nicht zuuu hoch....

Greets Kirstin
07.06.2011
Original von Kirstin P
Hy Jessi,

Gewerbe anmelden sollte man als Model, sobald man damit Geld verdient...



Stimmt doch gar nicht...bei maximal 400,- euro im Monat muss sie da gar nichts!

Kann sich sich nach der Keinunternehmer Regelung (oder wie das heißt) sogar von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen!

Bei den geplanten Einkünften eindeutig die bessere Option...

...nur das verdiente Geld beim Amt zu melden, darum wird sie nicht herumkommen.
07.06.2011
Verdienen darf sie soviel sie will, auch ohne Gewerbe. Nur ist es dann nicht mehr steuerfrei.
Aber ich rate dir auch davon ab. Sammel erstmal Efahrungen und wäge genau ab ob es sich für dich lohnt oder nicht. Und lass dich im Vorfeld professionell beraten.
Ich spreche immerhin aus 10jähriger Erfahrung.

Nicht das ich dir das nicht zutraue, aber denkst du pro Monat 1000-2000 durch Fotojobs zu verdienen??? Darunter denke ich lohnt der Aufwand nicht...
[gone] Jenna LaFleur
07.06.2011
Viene Dank für eure Antworten.

Da ich heute mit einem Fotografen geredet habe, der mir ein wenig unter die Arme greifen würde hat sich das mit dem Gewerbeschein erledigt. Ich werde jetzt erst einmal Erfahrungen sammeln und ab und an ein paar Bilder versuchen zu verkaufen, eben in Zusammenarbeit mit diesem Fotografen.

Liebe Grüße
Jessica
08.06.2011
Original von Jessi Bl.
Jetzt wollte ich fragen, wie es da mit einem Gewerbeschein aussieht

1. Modeln zum Geldverdienen ist in Deutschland ein Gewerbe. (Also kein "freier Beruf", wie z.B. Schauspieler.)
2. Gewerbe wird eine Tätigkeit dann, wenn sie zu den Gewerbetätigkeiten gehört, "auf Dauer angelegt ist und mit Gewinnerzielungsabsicht" ausgeübt wird. Will sagen: einmal nebenbei für Geld modeln, weil sich die Gelegenheit ergibt, erfordert noch keine Gewerbeanmeldung. Längerfristig modeln zu wollen, um damit Geld zu verdienen, muß als Gewerbe angemeldet werden. Dabei kommt's nicht darauf an, ob Geld verdient wird, es reicht schon, daß man damit Geld verdienen möchte.

(Einen Gewerbebetrieb zu errichten ohne diesen bei der zuständigen Behörde anzumelden ist übrigens eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit.)

ob ich einen brauche, wo ich ihn herbekomme

Den berühmten "Gewerbeschein" gibt es nicht. Was es gibt: die Gewerbeanmeldung.

Wer einen Gewerbebetrieb "errichtet", muß dies der zuständigen Behöde (Gewerbebehörde, üblichweise Teil des Ordnungsamtes der Stadt oder des Landkreises) anzeigen. Sprich: anmelden.

Dazu füllt man ein Formular aus, zahlt ~ 20 Euro (je nach Ort unterschiedlich), und bekommt von der Anmeldung einen Durchschlag. Mit dem kann man dann bei Bedarf nachweisen, daß man das Gewerbe angemeldet hat.

Für bestimmte Gewerbe (Gaststätten, Edelmetallhandel, Waffenhandel, Bewachungsgewerbe, u.a.m.) braucht man Genehmigungen bzw. Sachkundeprüfungen, um sie ausüben zu dürfen. Models brauchen sowas nicht.

Wenn man ein Gewerbe betreibt, wird man automatisch Mitglied der regionalen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die will dafür einen Jahresbeitrag, der sich nach dem Umsatz bzw. Verdienst richtet. Wenn man ein Gewerbe anmeldet, informiert die Gewerbebehörde automatisch das Finanzamt und die AOK als Clearing-Stelle für die Gesetzliche Krankenversicherung - für den Fall, das man Angestellte hat, die man versichern muß.

Mit dem Finanzamt muß man sich so oder so auseinandersetzen, am sinnvollsten macht man das schon bevor man das Gewerbe anmeldet. Krankenversichert ist man ohnehin immer, da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht. Ob die gewerbliche Tätigkeit für die Krankenversicherung Bedeutung hat, erfragt man bei dieser.

Models sind nicht Pflichtmitglieder in der Berufsgenossenschaft, können sich aber freiwillig dort versichern. Die BG ist die günstigste Berufsunfallversicherung, die es auf dem Markt gibt.

ob ich das mit meinem späteren Chef abklären muss, etc.

Im Regelfall braucht man keine Einwilligung des Arbeitgebers, wenn man neben einer angestellten Beschäftigung einen Gewerbebetrieb betreibt. Das ist anders als bei einem angestellten Nebenjob. Man sollte es aber vermeiden, dem Arbeitgeber mit seinem Gewerbe Konkurrenz zu machen - das dürfte bei Models aber nicht relevant sein.
08.06.2011
Original von M.K.Munich - auf´m Klo!
[quote]Original von Kirstin P
Hy Jessi,

Gewerbe anmelden sollte man als Model, sobald man damit Geld verdient...



Stimmt doch gar nicht...bei maximal 400,- euro im Monat muss sie da gar nichts![/quote]
Was hat "400 Euro im Monat" mit einer Gewerbeanmeldung zu tun???

Richtig: gar nichts.

Kann sich sich nach der Keinunternehmer Regelung (oder wie das heißt) sogar von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen!

Richtig. Hat aber überhaupt nichts mit der Pflicht zur Gewerbeanmeldung zu tun.

Bei den geplanten Einkünften eindeutig die bessere Option...

Kann man so pauschal nicht sagen, man verzichtet dann nämlich auf den Vorteil des Vorsteuerabzugs.

...nur das verdiente Geld beim Amt zu melden, darum wird sie nicht herumkommen.

Um die Gewerbeanmeldung auch nicht...
08.06.2011
Original von Pitt Brenner
Verdienen darf sie soviel sie will, auch ohne Gewerbe.

Nö.

Wer ein Gewerbe betreibt (und Modeln für Geld ist in Deutschland ein solches), muß dieses anmelden. Ansonsten: Bußgeld.
08.06.2011
.... mal abgesehen davon, dass man als Model glaub ich "seriöser" rüberkommt, wenn man einen Gewerbe hat. Weil man damit seine GewinnerzielungsABSICHT kundtut :-) Wozu gaebe es hier sonst den Button "Gewerbeschein" :-)))
Greets Kirstin
[gone] Jürgen F Berlin
08.06.2011
Original von Kirstin P
.... mal abgesehen davon, dass man als Model glaub ich "seriöser" rüberkommt, wenn man einen Gewerbe hat. Weil man damit seine GewinnerzielungsABSICHT kundtut :-) Wozu gaebe es hier sonst den Button "Gewerbeschein" :-)))
Greets Kirstin


Also, sind alle, die das hier nicht als Gewerbe betreiben nicht so seriös oder sagen wir mal so etwas unseriöser ;-)

Greets :-)
08.06.2011
Original von Kirstin P
.... mal abgesehen davon, dass man als Model glaub ich "seriöser" rüberkommt, wenn man einen Gewerbe hat. Weil man damit seine GewinnerzielungsABSICHT kundtut :-) Wozu gaebe es hier sonst den Button "Gewerbeschein" :-)))

Den "Seriositätsgewinn" halte ich für eher überschätzt... ;-) Ich vermute eher, daß die meisten Amateurfotografen (also die große Mehrheit der MKler) bei "Gewerbe" automatisch denkt "wird teurer sein", und vorabsteuerabzugsberechtigte Berufsfotografen denken "krieg ich 'ne ordentliche Rechnung mit USt"...
#12
11.01.2012
Kenne jede Menge Models die Pay machen aber keine mit Gewerbeschein.
Würde auch nie danach fragen.
Ein Gewerbeschein würde mich auch eher abschrecken. Mit Gewerbeschein, gleich bestimmt zu teuer.
Nein danke geht so viel besser.
11.01.2012
Original von Armin
Kenne jede Menge Models die Pay machen aber keine mit Gewerbeschein.
Würde auch nie danach fragen.
Ein Gewerbeschein würde mich auch eher abschrecken. Mit Gewerbeschein, gleich bestimmt zu teuer.
Nein danke geht so viel besser.

Fragen würde ich nach einem Gewerbeschein auch nicht, der kann mir egal sein. Es sind ja keine Baudienstleistungen - wo man als Auftraggeber mit dafür haftet, daß die Vertragsunternehmen auch wirklich für ihre Mitarbeiter Steuern und Sozialabgaben abführen...

Was mich interessiert, ist die Rechnung bzw. Quittung für das Model-Honorar. Und da ist es mir wiederum egal ob mit oder ohne USt, ich bin vorsteuerabzugsberechtigt, insofern ist die USt ggf. ein durchlaufender Posten. Allerdings könnte es sein, daß mein Finanzamt eine Kontrollmitteilung an das Heimatfinanzamt des Models macht...

Ich habe es aufgegeben, die Models darauf hinzuweisen. Sie gucken dann immer so verschreckt.
11.01.2012
Original von jb-fotografie.net - comments back
Viene Dank für eure Antworten.

Da ich heute mit einem Fotografen geredet habe, der mir ein wenig unter die Arme greifen würde hat sich das mit dem Gewerbeschein erledigt. Ich werde jetzt erst einmal Erfahrungen sammeln und ab und an ein paar Bilder versuchen zu verkaufen, eben in Zusammenarbeit mit diesem Fotografen.

Liebe Grüße
Jessica


Bilder verkaufen....... darfst du nicht, da du nicht der Urheber bist...... !!!

Es sei den der Fotograf verzichtet auf sein Urheberrechte bzw. es wird Schrifftlich festgehalten das er dir die Erlaubniss dazu gegeben hat. Seien wir ehrlich..... welchen Fotograf wird sowas machen .. ??

Urheberrechte sind "Unverkäuflicht" ...

. Übertragbarkeit des Urheberrechts.
In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der ideellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng miteinander verbunden sind (sog. monistische Theorie). Das Urheberrecht wird deshalb für "GRUNDSÄTZLICH UNÜBERTRAGBAR" erklärt. Die einzige Möglichkeit ist die Übertragung durch Erbfolge. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich. Dagegen schließt § 29 Abs. 1 UrhG eine Übertragung des Urheberrechts, die nicht in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt, aus; die Kommerzialisierung des Urheberrechts wird hierdurch also deutlich eingeschränkt.


. Verwertungsrechte
Dem Urheber des Werkes steht das ausschließliche Recht der Verwertung zu. Für die ihm hierzu zur Verfügung stehenden Instrumentarien enthält § 15 UrhG eine nicht abschließende Aufzählung. Aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht ergibt sich, dass der Urheber an jeder (erneuten) Verwertung teilhaben soll, so dass auch eine modifizierte Inverkehrbringung einen Vergütungsanspruch für den Urheber begründen kann. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob der Schutzbereich des Werks tangiert wird, was im Einzelfall entschieden werden muss.
12.01.2012
...der Rest steht in "Honorare und Recht für Models" von Eva Gabriel-Jürgens und mir, mitp-Verlag 2011...

Gruß,
Daniel Kötz

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