Fragen zum Begriff "Bildrecht" 24

02.05.2011
Hallo zusammen,

immerwieder taucht ja mal der Begriff Bildrecht auf, gerade heute hatte ich eine Diskussion per Konversation, wo in einem Vertragsentwurf die Rede von "Teilung der Bildrechte" war.

Nun sind mir die Begriffe Urheberrecht und Recht am eigenem Bild bekannt, aber den Begriff "Bildrechte" konnte Google in keinem Paragraphen finden (oder ich war zu blöd zum suchen ;-) .

Kann mir da mal jemand auf die Sprünge helfen? In welchem Paragraphen ist der Begriff "Bildrecht" definiert? Ist der Begriff als solches rechtlich relevant, oder geht es im Streitfall eher um die Begriffe Urheberrecht bzw Recht am eigenem Bild?

VG Dirk Lorenz
[gone] KAD DESIGN / Skeb Art
02.05.2011
Lizenz- bzw. Nutzungsrechte. Google mal danach Dirk :)
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe.
Das reine Urheberrecht ist nicht übertragbar.
#3
02.05.2011
Ich denke die meisten meinen die Nutzungsrechte...
02.05.2011
@ Kad:

Urheberrecht und Einräumung von Nutzungsrechten ist mir soweit klar ;-)

@ LadyCassandra:

"meinen" ist rechtlich nicht unbedingt relevant ;-)



Mein Gesprächspartner ist der Meinung das folgende Formulierung rechtlich ok wäre:

"...dass unwiderruflich sämtliche Rechte... zu gleichen Teilen auf den Fotografen sowie das Modell übertragen werden."

Ich meine das diese Formulierung falsch ist, da z.B. das Urheberrecht nicht übertragbar und damit auch nicht teilbar ist (mal vom Sonderfall Miturheberschaft abgesehen)

Im weiterem Verlauf wurde mir dann geschrieben das ich Urheberrecht, Recht am eigenem Bild und Bildrecht nicht in einen Topf werfen solle.

Daher meine Frage: Wie ist "Bildrecht" per Gesetz definiert?
02.05.2011
da im hobbybereich die inhalte eines modelreleases und einer honorarvereinbarung (bei tfp: bilder) gern in ein dokument geschmissen werden, steht meist drin, dass das urheberrecht beim fotografen liegt. egal, weil sowieso obsolet...

das kunsturhebergesetz (kug §§ 22 u. 23) spricht von "verbreiten und zur schau stellen". dieses recht räumt das model dem knipser ein. des weiteren spricht das urhebergesetz (urhg § 12) davon, dass der urheber zu bestimmen hat, ob und wie sein werk zu veröffentlichen ist. also räumt der fotograf im rahmen dieser vorschrift dem model ein, welche bilder und wie sie diese zeigen darf.

ein einzelner satz zu dem thema tut es also nicht, beide gesetze sollten berücksichtigt werden.
[gone] Michael Rosch
02.05.2011
interessante Frage,
mal bookmark
02.05.2011
Och, schätze mal sie will halt gleiches Nutzungsrecht für alle. Muss man net so kompliziert sehen ;-)

LG Thomas
zu blöd zum suchen*hust*
02.05.2011
Original von Dirk Lorenz
"meinen" ist rechtlich nicht unbedingt relevant ;-)

zumindest ein bisschen schon:
BGB, § 133 Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

darüber, was der "wirkliche Wille" bei Vertragsschluss war dürfen sich die Parteien dann natürlich wieder bei Gericht streiten ;-)
02.05.2011
Original von Image Worx Models für Stock-Shootings gesucht
[quote]Original von Dirk Lorenz
"meinen" ist rechtlich nicht unbedingt relevant ;-)

zumindest ein bisschen schon:
BGB, § 133 Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

darüber, was der "wirkliche Wille" bei Vertragsschluss war dürfen sich die Parteien dann natürlich wieder bei Gericht streiten ;-)[/quote]

So isses! Insbesondere, wenn zwei Laien niederschreiben, was sie miteinander vereinbaren, dann kommt es nicht so sehr auf die wortwörtliche Formulierung an, sonder vielmehr auf das, was die beiden da meinen und dann darf aus Nutzungsrechten auch gerne mal Bildrechte gemacht werden.
02.05.2011
Original von Dirk Lorenz
Mein Gesprächspartner ist der Meinung das folgende Formulierung rechtlich ok wäre:

"...dass unwiderruflich sämtliche Rechte... zu gleichen Teilen auf den Fotografen sowie das Modell übertragen werden."

Ich meine das diese Formulierung falsch ist, da z.B. das Urheberrecht nicht übertragbar und damit auch nicht teilbar ist (mal vom Sonderfall Miturheberschaft abgesehen)



Die obengenannte Formulierung ist ein Satzungetüm von dem ich gerne einmal wissen möchte, warum er in so vielen Verträgen vorkommt.

Zur Frage, was Bildrechte sind, kann ich nicht wirklich antworten. Ich halte es für eine Zusammenfassung von allen möglichen Rechtem, die mit Bildern zu tun haben (Nutzungsrecht, Urheberrecht, ...)
03.05.2011
Original von eckisfotos
Zur Frage, was Bildrechte sind, kann ich nicht wirklich antworten. Ich halte es für eine Zusammenfassung von allen möglichen Rechtem, die mit Bildern zu tun haben (Nutzungsrecht, Urheberrecht, ...)

nur, dass das dann nicht rechtens wäre, denn Urheberrecht kann und darf man, zumindest in deutschland, weder übertragen, noch in irgendeiner weise teilen. Das Urheberrecht gehört einzig und allein dem Urheber und sonst niemandem
Original von Dirk Lorenz"...dass unwiderruflich sämtliche Rechte... zu gleichen Teilen auf den Fotografen sowie das Modell übertragen werden."


Für mich bedeutet das: Jeder bekommt die Hälfte der Rechte, nur nicht die gleichen, wie der andere (wenn ich 100€ zu gleichen Teilen auf zwei Personen aufteile, bekommt ja jeder jeweils 50€). Also irgendwie unsinnig, diese Formulierung.
03.05.2011
Original von Dirk Lorenz
Nun sind mir die Begriffe Urheberrecht und Recht am eigenem Bild bekannt, aber den Begriff "Bildrechte" konnte Google in keinem Paragraphen finden (oder ich war zu blöd zum suchen ;-).

Als juristischen Begriff gibt es diesen Begriff auch nicht, da kannst Du lange suchen.

In der Medienbranche wird meisntens unter "Bildrechte" die Gesamtheit der Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte verstanden, die für die Verwendung eines Fotos zu klären sind.

Also auf gut Deutsch gesagt: "Welche Rechte Dritter sind relevant, ob und daß wir das Ding benutzen dürfen?"
[gone] www.trash-pixel.de
03.05.2011
Original von Dirk Lorenz
Daher meine Frage: Wie ist "Bildrecht" per Gesetz definiert?


Ich denke, dazu wird es keine Definition geben - ich sehe "Bildrecht" eher als Ober- oder Sammelbegriff für die eigentlichen zu vergebenden Nutzungsrechte.
09.06.2011
Ich würde keinen Vertrag unterschreiben wollen, in dem von "Bildrechten" die Rede ist, wenn der Begriff nicht definiziert ist. Es gibt klare Begriffe:

Nutzungsrechte
Verwertungsrechte
Recht am eigene Bild usw.

die man ohne Unsicherheiten verwenden kann. Wenn ich beim Vertrag schon Auslegungsregeln aus dem BGB bemühen muß, ist das der beste Beweis für einen schlechten Vertrag...

Gruß,
Daniel Kötz
09.06.2011
Original von Dr. Daniel Kötz - Anwältin/Anwalt gesucht! PN!
Ich würde keinen Vertrag unterschreiben wollen, in dem von "Bildrechten" die Rede ist, wenn der Begriff nicht definiziert ist. Es gibt klare Begriffe:

Nutzungsrechte
Verwertungsrechte
Recht am eigene Bild usw.

die man ohne Unsicherheiten verwenden kann. Wenn ich beim Vertrag schon Auslegungsregeln aus dem BGB bemühen muß, ist das der beste Beweis für einen schlechten Vertrag...

Gruß,
Daniel Kötz


das ist nun mal so!

Aber

Juristensprache und Umgangssparache sind immer 2 verschiedene Paar Schuhe.
Sobald mir einer unserer Kunden mit dem Begriff Bildrechte kommt päzisiere ich das eben und gut ist.
Meistens meinen die Kunden allerdings mit dem Begriff Bildrechte die Nutzungsrechte.
#20

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