Kann ich die Herausgabe der Fotos verlangen? 37

25.04.2011
Hallo,

ich habe folgendes Problem: ich habe bei einer kleinen Modenschau mitgemacht. Nun weigert sich die Boutique-Besitzerin, mir die Bilder auszuhändigen. Im Vertrag steht davon nichts. Die Boutique-Besitzerin meint, dass Fotos ihr Eigentum sind. Was tun?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Grüße

Olga
25.04.2011
Recht hat sie....wenn im Vertrag nichts davon steht, dass Du auch Bilder bekommst. Du hast aber im Vertrag die Erlaubnis zur Veröffentlichung erteilt, nehme ich an?

LG Tom

Edit:
Aber ohne den Vertrag zu kennen, kann jetzt nur wild spekuliert werden . . .
25.04.2011
Wenn Du keine Anspruchsgrundlage hast, dann kannst du nicht
mehr machen als sie zu bitten.

Das Gesetz liefert keine Anspruchsgrundlage und wenn es -
wie Du sagst - auch der Vertrag nicht hergibt, dann hast
Du schlechte Karten.
[gone] xxxxxx
25.04.2011
Hat denn die Boutiquebesitzerin selbst fotografiert?

Dein Ansprechpartner ist ja der Fotograf bzw. ggf. sein Auftraggeber.
25.04.2011
Ihr Mann hat fotografiert.
25.04.2011
poste doch mal den vertragswortlaut.

möglicherweise hast du tatsächlich keinen anspruch auf die bilder, hast aber durch den erhalt eines honorars im zweifelsfall der verwertung der bilder durch die boutique zugestimmt:

§22 KUG
25.04.2011
Du hast bei einer Modenschau mitgemacht. Das hat erst mal ja nichts mit Bildern zu tun.
Wenn dabei auch Bilder entstanden sind, dann hast du darauf grundsätzlich erst mal keinen Anspruch, ausser sowas würde im Vertrag stehen, was du aber sagst, dass ja nicht der Fall ist.

Daher verabschiede dich mal lieber von dem Gedanken. Wenn die Boutique sich ohnehin schon quer stellt wird jede weitere Bemühung Zeitverschwendung sein
[gone] Martina Raab
25.04.2011
***bookmark***
25.04.2011
Original von Natural Photo Art *neues auf der HP*
***bookmark***


wieso?
Hast du auch bei einer Modenschau mitgemacht? ;-)
[gone] Martina Raab
25.04.2011
*lach*
Ne. Ich finds nur immer interessant, warum solche Fragen im Nachhinein auftauchen -sowas klärt man doch vorher...
25.04.2011
Ich denke mal, es wurde durch den Vertrag alles geklärt....aber wie schon geschrieben....das liegt alles im Reich der Mythen und Legenden, solange man DEN nicht kennt.

^^


Original von Natural Photo Art *neues auf der HP*
*lach*
Ne. Ich finds nur immer interessant, warum solche Fragen im Nachhinein auftauchen -sowas klärt man doch vorher...
25.04.2011
Fragen kann man ja mal muss sie aber nicht, netter Versuch.

Ganz richtig vorher abklären selber schuld.

Mit dem bisschen Info kann man sich auch kein klares Bild der Lage bilden.
[gone] ..........
25.04.2011
Eigentlich ist alles gesagt. Weil mich das Thema Modenschauen
besonders interessiert, hier noch ein paar Gedanken:

- Es ist unüblich, das Modelle Bilder von Modenschauen bekommen.
- Bis auf die ganz ganz großen Schauen sind Modenschauen fast nie
so gut ausgeleuchtet, dass man vernünftige Fotos machen kann.
- Kaum jemand kann Modenschauen richtig fotografieren.
- Ich vermute mal, wenn ihr Mann die Fotos gemacht hat, dass sie
schlecht belichtet, unscharf und insgesamt nicht so toll sind.
- Das wird der Grund sein, warum sie die Fotos nicht zeigen mag.
- Falls andere Partyfotografen da waren, kannst Du auf den
üblichen Webseiten nach dem Event googlen.
- Vielleicht tauchen Bilder ja doch noch irgendwann auf der
Webseite der Boutiquebesitzerin auf, dann musst Du Glück haben,
dass ausgerechnet Du darauf zu sehen bist.

Zusammengefasst: nicht traurig sein, eine Referenz ist es trotzdem,
nur halt ohne Bild (und das wäre vielleicht gar nicht gut gewesen)
[gone] xxxxxx
25.04.2011
Sehe ich auch so wie Hennrik.
Wenn du nicht Topp-Fotos gesehen haben solltest, reg dich nicht drüber auf:
Lohnt sich wahrscheinlich (fotografisch) nicht ansatzweise.

Wenn der Kommunikationsfaden nochnicht ganz abgerissen ist, versuch doch die Kleidung geliehen zu bekommen und mach ein tfp.
Wenn's schöne Sachen sind, freut sich der Fotograf und du nachher über Fotos die in der Regel besser sind als das, was zu 95% am Rande eines Laufsteges einer Boutiquenmodenschau entsteht.
[gone] Hermann Klecker
25.04.2011
Original von Henning Zachow *Bodypart :)*
poste doch mal den vertragswortlaut.

möglicherweise hast du tatsächlich keinen anspruch auf die bilder, hast aber durch den erhalt eines honorars im zweifelsfall der verwertung der bilder durch die boutique zugestimmt:

§22 KUG


Wieso sollte das so sein?


Es gibt doch einen Vertrag. Also gibt es auch keine Zweifel, die ein Einverständnis ggf. implizieren. Und darüber hinaus steht da nichts.
25.04.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Henning Zachow *Bodypart :)*
poste doch mal den vertragswortlaut.

möglicherweise hast du tatsächlich keinen anspruch auf die bilder, hast aber durch den erhalt eines honorars im zweifelsfall der verwertung der bilder durch die boutique zugestimmt:

§22 KUG


Wieso sollte das so sein?


Es gibt doch einen Vertrag. Also gibt es auch keine Zweifel, die ein Einverständnis ggf. implizieren. Und darüber hinaus steht da nichts.[/quote]

Ein Vertrag, der für die Tätigkeit als "Model" für eine Modenschau geschlossen wurde muss nicht unbedingt die Verwendung eventuell entstandener Fotos beinhalten.
Hingegen könnte sowohl der §22 KUG, noch viel mehr aber der §23 KUG darauf hindeuten, dass entstandene Bilder, auch ohne explizite Erwähnung im Vertrag, durch die Boutique genutz werden dürfen.
Eine Modenschau in einer Boutique die wohl kaum einen 30 Meter gut ausgeleuchteten Catwalk hatte und dann noch vom Mann der Besitzerin (vermutlich kein Fotograf) fotogrfiert wurde... was will man mit solchen Fotos ?
[gone] Hermann Klecker
25.04.2011
Original von Image Worx (suche Models fürs Oster-WE =>Jobs)
[quote]Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Henning Zachow *Bodypart :)*
poste doch mal den vertragswortlaut.

möglicherweise hast du tatsächlich keinen anspruch auf die bilder, hast aber durch den erhalt eines honorars im zweifelsfall der verwertung der bilder durch die boutique zugestimmt:

§22 KUG


Wieso sollte das so sein?


Es gibt doch einen Vertrag. Also gibt es auch keine Zweifel, die ein Einverständnis ggf. implizieren. Und darüber hinaus steht da nichts.[/quote]

Ein Vertrag, der für die Tätigkeit als "Model" für eine Modenschau geschlossen wurde muss nicht unbedingt die Verwendung eventuell entstandener Fotos beinhalten.
Hingegen könnte sowohl der §22 KUG, noch viel mehr aber der §23 KUG darauf hindeuten, dass entstandene Bilder, auch ohne explizite Erwähnung im Vertrag, durch die Boutique genutz werden dürfen.[/quote]

Richtig.

Aber dann gibt es eine Vereinbarung über die Veröffentlichung oder es gibt eben keine.

Also gibt es keine Zweifel darüber, ob ein Einverständnis vorliegt.

Und für nichts anderes ist dieser Teil des Gesetzes gedacht.


Ergo ist es völlige Zeitverschwendung hier irgend etwas weiter zu diskutieren, ohne den Wortlaut der vorhandenen Vereinbarung zu kennen.
25.04.2011
Original von Hermann Klecker
[...]
Ergo ist es völlige Zeitverschwendung hier irgend etwas weiter zu diskutieren, ohne den Wortlaut der vorhandenen Vereinbarung zu kennen.

das posten des wortlauts hatte ich in meinem beitrag vorgeschlagen, und dann eine vermutung geäußert ;)
[gone] Mapan
26.04.2011
Ich vermisse Infos und Kooperation seitens der TE.

Wichtige Fakten wären:
War ihre Teilnahme bezahlt?
War es ein Event durch das sie kurzfristig eine "Person der Zeitgeschichte" wurde?
Hat sie die Fotos überhaupt schonmal gesehen?

Warum will sie die Fotos haben?
Sind sie nun doch so gut, oder gehts nur um die Outfits und die Erinnerung?

Warum rückt die Boutique die Bilder nicht raus?
Eigenverwertung geplant?
Oder sind die Bilder halt zu schlecht?

...
Es ist immer schade, wenn Leute pauschale Fragen ohne spezifische Hintergründe stellen.
Das kostet etlichen hilfsbereiten Menschen viel Zeit - wenn dann keine Fakten nachkommen sogar vollkommen nutzloserweise.. leider..

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