Werbefoto mit Minderjährigen 45

23.04.2011
Original von Marc Stephan
Ansonsten hab ich das Problem oft, wenn ich Fotos für die Zeitung mache. Ein Foto von der neu organisierten Turnstunde im Kindergarten. Du fotografierst einen Zwerg, wie er fleißig turnt im Kreise seiner Kumpels, die Eltern sehen das in der Lokalzeitung und der Zirkus geht los.

Grenzwertig. Die neu organisierte Turnstunde im Kindergarten kann man durchaus als "Ereignis der Zeitgeschichte" interpretieren, und dann braucht's im Regelfall gar keine Einwilligung der Abgebildeten.

Das kommt ein bißchen auf den jeweiligen konkreten Zusammenhang an - bei Fotos aus dem Sportleben brauchst Du ja auch keine Einwilligung für die Veröffentlichung von Fotos minderjähriger Sportler.

Bei Modellen: wenn nicht volljährig, immer die Erziehungsberechtigten (müssen ja nicht zwingend die Eltern sein) unterschreiben zu lassen. Zu überprüfen, wer die Erziehungsberechtigten sind, geht aber zu weit, wenn man gutgläubig vom "Regelfall" - den Eltern - ausgeht, dürfte nichts passieren.

Wenn die Eltern nicht die Sorgeberechtigten sind, passiert da ganz viel. Nämlich die Unwirksamkeit des Model-Releases.

Festzustellen, wer im Einzelfall tatsächlich die Sorgeberechtigten sind und wieviele es davon gibt ist einzig und allein Aufgabe desjenigen, der das Model-Release haben will.

Zu sagen "normalerweise ist es aber so und deshalb hab ich gedacht daß..." funktioniert nicht. Und im Zeitalter von Patchwork-Familien schon überhaupt nicht.
Im Regelfall darf man wohl vom "Regelfall" ausgehen und die Eltern als Erziehungsberechtigte annehmen :o)

Nö. Im Regelfall darfst Du da von gar nix ausgehen, sondern musst es feststellen.

Wenn Dir nun z.B. eine Mutter vertraglich zusichert, daß sie das alleinige Sorgerecht für ihr Model-Töchterlein habe, und in Wahrheit stimmt das gar nicht, und Papa hat ganz entschieden was dagegen - dann kannst Du Mama für den Schaden in Regress nehmen, den sie angerichtet hat.

Weniger unwirksam wird das Model-Release dadurch aber auch nicht.
23.04.2011
Original von artes malae
Mein Beitrag bezog sich auf das im Eingangsbeitrag genannte Beispiel. In diesem Beispiel möchte der Fotograf die Bilder nicht selber nutzen sondern im Auftrag des Vereins machen, der sie dann nutzen möchte.


Eingangsbeitrag noch mal lesen. Dort möchte Matto die Rechte für die Nutzung
im Rahmen einer Internetanzeige.

Fotos kann der Matto natürlich von dem Jungen machen, auch gegen Geld,
wenn es nicht zuviel ist. Wenn der Verein bezahlt dann sowieso.

All das löst aber das Kernproblem der Bildnutzung für die Anzeige nicht.

Auch der Vorschlag aus einem anderen Posting, die Veröffentlichung dem Verein
zu überlassen, entlastet zwar den Fotografen (von daher clever) löst aber das
Problem nicht.
23.04.2011
Original von Marc Stephan
Das mit dem "vorteilhaften Rechtsgeschäft" würde ich mal stark bezweifeln.

Ist aber so:

§ 107BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Was heißt: zu einer Willenserklärung, durch die der Minderjährige lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, braucht er nicht die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

Schenkungen z.B. können Minderjährige wirksam annehmen.
23.04.2011
Original von Volle VG-Fotos ( Schloss-Schooting Models gesucht)
Das konkrete Problem ist ganz einfach zu lösen

Du machst die Fotos im Auftrag ( und Rechnung ) des Vereins
und lieferst an den Verein ab.
dazu bedarf es nicht der Zustimmung der Eltern.

Der Verein macht die Veröffentlichung und muss für die Zustimmung sorgen oder den Streit hinterher aushalten.

Der Mann denkt gradlinig und logisch wie ein schwäbischer Ingenieur. [IMG]


Beim heute üblichen "Vereinsgeschnorre" muß man als Fotograf aber vermutlich damit rechnen, daß ein Verein selbst das noch auf den Fotografen abwälzen möchte. Der ohnehin schon bitteschön kostenlos arbeiten soll...
Gleiche Thread mit Schulbildern gabs neulich schon...eindeutiger Tenor....das geht nicht
23.04.2011
Original von TomRohwer
Schenkungen z.B. können Minderjährige wirksam annehmen.


Auch das nur bedingt. Es ist immer zu prüfen, ob dem Minderjährigen
dadurch ausschliesslich Vorteile erwachsen.

Wenn das nicht so wäre, dann könnte ich demnächst meinen Bauschutt an
Kinder verschenken anstatt ihn mühsam auf der Deponie zu entsorgen.
23.04.2011
Original von D-Pic's (Studio ist fertig-heute Shooten)
Gleiche Thread mit Schulbildern gabs neulich schon...eindeutiger Tenor....das geht nicht

Die Nutzung des Fotos für Werbezwecke (hier des Vereins) ist m.E. noch eine Nummer schwieriger als die Verbreitung eines Schulfotos unter den Schülern, die auf dem Bild drauf sind, und ihren Eltern. Immerhin werden dabei Aussagen zu der abgebildeten Person gemacht.
23.04.2011
An welchem Kernproblem?

Das Kernproblem des TO in seinem Beispiel war die fehlende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des zu fotografierenden Spielers. Der Verein wollte das Foto, der Fotograf wollte das Foto machen, der Spieler wollte auf das Foto.

Mein "Beispiel" war kein eigenständiges, sondern ein beispielhafter Lösungsansatz für das Kernproblem des TO das sich aus seinem Beispiel ergab.


Original von Marc Stephan
@artes:
Dein Beispiel geht aber völlig am Kernproblem vorbei ...
23.04.2011
Aber was ihr alle vergesst - es handelte sich um ein Beispiel, nicht um einen konkreten Fall ;)

Es ging mir nur darum zu erfahren, ob Minderjährige selbst entscheiden dürfen, ob die Fotos genutzt werden könnten. Ich hätte auch als Beispiel einfach 'ne Freundin nehmen können, die u18 ist und Fotos für eine Werbeanzeige für (m)ein kleines Unternehmen machen mag.. ;)

Deswegen fahrt euch nicht zu sehr auf den Verein fest ^^
23.04.2011
Aus welchem Teil des Eingangbeitrages schließt du das Matto in seinem Beispiel die Rechte für die Nutzung im Rahmen einer Internetanzeige will?

Im Eingangsbeispiel steht:

"So, nun nehmen wir mal das Beispiel, dass ein kleiner Fußball-Club eine Internetanzeige für ihr Topspiel der B-Jugend braucht und ich dazu von ihrem besten Spieler (16-17 Jahre) ein Foto machen soll, welches danach für diese Anzeige gedacht ist."

Er benötigt die Bildrechte also überhaupt nicht sondern der Verein.

Original von Fotofuxx
[quote]Original von artes malae
Mein Beitrag bezog sich auf das im Eingangsbeitrag genannte Beispiel. In diesem Beispiel möchte der Fotograf die Bilder nicht selber nutzen sondern im Auftrag des Vereins machen, der sie dann nutzen möchte.


Eingangsbeitrag noch mal lesen. Dort möchte Matto die Rechte für die Nutzung
im Rahmen einer Internetanzeige.

Fotos kann der Matto natürlich von dem Jungen machen, auch gegen Geld,
wenn es nicht zuviel ist. Wenn der Verein bezahlt dann sowieso.

All das löst aber das Kernproblem der Bildnutzung für die Anzeige nicht.

Auch der Vorschlag aus einem anderen Posting, die Veröffentlichung dem Verein
zu überlassen, entlastet zwar den Fotografen (von daher clever) löst aber das
Problem nicht.[/quote]
23.04.2011
Original von artes malae
Aus welchem Teil des Eingangbeitrages schließt du das Matto in seinem Beispiel die Rechte für die Nutzung im Rahmen einer Internetanzeige will?


Aus dem Teil:

Eingangsposting
bei dem er mir anschließend eine schriftliche Erlaubnis gibt, dass ein Foto für die Anzeige seines Clubs benutzt werden darf?!


Daß Matto die Rechte nicht braucht, wenn sich ein anderer um die Veröffentlichung
kümmert wurde ja schon reichlich durchgekaut.

Gleichermaßen wurde erläutert, daß die Variante "Verein kümmert sich" zwar
den Fotografen entlastet, aber das Problem nicht löst. Im Gegenteil - dann sind
die Bilder zwar schon mal gemacht, aber die Möglichkeit der Veröffentlichung in
der Internetanzeige ist noch immer nicht geklärt und letzteres war nun mal
das Ziel.

Im schlimmsten Fall verweigern die Erziehungsberechtigen die nachträgliche
Zustimmung und dann dürgen noch mal Fotos gemacht werden. Schön für
den Fotografen, wenn er Geld dafür bekommt, aber im Sinne des Ergebnisses
nicht wirklich zielführend.

BTW: Mattos zweites Beispiel zeigt auch, daß es ihm mehr auf die Rechte
ankommt, als auf den Verein ...

@Matto: Bei all den Beispielen ... je näher das "Beispiel" dem ist, was Du
wirklich als Problem hast, umso eher wirst Du mit den Antworten etwas
anfangen können. Eine aus Deiner Sicht nur leichte Modifikation kann ggf.
zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.
23.04.2011
Original von Fotofuxx
[quote]Original von artes malae
Aus welchem Teil des Eingangbeitrages schließt du das Matto in seinem Beispiel die Rechte für die Nutzung im Rahmen einer Internetanzeige will?


Aus dem Teil:

Eingangsposting
bei dem er mir anschließend eine schriftliche Erlaubnis gibt, dass ein Foto für die Anzeige seines Clubs benutzt werden darf?!


Daß Matto die Rechte nicht braucht, wenn sich ein anderer um die Veröffentlichung
kümmert wurde ja schon reichlich durchgekaut.(...)[/quote]

*Ähem*

Aber nicht korrekt durchgekaut....^^

Der Foddomann darf seine Bildchen nicht einfach so an den Verein oder sonstwen Dritten verticken.
Wäre ja schön für den Foddomann ...ist aber nicht erlaubt....
Nicht nur das "Veröffentlichen" ist ohne Einverständnis der Eltern verboten sondern auch die "Verwertung"
:)

Einzige wirksame Krücke wäre es wenn das U18 Model den Foddomann bezahlt (wenn das Model sich das leisten kann im Rahmen des Taschengeldparagraphen)
Das Model könnte sie dann an den Verein (oder wen auch immer) weitergeben.

Der Verein (oder wer auch immer) hat dann immer noch den schwarzen Peter.....aber nu wäre der Foddomann aus der Sache raus.

;)
23.04.2011
Original von BS

*Ähem*

Aber nicht korrekt durchgekaut....^^

Einzige wirksame Krücke wäre es wenn das U18 Model den Foddomann bezahlt (wenn das Model sich das leisten kann im Rahmen des Taschengeldparagraphen)
Das Model könnte sie dann an den Verein (oder wen auch immer) weitergeben.

Der Verein (oder wer auch immer) hat dann immer noch den schwarzen Peter.....aber nu wäre der Foddomann aus der Sache raus.

;)


Aber das hat doch Artes Malade so schon geschrieben, allerdings in der Variante,
daß der Verein den Fotografen bezahlt wenn ich mich recht entsinne. Das ist
schon eine Möglichkeit und wie geschrieben bereits durchgekaut.

Aber die fehlenden Veröffentlichungsrechte - von Dir schwarzer Peter genannt -
sind und bleiben der Knackpunkt.
23.04.2011
Es gibt keinen Konkreten Fall, aber ich habe mir halt die Frage gestellt, ob Minderjährige selbst entscheiden dürfen, dass sie fotografiert werden und die Fotos dann benutzt werden dürfen ;)
23.04.2011
Original von Henning Zachow *Bodypart :)*
[quote]Original von Carl [ Westhafen ]
Was mich interessieren würde, wäre: Eine 17-jährige macht ein TFP Shoot, und sobald sie 18 wird, unterschreibt sie den TFP Vertrag über ihre Bilder als sie 17 war. Und erst dann erhält sie die Hauptlieferung der Bilder oder so. Und erst dann nutzt sie der Fotograf zur Eigenwerbung. NUR als Beispiel, ich hab so was noch nicht gemacht.

die frage hat dr. kötz, der hausanwalt der mk, mal in einem anderen thread beantwortet: *klick*.[/quote]
Danke.
Es geht also so, wie ich beschrieben habe, wenn das Model bald 18 wird.
23.04.2011
Gerade bei Vereinen wurde ich inzwischen dazu Raten entsprechen Klauseln in die Satzung aufzunehmen.

so in der Art das bei aktiven Mitgliedern bei Veranstaltungen des Vereins eingeschränkte Nutzungsrechte an den Verein abgetreten werden.
Das unterschreiben die Eltern bei Eintritt in den Verein.

In den letzten Jahren haben ich Vereine bei Jubiläen 100 Jahre, 125 Jahre
direkt oder indirekt unterstützt. Auch Bilder zur Verfügung gestellt.
Für Ausstellungen, Bildbände, öffentliche Lichtbildvorführung...


Rechtlich alles sehr bedenklich wenn mal einer der Erben von dem Gruppenbild der Jugendmannschaft von 1937 klagt.
23.04.2011
Leute, trennt euch von der Vereinsgeschichte ^^
vielleicht war es jetzt im nachhinein ein ungünstiges beispiel, aber es war eben nur ein beispiel! ^^

nehmen wir wie schon erwähnt eine freundin, die ich fotografiere und deren bild ich für meine werbung nutze - ganz einfach ^^
23.04.2011
@Tom:
Dass es ein "vorteilhaftes Rechtsgeschäft" gibt, weiß ich sehr wohl, bezweifle aber noch immer stark, dass er auf das hier vorgebrachte Beispiel passt.

Wenn der leibliche Vater sich mir gegenüber durch seine Unterschrift im Feld "Erziehungsberechtigter" als solcher ausgibt, kann ich davon ausgehen, dass es auch so ist. Denn zum einen ist es der Regelfall, zum anderen hat er keine Möglichkeit nachzweisen, dass er es ist. Nur wenn es vom "Regelfall" abweicht, gibt es einen Sorgerechtsbeschluss, den ich mir vorlegen lassen kann.
Im Regelfall kann und muss ich aber davon ausgehen, dass der, der sich als Sorgeberechtigter ausgibt, auch dieser ist. Ganz einfach weil es für den "Regelfall" keinen Nachweis gibt.

Ob es später Regressansprüche gegen irgendwen gibt, ist wieder eine ganz andere Sache.

und damit ist die Sache dann für mich auch durch.
23.04.2011
Original von Marc Stephan
[...]
Im Regelfall kann und muss ich aber davon ausgehen, dass der, der sich als Sorgeberechtigter ausgibt, auch dieser ist. Ganz einfach weil es für den "Regelfall" keinen Nachweis gibt.
[...]

sehe ich ähnlich, und das treibt mich auch zu der ansicht, dass dr. kötz recht hat, wenn er meint, dass eine unterschrift reicht, wie ich in beitrag #10 schon *verlinkt* habe.

knifflig wird es nur bei der gemeinsamen sorgeausübung getrennt lebender und/oder nicht verheirateter eltern. da ist man bestimmt mit der zweiten elternunterschrift, für die man nach timbuktu rennen muss, auf der sicheren seite...
24.04.2011
Original von BS

*Ähem*

Aber nicht korrekt durchgekaut....^^

Der Foddomann darf seine Bildchen nicht einfach so an den Verein oder sonstwen Dritten verticken.
Wäre ja schön für den Foddomann ...ist aber nicht erlaubt....
Nicht nur das "Veröffentlichen" ist ohne Einverständnis der Eltern verboten sondern auch die "Verwertung"
:)

Nicht ganz. Eine "Verwertung" ist da überhaupt nicht rechtlich geregelt, sondern: die "Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung".

Das einzelne Weitergeben eines Fotos ist dabei noch nicht automatisch eine "Verbreitung" im Sinne des KUrhG. Insofern wäre die Weitergabe des Fotos an den Verein, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, im Regelfall unproblematisch, und der "Schware Peter" liegt im Regelfall dann in der Tat beim Verein, wenn der sich um die Freigabe für eine Veröffentlichung (oder Verbreitung) zu kümmern hat.

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