Werbefoto mit Minderjährigen 45
23.04.2011
Original von matto
(...)und die Elter wollen aus irgendwelchen Gründen den Vertrag nicht unterschreiben... (...)
Damit wäre doch alles geklärt ?
Nimm den "zweitbesten" Spieler der Eltern hat die unterschreiben. ^^
#2Report
23.04.2011
haha ok.. die fußballsache war ja nur erstmal ein beispiel ^^
aber ich dachte mit 16-17 jahren dürfte man schon etwas herr über sich selbst sein
aber ich dachte mit 16-17 jahren dürfte man schon etwas herr über sich selbst sein
#3Report
23.04.2011
stimmt. du brauchst nicht den besten spieler, sondern den besten spieler, dessen eltern einverstanden sind.
#4Report
23.04.2011
alles klar.. danke, das wars dann schon ^^
#5Report
23.04.2011
Original von mattoDas bist Du auch ... aber eben nur innerhalb bestimmter Grenzen. Ob diese Konstellation (Werbeaufnahmen) darunter fällt, werden im Zweifel die Gerichte entscheiden müssen.
aber ich dachte mit 16-17 jahren dürfte man schon etwas herr über sich selbst sein
Aber ein anderes Beispiel ... Minderjährige dürfen eine Kontoeröffnung nur mit Unterschrift der Eltern machen. Ausser das Konto ist als Gehaltskonto für die (von den Eltern genehmigte) Ausbildung gedacht ...
Um auf Dein Eingangsbeispiel zurückzukommen ... Sperren sich die Eltern dagegen, dann suche ich mir einfach ein anderes "Model" dessen Eltern sich eben nicht sperren. Böse gesprochen ... wenn sie nicht wollen, gibt es sie eben auch nicht.
#6Report
23.04.2011
ok.. also das war jetzt ja auch nur ein beispiel.
es kann ja auch sein, dass eltern vielleicht gar nix dagegen haben - ich wollte nur wissen, ob man als fast-volljähriger in der befugnis wäre sowas zu schreiben
es kann ja auch sein, dass eltern vielleicht gar nix dagegen haben - ich wollte nur wissen, ob man als fast-volljähriger in der befugnis wäre sowas zu schreiben
#7Report
23.04.2011
Was mich interessieren würde, wäre: Eine 17-jährige macht ein TFP Shoot, und sobald sie 18 wird, unterschreibt sie den TFP Vertrag über ihre Bilder als sie 17 war. Und erst dann erhält sie die Hauptlieferung der Bilder oder so. Und erst dann nutzt sie der Fotograf zur Eigenwerbung. NUR als Beispiel, ich hab so was noch nicht gemacht.
#8Report
23.04.2011
Original von matto
(...) ich wollte nur wissen, ob man als fast-volljähriger in der befugnis wäre sowas zu schreiben
Unterschreiben kann er ja....
Ist nur leider "schwebend unwirksam".
Wenn die Anzeige gedruckt ist und die Eltern sagen im Nachhinein "Nööö..." hast n Problem ^^
#9Report
23.04.2011
Original von Carl [ Westhafen ]
Was mich interessieren würde, wäre: Eine 17-jährige macht ein TFP Shoot, und sobald sie 18 wird, unterschreibt sie den TFP Vertrag über ihre Bilder als sie 17 war. Und erst dann erhält sie die Hauptlieferung der Bilder oder so. Und erst dann nutzt sie der Fotograf zur Eigenwerbung. NUR als Beispiel, ich hab so was noch nicht gemacht.
die frage hat dr. kötz, der hausanwalt der mk, mal in einem anderen thread beantwortet: *klick*.
#10Report
23.04.2011
Ich shoote grundsätzlich nur mit Modellen, die volljährig sind. Bisher gab es eine Ausnahme, da hat die Erziehungsberechtigte unterschrieben (das Modell war 17).
Ansonsten hab ich das Problem oft, wenn ich Fotos für die Zeitung mache. Ein Foto von der neu organisierten Turnstunde im Kindergarten. Du fotografierst einen Zwerg, wie er fleißig turnt im Kreise seiner Kumpels, die Eltern sehen das in der Lokalzeitung und der Zirkus geht los. Gottseidank denkt die Kindergartenleiterin aber mit und alle Eltern, die ihre Kleinen dorthin schicken, müssen standardmäßig unterschreiben, dass sie mit einer Veröffentlichung von Bildern, die im Zusammenhang mit dem Kindergarten stehen, einverstanden sind.
Wenn natürlich - wie im letzten Jahr - der KiGa eine öffentliche "Singspiel-Aufführung" macht, darf ich auch fotografieren und veröffentlichen, weil es ja "öffentlich" war und wenn die Eltern das nicht möchten, dürfen sie ihr Kind eben nicht auf die Bühne lassen. Die Turnstunde war intern im Kindergarten, das ist was anderes, es lagen aber Genehmigungen vor.
Bei Modellen: wenn nicht volljährig, immer die Erziehungsberechtigten (müssen ja nicht zwingend die Eltern sein) unterschreiben zu lassen. Zu überprüfen, wer die Erziehungsberechtigten sind, geht aber zu weit, wenn man gutgläubig vom "Regelfall" - den Eltern - ausgeht, dürfte nichts passieren. Wenn man natürlich hätte wissen müssen, dass die Eltern geschieden sind und der Vater nicht das Sorgerecht hat, man den aber trotzdem den Vertrag unterschreiben lässt, ist das blöd. - Aber dafür müsste man Modell und Familie kennen. Im Regelfall darf man wohl vom "Regelfall" ausgehen und die Eltern als Erziehungsberechtigte annehmen :o)
Ansonsten hab ich das Problem oft, wenn ich Fotos für die Zeitung mache. Ein Foto von der neu organisierten Turnstunde im Kindergarten. Du fotografierst einen Zwerg, wie er fleißig turnt im Kreise seiner Kumpels, die Eltern sehen das in der Lokalzeitung und der Zirkus geht los. Gottseidank denkt die Kindergartenleiterin aber mit und alle Eltern, die ihre Kleinen dorthin schicken, müssen standardmäßig unterschreiben, dass sie mit einer Veröffentlichung von Bildern, die im Zusammenhang mit dem Kindergarten stehen, einverstanden sind.
Wenn natürlich - wie im letzten Jahr - der KiGa eine öffentliche "Singspiel-Aufführung" macht, darf ich auch fotografieren und veröffentlichen, weil es ja "öffentlich" war und wenn die Eltern das nicht möchten, dürfen sie ihr Kind eben nicht auf die Bühne lassen. Die Turnstunde war intern im Kindergarten, das ist was anderes, es lagen aber Genehmigungen vor.
Bei Modellen: wenn nicht volljährig, immer die Erziehungsberechtigten (müssen ja nicht zwingend die Eltern sein) unterschreiben zu lassen. Zu überprüfen, wer die Erziehungsberechtigten sind, geht aber zu weit, wenn man gutgläubig vom "Regelfall" - den Eltern - ausgeht, dürfte nichts passieren. Wenn man natürlich hätte wissen müssen, dass die Eltern geschieden sind und der Vater nicht das Sorgerecht hat, man den aber trotzdem den Vertrag unterschreiben lässt, ist das blöd. - Aber dafür müsste man Modell und Familie kennen. Im Regelfall darf man wohl vom "Regelfall" ausgehen und die Eltern als Erziehungsberechtigte annehmen :o)
#11Report
23.04.2011
Auf das Eingangsbeispiel angewendet müsste der Verein also nur auf die schnelle ein öffentliches Freundschaftsspiel veranstalten ;)
Ausserdem ließe sich so ein Problem eventuell noch durch eine Schenkung umgehen, da diese unter bestimmten Voraussetzungen als vorteilhafte Rechtsgeschäfte gelten die auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wirksam sind.
Ausserdem ließe sich so ein Problem eventuell noch durch eine Schenkung umgehen, da diese unter bestimmten Voraussetzungen als vorteilhafte Rechtsgeschäfte gelten die auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wirksam sind.
Original von Marc Stephan
Wenn natürlich - wie im letzten Jahr - der KiGa eine öffentliche "Singspiel-Aufführung" macht, darf ich auch fotografieren und veröffentlichen, weil es ja "öffentlich" war und wenn die Eltern das nicht möchten, dürfen sie ihr Kind eben nicht auf die Bühne lassen.
#12Report
23.04.2011
Das mit dem "vorteilhaften Rechtsgeschäft" würde ich mal stark bezweifeln.
Ansonsten ... schnell zu einer öffentlichen Siegerehrung einladen *g*
Ansonsten ... schnell zu einer öffentlichen Siegerehrung einladen *g*
#13Report
23.04.2011
Original von artes malae
Ausserdem ließe sich so ein Problem eventuell noch durch eine Schenkung umgehen, da diese unter bestimmten Voraussetzungen als vorteilhafte Rechtsgeschäfte gelten die auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wirksam sind.
Unfug - das ginge nur, wenn das Rechtsgeschäft ausschliesslich vorteilhaft für
den Minderjährigen wäre.
Beispiel: Du machst Fotos, gibst dem Jungen die Bilder und nutzt sie nicht selbst.
Du willst sie aber nutzen, also funktioniert das nicht.
#14Report
23.04.2011
Original von matto
man darf ja mit Minderjährigen keine Verträge abschließen, sondern muss sich mit den Eltern in Verbindung setzen.
Darf man schon, ist nur die Frage, ob sie wirksam werden:
- Geschäfte des täglichen Lebens (Taschengeldparagraph) - wirksam
- Ausschliesslich vorteilhaft für den Minderjährigen - wirksam
- sonst - schwebend unwirksam bis zur Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder nachträglicher Genehmigung nachdem die Geschäftsfähigkeit erlangt wurde
Im Fall der Einräumung von Bildrechten fallen die ersten beiden Punkte m.E. weg.
Original von matto
Dürfte ich dann ein vertragsloses Shooting mit ihm machen, bei dem er mir anschließend eine schriftliche Erlaubnis gibt, dass ein Foto für die Anzeige seines Clubs benutzt werden darf?!
Was soll die schriftliche Erlaubnis dann anderes sein als ein Vertrag ?
Selbst wenn man es als einseitiges Rechtsgeschäft fasst ist das unwirksam
ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
#15Report
23.04.2011
Das konkrete Problem ist ganz einfach zu lösen
Du machst die Fotos im Auftrag ( und Rechnung ) des Vereins
und lieferst an den Verein ab.
dazu bedarf es nicht der Zustimmung der Eltern.
Der Verein macht die Veröffentlichung und muss für die Zustimmung sorgen oder den Streit hinterher aushalten.
Denn hier gibt es ganz andere Abhängigkeitsverhältnise als zu irgendeinem Fotografen.
Die Eltern haben der Mitgliedschaft im Verein zugestimmt, zahlen Beiträge und/oder erbringen Leistungen. Oft sind auch Elternteile selbst im Verein.
Da soll der Papa am Stammtisch mal erklären wieso sein Sohn nicht für den Verein werben darf.
In Amateur und oberen Jugendligen fließt auch Geld oder Sachleitungen zu den Spielern.
Lass das die austragen.
Du machst die Fotos im Auftrag ( und Rechnung ) des Vereins
und lieferst an den Verein ab.
dazu bedarf es nicht der Zustimmung der Eltern.
Der Verein macht die Veröffentlichung und muss für die Zustimmung sorgen oder den Streit hinterher aushalten.
Denn hier gibt es ganz andere Abhängigkeitsverhältnise als zu irgendeinem Fotografen.
Die Eltern haben der Mitgliedschaft im Verein zugestimmt, zahlen Beiträge und/oder erbringen Leistungen. Oft sind auch Elternteile selbst im Verein.
Da soll der Papa am Stammtisch mal erklären wieso sein Sohn nicht für den Verein werben darf.
In Amateur und oberen Jugendligen fließt auch Geld oder Sachleitungen zu den Spielern.
Lass das die austragen.
#16Report
23.04.2011
Mein Beitrag bezog sich auf das im Eingangsbeitrag genannte Beispiel. In diesem Beispiel möchte der Fotograf die Bilder nicht selber nutzen sondern im Auftrag des Vereins machen, der sie dann nutzen möchte.
Wenn der Verein einen Gutschein für ein Fotoshooting, inklusive eines bearbeiteten Bildes auf CD, beim Fotografen erwirbt und diesen an den Spieler für besondere Leistungen in dieser Saison verschenkt, kann der Spieler dieses Geschenk ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten annehmen.
Ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat kann nach §110 BGB "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln", Verträge auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abschließen, darunter nicht nur Kaufverträge sondern auch Schenkungen und Spenden. EVENTUELL wäre also die Übertragung der Bildrechte im Rahmen einer Schenkung oder Sachspende an den Verein möglich.
Unfug - das ginge nur, wenn das Rechtsgeschäft ausschliesslich vorteilhaft für
den Minderjährigen wäre.
Beispiel: Du machst Fotos, gibst dem Jungen die Bilder und nutzt sie nicht selbst.
Du willst sie aber nutzen, also funktioniert das nicht.[/quote]
Wenn der Verein einen Gutschein für ein Fotoshooting, inklusive eines bearbeiteten Bildes auf CD, beim Fotografen erwirbt und diesen an den Spieler für besondere Leistungen in dieser Saison verschenkt, kann der Spieler dieses Geschenk ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten annehmen.
Ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat kann nach §110 BGB "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln", Verträge auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abschließen, darunter nicht nur Kaufverträge sondern auch Schenkungen und Spenden. EVENTUELL wäre also die Übertragung der Bildrechte im Rahmen einer Schenkung oder Sachspende an den Verein möglich.
Original von Fotofuxx
[quote]Original von artes malae
Ausserdem ließe sich so ein Problem eventuell noch durch eine Schenkung umgehen, da diese unter bestimmten Voraussetzungen als vorteilhafte Rechtsgeschäfte gelten die auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wirksam sind.
Unfug - das ginge nur, wenn das Rechtsgeschäft ausschliesslich vorteilhaft für
den Minderjährigen wäre.
Beispiel: Du machst Fotos, gibst dem Jungen die Bilder und nutzt sie nicht selbst.
Du willst sie aber nutzen, also funktioniert das nicht.[/quote]
#17Report
23.04.2011
Original von matto
man darf ja mit Minderjährigen keine Verträge abschließen
Doch. Darf man durchaus. Und in bestimmten Fällen sind diese Verträge auch wirksam.
So, nun nehmen wir mal das Beispiel, dass ein kleiner Fußball-Club eine Internetanzeige für ihr Topspiel der B-Jugend braucht und ich dazu von ihrem besten Spieler (16-17 Jahre) ein Foto machen soll, welches danach für diese Anzeige gedacht ist.
Nun darf er aber keine Verträge unterschreiben und die Elter wollen aus irgendwelchen Gründen den Vertrag nicht unterschreiben...
Dann wird es keine Werbung mit ihm geben.
Dürfte ich dann ein vertragsloses Shooting mit ihm machen, bei dem er mir anschließend eine schriftliche Erlaubnis gibt, dass ein Foto für die Anzeige seines Clubs benutzt werden darf?!
Shootings kannst Du solange mit ihn machen, wie er dem zustimmt und die Eltern es nicht ausdrücklich untersagen. Für ein wirksames Model-Release braucht es - wie Du selbst am Anfang Deines Postings schon richtig erkannt hast - die Zustimmung der Sorgeberechtigten.
#19Report
23.04.2011
Original von Carl [ Westhafen ]
Was mich interessieren würde, wäre: Eine 17-jährige macht ein TFP Shoot, und sobald sie 18 wird, unterschreibt sie den TFP Vertrag über ihre Bilder als sie 17 war. Und erst dann erhält sie die Hauptlieferung der Bilder oder so. Und erst dann nutzt sie der Fotograf zur Eigenwerbung. NUR als Beispiel, ich hab so was noch nicht gemacht.
Wo ist das Problem? Wenn das Model volljährig ist, ist es volljährig.
#20Report
Topic has been closed
man darf ja mit Minderjährigen keine Verträge abschließen, sondern muss sich mit den Eltern in Verbindung setzen.
So, nun nehmen wir mal das Beispiel, dass ein kleiner Fußball-Club eine Internetanzeige für ihr Topspiel der B-Jugend braucht und ich dazu von ihrem besten Spieler (16-17 Jahre) ein Foto machen soll, welches danach für diese Anzeige gedacht ist.
Nun darf er aber keine Verträge unterschreiben und die Elter wollen aus irgendwelchen Gründen den Vertrag nicht unterschreiben...
Dürfte ich dann ein vertragsloses Shooting mit ihm machen, bei dem er mir anschließend eine schriftliche Erlaubnis gibt, dass ein Foto für die Anzeige seines Clubs benutzt werden darf?!
Würde mich mal interessieren.
gruß, der matto