Gewerbe in Österreich ? 9

13.04.2011
Hallo zusammen,

Mich hat es aus beruflichen Gründen nach Österreich verschlagen und da ich so langsam auch Pay-Anfragen als Fotografin bekomme, wollte ich mich erkundigen, wie die Rechtslage in Österreich ist.

Kann mir jemand raten, wie ich vorzugehen habe?
Sprich wann und wie ich Gewerbe anmelden muss? (bzw welche regelungen es für minimalen nebenerwerb gibt)

Wäre dankbar für jeden Hinweis

auf bald

Ligeia
14.04.2011
Ich habe letztens von einem Kollegen aus Wien gehört, dass man sich dort auch nur dann Fotograf nennen darf, wenn man das auch gelernt hat - sprich die Berufsbezeichnung ist irgendwie geschützt.
Wie und was genau, weiss ich aber auch nicht. Ich bin sicher, dass es aber auch dort Stellen (Ämter) gibt, wo man sich erkundigen kann.
14.04.2011
Ich glaube, in Österreich sind sie etwas mittelalterlicher als in Deutschland, das heisst, das Fotohandwerker-Monopol einschliesslich Meisterunsinn gilt noch. Also keine Berufsfreiheit. Es kann jedoch sein, dass man als Ausländer dabei im Vorteil ist gegenüber den österreichischen Berufstätigen (wegen EU Verträgen) so dass in Österreich Inländerdiskriminierung herrscht (Berufsverbot als Fotograf nur für Österreicher) was aber für uns Deutsche zum Vorteil ist, das wäre zu prüfen, ich weiss es nicht.
Österreich ist EU,also sollte dort das gleiche EU Recht gelten...
14.04.2011
Original von D-Pic's (Studio ist fertig-Models gesucht)
Österreich ist EU,also sollte dort das gleiche EU Recht gelten...

Das sind nur leider alles Dinge, die nicht durch EU-Recht, sondern national geregelt werden.

Etwas der deutschen Handwerksordnung vergleichbares findet man ja außer in Österreich auch in keinem anderen EU-Staat.

Für die TE: laß Dich am besten mal von einem österreichischen Anwalt beraten. Die Regelungen sind deutlich restriktiver als in Deutschland, sie sind meines Wissens überhaupt restriktiver als irgendwo sonst auf der Welt.
14.04.2011
huuiii, das klingt komplizierter als gedacht, da wartet wohl noch ne menge arbeit auf mich... *seufz*
[gone] Hermann Klecker
14.04.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von D-Pic's (Studio ist fertig-Models gesucht)
Österreich ist EU,also sollte dort das gleiche EU Recht gelten...

Das sind nur leider alles Dinge, die nicht durch EU-Recht, sondern national geregelt werden.

[/quote]

Hier kommt nur beides zusammen.

In AT gibts noch die Meisterpflicht für Fotografen.
Der Meister ist leichter zu erwerben als in DE.

Ansonsten ist es wie in DE auch in Berufen mit Meisterpflicht. Als einheimischer muß man den Meister machen.
EU Ausländer, die z.B. in DE einem Gewerbe nachgehen, dürfen das auch in AT ausüben.
14.04.2011
In AT gibts noch die Meisterpflicht für Fotografen. Der Meister ist leichter zu erwerben als in DE. Ansonsten ist es wie in DE auch in Berufen mit Meisterpflicht. Als einheimischer muß man den Meister machen. EU Ausländer, die z.B. in DE einem Gewerbe nachgehen, dürfen das auch in AT ausüben.


Danke, das war schon mal sehr hilfreich. =)

Also, ist es als Deutscher möglich, dass ich in D ein Gewerbe anmelde und kann dieses auch in A ausüben?
14.04.2011
Original von Ligeia - sucht interessante gesichter
[quote]In AT gibts noch die Meisterpflicht für Fotografen. Der Meister ist leichter zu erwerben als in DE. Ansonsten ist es wie in DE auch in Berufen mit Meisterpflicht. Als einheimischer muß man den Meister machen. EU Ausländer, die z.B. in DE einem Gewerbe nachgehen, dürfen das auch in AT ausüben.


Danke, das war schon mal sehr hilfreich. =)

Also, ist es als Deutscher möglich, dass ich in D ein Gewerbe anmelde und kann dieses auch in A ausüben?[/quote]
Nicht so einfach...

Stark vereinfacht gesagt:

Im EU-Staat X ist eine bestimmte berufliche Tätigkeit reglementiert, z.B. durch Meisterzwang o.ä.

Dann kann ein EU-Bürger, der diese Tätigkeit mindestens 3 Jahre legal in einem anderen EU-Staat selbständig ausgeübt hat, auch ohne die entsprechenden Voraussetzungen diese Tätigkeit im EU-Staat X ausüben.

Das gilt übrigens für X-Bürger genauso - der Deutsche, derz.B. 3 Jahre in Belgien selbständig als Elektriker gearbeitet hat, kann in Deutschland als selbständiger Elektriker tätig werden, auch ohne Meisterbrief.

Das dient dazu, innerhalb der EU eine "Inländerdiskriminierung" zu verhindern.

Das ist aber stark vereinfacht gesagt, es gibt dazu diverse Sonderregelungen, die z.B. dem Schutz der öffentlichen Sicherheit dienen. Man kommt also nicht drumherum, sich konkret im Einzelfall zu informieren. Das geht zum Beispiel auf der Website der EU.

Wenn man das ernsthaft vorhat, dann informiert man sich bei den zuständigen Behörden und Einrichtungen (Kammern), konsultiert einen Anwalt im "Zielland", usw. usf. Alles andere ist Kamikaze.

(Man nagele mich nicht auf die 3 Jahre fest, das war, wenn ich richtig erinnere, die Mindestfrist, als ich das letzte Mal vor einiger Zeit zu dem Thema recherchierte. Und das muß man dann übrigens nachweisen, also in Deinem Fall z.B. durch eine Bescheinigung über eine entsprechende Zugehörigkeit zur Handwerkskammer hier in Deutschland.)

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