Klassenfotos 57
06.04.2011
Also vom rein rechtlichen müsste das stimmen.
Da die Leute ja das Hauptmotiv des Bildes sind kann man sich da auch nicht mehr darauf berufen , dass es mehr als 5 Leute auf dem Bild sind.
Bei uns wurde das damals allerdings nie gemacht, weil die Nutzung der Bilder ja klar war.
Da die Leute ja das Hauptmotiv des Bildes sind kann man sich da auch nicht mehr darauf berufen , dass es mehr als 5 Leute auf dem Bild sind.
Bei uns wurde das damals allerdings nie gemacht, weil die Nutzung der Bilder ja klar war.
#2Report
[gone] Hermann Klecker
06.04.2011
"ab sofort" ist ja lustig :-)
#3Report
06.04.2011
um Bilder zu MACHEN braucht du von absolut niemandem ein Einverständnis!
Das wäre nur nötig, wenn du ein Bild VERÖFFENTLICHEN willst.
Aber darum geht es ja nicht. Nur wenn jemand das Klassenfoto veröffentlichen wollen würde, beispielsweise ein Schüler, dann bräuchte dieser (nur dieser) das Einverständnis seiner Klassenkameraden bzw. deren Eltern und zusätzlich auch noch das von dir (als Urheber!)
Aber nach wie vor brauchst du keinerlei Erlaubnis als Fotograf um ein Klassenfoto zu machen.
P.S. einziges was dagegen stehen könnte wären eventuelle Schulverordnungen oder ähnliches, das ist aber auch nicht dein Problem, sondern lediglich das Problem der Schule.
Wenn diese dich beauftragt die Fotos anzufertigen kannst dir Notfalls ja bestätigen lassen, dass es in der Pflicht der Schule ist, die notwendigen Erlaubnisse einzuholen und du als Beautragter davon ausgehst, dass die Schule alle rechtlich relevanten Erlaubnisse zur Anfertigung der Fotos vorliegen hat.
Alles natürlich keine verbindliche Rechtberatung sondern meine Meinung, basierend auf meinen Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen ;-)
Das wäre nur nötig, wenn du ein Bild VERÖFFENTLICHEN willst.
Aber darum geht es ja nicht. Nur wenn jemand das Klassenfoto veröffentlichen wollen würde, beispielsweise ein Schüler, dann bräuchte dieser (nur dieser) das Einverständnis seiner Klassenkameraden bzw. deren Eltern und zusätzlich auch noch das von dir (als Urheber!)
Aber nach wie vor brauchst du keinerlei Erlaubnis als Fotograf um ein Klassenfoto zu machen.
P.S. einziges was dagegen stehen könnte wären eventuelle Schulverordnungen oder ähnliches, das ist aber auch nicht dein Problem, sondern lediglich das Problem der Schule.
Wenn diese dich beauftragt die Fotos anzufertigen kannst dir Notfalls ja bestätigen lassen, dass es in der Pflicht der Schule ist, die notwendigen Erlaubnisse einzuholen und du als Beautragter davon ausgehst, dass die Schule alle rechtlich relevanten Erlaubnisse zur Anfertigung der Fotos vorliegen hat.
Alles natürlich keine verbindliche Rechtberatung sondern meine Meinung, basierend auf meinen Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen ;-)
#4Report
06.04.2011
aber ist es nicht auch schon eine Veröffentlichung wenn ich Abzüge der Fotos dann an die Klassen verteile?
#5Report
06.04.2011
Original von benecito
aber ist es nicht auch schon eine Veröffentlichung wenn ich Abzüge der Fotos dann an die Klassen verteile?
Wäre wohl in aller letzer Instanz etws, das ein Richter entscheiden müsste.
Ist eine Schulklasse öffentlich? hm...
Das wärde dann aber vermutlich an anderer Stelle wiederum andere Gesetzliche Fragen aufwerfe.
Aber meiner Meinung nach veröffentlichst du sie ja ohnehin nicht, du fertigst nur Aufnahmen an. Meiner Meinung nach würde wenn überhaupt die Schule oder der Lehrer die Fotos "veröffentlichen" in dem Moment wo sie die Bilder an die Klasse verteilen oder sie in irgendwelchen Jahrbüchern abdrucken.
#6Report
06.04.2011
Will die Schule die Fotos auf ihre Homepage stellen, oder sonst irgendwie veröffentlichen oder zugänglich machen?
#7Report
[gone] Hermann Klecker
06.04.2011
Original von benecito
aber ist es nicht auch schon eine Veröffentlichung wenn ich Abzüge der Fotos dann an die Klassen verteile?
Jain.
Es geht ja gar nicht ums Veröffentlichen.
Es geht ums Verbreiten und ums öffentlich zur Schau stellen.
Verbreiten ist gegeben, wenn man für jedes Kind eine Kopie anfertigt.
Viele möchten mehrere Kopien um die nächsten Verwandten zu beschenken.
Das wird bei einer Klasse dann schnell dreistelig und so, daß kein einzelner Mensch mehr wissen kann, wer die Bilder alles gesehen hat.
Das ist nicht zwingend öffentlich, aber ganz sicher eine Verbreitung.
Ich bin jetzt 43 und bereits in meiner Grundschule haben die Lehrer Formulare (damals über Matrizen kopiert) verteilt damit die Eltern mit so etwas einverstanden waren.
Die weiterführenden Schulen hatten so etwas bei der Anmeldung unterschreiben lassen.
#8Report
06.04.2011
dann müsste ja jeder der fotos für die zeitung macht vorher ne schriftliche einwilligung einholen
#9Report
[gone] Hermann Klecker
06.04.2011
Original von Image Worx
um Bilder zu MACHEN braucht du von absolut niemandem ein Einverständnis!
Das wäre nur nötig, wenn du ein Bild VERÖFFENTLICHEN willst.
Aber darum geht es ja nicht. Nur wenn jemand das Klassenfoto veröffentlichen wollen würde, beispielsweise ein Schüler, dann bräuchte dieser (nur dieser) das Einverständnis seiner Klassenkameraden bzw. deren Eltern und zusätzlich auch noch das von dir (als Urheber!)
Aber nach wie vor brauchst du keinerlei Erlaubnis als Fotograf um ein Klassenfoto zu machen.
...
Das ist falsch.
Es sei denn, das Klassenfoto sei dafür gedacht, in der Schublade des Fotografen zu verschwinden.
...
Es gibt übrigens auch keine 5-Personen-Regel.
#10Report
06.04.2011
Original von M.K.Munich - Im 4ten Monat!
Will die Schule die Fotos auf ihre Homepage stellen, oder sonst irgendwie veröffentlichen oder zugänglich machen?
Problem der Schule und nicht des Fotografen!
In der Verantwortung ist derjenige der ein Bild veröffentlicht, nicht derjenige, der es anfertigt.
#11Report
[gone] Hermann Klecker
06.04.2011
Original von Roki Pauru
dann müsste ja jeder der fotos für die zeitung macht vorher ne schriftliche einwilligung einholen
Zeitung ist ein anderes Thema.
#12Report
06.04.2011
Original von Roki Pauru
dann müsste ja jeder der fotos für die zeitung macht vorher ne schriftliche einwilligung einholen
Müsste er theoretisch auch!
Es sei denn, es fällt in eine Ausnahmeregelung, die das Recht am eigenen Bild einer Person aushebelt
#13Report
06.04.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Image Worx
um Bilder zu MACHEN braucht du von absolut niemandem ein Einverständnis!
Das wäre nur nötig, wenn du ein Bild VERÖFFENTLICHEN willst.
Aber darum geht es ja nicht. Nur wenn jemand das Klassenfoto veröffentlichen wollen würde, beispielsweise ein Schüler, dann bräuchte dieser (nur dieser) das Einverständnis seiner Klassenkameraden bzw. deren Eltern und zusätzlich auch noch das von dir (als Urheber!)
Aber nach wie vor brauchst du keinerlei Erlaubnis als Fotograf um ein Klassenfoto zu machen.
...
Das ist falsch.
Es sei denn, das Klassenfoto sei dafür gedacht, in der Schublade des Fotografen zu verschwinden.
...
Es gibt übrigens auch keine 5-Bilder-Regel.[/quote]
Wie gesagt: das MACHEN selbst ist ja nicht das problem. Nur die Verbreitung/Veröffentlichung. Und das wäre nur ein Problem, wenn der Fotograf es selbst in's Internet stellen würde, was er ja aber wohl nicht tut. Mit der Beauftragung durch die Schule zur Anfertigung der Fotos kann man den Schwarzen Peter ja auch an die Schule weitergeben!
#14Report
[gone] Hermann Klecker
06.04.2011
Original von Image Worx
[quote]Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Image Worx
um Bilder zu MACHEN braucht du von absolut niemandem ein Einverständnis!
Das wäre nur nötig, wenn du ein Bild VERÖFFENTLICHEN willst.
Aber darum geht es ja nicht. Nur wenn jemand das Klassenfoto veröffentlichen wollen würde, beispielsweise ein Schüler, dann bräuchte dieser (nur dieser) das Einverständnis seiner Klassenkameraden bzw. deren Eltern und zusätzlich auch noch das von dir (als Urheber!)
Aber nach wie vor brauchst du keinerlei Erlaubnis als Fotograf um ein Klassenfoto zu machen.
...
Das ist falsch.
Es sei denn, das Klassenfoto sei dafür gedacht, in der Schublade des Fotografen zu verschwinden.
...
Es gibt übrigens auch keine 5-Bilder-Regel.[/quote]
Wie gesagt: das MACHEN selbst ist ja nicht das problem. Nur die Verbreitung/Veröffentlichung. Und das wäre nur ein Problem, wenn der Fotograf es selbst in's Internet stellen würde, was er ja aber wohl nicht tut. Mit der Beauftragung durch die Schule zur Anfertigung der Fotos kann man den Schwarzen Peter ja auch an die Schule weitergeben![/quote]
Dann müsste die Schule die Bestellungen und die Verteilung abwickeln.
Wie Du sagst, schiebt das nur den schwarzen Peter weiter. Es löst das Problem nicht.
#15Report
[gone] Der Hosenknopf
06.04.2011
Früher, zu meiner Schulzeit, hat sich da keiner drüber Gedanken gemacht und ich stoße immer wieder mal auf alte Klassenfotos, z.B. auf Stayfriends, wo weder ich noch jemand den ich kenne gefragt wurde, ob das Foto dort veröffentlicht werden darf.
Rechtlich gesehen, könnte jeder auf einem online stehenden Klassenfoto Abgebildete dagegen vorgehen und die Löschung des Bildes/der Bilder durchsetzen. Nur wer macht sich wegen einem Klassenfoto schon so eine Mühe?
Heute im modernen Zeitalter der Technik, wird da schon weiter gedacht, denn die meisten heute gemachten Klassenfotos tauchen irgendwann im Internet auf und spätestens dann gibt es Probleme.
Daher gibt es in Schulen oft eine Einwilligung die unterschrieben werden muß, denn manche Schulen geben diese Vorgehensweise vor.
Da steht dann z.B. auf der Mittteilung für die Lehrer:
Wenn volljährige Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte direkt abgebildet sind, muss eine Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis 12 Jahren reicht die Einwilligung der Erziehungsberechtigten aus. Bei allen anderen Minderjährigen ist sowohl die Einwilligung der Erziehungsberechtigten als auch der Jugendlichen einzuholen. Eine solche Einwilligung ist Voraussetzung, um Namen von Schülerinnen und Schülern oder Fotos, die diese abbilden, etwa auf der Schulhomepage oder im Schuljahrbuch wiederzugeben.
Ich für meinen Teil würde, um auf der sicheren Seite zu sein, immer eine schriftliche Einwilligung der Abgebildeten, bzw. der Erziehungsberechtigten einholen. Vor allem weil heutzutage ja immer und oft, wegen noch so kleinen Dingen direkt geklagt wird. Es erspart im nachhinein nicht nur Ärger sondern auch viel Zeit.
Rechtlich gesehen, könnte jeder auf einem online stehenden Klassenfoto Abgebildete dagegen vorgehen und die Löschung des Bildes/der Bilder durchsetzen. Nur wer macht sich wegen einem Klassenfoto schon so eine Mühe?
Heute im modernen Zeitalter der Technik, wird da schon weiter gedacht, denn die meisten heute gemachten Klassenfotos tauchen irgendwann im Internet auf und spätestens dann gibt es Probleme.
Daher gibt es in Schulen oft eine Einwilligung die unterschrieben werden muß, denn manche Schulen geben diese Vorgehensweise vor.
Da steht dann z.B. auf der Mittteilung für die Lehrer:
Wenn volljährige Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte direkt abgebildet sind, muss eine Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis 12 Jahren reicht die Einwilligung der Erziehungsberechtigten aus. Bei allen anderen Minderjährigen ist sowohl die Einwilligung der Erziehungsberechtigten als auch der Jugendlichen einzuholen. Eine solche Einwilligung ist Voraussetzung, um Namen von Schülerinnen und Schülern oder Fotos, die diese abbilden, etwa auf der Schulhomepage oder im Schuljahrbuch wiederzugeben.
Ich für meinen Teil würde, um auf der sicheren Seite zu sein, immer eine schriftliche Einwilligung der Abgebildeten, bzw. der Erziehungsberechtigten einholen. Vor allem weil heutzutage ja immer und oft, wegen noch so kleinen Dingen direkt geklagt wird. Es erspart im nachhinein nicht nur Ärger sondern auch viel Zeit.
#16Report
06.04.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Image Worx
[quote]Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Image Worx
um Bilder zu MACHEN braucht du von absolut niemandem ein Einverständnis!
Das wäre nur nötig, wenn du ein Bild VERÖFFENTLICHEN willst.
Aber darum geht es ja nicht. Nur wenn jemand das Klassenfoto veröffentlichen wollen würde, beispielsweise ein Schüler, dann bräuchte dieser (nur dieser) das Einverständnis seiner Klassenkameraden bzw. deren Eltern und zusätzlich auch noch das von dir (als Urheber!)
Aber nach wie vor brauchst du keinerlei Erlaubnis als Fotograf um ein Klassenfoto zu machen.
...
Das ist falsch.
Es sei denn, das Klassenfoto sei dafür gedacht, in der Schublade des Fotografen zu verschwinden.
...
Es gibt übrigens auch keine 5-Bilder-Regel.[/quote]
Wie gesagt: das MACHEN selbst ist ja nicht das problem. Nur die Verbreitung/Veröffentlichung. Und das wäre nur ein Problem, wenn der Fotograf es selbst in's Internet stellen würde, was er ja aber wohl nicht tut. Mit der Beauftragung durch die Schule zur Anfertigung der Fotos kann man den Schwarzen Peter ja auch an die Schule weitergeben![/quote]
Dann müsste die Schule die Bestellungen und die Verteilung abwickeln.
Wie Du sagst, schiebt das nur den schwarzen Peter weiter. Es löst das Problem nicht.[/quote]
Aber es ist nicht mehr das Problem des Fotografen. Der macht nur seine Arbeit.
Zudem ist es für mich fraglich, ob bei einer Gruppe von in der Regel 25 bis 30 Schülern eine Genehmigung jedes einzelnen einzuholen ist.
Es gibt zwar keine Regel, dass ab einer bestimmten Personenzahl keine Genehmigung mehr erforderlich wäre. Es ist hingegen so, dass man von Personen dann eine genehmigung braucht, wenn sie wesentlicher Bildbestandteil ist.
Jeder einzelne der Schüler ist kein wesentlicher Bildbestandteil. Wenn man einen Schüler nicht auf dem Bild hätte, weil er beispielsweise an dem Tag krank ist, wäre das Wesen des Bildes nicht verändert. Daher könnte man argumentieren, dass der Einzelne Schüler kein wesentlicher Bildbestandteil ist und als solchen von den einzelnen Schülern auch keine Genehmigung erforderlich wäre.
auch diesmal wieder: keine verbindliche Rechtberatung sondern meine Meinung, basierend auf meinen Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen...
#17Report
06.04.2011
Wir haben es so geregelt, daß wir keine Genehmigung eingeholt haben, sondern gefragt haben, wer es NICHT wünscht.
Das geht allerdings nur, wenn damit alle einverstanden sind, denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Eine Familie wünscht nicht, daß das Kind "veröffentlicht" wird. Also hab ich Bilder gemacht, einmal mit dem Kind, einmal ohne. Eins für alle, fürs Familienalbum mit dem Kind und eins für die Veröffentlichung auf der Schulhomepage.
Gute Lösung für uns. Vielleicht auch woanders.
Das geht allerdings nur, wenn damit alle einverstanden sind, denn wo kein Kläger, da kein Richter.
Eine Familie wünscht nicht, daß das Kind "veröffentlicht" wird. Also hab ich Bilder gemacht, einmal mit dem Kind, einmal ohne. Eins für alle, fürs Familienalbum mit dem Kind und eins für die Veröffentlichung auf der Schulhomepage.
Gute Lösung für uns. Vielleicht auch woanders.
#18Report
06.04.2011
also es ist so:
ich bekomme kein Geld für das Fotografieren an sich, sondern verteile dann Klassenlisten und der gewinn der bei der Bestellung entsteht ist meiner - von dem her bin ich zu 100% für die Vervielfältigung (und letztlich auch für die Veröffentlichung) zuständig.
Ich schließe jetzt mal aus dem was ihr so schreibt, dass das alles nicht eindeutig ist und ich mir die Zustimmung holen sollte wenn ich auf der sicheren Seite sein will?!
Und tausend Dank an euch!
ich bekomme kein Geld für das Fotografieren an sich, sondern verteile dann Klassenlisten und der gewinn der bei der Bestellung entsteht ist meiner - von dem her bin ich zu 100% für die Vervielfältigung (und letztlich auch für die Veröffentlichung) zuständig.
Ich schließe jetzt mal aus dem was ihr so schreibt, dass das alles nicht eindeutig ist und ich mir die Zustimmung holen sollte wenn ich auf der sicheren Seite sein will?!
Und tausend Dank an euch!
#19Report
06.04.2011
Original von benecito
Letztes Jahr war alles klar nur hat mir inzwischen jemand gesagt, dass man ab sofort für Klassenfotos ne Einverständniserklärung des Schülers bzw. der Eltern braucht - und zwar von jedem einzelnen.
Da hat er recht.
Ich kann das aber nicht ganz glauben (da das bei uns in der Schule auch nie so war).
Wenn ein Rechtsanwalt morgens aufsteht, Brötchen holt, frühstückt und dann in sein Büro fährt, hat er bevor er die Tür seiner Kanzlei öffnet, ungefähr ein Dutzend Gesetzsverstöße gesehen. Zivilrechtliche, strafrechtliche, arbeitsrechtliche, verwaltungsrechtliche.
Will sagen: wir alle sind, jeden Tag, von Rechtswidrigkeiten umzingelt. Und speziell die Schulen sind voll damit.
Weiß irgendwer von euch zufällig wie das ist?
- muß die Schule ihr OK geben
- müssen die Eltern ihr OK geben, und zwar jeweils beide (bzw. die "Sorgeberechtigten")
- müssen spätestens so ab einem Alter von ~14 auch noch die Schüler ihr OK geben
#20Report
Topic has been closed
ich mach demnächst wieder Klassenfotos.
Letztes Jahr war alles klar nur hat mir inzwischen jemand gesagt, dass man ab sofort für Klassenfotos ne Einverständniserklärung des Schülers bzw. der Eltern braucht - und zwar von jedem einzelnen.
Ich kann das aber nicht ganz glauben (da das bei uns in der Schule auch nie so war).
Weiß irgendwer von euch zufällig wie das ist?
schon mal Danke =)