Versicherungsfrage / Verdienstausfall / Schadenersatz 62
14.04.2011
Ihr habt doch alle Recht:
Grds. ist ein Kind unter sieben Jahren nach § 828 Abs.1 BGB nicht deliktsfähig, ist also nicht haftbar.
Trotzdem kann man solche Dinge mitversichern. Es kommt immer auf den Vertrag mit der Versicherung an.
Aber auch ohne Versicherung gibt den den § 829 BGB, bei trotzdem gehaftet werden kann. Theoretisch...
Grds. ist ein Kind unter sieben Jahren nach § 828 Abs.1 BGB nicht deliktsfähig, ist also nicht haftbar.
Trotzdem kann man solche Dinge mitversichern. Es kommt immer auf den Vertrag mit der Versicherung an.
Aber auch ohne Versicherung gibt den den § 829 BGB, bei trotzdem gehaftet werden kann. Theoretisch...
#62Report
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Vielleicht ist es besser, wenn ein MOD dies hier schließt...