Versicherungsfrage / Verdienstausfall / Schadenersatz 62

[gone] User_6449
27.03.2011
Konkreter Fall:

Ein Model saß im PKW eines Bekannten und war unterwegs zu einem Workshop.
Dem Bekannten hat jemand die Vorfahrt genommen, es gab einen Unfall, das
Model konnte daher nicht zum Workshop erscheinen.

Bedeutet:

- Das Model hatte Verdienstausfall weil sie nicht erscheinen konnte
- Ich hatte Verdienstausfall weil der Workshop geplatzt ist
- Den Workshopteilnehmern ist dadurch ebenso ein Schaden entstanden.

Dabei kommen locker 1000,- Euro zusammen.


Nun meine Frage (denn so einen Fall hatte ich bisher noch nie):

Deckt eine normale Kfz - Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers solche
Schäden ab?

Denn das Model war nur Beifahrerin und es war nicht ihr eigener PKW ...

Viele Grüße
Peter
27.03.2011
Hmmm.....vielleicht seh ich das auch falsch. Aber kümmert sich bei Unfällen auf dem Weg zum Arbeitsplatz (und nichts anderes sollte das ja gewesen sein) nicht die Berufsgenossenschaft??
Bei Selbständigen sieht die Lage natürlich wieder etwas anders aus. Aber auch die können sich hier mitversichern
http://www.ra-heimbach.com/wegeunfall-_175.html
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Das Model hat wohl noch nie was von Taxi und Bus gehört.
Wenn überhaupt jemand den Vermögensschaden ersetzt, dann am ehesten noch der Unfall-Verursacher. Und das auch nur nach einer Klage samt Verurteilung ....
Wieso sollte es die Versicherung des mutmasslichen Unfallverursachers darum kümmern, dass eine Mitfahrerin in einem beteiligten Fahrzeug einen Verdienstausfall hatte, bzw. du mit deinem Workshop?
Ist die Schuldfrage überhaupt abschliessend geklärt? Oder hätte der Chauffeur des Models etwas stärker bremsen sollen und hat evtl. am Steuer gepennt?

Fragen über Fragen, die sowieso nur auf zivilrechtlichem Wege zu klären wären.
Und vergiss nicht: In dubio pro reo!
27.03.2011
Nach AKB 2008 werden auch reine Vermögensschäden durch die
KFZ-Haftpflicht abgedeckt:

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt

A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs

a Personen verletzt oder getötet werden,
b Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),

und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.


aber

Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen.
[gone] User_6449
27.03.2011
Original von Fotofuxx
A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs

c Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden)

Genau das meinte ich ...

Für Personenschäden und Sachschäden muß die Kfz - Haftpflicht eintreten,
aber wie sieht es bei Vermögensschäden aus?

Denn ein Vermögensschaden tritt bei einem Unfall praktisch immer ein, egal
ob geschäftlich oder privat.


Wer den Schaden verursacht hat ist klar:

Nicht das Model, nicht ihr Fahrer, nicht ich, nicht die Worksopteilnehmer,
sondern ganz einfach der Verursacher des Unfalls ...


Viele Grüße
Peter
27.03.2011
ohne jetzt groß was zu sagen....

viel spass bei der geltendmachung von verdienstausfall.... fang schonmal an, den vertrag zu kopieren und ne bestätigung zu schreiben, was genau ausgefallen ist und wo der schaden liegt....

rein aus eigener erfahrung... so ernst wie das ist, so lustig wird das auch werden mit der gegnerischen versicherung....

des riecht, um nich zu sagen sti...., schon nach einem gerichtsverfahren.... hoffentlich hat die gute privatrechtsschutz.... ansonsten würd ichs vergessen....

dein schaden is raus.... und der der teilnehmer auch.... wobei mir noch nich so ganz klar ist, wo genau der schaden ist.... spritkosten? oder sowas in der art????
27.03.2011
Also rein vom Gefühl her würde ich die Sache nur mit zwei Worten betiteln:
Unternehmerisches Risiko

Wäre sie mit der Bahn gefahren und der Zug wäre stecken geblieben auf der Strecke könntest Du bestimmt auch kaum den Schaden bei der Bahn geltend machen
27.03.2011
wieso Versicherung ? Wenn du meinst einen Anspruch gegen den Unfallverursacher zu haben dann schnapp dir einen Anwalt und mach deine Ansprüche geltend. Der Bezahlautomatismus läuft in diesem Land nur bei KFZ Schäden ab, schon bei Personenschäden wirds schwierig.

anTon
[gone] User_6449
27.03.2011
Original von Paul Poleski
viel spass bei der geltendmachung von verdienstausfall.... fang schonmal an, den vertrag zu kopieren und ne bestätigung zu schreiben, was genau ausgefallen ist und wo der schaden liegt....

Eine schlüssige Kostenaufstellung kriege ich hin, denn die Honorare
und Workshopgebühren für den geplatzen Termin lassen sich ganz
leicht belegen.

Die Frage ist eben nur, ob eine normale Kfz-Haftpflichtversicherung
eines Unfallverursachers überhaupt verpflichtet ist für Vermögens-
schäden aufzukommen.

Denn die Kfz-Haftpflicht ist ja die einzige Versicherung, die man als
Autofahrer mindestens haben muß ...

Viele Grüße
Peter
27.03.2011
Leute, in Deutschland ist eine Rechtsauskunft ausschließlich einem Anwalt vorbehalten. Insofern dürfte hier eigentlich gar keiner antworten, schon gar nicht verbindlich - es sei denn, er ist Anwalt! Es bleibt Dir also gar nichts anderes übrig als einen Anwalt Deiner Wahl zu beauftragen ...
27.03.2011
Hallo Peter,

ich hatte auch schon mal einen PKW Unfall. Danch verbrachte ich 3 Tage im Krankenhaus. Ich bin Selbständig und musste bezüglich Verdienstausfall/Ausfall eine erschreckend negative Erfahrung machen:

Du musst beweisen, dass Dir ein Schaden entstanden ist! Da man den Workshop nachholen kann, dürfte dies schwierig werden. Dies ist auch die Argumentation, die die Versicherer anführen. Mein Anwalt hat damals die Rechtssprechung rausgesucht. Ein Anwalt hatt bis vor den BGH geklagt und verloren, weil die Richter sich der Argumentation der Versicherer angeschlossen haben.

Denk an Anwalts und Gerichtskosten. Mein Anwalt hats mir vorgerechnet, ich hab ne Nacht drüber geschlafen und es sein gelassen...

Gruß Matthias
[gone] User_6449
27.03.2011
@ Micaschi

Wir haben jedoch hier in der MK die Rubrik "Service: Recht" ...

Daher frage ich nach Meinungen und Erfahrungswerten und ein
entsprechender Fall könnte täglich jeden treffen, der nicht nur
Termine "im eigenen Dorf" hat.


Viele Grüße
Peter
27.03.2011
Hy Du!

Superdusselige Idee, aber ruf doch mal Deine KFZ-Versicherung an und frage da nach! Was DIE in so einem Fall zahlen wuerden...

Greets Kirstin
[gone] User_6449
27.03.2011
Original von Kirstin P
Hy Du!

Superdusselige Idee, aber ruf doch mal Deine KFZ-Versicherung an und frage da nach! Was DIE in so einem Fall zahlen wuerden...

Greets Kirstin

Auf die Idee bin ich auch schon gekommen und die ist
gar nicht so dusselig, aber ich habe kein Auto ... ;-)

Viele Grüße
Peter
27.03.2011
Original von Peter Herhold
Die Frage ist eben nur, ob eine normale Kfz-Haftpflichtversicherung
eines Unfallverursachers überhaupt verpflichtet ist für Vermögens-
schäden aufzukommen.


Das ist nicht die Frage. Die Frage ist, ob Dir ein Schaden entstanden ist, den Dir ein anderer bezahlen muss. Ob dass dann dessen KFZ-Versicherung, die Privathaftpflicht, die Glasversicherung oder dessen Bankkonto bezahlt, ist nur dann Dein Problem, wenn keine passende Versicherung besteht und der Verursacher zahlungsunfähig ist.

Meine Versicherungen sind dazu da finanziellen Schaden von mir abzuwenden, d.h. sie springen ein, wenn ich sonst zahlen müsste.
[gone] User_6449
27.03.2011
Original von Jörg N.
Ob dass dann dessen KFZ-Versicherung, die Privathaftpflicht, die Glasversicherung oder dessen Bankkonto bezahlt, ist nur dann Dein Problem, wenn keine passende Versicherung besteht und der Verursacher zahlungsunfähig ist.

Das ist ja eben die Frage und ich wiederhole:

Deckt eine normale Kfz - Haftpflichtversicherung Vermögensschäden ab oder nicht?

Falls ja, formuliere ich die Frage noch mal anders:

Welche Ausreden könnte eine Kfz - Haftpflichtversicherung erfinden, um sich um eine
Zahlung von Vermögensschäden zu drücken?

Denn daß sich jeder mit Händen und Füßen gegen Zahlungen wehrt so gut er kann ist
mir natürlich klar, selbst wenn die Ansprüche berechtigt wären ...

Viele Grüße
Peter
27.03.2011
Original von Peter Herhold
Konkreter Fall:

Ein Model saß im PKW eines Bekannten und war unterwegs zu einem Workshop.
Dem Bekannten hat jemand die Vorfahrt genommen, es gab einen Unfall, das
Model konnte daher nicht zum Workshop erscheinen.

Bedeutet:

- Das Model hatte Verdienstausfall weil sie nicht erscheinen konnte
- Ich hatte Verdienstausfall weil der Workshop geplatzt ist
- Den Workshopteilnehmern ist dadurch ebenso ein Schaden entstanden.

Dabei kommen locker 1000,- Euro zusammen.


Nun meine Frage (denn so einen Fall hatte ich bisher noch nie):

Deckt eine normale Kfz - Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers solche
Schäden ab?

Ja. Selbstverständlich.

Die KFZ-Haftpflicht deckt alle Schäden, die bei einem Unfall, der von dem versicherten Fahrzeug (bzw. dessen Fahrer) verursacht wurde, angerichtet werden.

Allerdings müssen solche Schadensersatzforderungen konkret beziffert und nachgewiesen werden, und es muß Kausalität bestehen. Wenn das Model sein Honorar nicht verdienen konnte, weil es durch den Unfall gehindert wurde, zahlt das die gegnerische Haftpflichtversicherung - genau wie jeden anderen Verdienstausfall auch.

Wenn Du den Workshop absagen musstest, weil das Model nicht kam, wird's m.E. schwieriger, denn daß ein Model nicht erscheint, gehört zum normalen Risiko - es kann ja auch krank werden.

Schaden für die Teilnehmer? Noch unkausaler.

Ich sag also mal mit aller Vorsicht: das Model wird sich seinen Verdienstausfall wohl mit Sicherheit vom Unfallgegner holen können, bei den anderen Schäden wird das schwieriger. Einfach mal die Versicherung ansprechen, und ggf. einen Anwalt konsultieren.

Denn das Model war nur Beifahrerin und es war nicht ihr eigener PKW ...

Das ist egal, ein verletzter Beifahrer z.B. bekommt ja auch Schmerzensgeld usw.

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