Vertrag - Pay - private Nutzung 32
23.03.2011
Eine Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen muss vertraglich geregelt sein. Liegt kein Vertrag vor, und veröffentlicht der Fotograf die Bilder, kann das Model klagen, egal ob du Geld bekommen hast oder nicht.
Ohne Vertrag hat der Fotograf keine Rechte einer Veröffentlichung von Personen, deren Gesicht erkennbar ist. Wirst du behzahlt, könnte man eine Einwilligung deinerseits vermuten, auch deshalb da du als Model arbeitest. Da die Bilder rein privaten Zwecken dienen, muss eine Gage in dem Vertrag nicht erwähnt werden. Für deine Steuer schreib dir einfach selbtst einen Beleg.
? das ist doch ein widerspruch
#22Report
23.03.2011
Ja ... denn das Annehmen von Geld kann als Einwilligung zur Veröffentlichung angesehen werden.
genau deswegen mein Vorschlag von wegen "Trotz der Bezahlung eines Honorars, ist es dem Fotografen nicht gestattet, die Bilder in irgend einer Form zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen".
Dann steht es nämlich explizit da und ist klar.
? das ist doch ein widerspruch[/quote]
genau deswegen mein Vorschlag von wegen "Trotz der Bezahlung eines Honorars, ist es dem Fotografen nicht gestattet, die Bilder in irgend einer Form zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen".
Dann steht es nämlich explizit da und ist klar.
Original von Uiiii-Gen
[quote]Eine Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen muss vertraglich geregelt sein. Liegt kein Vertrag vor, und veröffentlicht der Fotograf die Bilder, kann das Model klagen, egal ob du Geld bekommen hast oder nicht.
Ohne Vertrag hat der Fotograf keine Rechte einer Veröffentlichung von Personen, deren Gesicht erkennbar ist. Wirst du behzahlt, könnte man eine Einwilligung deinerseits vermuten, auch deshalb da du als Model arbeitest. Da die Bilder rein privaten Zwecken dienen, muss eine Gage in dem Vertrag nicht erwähnt werden. Für deine Steuer schreib dir einfach selbtst einen Beleg.
? das ist doch ein widerspruch[/quote]
#23Report
[gone] Hermann Klecker
23.03.2011
Original von http://www.trash-pixel.de
Ein Vertrag also, in dem der Fotograf auf seine Rechte verzichtet ...
Das kann nur über eine Nutzungsvereinbarung geschehen, da das Urheberrecht ein Persönlichkeitsrecht ist und darauf nicht Verzichtet werden kann.
[quote]
Die für die Übertragbarkeit des Urheberrechts geltenden Grundsätze finden im Wesentlichen auch auf den Verzicht Anwendung. Der Verzicht auf das Urheberrecht im Ganzen - wie die Übertragung des Urheberrechts - ist nicht möglich.
Auch das Urheberpersönlichkeitsrecht ist unverzichtbar. Möglich sind aber Vereinbarungen mit dem Urheber darüber,(...) Weiterlesen Seite 476 Punkt 6 u 7
Dem Fotograf ist es trotz Zahlung einer Vergütung an das Modell nicht gestattet, die entstandenen Aufnahmen zu Veröffentlichen, eine Erlaubnis im Sinne von § 22 KunstUrhG wird nicht erteilet, der Fotograf verzichtet ausdrücklich selbst auf eine Veröffentlichung oder Verbreitung
[/quote]
Die Formulierung ist gut, finde ich.
was ist daran so schwer? Nimm das in den Vertrag mit auf und alles wird gut ...
Es ist nicht schwer. Aber der von Dir empfohlene Weg "nimm das in den Vertrag mit auf" enthält halt die selben Fallstricke, wie die, in die Du mit Deinem Vertragswerk getappt bist.
Am Ende steht viel Papier voller Widersprüche und Irrelevantem.
Mindestens müsste man den bisherigen Vertrag an allen Stellen ändern, im einfachsten Fall kürzen, in denen Veröffentlichungsrechte gekärt werden. Denn sonst hat man Widerspüche und damit Zweifel und im Zweifel gilt eine Vereinbarung als erteilt, wenn ein Honorar gezahlt wurde.
Also:
Man nehme ein weißes Blatt, schreibe seine Namen und Adressen drauf, beschreibe, daß der Fotograf Lichtbilder des Modells anfertigt und nimmt dann deinen Satz.
Darunter dann das Datum und die Unterschriften und im Falle unleserlicher Unterschriften zur Sicherheit noch einmal die Namen. (Das mit den Namen ist in diesem Fall glaub ich nicht notwendig, weil es sowieso ein Vertrag zwischen zwei persönlichen Personen ist, deren Namen im Kopf ja schon genannt werden.)
Gruß
Hermann
#24Report
[gone] becker
23.03.2011
Mein lieber digitalrebel, Uiii-Gen,
Mit "zuviel Quark" habe ich tatsächlich nicht die Frage gemeint sondern die Antworten!
Meine Antwort dagegen war die präziseste bisher und eine bessere gibts nicht!
Und 25 Berufserfahrung, lieber Uiii-Gen, als was?
Dann hast Du meinen Hinweis mit der Definition der Profis, die ich meine.
Du kannst mich in der 14. KW nach Paris begleiten, dann lernst Du nicht nur Modefotografen kennen, sondern kannst Dir auch die in der Branche üblichen Verträge anschauen, die übrigens auch in der Werbung üblich sind:
Da hat der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte ohne jegliche zeitliche und räumliche Begrenzung, selbst die Nutzung für Eigenwerbung ist ausgeschlossen.
Da geht es z. B. um Fotostrecken, die erst in einem halben Jahr in die kataloge kommen oder noch später.
Und als Fotograf hast Du nicht nur diese Urheberrechtseinschränkungen zu beachten, sondern auch Deine Treuepflicht gegenüber dem Auftraggeber, was heisst, dass Du alles unterlassen musst, was die ungestörte Nutzung behindert oder beeinträchtigt!
Wenn z. B. durch die Veröffentlichung eines "Zweitschusses" die erhoffte Wirkung - ein besonderer Werbeeffekt z. B. - im Rahmen einer Werbekampagne nach Auftraggebermeinung im Eimer ist, wirds teuer - Verstoss gegen die Treuepflicht!
Fällt alles unter die Rubrik "ungestörte Ausübung der Nutzungsrechte".
Das fällt natürlich bei allen anderen Profis weg, insofern hast Du recht, wenn Du keine Profis kennst, für die derartige Regeln gelten.
Aber jetzt kannst Du immerhin mitreden.
Becker
Mit "zuviel Quark" habe ich tatsächlich nicht die Frage gemeint sondern die Antworten!
Meine Antwort dagegen war die präziseste bisher und eine bessere gibts nicht!
Und 25 Berufserfahrung, lieber Uiii-Gen, als was?
Dann hast Du meinen Hinweis mit der Definition der Profis, die ich meine.
Du kannst mich in der 14. KW nach Paris begleiten, dann lernst Du nicht nur Modefotografen kennen, sondern kannst Dir auch die in der Branche üblichen Verträge anschauen, die übrigens auch in der Werbung üblich sind:
Da hat der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte ohne jegliche zeitliche und räumliche Begrenzung, selbst die Nutzung für Eigenwerbung ist ausgeschlossen.
Da geht es z. B. um Fotostrecken, die erst in einem halben Jahr in die kataloge kommen oder noch später.
Und als Fotograf hast Du nicht nur diese Urheberrechtseinschränkungen zu beachten, sondern auch Deine Treuepflicht gegenüber dem Auftraggeber, was heisst, dass Du alles unterlassen musst, was die ungestörte Nutzung behindert oder beeinträchtigt!
Wenn z. B. durch die Veröffentlichung eines "Zweitschusses" die erhoffte Wirkung - ein besonderer Werbeeffekt z. B. - im Rahmen einer Werbekampagne nach Auftraggebermeinung im Eimer ist, wirds teuer - Verstoss gegen die Treuepflicht!
Fällt alles unter die Rubrik "ungestörte Ausübung der Nutzungsrechte".
Das fällt natürlich bei allen anderen Profis weg, insofern hast Du recht, wenn Du keine Profis kennst, für die derartige Regeln gelten.
Aber jetzt kannst Du immerhin mitreden.
Becker
#25Report
[gone] oma *pantera: pferde, cadillac glam & retro shoots
23.03.2011
Natürlich geht das. Es braucht ja immer nur zwei Parteien, die einen Vertrag zu gegebenen Konditionen bereit sind, zu unterschreiben. wie fair oder unfair das für die Leute draussen aussieht, spielt keine Rolle. Ich würde sagen, einfach einen normalen vernünftigen Payvertrag nehmen und entsprechend abändern, wie hier schon oben geschrieben wurde.
So ein Vertrag macht normalerweise auch Sinn, gerade wenn man Akt oder Erotikfotos macht, nur nicht möchte, dass sie veröffentlicht werden :).
Reiner Ausschluss der Veröffentlichung reicht eventuell nicht aus, da WENN er denn sie trotzdem veröffentlicht, musst du erst klagen usw.
Sinn macht es, eine saftige konkrete Geldstrafe reinzunehmen, für den Fall DASS die Bilder doch veröffentlicht werden.
Und falls der Fotograf darüber am meckern ist, dann stellt sich der Frage wieso, weil er das doch eh nicht vorhatte, zu veröffentlichen.
Es sollte dir aber auch klar sein, dass SOBALD es solche (welche auch immer) Bilder von dir geben wird, besteht auch IMMER die wahrscheinlichkeit, dass sie *rauskommen*, auch wenn ungewollt.
So ein Vertrag macht normalerweise auch Sinn, gerade wenn man Akt oder Erotikfotos macht, nur nicht möchte, dass sie veröffentlicht werden :).
Reiner Ausschluss der Veröffentlichung reicht eventuell nicht aus, da WENN er denn sie trotzdem veröffentlicht, musst du erst klagen usw.
Sinn macht es, eine saftige konkrete Geldstrafe reinzunehmen, für den Fall DASS die Bilder doch veröffentlicht werden.
Und falls der Fotograf darüber am meckern ist, dann stellt sich der Frage wieso, weil er das doch eh nicht vorhatte, zu veröffentlichen.
Es sollte dir aber auch klar sein, dass SOBALD es solche (welche auch immer) Bilder von dir geben wird, besteht auch IMMER die wahrscheinlichkeit, dass sie *rauskommen*, auch wenn ungewollt.
#26Report
[gone] Luzy Lu
23.03.2011
Original von becker
Der Fotograf zahlt und hat die Nutzungsrechte.
Du kann st zwar vertraglich ausschliessen, aber dann macht der Fotograf nicht mit.
Ein Passus wie: "Der Fotograf darf die Bilder nicht veröffentlichen" ist so ein Quark, denn er darf die Bilder verkaufen und wenn ich die Teile erwerbe, dann kann ich sie verkaufen, veröffentlichen usw.
r
Naja, deswegen frage ich eben auch... ^^ weiß Klein-Luzy nicht und bin mir auch nicht sicher, ob das so tatsächlich rechtlich geregelt ist, wie du schreibst. Oder wie ich das denke *lach*
Original von ProFoto
Ich versteh den ganzen Aufwand auch nicht. Du hast hier im Netz, öffentlich für jeden zugänglich Bilder drin, teilweise sogar freizügig! Warum dann der ganze Aufwand? Kassier das Geld mach die Bilder laß Dir von ihm ein Stück Papier unterschreiben dass er sich nicht veröffentlichen darf (egal wie juristisch sauber das ist) und gut ist.
Wenn er so ein Laie ist und so blöd ist darauf einzugehen, was soll dann ein wasserdichter Vertrag und selbst wenn er mal ein Bild davon zeigt. Hier kann sich doch auch jeder Bilder von Dir anschauen???
Hey ProFoto,
Den Absatz hätte ich bei meinem Ausgangstext besser drin gelassen, WARUM ich das überhaupt mache^^ oder anstrebe zu tun oO! Hab's beim nacheditieren dann doch draußen gelassen, um's nicht unnötig lang zu machen, aber da du fragst:
Natürlich ist das so, dass ich weitaus "schlimmere" Bilder schon im Netz habe, auf die mehr oder weniger jeder zugreifen kann.
Aber ich denke mir einfach, wenn es möglich ist, dass die Bilder draußen bleiben können, und der Fotomensch das sogar anbietet, warum denn nicht^^?
Im Zweifelsfalle werde ich's natürlich wie üblich handhaben und meinen üblichen Vertrag nehmen. Aber sich erkundigen und gegebenfalls so machen, dass er keine Veröffentlichunsrechte hat, warum denn nicht, wenn er damit einverstanden ist^^?
Original von becker
Da hat der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte ohne jegliche zeitliche und räumliche Begrenzung, selbst die Nutzung für Eigenwerbung ist ausgeschlossen.
So kenne ich das meistens auch, jedenfalls bei den Modelabels und Designern, für die ich gearbeitet habe und die Bilder vergütet haben.
Original von *pantera: foto & VIDEO
Natürlich geht das. Es braucht ja immer nur zwei Parteien, die einen Vertrag zu gegebenen Konditionen bereit sind, zu unterschreiben. wie fair oder unfair das für die Leute draussen aussieht, spielt keine Rolle. Ich würde sagen, einfach einen normalen vernünftigen Payvertrag nehmen und entsprechend abändern, wie hier schon oben geschrieben wurde.
Ja, ich dachte eigentlich auch, wenn er damit einverstanden ist und es unterschreibt, dann dürfte das doch auch rechtskräftig sein?
Original von *pantera: foto & VIDEO
1. Und falls der Fotograf darüber am meckern ist, dann stellt sich der Frage wieso, weil er das doch eh nicht vorhatte, zu veröffentlichen.
2. Es sollte dir aber auch klar sein, dass SOBALD es solche (welche auch immer) Bilder von dir geben wird, besteht auch IMMER die wahrscheinlichkeit, dass sie *rauskommen*, auch wenn ungewollt.
1. Jap, er hat's ja auch selbst angeboten... und unter Umständen kann ich das Shooting ja zum Glück immernoch sein lassen ;-P
2. Das weiß ich auch, und das wäre für mich auch kein Weltuntergang, schließlich wären die Bilder ja nichts wirklich Schlimmes. Und im Notfall hätte ich dann doch noch die Möglichkeit, bei 'n Anwalt zu gehen, oder verstehe ich das falsch^^?
Original von Polarlicht
Ich habe schon richtig gelesen, aber die vielschichtige Wiederholung, quasi die doppelte
Verneinung habe ich eben doppelt verneint geglaubt.
Uuuups, dann - MEIN FEHLER .__.! Entschuldigung!
Und an alle anderen, die ich jetzt nicht zitiert habe^^ auf alle Fälle schon einmal Dankeschön für die Antworten. Mehr oder minder hilfreich, aber zeigen mir mal wieder, wie wenig Ahnung ich davon habe.
Im Prinzip komme ich so zur Erkenntnis, dass ich das besser persönlich mit einer fachkundigen Person ausarbeite. Ist nicht als Kritik an euch und euren Meinungen zu verstehen, nur zeigt mir der Thread, dass ich nun weiß, dass ich rein gar nichts weiß.
Ist euch ja selbst aufgefallen, es gibt Widersprüche, und gutgläubig das in einen Vertrag übernehmen, was mir nun am Besten gefällt, das ist glaube ich auch nicht der richtige Weg.
Joa, im Prinzip kann der Thread dann auch geschlossen werden, oder möchte jemand noch was dazu schreiben?
#27Report
23.03.2011
Original von becker
Mein lieber digitalrebel, Uiii-Gen,
Mit "zuviel Quark" habe ich tatsächlich nicht die Frage gemeint sondern die Antworten!
Meine Antwort dagegen war die präziseste bisher und eine bessere gibts nicht!
NEIN ... denn du hast das originalposting eben NICHT genau gelesen. Du sagst, sowas macht der Fotograf nicht mit. Die TO sagt, dem Fotografen isses egal.
Also ist deine Antwort eben im Sinne der Frage NICHT präzise.
nur soviel dazu ....
#28Report
23.03.2011
@becker
danke für das angebot, aber von diesen verträgen habe ich selber genug im schrank.
natürlich hast du recht mit allem was du sagst, klar gibt es fotoproduktionen die alle rechte beinhalten und man darf die bilder selber nicht zu werbezwecken nutzen, und ich liebe diese anfragen, denn dann kommen buyouts ins spiel und dein tageshonorar steigt bis zum 5fachen.
finde ich super wenn man bis zu 10000,- am tag verdienen kann.
dich hat bestimmt meine sc irritiert. selbstverständlich sind die fotos mist (und du findest sie nur hier und nicht auf meiner homepage) das ich ausschuss online gestellt habe hat einen Grund den ich hier nicht erläutern möchte.
du kannst ja mal auf die homepage meines agenten schauen, vielleicht findest du mich dort:
link
danke für das angebot, aber von diesen verträgen habe ich selber genug im schrank.
natürlich hast du recht mit allem was du sagst, klar gibt es fotoproduktionen die alle rechte beinhalten und man darf die bilder selber nicht zu werbezwecken nutzen, und ich liebe diese anfragen, denn dann kommen buyouts ins spiel und dein tageshonorar steigt bis zum 5fachen.
finde ich super wenn man bis zu 10000,- am tag verdienen kann.
dich hat bestimmt meine sc irritiert. selbstverständlich sind die fotos mist (und du findest sie nur hier und nicht auf meiner homepage) das ich ausschuss online gestellt habe hat einen Grund den ich hier nicht erläutern möchte.
du kannst ja mal auf die homepage meines agenten schauen, vielleicht findest du mich dort:
link
#29Report
23.03.2011
übrigens, diese fotografen von denen du sprichst liefern garantiert nicht alle bilder ab die während der produktion entstanden sind.
man löscht grundsätzlich unbrauchbare bilder (falsche belichtung, schwarzbilder, geschlossene augen....) gerade profis achten genau darauf was sie an kunden weitergeben.
aber woher sollst du das auch wissen.
man löscht grundsätzlich unbrauchbare bilder (falsche belichtung, schwarzbilder, geschlossene augen....) gerade profis achten genau darauf was sie an kunden weitergeben.
aber woher sollst du das auch wissen.
#30Report
23.03.2011
übrigens, diese fotografen von denen du sprichst liefern garantiert nicht alle bilder ab die während der produktion entstanden sind.
man löscht grundsätzlich unbrauchbare bilder (falsche belichtung, schwarzbilder, geschlossene augen....) gerade profis achten genau darauf was sie an kunden weitergeben.
aber woher sollst du das auch wissen.
man löscht grundsätzlich unbrauchbare bilder (falsche belichtung, schwarzbilder, geschlossene augen....) gerade profis achten genau darauf was sie an kunden weitergeben.
aber woher sollst du das auch wissen.
#31Report
24.03.2011
Auf Wunsch des Thread-Eröffners geschlossen.
Bitte beachtet, daß dies hier ein Forum ist und Rechtsberatung nur von Fachleuten gegeben werden sollte.
Bitte beachtet, daß dies hier ein Forum ist und Rechtsberatung nur von Fachleuten gegeben werden sollte.
#32Report
Topic has been closed
Bevor sich da wieder was in den Köpfen festsetzt:
Das Urheberrecht gehört nicht zu den "allgemeinen Persönlichkeitsrechten", es gehörte nie dazu, und es wird vermutlich auch nie dazu gehören.
Daran ändert sich auch nichts durch den Umstand, daß das UrhG die Institution eines "Urheberpersönlichkeitsrechts" kennt.
Zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten zählt man:
- persönliche Ehre
- Recht am eigenen Bild
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
- Schutz der Privatsphäre
- Schutz der Intimsphäre
und witzigerweise auch das
- Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme