Vertrag - Pay - private Nutzung 32

[gone] Luzy Lu
22.03.2011
Hallo liebe MK-Gemeinde!

Ich suche und suche, bei Google und hier im Forum, und finde doch nix, was meine Fragen beantwortet. Also, ich habe gesucht und wenn's sowas schon gibt, dann habe ich es nicht gefunden und bitte um Verzeihung, wenn ich diesen Thread unnötig aufgemacht habe.

Und nun zum Gegenstand meiner Anfrage: "Pay-Shooting"
D.h. ich werde als Model bezahlt für das Shooting. "Normale" Pay-Releases finde ich, aber nicht das was ich suche.

Es geht einfach darum, dass ich ein Pay-Shooting vorhabe zu machen, bei dem der Fotograf die Rechte an den Bildern rein zur privaten Nutzung erhält, soll heißen, er sollte keine Veröffentlichungsrechte erhalten (weder in unseriösen noch in "seriösen" Medien - er darf sie einfach gar nicht veröffentlichen und auch nicht kommerziell nutzen).
Ich bin mir nicht sicher, wie das vertraglich am Besten geregelt wird.

Bevor sich einige hier wundern und schreien (man kennt das ja ;-), erkläre ich euch auch kurz wie die Situation aussieht.
Eine Privatperson (kein richtiger Fotograf) möchte Bilder von mir anfertigen (kein Akt, bevor jemand das denkt ;-P und kein Porno und kein Nackisch allgemein).
Wir sind überein gekommen, bzw. er hat's selbst angeboten, dass er dann die entstandenen Fotos rein privat nutzt.
Er möchte sie nicht veröffentlichen, kommerziell nutzen o.ä. und benötigt diese Rechte an den Bildern nach eigener Aussage auch nicht.
Also - er will mich quasi dafür bezahlen, dass ich mir die "Mühe" mache Modell zu stehen und dass er sie "für sich daheim" haben kann.

So, und die eigentliche Frage, wie dürfte dann so ein Vertrag aussehen?

Wenn ich das richtig verstehe - ich bin kein Jurist oO - dann muss ich im Prinzip meine Rechte an den Bildern gar nicht voll auf ihn übertragen, sondern ich gewähre ihm sozusagen durch das Honorar das Recht, die Bilder privat zu nutzen?

Oder im Vertrag steht drin, dass die Gage nicht für die Bilderrechte gezahlt wird, sondern für den "Aufwand" zu Posieren?

Ich habe echt keine Ahnung wie ein Vertrag hier aussehen sollte, da ich auf diese Weise noch nie im Pay-Bereich gearbeitet habe oO Ich kenn' mich mit Juristerei doch nicht auuuus -___-!

Ähm, ja, ich hoffe, einer von euch versteht, was ich damit sagen möchte, ich habe versucht, das so gut ich kann zu erklären ;-P

Vielen Dank schon einmal im Vorraus!

GLG, Luzy
22.03.2011
viel glück bei deinem anliegen - bookmark von mir - bin gespannt wieviele seiten der thread hat wenn ich wieder aufwache...
22.03.2011
Hallo Lucy

eine etwas seltsame Frage, wenn man Dir einen Click spendet.
Du bietest Akt an, also, wenn Dein "Bekannter" Akt in deinen
Bereichen erarbeiten will, gib ihm einen für dich üblichen Vertrag.

Was soll die Arbeit mit einem besonderen Vertrag.

Viel Spass mit viel Geld
Heiner
[gone] Luzy Lu
23.03.2011
Hallöchen Polarlicht,

Ich verstehe jetzt nicht ganz den Zusammenhang mit meiner Frage oO
1. Habe ich ausdrücklich dabei geschrieben, dass dieser Auftrag eben nichts mit Akt zu tun hat
2. Die "Arbeit mit einem besonderen Vertrag" -> den Grund habe ich doch geschildert, das ist es ja gerade (oder zu unverständlich geschrieben? Naja, im Zweifelsfall hole ich auch den üblichen Vertrag bevor ich irgendeinen schwammigen Quatsch dahin klatsche)
3. Ein Klick auf meine Sedcard und meine Aufnahmebereiche helfen mir nu' trotzdem nichts xD und besonders, da die Aufnahmebereiche des oben genannten Pay-Jobs auch nix Besonderes sind - kein Fetisch, kein Akt, keine Dessous

Und @ M.K.Munich:
Irgendwie bin ich da auch mal gespannt. Besonders wieviel Hilfreiches dabei rumkommt.
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass es einen Grund gibt, warum man in der MK nur wenig Brauchbares zum Thema Pay-Verträge findet.

Dann mache ich das, was auch noch bequem vom PC aus zu erledigen ist sowie nix kostet, und frage einfach einen Jura-Studenten meiner Uni. Obwohl ich nicht weiß, ob mir da weitergeholfen werden kann. Naja, probieren geht über studieren...
23.03.2011
wenn ich das alles richtig verstanden habe, brauchst Du gar keinen richtigen Vertrag, sondern nur eine Erklärung des Fotografen, dass er auf Veröffentlichungen und anderweitige Nutzung der Bilder, trotz einer Honorarzahlung verzichtet. Dazu noch Ort und Datum des Shootings, persönliche Daten, das sollte es gewesen sein. Oder versteh ich da was nicht?
[gone] _sugarsweet_
23.03.2011
den Sinn der Frage habe ich so verstanden:

Anfängerbilder sollen einfach nicht auftauchen mit deinem Gesicht, richtig?

Änder ein paar Passagen deines üblichen Vertrages entsprechend um und gut ist ... vertrauen solltest du deinem Bekannten aber auch ein wenig ;)
23.03.2011
A fotografiert B. Eine Veröffentlichung der Bilder ist nicht zulässig. B erhält ein Honorar von A in Höhe von X.

?
23.03.2011
Original von Luzy Lu
Hallo liebe MK-Gemeinde!


Ähm, ja, ich hoffe, einer von euch versteht, was ich damit sagen möchte, ich habe versucht, das so gut ich kann zu erklären ;-P

Vielen Dank schon einmal im Vorraus!

GLG, Luzy


Schreibe es als einfach als Position auf die Rechnung:

Kommerzielle Nutzung sowie Veröffentlichungen in allen bildlichen Darstellungsformen wird ausgeschlossen. Und gut ist...
Oder einfach nen Absatz:

"Die Bilder werden freigegeben für:

- rein private Nutzung

Ausgeschlossen werden:

- Veröffentlichungen jeglicher Art"

Kann man doch in jeden Vertrag einfügen. Da ist es doch scheißegal welche Aufnahmebereiche und warum und weshalb und sowieso.....

Wenn beide Seiten sich einig sind kann man doch alle in einem Vertrag festhalten!
[gone] www.trash-pixel.de
23.03.2011
Ein Vertrag also, in dem der Fotograf auf seine Rechte verzichtet ...
Das kann nur über eine Nutzungsvereinbarung geschehen, da das Urheberrecht ein Persönlichkeitsrecht ist und darauf nicht Verzichtet werden kann.



Die für die Übertragbarkeit des Urheberrechts geltenden Grundsätze finden im Wesentlichen auch auf den Verzicht Anwendung. Der Verzicht auf das Urheberrecht im Ganzen - wie die Übertragung des Urheberrechts - ist nicht möglich.

Auch das Urheberpersönlichkeitsrecht ist unverzichtbar. Möglich sind aber Vereinbarungen mit dem Urheber darüber,(...) Weiterlesen Seite 476 Punkt 6 u 7



Dem Fotograf ist es trotz Zahlung einer Vergütung an das Modell nicht gestattet, die entstandenen Aufnahmen zu Veröffentlichen, eine Erlaubnis im Sinne von § 22 KunstUrhG wird nicht erteilet, der Fotograf verzichtet ausdrücklich selbst auf eine Veröffentlichung oder Verbreitung

was ist daran so schwer? Nimm das in den Vertrag mit auf und alles wird gut ...
23.03.2011
Original von Luzy Lu
Hallöchen Polarlicht,

Ich verstehe jetzt nicht ganz den Zusammenhang mit meiner Frage oO
1. Habe ich ausdrücklich dabei geschrieben, dass dieser Auftrag eben nichts mit
Akt zu tun .


Ich habe schon richtig gelesen, aber die vielschichtige Wiederholung, quasi die doppelte
Verneinung habe ich eben doppelt verneint geglaubt.

Ansonsten, wenn Du die Publikation nicht willst, wie geschrieben:
Publikation ausschliessen. Das sind 3 Sätze:
A und LL shooten am XX.XX.XXXX um eine Fototstrecke in den Arbeitsbereichen.
Das shooting ist ein reines Trainingsshooting. Die Ergebnisse dürfen beidseitig weder für
eigene Sedcards etc. , noch für Ausstellungen, Publikationen, Castings etc. verwendet
werden. Die Aufnahmen sind beidseitig ausschliesslich zum privaten und persönlichen
Gebrauch.
Das Model erhält für ihre Arbeit Euro XXX am Ende des shootings.

Mehr ist nicht nötig.

Heiner
Ich weiss nicht wie das in Deutschland ist. In der Schweiz würde ein entsprechender Paragraph im ganzen Vertrag ungefähr so heissen.

"Der Fotograf bezahlt dem Modell xxxx Euro für ein Shooting im Bereich ............. Trotz der Bezahlung eines Honorars, ist es dem Fotografen nicht gestattet, die Bilder in irgend einer Form zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen. Das Modell überträgt dem Fotografen die Rechte am Bild lediglich für private Speicherung und Sichtung/Bearbeitung zu Übungszwecken. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Fotograf damit einverstanden".

Das würde m.E. ausreichen. BIn aber kein Rechtsanwalt und übernehme keine Haftung für meine Aussage!
[gone] becker
23.03.2011
Hallo Luzy,
alles ein wenig zu viel Quark!
Der Fotograf zahlt und hat die Nutzungsrechte.
Du kann st zwar vertraglich ausschliessen, aber dann macht der Fotograf nicht mit.
Ein Passus wie: "Der Fotograf darf die Bilder nicht veröffentlichen" ist so ein Quark, denn er darf die Bilder verkaufen und wenn ich die Teile erwerbe, dann kann ich sie verkaufen, veröffentlichen usw.
Du siehst, sehr komplex.
Du zahlst entsprechend für das Fotografieren, so wie es z. B. in der Modelwelt - in der richtigen, Heidi Klum z. B. und alle anderen - üblich ist. Dan ist der Fotograf nur der "Knipser" und Du hast alles Rechte, Basta!
Und der Fotograf hat in seinem Vertrag alles die Dinge drin stehen, die man im Mittelalter als "Zeigen der Folterinstrumente" bezeichnete was heisst, er muss alles herausrücken, darf nicht das Geringste mit "etwaig, zufällig" zurückgebliebenen Daten oder Aufnahmen machen, ansonsten vertragstrafe und/oder Schadensersatz.
Der Urheber bleibt er, kann sich jedoch nichts dafür kaufen, wurde ja entsprechend bezahlt.
Ende gut - alles gut!
Becker
23.03.2011
so ein quatsch, seit wann muss der fotograf alle bilder rausrücken.

in meinen 25 jahren berufserfahrung habe ich keinen kollegen getroffen der alle bilder übergeben hat.



und dem model würde ich raten keinen vertrag abzuschliessen, sich im voraus bar bezahlen zu lassen (ohne zahlungsbeleg, aber bitte versteuern) dann hat der fotograf keinerlei veröffentlichundsrechte.
Ich versteh den ganzen Aufwand auch nicht. Du hast hier im Netz, öffentlich für jeden zugänglich Bilder drin, teilweise sogar freizügig! Warum dann der ganze Aufwand? Kassier das Geld mach die Bilder laß Dir von ihm ein Stück Papier unterschreiben dass er sich nicht veröffentlichen darf (egal wie juristisch sauber das ist) und gut ist.

Wenn er so ein Laie ist und so blöd ist darauf einzugehen, was soll dann ein wasserdichter Vertrag und selbst wenn er mal ein Bild davon zeigt. Hier kann sich doch auch jeder Bilder von Dir anschauen???
@Pro Foto, Uii Gen und Becker:

Ihr tätet gut daran, das Posting der TO nochmal GENAU zu lesen, bevor ihr das schreibt was ihr schreibt ... Ihr schreibt nämlich total an der Frage vorbei!




Original von ProFoto
Ich versteh den ganzen Aufwand auch nicht. Du hast hier im Netz, öffentlich für jeden zugänglich Bilder drin, teilweise sogar freizügig! Warum dann der ganze Aufwand? Kassier das Geld mach die Bilder laß Dir von ihm ein Stück Papier unterschreiben dass er sich nicht veröffentlichen darf (egal wie juristisch sauber das ist) und gut ist.

Wenn er so ein Laie ist und so blöd ist darauf einzugehen, was soll dann ein wasserdichter Vertrag und selbst wenn er mal ein Bild davon zeigt. Hier kann sich doch auch jeder Bilder von Dir anschauen???
23.03.2011
Original von digitalrebel - Pat Merz
@Pro Foto, Uii Gen und Becker:

Ihr tätet gut daran, das Posting der TO nochmal GENAU zu lesen, bevor ihr das schreibt was ihr schreibt ... Ihr schreibt nämlich total an der Frage vorbei!


Das ist immer so, wenn schon die Frage Quark ist :-) M.E. ist das Ziel schon erreicht, wenn man die Veröffentlichung nicht einschließt im Vertrag. Auf der ganz sicheren Seite halt, wenn man es kategorisch ausschließt. Afaik muss man auch nicht "trotz Zahlung" schreiben.

"... Model steht für Aufnahmen ... zur Verfügung. Eine Veröffentlichung ... ist ausgeschlossen."

(Was auch immer Sinn und Zweck sein soll, muss man weder erwähnen noch verstehen)

LG
k|d
23.03.2011
Eine Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen muss vertraglich geregelt sein. Liegt kein Vertrag vor, und veröffentlicht der Fotograf die Bilder, kann das Model klagen, egal ob du Geld bekommen hast oder nicht.

Du kannst auch einen Vertrag schriftlich machen, indem steht, dass jegliche Veröffentlichung untersagt ist. Der Fotograf ist zwar der Urheber, veröffentlichen darf er die Bilder aber nur mit deiner Zustimmung. Falls du bezahlt wirst, ist es besser in einem einfachen Vertrag die Veröffentlichung zu untersagen, sonst steht im Zweifelsfall Wort gegen Wort.

Ohne Vertrag hat der Fotograf keine Rechte einer Veröffentlichung von Personen, deren Gesicht erkennbar ist. Wirst du behzahlt, könnte man eine Einwilligung deinerseits vermuten, auch deshalb da du als Model arbeitest. Da die Bilder rein privaten Zwecken dienen, muss eine Gage in dem Vertrag nicht erwähnt werden. Für deine Steuer schreib dir einfach selbtst einen Beleg.

Wie ich aber schon schrieb, darf prinzipiell kein Fotograf ohne deine ausdrückliche Zustimmung ein Bild von dir veröffentlichen. Alles schriftliche, indem steht, dass eine Veröffentlichung untersagt wird ist also nur ein zusätzlicher Schutz, der dir eventuelle Erklärungen vor Gericht erspart.
23.03.2011
Original von Luzy Lu
Es geht einfach darum, dass ich ein Pay-Shooting vorhabe zu machen, bei dem der Fotograf die Rechte an den Bildern rein zur privaten Nutzung erhält, soll heißen, er sollte keine Veröffentlichungsrechte erhalten (weder in unseriösen noch in "seriösen" Medien - er darf sie einfach gar nicht veröffentlichen und auch nicht kommerziell nutzen).
Ich bin mir nicht sicher, wie das vertraglich am Besten geregelt wird.

In dem Du das genau so in den Vertrag reinschreibst.
23.03.2011
Original von Arnaud
Eine Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen muss vertraglich geregelt sein. Liegt kein Vertrag vor, und veröffentlicht der Fotograf die Bilder, kann das Model klagen, egal ob du Geld bekommen hast oder nicht.

Du kannst auch einen Vertrag schriftlich machen, indem steht, dass jegliche Veröffentlichung untersagt ist. Der Fotograf ist zwar der Urheber, veröffentlichen darf er die Bilder aber nur mit deiner Zustimmung. Falls du bezahlt wirst, ist es besser in einem einfachen Vertrag die Veröffentlichung zu untersagen, sonst steht im Zweifelsfall Wort gegen Wort.

Ohne Vertrag hat der Fotograf keine Rechte einer Veröffentlichung von Personen, deren Gesicht erkennbar ist. Wirst du behzahlt, könnte man eine Einwilligung deinerseits vermuten, auch deshalb da du als Model arbeitest. Da die Bilder rein privaten Zwecken dienen, muss eine Gage in dem Vertrag nicht erwähnt werden. Für deine Steuer schreib dir einfach selbtst einen Beleg.

Wie ich aber schon schrieb, darf prinzipiell kein Fotograf ohne deine ausdrückliche Zustimmung ein Bild von dir veröffentlichen. Alles schriftliche, indem steht, dass eine Veröffentlichung untersagt wird ist also nur ein zusätzlicher Schutz, der dir eventuelle Erklärungen vor Gericht erspart.


Du solltest Dir mal das KunstUrhG nochmal genauer anschauen...

§22: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt."

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