Bilderverwendung über Zitate in Internetforen 14
#2
[gone] Java89
21.03.2011
Das fällt doch unter Leserprobe, oder?
Man darf einzelne Seiten einscannen, oder eben abschreiben, um damit für die Zeitung, das Buch usw. zu werben.
Was man allerdings nicht machen darf, ist es ohne Quelle zu verbreiten oder gar die ganze Zeitschrift zu verbreiten, weil es dann ja keine Leseprobe mehr ist.
Man darf einzelne Seiten einscannen, oder eben abschreiben, um damit für die Zeitung, das Buch usw. zu werben.
Was man allerdings nicht machen darf, ist es ohne Quelle zu verbreiten oder gar die ganze Zeitschrift zu verbreiten, weil es dann ja keine Leseprobe mehr ist.
#3Report
Nach meiner Auffassung würde es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln, solange keine Zustimmung des Autors vorliegt. Einzelne Passagen aus dem Artikel unter Quellenangabe zitieren halte ich jedoch für zulässig.
#4Report
[gone] Hermann Klecker
21.03.2011
Ein ganzer Artikel mit allen Fotos darin ist sicher kein Zitat mehr.
#5Report
21.03.2011
Selbst nur ein paar Sätze aus einem Artikel zu "zitieren" ist schon eine Urheberrechtsverletzung im eigentlichen Sinne.
Wieso wohl klagen alle möglichen Zeitungsverlage gegen Nachrichten-Websites, die Artikel aus anderen Online-Angeboten ähnlich wie Google-News zitieren und dabei die Überschrift und einen paar Zeilen als Teaser benutzen...
Ich würde das lieber sein lassen. Wer nicht google ist, bei dem ist ein Rechtstreit kein großes Risiko...
Wieso wohl klagen alle möglichen Zeitungsverlage gegen Nachrichten-Websites, die Artikel aus anderen Online-Angeboten ähnlich wie Google-News zitieren und dabei die Überschrift und einen paar Zeilen als Teaser benutzen...
Ich würde das lieber sein lassen. Wer nicht google ist, bei dem ist ein Rechtstreit kein großes Risiko...
#6Report
Siehe Urheberrecht
#7Report
21.03.2011
Original von Art of Bazi *ars dilettanti*
Nach meiner Auffassung würde es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln, solange keine Zustimmung des Autors vorliegt. Einzelne Passagen aus dem Artikel unter Quellenangabe zitieren halte ich jedoch für zulässig.
So sehe ich das auch. Wenn ich aber nun nicht ein Zitat verwende, sondern den gesamten Artikeltext verwende + das Bild, welches sich das Onlinemedium beim Fotografen hat lizensieren lassen, dann haben doch sowohl der Autor, als auch der Fotograf Anrecht auf ein Honorar - oder sehe ich das falsch?
#8Report
dann haben doch sowohl der Autor, als auch der Fotograf Anrecht auf ein Honorar
Ja,denke ich auch, denn § 51 UrhG sieht für Fotos kein Zitatrecht vor.
#9Report
[gone] Hermann Klecker
21.03.2011
Original von Christian [ B o h n e n k a m p ]
Selbst nur ein paar Sätze aus einem Artikel zu "zitieren" ist schon eine Urheberrechtsverletzung im eigentlichen Sinne.
Wäre es, wenn der Gesetzgeber nicht Zitate ausdrücklich gestatten würde. Das ist allerdings mit formellen Auflagen verbunden.
#10Report
[gone] Hermann Klecker
21.03.2011
Original von Art of Bazi *ars dilettanti*
[quote]dann haben doch sowohl der Autor, als auch der Fotograf Anrecht auf ein Honorar
Ja,denke ich auch, denn § 51 UrhG sieht für Fotos kein Zitatrecht vor.[/quote]
Der 51 schließt Fotografien aber auch nicht aus.
Wenn es ein Zitat war, dann gibt es keinen Anspruch auf ein Honorar. Ich glaube aber nicht, daß es ein Zitat war im Sinne des 51ers.
#11Report
21.03.2011
Es geht ja nicht darum, was es eventuell gewesen sein könnte, sondern was wäre wenn?
Ein Bild zitieren? Wie soll das gehen. Ein Zitat ist doch immer ein O-Ton von einer Person, die etwas gesagt hat, einem Autor der etwas geschrieben hat usw. Ein Zitat im urheberrechtlichen Sinne ist doch auch immer nur ein Ausschnitt aus einem Ganzen und steht nicht alleine, sondern in einem Zusammenhang.
Wenn ich hier eine Behauptung aufstelle und diese damit untermauern möchte, dass der Professer Pfurz zu Feuerstein in einem Spiegelinterview (Ausgabe, Seite) gesagt hat: " Zitat.....Ende"!
Dann habe ich das in meinem Posting in einem bestimmten, mehr oder weniger sinnvollen Zusammenhang zitiert, ohne das gesamte Interview oder den Artikel hier hinenzukopieren.
Nun enthält dieser Artikel auf Spiegel-online aber auch ein Bild, welches ich ebenfalls kopiere und mit Angabe des Fotografennamen und Quellvereis Spiegel-online hier poste. Das Bild kann ich doch nur ganz darstellen. Es ist dort zwar Teil des Artikels, aber aus Sicht des Urhebers doch ein eigenständiges Werk, welches völlig unabhängig und wahrscheinlich auch zeitlich und räumlich getrennt vom Artikel entstanden ist.
Da kann ich doch zehnmal drunterschreiben, wer es gemacht hat und es bleibt trotzdem eine Urhberrechtsverletzung. Zwar nenne ich den Urheber, aber das entbindet mich doch nicht von der Pflicht das dafür übliche Honorar an den Fotografen zu bezahlen.
Ein Bild zitieren? Wie soll das gehen. Ein Zitat ist doch immer ein O-Ton von einer Person, die etwas gesagt hat, einem Autor der etwas geschrieben hat usw. Ein Zitat im urheberrechtlichen Sinne ist doch auch immer nur ein Ausschnitt aus einem Ganzen und steht nicht alleine, sondern in einem Zusammenhang.
Wenn ich hier eine Behauptung aufstelle und diese damit untermauern möchte, dass der Professer Pfurz zu Feuerstein in einem Spiegelinterview (Ausgabe, Seite) gesagt hat: " Zitat.....Ende"!
Dann habe ich das in meinem Posting in einem bestimmten, mehr oder weniger sinnvollen Zusammenhang zitiert, ohne das gesamte Interview oder den Artikel hier hinenzukopieren.
Nun enthält dieser Artikel auf Spiegel-online aber auch ein Bild, welches ich ebenfalls kopiere und mit Angabe des Fotografennamen und Quellvereis Spiegel-online hier poste. Das Bild kann ich doch nur ganz darstellen. Es ist dort zwar Teil des Artikels, aber aus Sicht des Urhebers doch ein eigenständiges Werk, welches völlig unabhängig und wahrscheinlich auch zeitlich und räumlich getrennt vom Artikel entstanden ist.
Da kann ich doch zehnmal drunterschreiben, wer es gemacht hat und es bleibt trotzdem eine Urhberrechtsverletzung. Zwar nenne ich den Urheber, aber das entbindet mich doch nicht von der Pflicht das dafür übliche Honorar an den Fotografen zu bezahlen.
#12Report
[gone] User_6449
21.03.2011
Original von cash - just ask for...
Wenn ich aber nun nicht ein Zitat verwende, sondern den gesamten Artikeltext verwende + das Bild, welches sich das Onlinemedium beim Fotografen hat lizensieren lassen, dann haben doch sowohl der Autor, als auch der Fotograf Anrecht auf ein Honorar - oder sehe ich das falsch?
Natürlich haben Textautor und Fotograf als Urheber Anrecht auf ein Honorar.
Was man dabei jedoch nicht vergessen darf ist, daß der Verlag / die Zeitschrift
daraus ein ganz neues "Produkt" geformt hat, welches ebenfalls urheberrechtlich
geschützt ist, nämlich den besagten Zeitungsartikel.
Speziell Zeitungsartikel werden unter §§49 - 51 UrhG extra erwähnt und dabei
dürftees keine Rolle spielen, ob der Zeitungsartikel nun in elektronischer oder
in gedruckter Form vorliegt.
Wenn es um die Verwendung eines Zeitungsartikels geht, würde ich also immer
den Verlag / die Zeitschrift um Genehmigung fragen, welche ihn produziert hat.
Denn selbst wenn der Textautor und der Fotograf als Urheber der "Einzelteile"
einer Verwendung zustimmen, hat der Verlag / die Zeitschrift auch ein Recht an
ihren Zeitungsartikel, die sie selbst produziert haben.
Viele Grüße
Peter
#13Report
[gone] User_6449
21.03.2011
Original von cash - just ask for...
Nun enthält dieser Artikel auf Spiegel-online aber auch ein Bild, welches ich ebenfalls kopiere und mit Angabe des Fotografennamen und Quellvereis Spiegel-online hier poste. Das Bild kann ich doch nur ganz darstellen. Es ist dort zwar Teil des Artikels, aber aus Sicht des Urhebers doch ein eigenständiges Werk, welches völlig unabhängig und wahrscheinlich auch zeitlich und räumlich getrennt vom Artikel entstanden ist.
Da haben wir eine "Verwertungskette":
Der Fotograf stellt sein Bild der Zeitschrift zur Verfügung (genau so wie der Textautor
seinen Text) und die Zeitschrift macht dann ihr eigenes Produkt daraus, nämlich den
Zeitungsartikel.
Der Zeitungsartikel ist mit Text und Bild ein eigenständiges Werk, welches den Schutz
der Urheberrechts genießt.
Wenn Du den Artikel selbst verwenden möchtest, mußt Du also die Zeitschrift fragen.
Denn nur diese weiß, welche weiterreichenden Nutzungsrechte sie von Textautor und
Fotograf erhalten hat und ob sie das Dritten zur Verfügung stellen dürfen.
Zeitschriften sichern sich jedoch üblicherweise so ab, daß sie sich selbst keinen Ärger
einhandeln.
Und:
Generell darf man Zeitungsartikel in eigenen Publikationen verwenden, wenn dieses
eigene Werk dann auch selbst eine entsprechende "Schöpfungshöhe" hat.
Beiträge in Foren oder Blogs dürften diese Schöpfungshöhe jedoch nur ganz selten
erreichen, daher sollte man es besser bleiben lassen ...
Viele Grüße
Peter
#14Report
Topic has been closed
Nehmen wir mal an, ich lese in der Presse (Onlinemedium) einen Bericht, von dem ich denke, dass der auch für Euch interessant ist. Nun verlinke ich diesen üblichweise hier und könnt ihn dann selbst anwählen. Das dürfte ok sein, da ich lediglich einen Verweis auf diesen Artikel poste.
Was aber, wenn ich diesen Artikel kopiere und samt Bild hier einstelle. Zwar schreibe ich ehrenhalbe den Namen des Mediums und des Fotografen, sozusagen als Quellangabe drunter, aber ich schaffe doch damit neuen Inhalt hier im Forum.
Bin ich als derjenige, der den Artikel hier einstellt, oder der Seitenbetreiber hier einer urheberrechtsverletzung schuldig?