Definierung Nutzungsrechte 25

[gone] www.trash-pixel.de
17.03.2011
Auf Anregung durch diesen Thread möchte ich meine Nutzugngsbedingungen für das Modell im Vertrag mal näher definieren.

Meine bisheriger Stand ...

Definierung der Nutzungsrechte für das Modell


I. Form der Aufnahmen

Das Modell darf ausschließlich Aufnahmen veröffentlichen, die ausschließlich in bearbeiteter Form vorliegen im Dateiformat .jpg und einen Urhebervermerk tragen mit Wortlaut http://www.trash-pixel.de. Alle weiteren Aufnahmen die keine Bearbeitung aufweisen und keinen Urhebervermerk tragen, sind von der Veröffentlichung bis zu deren Bearbeitung ausgeschlossen.

II. Bearbeitung

Dem Modell ist es gestattet, Aufnahmen in der Art und Weise zu verändern, die eine Änderung der Dateigröße oder der Abmessung herbeiführen, ein dabei angebrachter Urhebervermerk darf ausdrücklich nicht entfernt werden.
Dem Modell ist es ohne Zustimmung von http://www.trash-pixel.de nicht gestattet, Aufnahmen selbst weiterführend zu bearbeiten, oder diese durch Dritte bearbeiten zu lassen. Wurde eine schriftliche Zustimmung erteilt, ist die Aufnahme vor der Veröffentlichung zur Begutachtung vor zulegen, die Aufnahme muss einen Urhebervermerk nach I. tragen.
Wurde die Aufnahme durch einen Dritten bearbeitet, so darf das Modell ohne Zustimmung keine Nutzungsrechte an diesen übertragen.

III. Veröffentlichung und Verbreitung

Dem Modell ist es erlaubt, die Ihr ausgehändigten Aufnahmen zu Verbreiten und zu Veröffentlichen, sofern diese Punkt I. entsprechen:

  • auf Online- Sedcard’s, auf Online- Datenbanken, Bewerbungsmappen, Modelbook’s, auf privaten Webseiten, Communitys und Onlineportalen, die einen Bezug auf das Modelln oder der Fotografie aufweisen


  • bei Agenturen zu dem ausschließlichen Zweck um dort in eine Kartei aufgenommen zu werden und um dort für die eigene Person zu werben


  • bei Wettbewerben zu dem ausschließlichen Zweck, um dort eine Teilnahme im angemessenen Umfang zu ermöglichen


  • zur kommerziellen Nutzung, wenn die Aufnahmen nicht zum Verkauf oder zur Lizenzierung an Dritte angeboten werden.



IV. Übertragung von Nutzungsrechten

Dem Modell ist es gestattet, im Rahmen der Veröffentlichung und Verbreitung ein Nutzungsrecht in dem Umfang an Dritte zu übertragen, der für eine Veröffentlichung angemessen notwendig ist. Es ist dem Modell ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, weiterführende Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, die über den Zweck der Veröffentlichung hinausgehen, bspw. Exklusivrechte oder ausschließliche Nutzungsrechte, soweit diese die höheren Interessen des Urhebers berühren.

----------------------------------------------------
Für Anregungen, Änderungs- oder Verbesserungsvorschläge bin ich offen...
[gone] User_102184
17.03.2011
Also ich könnte das so unterstreichen, bzw. für mich übernehmen. Sehe ich in jedem Punkt genauso ...musst nur aufpassen dass die "Model-Rechtler" ;) dann nicht meinen dass du Sie stark in Ihren Rechten beschneidest, weil Ihnen selbst Ihre Arbeit so egal ist, dass Models gründsätzlich alles mit allen Bildern machen dürfen, veröffentlichen, bearbeiten usw :)

Ich bin 100% deiner Meinung und finde du hast es GUT geschrieben.

Gruß
Michael
der Agenturtext scheint mir etwas schwammig zu sein,meine Interpretation ist das die Agentur die Bilder verwenden darf
17.03.2011
Original von D-Pic's
der Agenturtext scheint mir etwas schwammig zu sein,meine Interpretation ist das die Agentur die Bilder verwenden darf


Sehe ich auch so. Denke aber, dass das durchaus auch so gewollt ist. Sprich die Agentur darf das Bild des Models verwenden um eben jenes Modell bei einem Kunden vorzustellen und zu bewerben um damit einen Auftrag für dieses Modell zu generieren. Die Agentur darf das Bild aber nicht in allgemeiner Funktion (z.Bsp. Bebilderung der eigenen Website oder in Werbeflyern der Agentur) verwenden. Das ist nach meiner laienhaften Auffassung noch die klassische Eigenwerbung.
17.03.2011
Original von http://www.trash-pixel.de
Dem Modell ist es ohne Zustimmung von http://www.trash-pixel.de nicht gestattet, Aufnahmen selbst weiterführend zu bearbeiten, oder diese durch Dritte bearbeiten zu lassen.

Nur am Rande angemerkt: "trashpixel.de" kann keine Zustimmung erteilen, denn "trashpixel.de" ist weder eine natürliche noch eine juristische Person.

Insofern ist diese Klausel unwirksam, weil schlicht und einfach wieder formalrechtlich noch praktisch möglich.

Ansonsten: ich glaube nicht, daß sich ein durchschnittliches Model nach Unterzeichnung dieses Vertrags überhaupt noch traut, ein Bild zu veröffentlichen. Aus lauter Angst, irgendwas falsch zu machen.

Oder aber - und das wird häufiger passieren, schätze ich - das Model unterschreibt das, denkt sich "ja, ja", und stellt die Fotos in der MK u.ä. ein, und die Sache geht einfach gut, weil's keiner merkt, oder keiner Anstoß nimmt.

Und ich meine... ganz ehrlich... wer ein Model (oder sonst wen) dermaßen mit Vertragsklauseln umzingelt, der muß natürlich auch bereit sein, bei Verstößen konsequent mit rechtlichen Schritten gegen den Vertragspartner vorzugehen. Sonst ist das nur heiße Luft.

Ist genauso wie mit den schönen "Konventionalstrafen" bei "Nicht-Erscheinen" von Models (oder Fotografen): klar kann man das in einem Vertrag vereinbaren, und das ist auch wirksam.

Nur: wieviele der Leute, die überlegen, sowas in einen Vertrag reinzuschreiben, würden im Ernstfall dann auch wirklich vor Gericht ziehen? 0,01 Prozent? 0,001 Prozent?
#6
17.03.2011
Nur eine ganz kleine Anmerkung ...

nach meiner laienhaften Auffassung bewirkt das zweite "ausschließlich" in Absatz I, dass Bilder nur dann verwendet werden dürfen, wenn die unbearbeitete Bilddatei nicht mehr exisitert - sprich gelöscht wurde. Da dies einerseits nicht vom Modell mit üblichen Mitteln überprüft werden kann und die Formulierung andererseits auch kaum der Intention des Vertragswerks entsprechen dürfte, empfehle ich das Wort "ausschließlich" zu streichen.
[gone] Andreas Jorns
17.03.2011
Original von CSM Mediendienst
Ansonsten verwende ich seit Jahren(!) Model Release-Formulare von Getty Images und Gruner+Jahr Picture Press. Einfach, kurz, verständlich - und pasta! Was da manche Leute in die Welt setzen, würde ich als Model nicht unterschreiben.

*rofl*
Dir ist schon klar, dass das Model lt. Vertrag von trash erheblich mehr Rechte erhält als beim Getty Release ...?! ;)
#9
17.03.2011
Original von CSM Mediendienst
Solche Vertragsentwürfe und viele andere, die vor allem hier auf MK diskutiert werden, entlocken mir nur ein Lächeln. Was hier einige Fotografen meinen an fotografischen Ergebnissen zu schaffen, das müssen Jahrhundertwerke sein, die es gilt, vor Models und anderen Kreaturen zu schützen.

Das Schöne am Urheberrecht ist ja, daß es nicht nach "Qualität" fragt, sondern lediglich materiell nach einem - recht bescheidenen - Maß an schöpferischer Leistung...

Wenn ich als Fotograf nicht will, dass eines meiner Werke von einem Model entgegen meinen Intentionen verwendet wird oder verwendet werden kann, dann zahle ich dem Model ein Honorar und das Model bekommt schlichtweg keine Bilder.

Wenn ich als Fotograf nicht will, daß eines meiner Fotos von einem Model entgegen meinen Intentionen verwendet wird oder verwendet werden kann - dann bekommt das Model keine Nutzungsrechte. Oder nur ganz klar definierte und begrenzte, von denen ich von vornherein weiß, daß sie meinen Intentionen nicht widersprechen.

Mit Honorar oder nicht Honorar hat das überhaupt nichts zu tun.
17.03.2011
Original von Markus Bechtle
Nur eine ganz kleine Anmerkung ...

nach meiner laienhaften Auffassung bewirkt das zweite "ausschließlich" in Absatz I, dass Bilder nur dann verwendet werden dürfen, wenn die unbearbeitete Bilddatei nicht mehr exisitert - sprich gelöscht wurde. Da dies einerseits nicht vom Modell mit üblichen Mitteln überprüft werden kann und die Formulierung andererseits auch kaum der Intention des Vertragswerks entsprechen dürfte, empfehle ich das Wort "ausschließlich" zu streichen.

Ja. Das "ausschließlich" ist hier doppelt gemoppelt und entfaltet eine vermutlich ungewollte Wirkung. Man kann sich nicht nur in der Juristerei verlaufen, sondern auch in der Grammatik...

Original von Andreas Jorns
Dir ist schon klar, dass das Model lt. Vertrag von trash erheblich mehr Rechte erhält als beim Getty Release ...?! ;)

Viel spannender ist, daß das Getty-MR auf irischem Recht beruht, und seine Anwendung in Deutschland das eine oder andere lustige Problemchen aufwerfen könnte.

Und nicht zu vergessen: das Getty-MR geht von einer Vertragsbeziehung zwischen zwei Unternehmern aus, sobald Verbraucher ins Spiel kommen (und Amateurfotografen und Nicht-Pay-Models sind Verbraucher), kann's erst recht lustig werden. Dann kommen nämlich u.U. schnell noch Verbraucherschutzvorschriften ins Spiel...
#12
[gone] www.trash-pixel.de
17.03.2011
Original von cash - just ask for...
[quote]Original von D-Pic's
der Agenturtext scheint mir etwas schwammig zu sein,meine Interpretation ist das die Agentur die Bilder verwenden darf


Sehe ich auch so. Denke aber, dass das durchaus auch so gewollt ist. Sprich die Agentur darf das Bild des Models verwenden um eben jenes Modell bei einem Kunden vorzustellen und zu bewerben um damit einen Auftrag für dieses Modell zu generieren. Die Agentur darf das Bild aber nicht in allgemeiner Funktion (z.Bsp. Bebilderung der eigenen Website oder in Werbeflyern der Agentur) verwenden. Das ist nach meiner laienhaften Auffassung noch die klassische Eigenwerbung.[/quote]

Genau das war mein Grungedanke bei der Formulierung ....
[gone] www.trash-pixel.de
17.03.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
Dem Modell ist es ohne Zustimmung von http://www.trash-pixel.de nicht gestattet, Aufnahmen selbst weiterführend zu bearbeiten, oder diese durch Dritte bearbeiten zu lassen.

Nur am Rande angemerkt: "trashpixel.de" kann keine Zustimmung erteilen, denn "trashpixel.de" ist weder eine natürliche noch eine juristische Person. [/quote]

Ist angekommen - Flüchtigkeitsfehler, wird durch Urheber ersetzt...
[gone] www.trash-pixel.de
17.03.2011
Original von CSM Mediendienst
Solche Vertragsentwürfe und viele andere, die vor allem hier auf MK diskutiert werden, (...)


Es ist kein Vertragsentwurft (der bleibt wie er ist) es ist nur eine Definition der Nutzungsrechte für das Modell...
[gone] www.trash-pixel.de
17.03.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Markus Bechtle
Nur eine ganz kleine Anmerkung ...

nach meiner laienhaften Auffassung bewirkt das zweite "ausschließlich" in Absatz I, dass Bilder nur dann verwendet werden dürfen, wenn die unbearbeitete Bilddatei nicht mehr exisitert - sprich gelöscht wurde. Da dies einerseits nicht vom Modell mit üblichen Mitteln überprüft werden kann und die Formulierung andererseits auch kaum der Intention des Vertragswerks entsprechen dürfte, empfehle ich das Wort "ausschließlich" zu streichen.


Ja. Das "ausschließlich" ist hier doppelt gemoppelt und entfaltet eine vermutlich ungewollte Wirkung. Man kann sich nicht nur in der Juristerei verlaufen, sondern auch in der Grammatik... [/quote]

Es soll nichts anderes aussagen, dass das Modell nur bearbeitete Bilder nutzen darf und zwar ausschließlich nur diese - Unbearbeitete sind Tabu bis sie bearbeitet wurden für sie... hat den Hintergrund, dass ich die Bilder in zweierlei Form hergeben, einmal als .tif unbearbeitet und als .jpg bearbeitet...
[gone] Martina Raab
17.03.2011
Original von http://www.trash-pixel.de
...
IV. Übertragung von Nutzungsrechten

Dem Modell ist es gestattet, im Rahmen der Veröffentlichung und Verbreitung ein Nutzungsrecht in dem Umfang an Dritte zu übertragen, der für eine Veröffentlichung angemessen notwendig ist. Es ist dem Modell ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, weiterführende Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, die über den Zweck der Veröffentlichung hinausgehen, bspw. Exklusivrechte oder ausschließliche Nutzungsrechte, soweit diese die höheren Interessen des Urhebers berühren....


Hier würde mich mal interessieren, wieviele Deiner Modelle schon Bilder verbotenerweise verwendet haben (ich werfe hier mal das ungeliebte Stichwort "Facebook" in den Raum: auf dieser Plattform räumt man Facebook -laut den eigenen Nutzungsbedingungen- beim Bildupload exklusive Nutzungsrechte ein. Und einige tun das ja sogar gerne "weils ja alle machen" ..)
Was tust Du, wenn Dir eine unerlaubte Nutzung auffällt?

Mich stört hier irgendwie das "..Umfang an Dritte zu übertragen, der für eine Veröffentlichung angemessen notwendig ist"
Bei dem Facebook-Beispiel wäre das also bei Dir kein Problem, da das ja "angemessen notwendig ist" -oder versteh ich was falsch?
[gone] www.trash-pixel.de
17.03.2011
Original von Natural Photo Art ~ HP aufgefrischt
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
...
IV. Übertragung von Nutzungsrechten

Dem Modell ist es gestattet, im Rahmen der Veröffentlichung und Verbreitung ein Nutzungsrecht in dem Umfang an Dritte zu übertragen, der für eine Veröffentlichung angemessen notwendig ist. Es ist dem Modell ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, weiterführende Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, die über den Zweck der Veröffentlichung hinausgehen, bspw. Exklusivrechte oder ausschließliche Nutzungsrechte, soweit diese die höheren Interessen des Urhebers berühren....


Hier würde mich mal interessieren, wieviele Deiner Modelle schon Bilder verbotenerweise verwendet haben (ich werfe hier mal das ungeliebte Stichwort "Facebook" in den Raum: auf dieser Plattform räumt man Facebook -laut den eigenen Nutzungsbedingungen- beim Bildupload exklusive Nutzungsrechte ein. Und einige tun das ja sogar gerne "weils ja alle machen" ..)
Was tust Du, wenn Dir eine unerlaubte Nutzung auffällt?[/quote]

Das sagt Facebook...
1.Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löscht, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben sie nicht gelöscht.



Original von Natural Photo Art ~ HP aufgefrischt
Mich stört hier irgendwie das "..Umfang an Dritte zu übertragen, der für eine Veröffentlichung angemessen notwendig ist"
Bei dem Facebook-Beispiel wäre das also bei Dir kein Problem, da das ja "angemessen notwendig ist" -oder versteh ich was falsch?

Ich habe mit Facebook-Veröffentlichungen kein Problem - japp siehst du so richtig... Mich würde eher stören, wenn das Modell sich bspw bei einem Wettbewerb bewirbt und da was weiß ich alles für Rechte dazu übertragen soll, die sie meistens eh nicht kann und dann gar Vierte oder Fünfte mit dem Bild machen können was sie wollen...
[gone] Martina Raab
17.03.2011
Seit wann haben die das in nicht-exklusiv geändert?
Vor kurzem stand da noch exklusiv (das ist was mich an Facebook stört: die ändern Dinge, ohne dass man es mitbekommt) -klar, dann ist mein Posting hier natürlich für die Katz.

Aber meine Frage ist dennoch unbeantwortet: Was tust Du, wenn Dir eine unerlaubte Nutzung auffällt?
[gone] Hermann Klecker
17.03.2011
Original von http://www.trash-pixel.de
...
III. Veröffentlichung und Verbreitung

Dem Modell ist es erlaubt, die Ihr ausgehändigten Aufnahmen zu Verbreiten und zu Veröffentlichen, sofern diese Punkt I. entsprechen:

  • ...

    [li] bei Wettbewerben zu dem ausschließlichen Zweck, um dort eine Teilnahme im angemessenen Umfang zu ermöglichen


  • [li] ...


...


Das würde ich so nicht machen.

Es gibt ja Wettbewerbe, bei denen die ausschreibende Redaktion mit der Einsendung weitergehende Nutzungsrechte für sich reklamiert.

D.h. weitergehende Nutzungsrechte einzuräumen ist also notwendig, um eine Teilnahme zu ermöglichen.

Damit ist das "ausschließlich" ausgehebelt. Und was Du unter einem angemessenen Umfang verstehst, weiß ausser Dir eh niemand.


Leider hab ich keinen guten Gegenvorschlag, ausser vielleicht einer individuellen Freigabe durch Dich nach Prüfung der Wettbewerbsbedingungen.

Topic has been closed