wer kennt sich aus ? 15

06.03.2011
Hallo Leute erst mal vorweg ich suche jemanden der sich auskennt ,oder jemanden der mir diesbezüglich Empfehlungen geben kann, und Tipps zur Vorgehensweise ,ich werde auf jeden Fall einen Rechtsbeistand und die Justiz einschalten.

Also ich habe vor ca einem Jahr für einen Auftraggeber aus Deutschland Produktfotos (Textilien) gemacht.

Die Fotos wurden nie bezahlt ,tauchten aber auch nicht auf den Webseiten des Kunden auf.

Nutzungsrechte laut Vertrag nur für den Kunden ,weitergaben an dritte untersagt, und natürlich auch erst nach Bezahlung.

So nun habe ich am WE einen Shop gefunden in denen alle meine Bilder zu finden sind,nur der Hintergrund wurde geändert.

Betreiber der Seite ist nicht mein Kunde sondern eine Firma aus Great Britain

Also hat der Kunde die Bilder unerlaubter weise weiter gegeben !!

Wie ist jetzt am besten vor zu gehen ?

Also welche reihen folge um keinen vor zu warnen ?

Wer kennt einen BEZAHLBAREN oder noch besser auf Provision arbeitenden Fachanwalt ?

mfg.
Udo
06.03.2011
Original von xX_Foto_Pixel_Xx
Hallo Leute erst mal vorweg ich suche jemanden der sich auskennt ,oder jemanden der mir diesbezüglich Empfehlungen geben kann, und Tipps zur Vorgehensweise ,ich werde auf jeden Fall einen Rechtsbeistand und die Justiz einschalten.

Dann erübrigt sich im Prinzip ein WWW-Forum...

Wie ist jetzt am besten vor zu gehen ?

Alles so gründlich wie möglich dokumentieren. Screenshots, URLs, usw.

Damit zum Anwalt, alle Verträge mitbringen, am besten für den Anwalt ein kurzes Protokoll erstellen, wer wann wo wie was vereinbart und gemacht hat.

Und den Rest dann mit dem Anwalt besprechen.

Wer kennt einen BEZAHLBAREN oder noch besser auf Provision arbeitenden Fachanwalt ?

Anwälte arbeiten in Deutschland nach BRAGO/RVG, ihre Gebühren sind gesetzlich festgesetzt. "Erfolgsabhängige Honorare" sind unter engen Voraussetzungen unter Umständen möglich:

"Der neue § 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sieht ab 01.07.2008 vor, dass ein Erfolgshonorar dann vereinbart werden darf, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung des Erfolgshonorars von der (außer-) gerichtlichen Geltendmachung seines Rechts absehen würde.

Wann diese Voraussetzung gegeben ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Es ist eine „verständige Betrachtung“ der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers notwendig. Dabei werden die finanziellen Risiken und deren Bewertung durch den Auftraggeber berücksichtigt.

Wenn es also aus der Sicht des Auftraggebers angesichts dessen wirtschaftlicher Lage als unvernünftig erscheint, die finanziellen Risiken einer Geltendmachung seines Rechts zu tragen und er daher ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars davon absehen würde, dann ist eine solche Vereinbarung zulässig."
(Der Einfachheit halber mal von 123recht.de übernommen.)

Der beschriebene Fall könnte m.E. gut dazu passen.

Eine andere Frage ist es, ob Du einen Anwalt findest, der einen solchen Fall auf dieser Basis vertritt - das macht für Anwälte eigentlich nur Sinn, wenn im Erfolgsfall hohe Anwaltsgebühren locken.

Einen auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt findest Du über die regionale Anwaltskammer, oder auch über Google. Wenn Du mal auf Deine Postleitzahl guckst, und dann auf die des MK-Hausanwaltes, wird Dir ansonsten auch etwas auffallen.

Ein kleiner Hinweis am Rande, falls Du mit dem Gedanken spielst, eventuell auch die britischen Nutzer in Regress zu nehmen, weil bei Deinem deutschen Vertragspartner nichts zu holen ist: im Vereinigten Königreich trägt im Regelfall bei Zivilprozessen jede Prozesspartei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das ist in vielen Ländern dieser Erde so, die deutsche Regelung ist klar die Ausnahme. Bevor man also ernsthaft rechtliche Aktionen im Ausland beginnt, sollte man sich ganz genau über die Kostenlage im konkreten Einzelfall informieren (lassen).
06.03.2011
Original von xX_Foto_Pixel_Xx

Wer kennt einen BEZAHLBAREN oder noch besser auf Provision arbeitenden Fachanwalt ?

o


Ohne Rechtschutzversicherung dürfte das sehr heikel werden.
Wende dich doch an Dr. Daniel Kötz.
http://www.model-kartei.de/sedcard/fotograf/6829/
06.03.2011
Also ich habe keine Rechtsschutzversicherung gefunden die Internetrecht mit drin hatte und für Gewerbe war ,die ich bezahlen konnte

Denke wer Krankenkasse, Handwerkskammer, Studiomiete, IHK, und BG zu zahlen hat, und dann die Konkurrenz der (Hobby) Fotografen die mal so neben bei für ein paar Euro ne Hochzeit fotografieren hat, wird mir zustimmen das neben einer Betriebshaftpflicht und ner Versicherung der Ausrüstung kein Geld übrig ist.

Denke da sollte der Zoll mal aufräumen unter den Schwarzarbeitern , aber das ist ein anderes Thema
06.03.2011
Wieviele Bilder sind es denn? Also ich meine, lohnt es sich überhaupt wegen der Menge?
06.03.2011
Ja der Auftrag der ja auch nicht bezahlt wurde ist 900 Euro kommen noch Kosten und Zinsen hinzu also über 1000 Euro ,ist für mich ne menge

Sind so 40 Kleidungsstücke gewesen
06.03.2011
Original von xX_Foto_Pixel_Xx
Also ich habe keine Rechtsschutzversicherung gefunden die Internetrecht mit drin hatte und für Gewerbe war ,die ich bezahlen konnte



Naja egal ob privat oder gewerblich nach der Haftpflicht ist die Rechtsschutzversicherung das zweite Muss für mich... Das soll jeder selber entscheiden... Kombi-Versicherungen sind auch bezahlbar, werden aber nicht gerne vermittelt, das ist ähnlich den Tafelpapieren im Wertpapiergeschäft.

Das Risiko für 1000€ zu klagen kannst nur du abwägen, allerdings steigen Anwalts- und Gerichtskosten enorm schnell an (meine persönliche Meinung).
Das wichtige ist das du den Beweis erbringen kannst das dein "ehemaliger Kunde" die Bilder weiter gegeben hat, was aus meiner laienhaften Sicht nicht möglich ist.

Was machst du wenn die Gegenseite behauptet das du nicht sorgsam mit den Bilddaten umgegangen bist und jemand anderes an die Daten kam und sie weiter gegeben hat?

Alles fiktiv, aber schon sind wir in der Welt der Imputationen in die nur Klarheit die englische Firma bringen kann und ich bezweifle das die Firma Daten heraus gibt und einen Geschäftspartner schadet. In wie weit diese Firma dann rechtlich und zeitlich zur Herausgabe gebracht werden kann ist dann nur noch reine Spekulation sollte aber in Anbetracht der Kosten überschlagen werden.

Und jetzt denk an den Worst Case, Aussage steht gegen Aussage und du trägst die Kosten?

Ja, ich weiß viel schwarzmalerei...

Das beste ist also mein Link aus Post 3, ich denke mal geschätzte 80€ sollten dir die Beratung schon Wert sein.

Gruß Ralf
07.03.2011
Und noch ein Hinweis: Nur weil die Fotos auch auf einer britischen Webseite auftauchen, heißt das nicht automatisch, dass der ursprüngliche Nutzer sie weitergegeben hat. Die britische Firma kann sie auch einfach geklaut haben...

Dann wäre zumindest dafür die deutsche Firma nicht zu belangen, sondern Du müsstest Dich direkt an die britische Firma wenden, mit den Risiken, die Tom Rohwer beschrieben hat.
[gone] KAD DESIGN / Skeb Art
07.03.2011
ganz einfach:

1. Beweissicherung (Screenshots Deiner Produktfotos auf der Seite)
2. Domaininhaber ermitteln
3. Rechtsanwalt einschalten

Laut aktueller Grundsatzurteile kann gegen Urheberrechtsverletzungen von dem Ort aus geklagt werden, an dem Du ansässig bist. Sprich es wird bei Dir eine Verhandlung stattfinden und nicht in England. Das Urheberrecht ist durch Länderübergreifende Abkommen geregelt.
Es gibt im Inet auch Tabellen was Du für diese Verstöße an Schadenersatz geltend machen kannst. Auch diese Sachen sind länderübergreifend geregelt.

Ich habe im Moment auch so einen Fall mit einem Schweitzer Bilderdieb, bei dem wir kurz vor der Klage stehen. Aus diesem Grund habe ich mich mit der Materie und mit meinem Anwalt schon eingehender damit befasst.

Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du gern eine PN schicken.
07.03.2011
Original von xX_Foto_Pixel_Xx
Also ich habe keine Rechtsschutzversicherung gefunden die Internetrecht mit drin hatte und für Gewerbe war ,die ich bezahlen konnte

Denke wer Krankenkasse, Handwerkskammer, Studiomiete, IHK, und BG zu zahlen hat, und dann die Konkurrenz der (Hobby) Fotografen die mal so neben bei für ein paar Euro ne Hochzeit fotografieren hat, wird mir zustimmen das neben einer Betriebshaftpflicht und ner Versicherung der Ausrüstung kein Geld übrig ist.

Denke da sollte der Zoll mal aufräumen unter den Schwarzarbeitern , aber das ist ein anderes Thema


Dann solltest du erstmal bei dir selbst anfangen....... Dein SC text und, Vorallem, dein HP besteht fast nur aus "Kostenlos und TFP" angebote.......... !!

Als "Gewerbe Betreiber" solltest du auch dein HP Impressum ein wenig überarbeiten.
07.03.2011
Original von FotoGreen
[quote]Original von xX_Foto_Pixel_Xx
Also ich habe keine Rechtsschutzversicherung gefunden die Internetrecht mit drin hatte und für Gewerbe war ,die ich bezahlen konnte

Denke wer Krankenkasse, Handwerkskammer, Studiomiete, IHK, und BG zu zahlen hat, und dann die Konkurrenz der (Hobby) Fotografen die mal so neben bei für ein paar Euro ne Hochzeit fotografieren hat, wird mir zustimmen das neben einer Betriebshaftpflicht und ner Versicherung der Ausrüstung kein Geld übrig ist.

Denke da sollte der Zoll mal aufräumen unter den Schwarzarbeitern , aber das ist ein anderes Thema


Dann solltest du erstmal bei dir selbst anfangen....... Dein SC text und, Vorallem, dein HP besteht fast nur aus "Kostenlos und TFP" angebote.......... !!

Als "Gewerbe Betreiber" solltest du auch dein HP Impressum ein wenig überarbeiten.[/quote]


Auf die HP vom TO hatte ich noch gar nicht geschaut... *G*

Danke *kicher*
08.03.2011
Original von KAD DESIGN 18.03-29.03. NY
ganz einfach:

1. Beweissicherung (Screenshots Deiner Produktfotos auf der Seite)
2. Domaininhaber ermitteln
3. Rechtsanwalt einschalten

Laut aktueller Grundsatzurteile kann gegen Urheberrechtsverletzungen von dem Ort aus geklagt werden, an dem Du ansässig bist.

Das ist so nicht richtig.

Bei Websites kommt es nicht darauf an, wo der Betreiber sitzt, sondern an wen sich die Website wendet. Wendet sie sich auch in relevantem Umfang an deutsche User, dann unterliegt sie nach Auffassung der deutschen Justiz auch deutschem Recht. Ob das hier so ist, wäre zu prüfen - ein Indiz wäre, daß die Seite auch deutschsprachig ist. Ist sie nur englischsprachig, wird das schon schwieriger.

Selbst aber wenn: dann hat man irgendwann einen deutschen Titel gegen den britischen Betreiber, den man in Großbritannien nicht vollstrecken kann. Und damit viel Geld für nix ausgegeben.

Das Urheberrecht ist durch Länderübergreifende Abkommen geregelt.

Das ist so auch nicht richtig. Richtig ist: es gibt internationale Abkommen, die die Mitgliedsstaaten verpflichten, ausreichende Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums zu erlassen. Dafür kann man sich grenzüberschreitend als Betroffener gar nichts kaufen. Es bedeutet lediglich, daß es im Vereinigten Königreich genauso Gesetze zum Schutz des Urheberrechts gibt wie in Deutschland, wobei die teilweise deutlich anders aussehen als hier.

Es gibt im Inet auch Tabellen was Du für diese Verstöße an Schadenersatz geltend machen kannst. Auch diese Sachen sind länderübergreifend geregelt.

Das ist schlicht völliger Unfug.

"Schadensersatz" gibt es nach deutschem Recht übrigens nur, wenn ein bezifferbarer materieller Schaden geltend gemacht werden kann. Bei einer Urheberrechtsverletzung gibt es ein Honorar im Wege der Schadensersatzanalogie, d.h. es wird als "Schaden "das angesetzt, was bei korrekter Lizensierung als marktübliches Honorar gezahlt worden wäre.

Ich habe im Moment auch so einen Fall mit einem Schweitzer Bilderdieb, bei dem wir kurz vor der Klage stehen. Aus diesem Grund habe ich mich mit der Materie und mit meinem Anwalt schon eingehender damit befasst.

Daß das Schweizer Rechtssystem sich genau wie das deutsche stark vom britischen Rechtssystem unterscheidet, braucht Dich da nicht weiter zu belasten.

Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du gern eine PN schicken.

Dem TE ist dringend zu empfehlen, einen Anwalt vorzuziehen.
08.03.2011
Es gibt ein schönes altes Sprichwort.

Das lautet:

"Es wird nirgendwo so viel gelogen wie vor einer Wahl, in einem Krieg und nach einer Jagd."

Es wäre wirklich an der Zeit, ihm ein zeitgemäßes Sprichwort an die Seite zu stellen:

"Es wird nirgendwo so viel geklagt und einstweilig verfügt wie in einem Internet-Foto-Forum."
08.03.2011
Original von TomRohwer
Daß das Schweizer Rechtssystem sich genau wie das deutsche stark vom britischen Rechtssystem unterscheidet, braucht Dich da nicht weiter zu belasten.


Auch wenn die Rechtssysteme D-CH näher zusammen sind wie zB GB - D,
die Auslegungen zu den einzelnen Gesetzen, nebst dass die Gesetze
unterschiedlich sind, kann ziemlich platte Nasen bei einem Klageversuch ergeben.
Erkläre ich jeweils deutschen Models, die einen deutschen Standard TfCD/P
Vertrag haben. Es ist billiges mündlich zu vereinbaren: Ich verdiene keine
Kohle mit den Bildchen, Du verdienst keine Kohle mit den Bildchen und alles
andere ist ok.

Heiner
09.03.2011
Original von Polarlicht
[quote]Original von TomRohwer
Daß das Schweizer Rechtssystem sich genau wie das deutsche stark vom britischen Rechtssystem unterscheidet, braucht Dich da nicht weiter zu belasten.


Auch wenn die Rechtssysteme D-CH näher zusammen sind wie zB GB - D,
die Auslegungen zu den einzelnen Gesetzen, nebst dass die Gesetze
unterschiedlich sind, kann ziemlich platte Nasen bei einem Klageversuch ergeben.[/quote]
Genau so ist es.

Und speziell bei der Auslegung der Persönlichkeitsrechte ("Recht am eigenen Bild") haben die verschiedenen Justizen durchaus unterschiedliche Vorstellungen.

Was meines Wissens die Schweizer Rechtsprechung teilweise deutlich von der deutschen unterscheidet: die Schweizer setzen mehr auf Eigenverantwortung erwachsener Menschen, und mauern den Bürger nicht so sehr in einen Burgwall aus "Verbraucherschutzbestimmungen" ein.

Wobei - man kann's nicht oft genug sagen - in Deutschland Pay-Models ohnehin keine Verbraucher sind, sondern Unternehmer.

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