UrhG - kommerzielle Nutzung von Messefotos 26

01.03.2011
Original von Hermann Klecker

Ohne den Inhalt der Akkreditierung zu kennen?
Sorry, dazu wirst Du hier nur diese vagen und oft falschen Antworten bekommen, wie ja schon einige gekommen sind.


Was soll denn der Inhalt dieser Akkreditierung sein???????

Du gehst hin, legst Deinen BPA aufn Tresen und vllt noch eine Visitenkarte dazu. Wenn´s hoch kommt 1 Min Smalltalk oder 1-3 Fragen beantwortet und du bekommst Deine Akkreditierung nebst Messekatalog, Tages-/ Messeprogramm und ggf einer Pressemeldung. Danach Ausweis an die Klamotten geclipst und rein in´s Vergnügen.
01.03.2011
Original von MathiasK - Photographer & Retoucher

Für mich würden jetzt nach aktuellem Stand 2 Punkte aufkommen, die Klärungsbedarf haben:

- Definiert der Messestand-Eigenbau schon einen künstlerischen Wert, so dass die Verwendung besagten Bildmaterials gegen Urheberrechte verstößt

Das kommt auf den Messestand an. Aber selbst wenn, dann hat der Designer diese Rechte - nicht der Eigentümer.


die Frage, ob ein Werk hinreichende Schaffenshöhe vorliegt, damit ein eigenständiges Urheberecht erworben werden kann, ist nicht die trivialste aller Fragen.

Sicher. Aber hier überhaupt nicht zu klären.

Messebauten sind ja oft besonders originell, weil die Mieter oder Käufer sich damit ja von anderen Messeständen absetzen wollen.

Na ja... das halte ich jetzt für ein Gerücht. 99 von 100 Messeständen gehören gar nicht den Ausstellern, sondern werden von Messe-Dienstleistern gemietet und auch von denen aufgebaut... Das sind Standard-Module, und der jeweilige Aussteller bringt seine Markenlogos und ein paar Ausstellungsstücke mit.
01.03.2011
Original von Camera Obscura
[quote]Original von Hermann Klecker

Ohne den Inhalt der Akkreditierung zu kennen?
Sorry, dazu wirst Du hier nur diese vagen und oft falschen Antworten bekommen, wie ja schon einige gekommen sind.


Was soll denn der Inhalt dieser Akkreditierung sein???????

Du gehst hin, legst Deinen BPA aufn Tresen und vllt noch eine Visitenkarte dazu. Wenn´s hoch kommt 1 Min Smalltalk oder 1-3 Fragen beantwortet und du bekommst Deine Akkreditierung nebst Messekatalog, Tages-/ Messeprogramm und ggf einer Pressemeldung. Danach Ausweis an die Klamotten geclipst und rein in´s Vergnügen.[/quote]
So ist es.

Obwohl... Wenn man sich bei der KFOR oder der ISAF akkreditiert, dann muß man nicht nur eine Freistellungserklärung unterschreiben (die die Haftung der KFOR oder ISAF auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt), sondern man muß sich auch verpflichten, alle Schäden, die man an Militärgerät anrichtet, zu ersetzen.

Also... wenn man den Panzer kaputt macht, muß man ihn bezahlen.
[IMG]
Du betonst im Engangstext, dass diese Variante für Schulungszwecke durchgespielt werden soll. M.M. macht es keinen Sinn, einen solchen GAU durchzuspielen, weil er zu unrealistisch ist. Ich habe in den 20 Jahren fotografischer Berufstätigkeit ganze vier Stunden wegen Bilderstreits vor Gericht verbracht (und gewonnen). Insofern scheinen die hier und an anderer Stelle geposteten Horrorszenarien ein wenig realitätsfern zu sein.
02.03.2011
Original von TomRohwer

Obwohl... Wenn man sich bei der KFOR oder der ISAF akkreditiert, dann muß man nicht nur eine Freistellungserklärung unterschreiben (die die Haftung der KFOR oder ISAF auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt), sondern man muß sich auch verpflichten, alle Schäden, die man an Militärgerät anrichtet, zu ersetzen.

Also... wenn man den Panzer kaputt macht, muß man ihn bezahlen.
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Tom das sind aber ganz andere Baustellen. Nicht nur von den Arbeitsbedingungen sondern auch vom rechtlichen Umfeld her.

Wie Wolfgang auch schon angemerkt hat, das Konstrukt des TO ist völlig realitätsfern.
03.03.2011
Original von Camera Obscura
[quote]Original von TomRohwer

Obwohl... Wenn man sich bei der KFOR oder der ISAF akkreditiert, dann muß man nicht nur eine Freistellungserklärung unterschreiben (die die Haftung der KFOR oder ISAF auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt), sondern man muß sich auch verpflichten, alle Schäden, die man an Militärgerät anrichtet, zu ersetzen.

Also... wenn man den Panzer kaputt macht, muß man ihn bezahlen.
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Tom das sind aber ganz andere Baustellen. Nicht nur von den Arbeitsbedingungen sondern auch vom rechtlichen Umfeld her. [/quote]
Das war auch nur eine scherzhafte Anmerkung, daß man durchaus manchmal die eine oder andere theoretisch folgenschwere Erklärung unterschreiben muß, bevor man akrreditiert wird.

Wie Wolfgang auch schon angemerkt hat, das Konstrukt des TO ist völlig realitätsfern.

Ob es realitätsfern ist, sei dahingestellt (so realitätsfern finde ich sie auch wieder nicht). Es ist nur viel zu unpräzise, um für eine akademische Betrachtung dienen zu können.

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