UrhG - kommerzielle Nutzung von Messefotos 26
[gone] Hermann Klecker
01.03.2011
Sicher kann man sagen, daß die Firma AB kein Recht am Bild ihrer Hütte hat.
Der Archtekt/Designer könnte das haben, wenn die Hütte wirklich so originell ist, daß sie ein Urheberrecht erwirbt. Bei anderen Kunstwerken ist das nicht so selbstverständlich wie bei Fotos.
So, wie das UrhG formuliert ist, besteht ein Recht an einem Foto des Werkes bei Werken der Architektur nur für Innenansichten. Ob der Gesetzgeber dabei bedacht hat, daß so eine Hütte ja auch in einer Halle stehen kann ...?
Andererseits gehört ein Foto einer Mietsache sicher auch zum normalen Gebrauch. Bei einer Messe ist es immerhin üblich, daß die Fotos von Messeständen werbewirksam gentutz werden.
Nein, ich glaube, die Firma AB hat da keinerlei Rechte.
Ob der Fotograf ST gegen Auflagen seiner Akkrediteirung verstößt, ist ohne weitere Informationen zu der Akkreditierung nicht zu beantworten.
Der Archtekt/Designer könnte das haben, wenn die Hütte wirklich so originell ist, daß sie ein Urheberrecht erwirbt. Bei anderen Kunstwerken ist das nicht so selbstverständlich wie bei Fotos.
So, wie das UrhG formuliert ist, besteht ein Recht an einem Foto des Werkes bei Werken der Architektur nur für Innenansichten. Ob der Gesetzgeber dabei bedacht hat, daß so eine Hütte ja auch in einer Halle stehen kann ...?
Andererseits gehört ein Foto einer Mietsache sicher auch zum normalen Gebrauch. Bei einer Messe ist es immerhin üblich, daß die Fotos von Messeständen werbewirksam gentutz werden.
Nein, ich glaube, die Firma AB hat da keinerlei Rechte.
Ob der Fotograf ST gegen Auflagen seiner Akkrediteirung verstößt, ist ohne weitere Informationen zu der Akkreditierung nicht zu beantworten.
#2Report
01.03.2011
Die Frage die sich vorab stellt, ob die Hütte als "Marke" erkennbar ist
und diese Marke möglicherweise eingetragen und geschützt ist.
ZB Coca Cola kann Bilder von CocaCola-Signeten, wenn das Signet im Zentrum
des Bildes ist, vernieten.
Auch wenn Du das nicht lesen willst:
Es ist reines Kaffeesatzlesen mit den Angaben die Du uns machst.
Heiner
und diese Marke möglicherweise eingetragen und geschützt ist.
ZB Coca Cola kann Bilder von CocaCola-Signeten, wenn das Signet im Zentrum
des Bildes ist, vernieten.
Auch wenn Du das nicht lesen willst:
Es ist reines Kaffeesatzlesen mit den Angaben die Du uns machst.
Heiner
#3Report
[gone] MONOCHROM
01.03.2011
Es kommt aber auch drauf an, wie Firma XY mit dem Messestand von AB wirbt.
Wenn die Werbung auf der Homepage, sich negativ auf den Ruf von AB auswirkt, kann der sich gegen diese Werbung aussprechen.
Ich denke, es is auch wichtig, wie der Messestand ausschaut. Ein 0815 Messestand, den so ziemlich jede Firma auf dem Event haben könnte, ist in dem Fall nicht so relevant. Bei einem bestimmten Design, der zugeschnitten aufs Firmenprofil von XY ist, schauts wieder anders aus => UrhG
Wo sich aber die Messestände sicher voneinander unterscheiden, sind die Firmenlogos. Wenn das wiederrum auf den Bildern zu sehen ist, hat XY bestimmt juristisch gesehen ein Recht drauf, mit zu entscheiden, was mit dem Bild passiert.
Jedem Aussteller ist sicherlich bewusst, dass (akkreditierte) Journalisten, bei einem solchen Event durch die Gegend rennen und knipsen. Diese dürfen dann auch für den vorgesehenen Zweck verwendet werden (Zeitungsartikel, usw.)
Wenn natürlich das Bild irgendwo anders auftaucht, was gegen die Auflage der Akkreditierung verstößt, kann es auch für den Journalisten blöd ausgehen.
Um deine Fragen genau beantworten zu können, bräuchte man einfach mehr Informationen. Da gibt es ja noch ne Menge "wenn und aber".
Wenn die Werbung auf der Homepage, sich negativ auf den Ruf von AB auswirkt, kann der sich gegen diese Werbung aussprechen.
Ich denke, es is auch wichtig, wie der Messestand ausschaut. Ein 0815 Messestand, den so ziemlich jede Firma auf dem Event haben könnte, ist in dem Fall nicht so relevant. Bei einem bestimmten Design, der zugeschnitten aufs Firmenprofil von XY ist, schauts wieder anders aus => UrhG
Wo sich aber die Messestände sicher voneinander unterscheiden, sind die Firmenlogos. Wenn das wiederrum auf den Bildern zu sehen ist, hat XY bestimmt juristisch gesehen ein Recht drauf, mit zu entscheiden, was mit dem Bild passiert.
Jedem Aussteller ist sicherlich bewusst, dass (akkreditierte) Journalisten, bei einem solchen Event durch die Gegend rennen und knipsen. Diese dürfen dann auch für den vorgesehenen Zweck verwendet werden (Zeitungsartikel, usw.)
Wenn natürlich das Bild irgendwo anders auftaucht, was gegen die Auflage der Akkreditierung verstößt, kann es auch für den Journalisten blöd ausgehen.
Um deine Fragen genau beantworten zu können, bräuchte man einfach mehr Informationen. Da gibt es ja noch ne Menge "wenn und aber".
#4Report
01.03.2011
Erstmal vielen Dank für Eure bisherigen Antworten.
Die Faktenlage ist tatsächlich etwas schwammig, so dass der Fall in der Hinsicht (noch) nicht endgültig bewertet werden kann. Doch genau das ist auch der Sinn und Zweck.
Besagten Fall im Detail zu analysieren und entsprechende Fehlerpunkte zu benennen. :)
Folgende weitere Infos kann ich geben: Markenlogos der betreffenden Firma AB sind keine vorhanden. Allerdings sind es (sehr einfache und mit billigsten Mitteln) selbstgebaute Messestände, so dass der Messestandbetreiber einen gewissen künstlerischen Wert definieren könnte.
Inwieweit dieser auch Rechtskräftigkeit findet, muss hier unbewertet bleiben, da dieses wie immer nur richterlich fundamentiert werden kann.
Die Faktenlage ist tatsächlich etwas schwammig, so dass der Fall in der Hinsicht (noch) nicht endgültig bewertet werden kann. Doch genau das ist auch der Sinn und Zweck.
Besagten Fall im Detail zu analysieren und entsprechende Fehlerpunkte zu benennen. :)
Folgende weitere Infos kann ich geben: Markenlogos der betreffenden Firma AB sind keine vorhanden. Allerdings sind es (sehr einfache und mit billigsten Mitteln) selbstgebaute Messestände, so dass der Messestandbetreiber einen gewissen künstlerischen Wert definieren könnte.
Inwieweit dieser auch Rechtskräftigkeit findet, muss hier unbewertet bleiben, da dieses wie immer nur richterlich fundamentiert werden kann.
#5Report
01.03.2011
Ich denke es ist jetzt noch interessant zu wissen, ob das Bild zu den regulären Messeöffnungszeiten entstanden ist und was der Messeveranstalter in seinen AGB´s zu veröffentlichtem Bildmaterial schreibt. Ausserdem ist die Frage, ob der Journalist als Presse-/Medienvertreter akkreditiert war. Das würde ihm im eigentlich nur erlauben, Bilder für die redaktionelle Verwendung zu machen.
Bei der Veröffentlichung des Bildes auf einer Unternehmenswebsite zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen des Messebauers) ist diese redaktionelle Verwendung nicht mehr gegeben.
Bei der Veröffentlichung des Bildes auf einer Unternehmenswebsite zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen des Messebauers) ist diese redaktionelle Verwendung nicht mehr gegeben.
#6Report
01.03.2011
Hallo!
Aus meiner Sicht ist der springende Punkt, dass der Markenname oder das Firmenemblem von AB nicht zu erkennen ist. Insofern der Messestand von XY klar im Vordergrund steht und eindeutig als Motiv des Bildes zu erkennen ist, hat AB keine Ansprüche (lediglich auf unkenntlich machen des Firmennamens, was ja entfällt).
Es gab ein entsprechendes Verfahren um ein Wahlplakat für Helmut Kohl. Darauf war der Dicke beim Bad in der Menge zu sehen. Geklagt hat ein Mensch aus dieser Menge. Seine Klage wurde abgewiesen, da er (wenn ich das richtig rekonstruiere) nicht als Individuum klar abzugrenzen war sondern vielmehr als Teil der Menge. Im Mittelpunkt stand - gleichsam als Motiv - der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl, umringt von einer Menge Menschen. Hier steht im Mittelpunkt der Messestand von XY, eingebettet in das Messegeschehen, wobei zwangsläufig auch andere Messestände erkennbar sein müssen.
Viele Grüße
Sebastian
Ach ja, Edit hat mir gerade noch zugeflüstert, was auch schon einige geschrieben haben: Der Urheber der Bilder muss natürlich die Genehmigung zur Erstellung der Bildwerke nicht nur durch den Standbetreiber XY sondern auch durch den Messebetreiber haben. Hierbei - es ist schon gesagt worden - ist die Akkredetierung als Photojournalist nicht ausreichend, da es sich um Eigenwerbung eines einzelnen Standbetreibers handelt. Es muss explizit eine Genehmigung für Aufnahmen des Messestandes vorliegen (ist aber, meines Wissens, bei vielen Messen ohnehin Standard im Mietvertrag). In dieser Genehmigung kann gegebenenfalls auch geregelt sein, dass andere Messestände nicht erkennbar sein dürfen (DAS wiederum ist meines Wissens nicht Standard).
Aus meiner Sicht ist der springende Punkt, dass der Markenname oder das Firmenemblem von AB nicht zu erkennen ist. Insofern der Messestand von XY klar im Vordergrund steht und eindeutig als Motiv des Bildes zu erkennen ist, hat AB keine Ansprüche (lediglich auf unkenntlich machen des Firmennamens, was ja entfällt).
Es gab ein entsprechendes Verfahren um ein Wahlplakat für Helmut Kohl. Darauf war der Dicke beim Bad in der Menge zu sehen. Geklagt hat ein Mensch aus dieser Menge. Seine Klage wurde abgewiesen, da er (wenn ich das richtig rekonstruiere) nicht als Individuum klar abzugrenzen war sondern vielmehr als Teil der Menge. Im Mittelpunkt stand - gleichsam als Motiv - der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl, umringt von einer Menge Menschen. Hier steht im Mittelpunkt der Messestand von XY, eingebettet in das Messegeschehen, wobei zwangsläufig auch andere Messestände erkennbar sein müssen.
Viele Grüße
Sebastian
Ach ja, Edit hat mir gerade noch zugeflüstert, was auch schon einige geschrieben haben: Der Urheber der Bilder muss natürlich die Genehmigung zur Erstellung der Bildwerke nicht nur durch den Standbetreiber XY sondern auch durch den Messebetreiber haben. Hierbei - es ist schon gesagt worden - ist die Akkredetierung als Photojournalist nicht ausreichend, da es sich um Eigenwerbung eines einzelnen Standbetreibers handelt. Es muss explizit eine Genehmigung für Aufnahmen des Messestandes vorliegen (ist aber, meines Wissens, bei vielen Messen ohnehin Standard im Mietvertrag). In dieser Genehmigung kann gegebenenfalls auch geregelt sein, dass andere Messestände nicht erkennbar sein dürfen (DAS wiederum ist meines Wissens nicht Standard).
#7Report
01.03.2011
Hier mal eine Zusatzinfo, da es, nach den letzten Nachrichten ersichtlich, in der Ausgangslage scheinbar nicht detailliert genug beschrieben war.
Firma XY hatte auf der betreffenden Messe keinen Stand. Firma XY ist Veranstalter für eine andere Messe (anderer Standort) und bewirbt mit dem Foto potentielle Messestände. Diese Fotos sollen Händler und Aussteller ansprechen, die Standfläche anmieten wollen.
Für mich würden jetzt nach aktuellem Stand 2 Punkte aufkommen, die Klärungsbedarf haben:
- Definiert der Messestand-Eigenbau schon einen künstlerischen Wert, so dass die Verwendung besagten Bildmaterials gegen Urheberrechte verstößt
- Verstößt Journalist ST gegen seine Auflagen, was eine Nutzung der Bilder ebenfalls untersagen würde
Welche Punkte seht Ihr noch, die Klärungsbedarf finden?
Firma XY hatte auf der betreffenden Messe keinen Stand. Firma XY ist Veranstalter für eine andere Messe (anderer Standort) und bewirbt mit dem Foto potentielle Messestände. Diese Fotos sollen Händler und Aussteller ansprechen, die Standfläche anmieten wollen.
Für mich würden jetzt nach aktuellem Stand 2 Punkte aufkommen, die Klärungsbedarf haben:
- Definiert der Messestand-Eigenbau schon einen künstlerischen Wert, so dass die Verwendung besagten Bildmaterials gegen Urheberrechte verstößt
- Verstößt Journalist ST gegen seine Auflagen, was eine Nutzung der Bilder ebenfalls untersagen würde
Welche Punkte seht Ihr noch, die Klärungsbedarf finden?
#8Report
01.03.2011
also m.e. geht es hier gar nicht um das urhebergesetz! die hütte ist eigentum von ab. sie wurde auf einem privaten gelände fotografiert, also gilt auch nicht die panoramafreiheit. ohne property release darf der fotograf die bilder nicht nutzen, geschweige denn zur kommerziellen nutzung an einen dritten weitergeben.
stell dir vor, ich komme in deine private wohnung, mache ein foto von deinem heimstudio, gebe das dann weiter an einen kumpel, der damit werbung für sein mietstudio macht.
stell dir vor, ich komme in deine private wohnung, mache ein foto von deinem heimstudio, gebe das dann weiter an einen kumpel, der damit werbung für sein mietstudio macht.
#9Report
01.03.2011
Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
Hallo MKler,
ich habe mal eine themenbezogene Frage im Bezug auf das UrhG.
Nein.
Denn was Du beschreibst, hat mit dem Urheberrecht überhaupt nichts zu tun.
Firma XY veranstaltet Events. Für die Bewerbung eines solchen Events hat die Firma XY ein Foto eines Messestandes (im Detail eine Hütte, ohne sichtbare Personen) auf der eigenen Webseite veröffentlicht. Nach kurzer Zeit der Veröffentlichung meldet sich Messestandbesitzer AB bei der Firma XY und verlangt, dass das Foto von der Webseite genommen wird, da er seine Hütte auf dem Foto erkennt und seine Rechte verletzt sieht.
Der Messestand ist kein urheberrechtlich geschütztes Werk. Und selbst wenn er wäre, hääte a) der Designer das Urheberrecht, nicht das Unternehmen, und b) wären die Urheberrechte des Designers wohl erschöpft, denn mit der Einräumung der Nutzungsrechte ist das Zeigen des Messestandes verbunden, Messestände sind dazu da, gesehen zu werden, und wenn die Messe gezeigt wird, die auch dazu da ist, gesehen zu werden, werden die Messestände zwangsläufig auch gezeigt. Da würde ich insofern Analogien zum "Parfumflakon-Urteil" des BGH ziehen.
Eine ganz andere Frage ist, ob es marken- oder wettbewerbsrechtliche Hindernisse geben könnte.
Dazu müsste man wissen, wie der Messestand aussieht, und wie und in welchem Zusammenhang ein Foto davon genutzt wird.
Mal ganz grob und allgemein gesagt: ich denke, daß die Verwendung eines Fotos des Unternehmes A zur Werbung durch ein Unternehmen B marken- und vor allem wettbewerbsrechtlich problematisch werden kann, wenn allzusehr Bezug auf A genommen wird.
Wenn also z.B. B damit wirbt "A ist auch dabei!" Und sich somit einer Marktbedeutung und Bekanntheit von A bedient und diese ausnutzt.
Darf Journalist ST jenes Bild für kommerzielle Zwecke für Drittfirmen zur Verfügung stellen?
Klar. Das ist aber nicht die Frage. Die Frage ist: dürfen die das so nutzen?
Man kann keine Verträge zu Lasten Dritter abschließen (das können nur Staat, Gewerkschaften und Sozialversicherung).
Der Journalist kann ein Foto machen, und Dritten daran ein Nutzungsrecht einräumen.
Ob irgendwelche Rechte Dritter davon berührt werden, hängt von der jeweiligen konkreten Nutzung ab.
Einem Zeitungsverlag kann er das Foto natürlich zur Verfügung stellen, und der darf es nutzen - was eine klare "kommerzielle Nutzung" ist. Der Verlag gibt die Zeitung ja schließlich nicht ehrenamtlich heraus...
Er kann das Foto auch einem Unternehmen für eine Werbekampagne zur Verfügung stellen. Sicher. Nur ob das Unternehmen das Foto dann in einer bestimmten Weise nutzen darf oder nicht - damit hat der Journalist überhaupt nichts zu tun.
Das ist das uralte "Bildagentur-Problem" - wobei es gar kein Problem ist, sondern nur immer von Amateurfotografen dazu gemacht wird.
Eine Bildagentur bietet ein Foto an. Ob die Verwendung dieses Fotos Rechte Dritter verletzt, hängt von der Verwendung ab. Hier ist zulässig, dort unzulässig. Nur selten ist bereits das Anbieten unzulässig.
#10Report
01.03.2011
Original von Polarlicht
ZB Coca Cola kann Bilder von CocaCola-Signeten, wenn das Signet im Zentrum
des Bildes ist, vernieten.
Vernieten vielleicht, verbieten aber nicht, nur weil das Coca-Cola-Logo im Zentrum des Bildes steht.
Es kommt nicht auf die Art der Darstellung an, sondern auf die Art der Nutzung.
Dieses Foto von mir hier:
[IMG]
ist rechtlich völlig unproblematisch.
Obwohl es, selbst bei wohlwollendster Betrachtung, nichts anderes wesentliches zeigt als zwei geschützte Markenlogos.
Warum ist es erlaubt? Weil es hier, so wie ich es zeige, keinerlei Bezug auf die Marken an sich nimmt, und die Marken nicht "markenmäßig" nutzt.
#11Report
01.03.2011
Es ist mir zu blöd, darüber zu streiten. Tom.
Es steht da: Kann und wenn kann kann das zu Abmahnungen führen.
Es führt zu Abmahnungen, auch wenn diese nicht gerechtfertigt sind.
Es wird auch für den Schutz von Patenten geklagt bei Dingen, die anders sind -
aber gleich genützt werden können - nur um den Konkurrenten anzuprangern
und zu schädigen. Hat nix mit Recht zu tun sondern mit Tatsache.
Besten Beispiel: Nestlé. Coca Cola ist ähnlich ärgerlich.
Heiner
Es steht da: Kann und wenn kann kann das zu Abmahnungen führen.
Es führt zu Abmahnungen, auch wenn diese nicht gerechtfertigt sind.
Es wird auch für den Schutz von Patenten geklagt bei Dingen, die anders sind -
aber gleich genützt werden können - nur um den Konkurrenten anzuprangern
und zu schädigen. Hat nix mit Recht zu tun sondern mit Tatsache.
Besten Beispiel: Nestlé. Coca Cola ist ähnlich ärgerlich.
Heiner
#12Report
01.03.2011
Original von Polarlicht
Es ist mir zu blöd, darüber zu streiten. Tom.
Es steht da: Kann und wenn kann kann das zu Abmahnungen führen.
Es führt zu Abmahnungen, auch wenn diese nicht gerechtfertigt sind.
Unberechtigte Abmahnungen können Dich wegen jedes Fotos ereilen. Sogar wenn Du Deinen eigenen Hund fotografierst und veröffentlichst.
Besten Beispiel: Nestlé. Coca Cola ist ähnlich ärgerlich.
Ich kenne keine Bildagentur, die jemals Probleme wegen Coca-Cola-Logos in ihrem Bildbestand hatte. Das sind Fotoamateur-Ängste, die z.T. von Micro-Stock-Agenturen noch geschürt werden, die keine Lust auf die Kosten eines vernünftigen Rechtemanagements haben.
304 "Coca-Cola-Fotos" bei Vario-Images. Auf ungefähr der Hälfte davon ist das Coca-Cola-Logo bildbeherrschend oder alleiniger Bildinhalt.
Oder sowas bei Fotex. Oder bei Intro. Oder lieber Stills Online? Oder doch besser Bilderbox? Oder vielleicht Keystone?
Egal.
Es ist vollkommen problemlos und legal, wenn man das Coca-Cola-Logo zum Haupt- oder alleinigen Inhalt eines Fotos macht. Man wird deshalb auch nicht abgemahnt, das sind schlicht Spinnen in der Yucca-Palme.
Abgemahnt wird höchstens der, der eine geschützte Marke ohne Erlaubnis des Markenrechtsinhabers markenmäßig benutzt. Dann ist aber der Nutzer dran. Nicht der Fotograf.
#13Report
01.03.2011
Sorry an den TO - wir driften ab.
(Aber es geht mir einfach über die Hutschnur, wenn regelmäßig auf's neue Bäumchen in den Yucca-Palmen-Wald gepflanzt werden...)
(Aber es geht mir einfach über die Hutschnur, wenn regelmäßig auf's neue Bäumchen in den Yucca-Palmen-Wald gepflanzt werden...)
#14Report
01.03.2011
Original von cash - just ask for...
Ich denke es ist jetzt noch interessant zu wissen, ob das Bild zu den regulären Messeöffnungszeiten entstanden ist und was der Messeveranstalter in seinen AGB´s zu veröffentlichtem Bildmaterial schreibt.
Und ob die überhaupt wirksam sind, denn als Messebesucher werden mir im Regelfall gar keine AGB vorher zur Kenntnis gegeben... Und wenn dem nicht so ist, sind die AGB eh nicht wirksam für mich.
Ausserdem ist die Frage, ob der Journalist als Presse-/Medienvertreter akkreditiert war. Das würde ihm im eigentlich nur erlauben, Bilder für die redaktionelle Verwendung zu machen.
Ich habe noch keine Akkreditierung gesehen (und ich habe viele in meinem Leben gesehen), in der so eine Einschränkung drinstand.
#15Report
01.03.2011
Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
..................
- Verstößt Journalist ST gegen seine Auflagen, was eine Nutzung der Bilder ebenfalls untersagen würde.....
Mir ist es noch nie passiert, dass ich bei einer Akkreditierung als Bildjournalist Auflagen bezüglich der Bildnutzung bekommen hätte. Das würde an Pressezensur grenzen!
Messeveranstalter sind in der Regel froh wenn Journalisten fotografieren und möglichst ausführlich über die Messe berichten. Das Akkreditierungsverfahren dient in erster Linie dazu, die echten (hauptbruflichen) Journalisten von den Möchtegerns zu unterscheiden.
Welche Auflagen soll denn der Journalist Deiner Meinung nach haben????
Welche Punkte seht Ihr noch, die Klärungsbedarf finden?
Man kann bekanntlich überall "das Gras wachsen" hören oder sich selbst mit aller Gewalt ein Bein stellen; Sprich sich selbst real nicht vorhandene Probleme konstruieren. Siehe auch Beitrag von Tom.
#16Report
01.03.2011
Original von Camera Obscura
[quote]Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
..................
- Verstößt Journalist ST gegen seine Auflagen, was eine Nutzung der Bilder ebenfalls untersagen würde.....
Mir ist es noch nie passiert, dass ich bei einer Akkreditierung als Bildjournalist Auflagen bezüglich der Bildnutzung bekommen hätte. Das würde an Pressezensur grenzen!
Messeveranstalter sind in der Regel froh wenn Journalisten fotografieren und möglichst ausführlich über die Messe berichten. Das Akkreditierungsverfahren dient in erster Linie dazu, die echten (hauptbruflichen) Journalisten von den Möchtegerns zu unterscheiden.[/quote]
Vollkommen richtig. Wobei das je nach Messe unterschiedlich ist - manche kleine Messen begrüßen jeden, der mit ner rosa Panasonic-Digi-Knipse kommt, als "Pressevertreter", andere kleine Messen sind so geldknapp, daß sie möglichst wenig Leute kostenlos reinlassen wollen. Und manche Fachmessen wiederum sind so wichtig, daß sie sich Kompromißlosigkeit problemlos leisten können.
Im Regelfall aber wird man gerade als Bildjournalist alle fünf Meter auf einen Messestand gezerrt, weil die Leute eben auch wissen: es läuft ein Bild von der Messe. Gut, wenn wir da mit drauf sind.
Welche Punkte seht Ihr noch, die Klärungsbedarf finden?
Man kann bekanntlich überall "das Gras wachsen" hören oder sich selbst mit aller Gewalt ein Bein stellen; Sprich sich selbst real nicht vorhandene Probleme konstruieren. Siehe auch Beitrag von Tom.
Grundsätzlich sehe ich da ein gewisses Potential für marken- und wettbewerbsrechtliche Probleme.
Das hängt nun davon ab: was für ein Foto wird wie von wem genutzt?
Wenn die AB KG und die CD GmbH seit 10 Jahren in einem erbitterten, völlig unkaufmännisch-irrationalen Streit liegen, dann stehen die Chancen gut, daß AB dagegen mobil macht, wenn ihr Messestand in einer CD-Werbung auftaucht.
Wobei ja auch das wieder drauf ankommt - welches Unternehmen setzt denn ohne Not ein Bild von der Konkurrenz in die eigene Werbung? Wäre irgendwie dusselig...
Eine andere Sache wäre es, wenn der Billig-Autoteile-Importeur Ahmed Ahmedsen GmbH & Co.KG seine nachgebauten Mercedes-Benz-Ersatzteile mit einem Katalog zu verkaufen versucht, in dem das Foto eines Mercedes-Benz-Messestandes bei der IAA genutzt wird...
Das könnte Stress geben.
Den Mercedes-Stern, ein Mercedes-Auto - darf er durchaus abbilden, wenn er Teile für Mercedes verkauft.
Nimmt er den Mercedes-Messestand - dann erweckt er den Eindruck, als wäre er offizieller Mercedes-Partner, oder ähnliches. Und das kann dann schnell Stress geben.
#17Report
[gone] Hermann Klecker
01.03.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Polarlicht
ZB Coca Cola kann Bilder von CocaCola-Signeten, wenn das Signet im Zentrum
des Bildes ist, vernieten.
Vernieten vielleicht, verbieten aber nicht, nur weil das Coca-Cola-Logo im Zentrum des Bildes steht.
Es kommt nicht auf die Art der Darstellung an, sondern auf die Art der Nutzung.
Dieses Foto von mir hier:
[IMG]
ist rechtlich völlig unproblematisch.
Obwohl es, selbst bei wohlwollendster Betrachtung, nichts anderes wesentliches zeigt als zwei geschützte Markenlogos.
Warum ist es erlaubt? Weil es hier, so wie ich es zeige, keinerlei Bezug auf die Marken an sich nimmt, und die Marken nicht "markenmäßig" nutzt.[/quote]
Wenn Du es als Produkt verkaufst, z.B. als Poster, dann läufst Du Gefahr, daß Du die Prominenz dieser Marken "mißbrauchst", um den Verkaufserfolg Deines Produktes zu fördern.
Aber Deine private Veröffentlichung hier oben in dem Beispiel ist ganz sicher völlig legal.
#18Report
01.03.2011
Original von TomRohwer
........................
Im Regelfall aber wird man gerade als Bildjournalist alle fünf Meter auf einen Messestand gezerrt,
Genau deshalb hängt bei mir der PA bei Messen entweder irgendwo unten an der Hosentasche oder an einer Hemdtasche und "leider" rutscht meistens die blöde Weste drüber oder die Fototasche davor.
An den Fachpublikumstagen auf der IAA läuft diese Masche aber schlecht. Kaum hast du die Fototasche aufgemacht werfen sich die Mädels schon an die Autos.
Insgesamt ist mir das Beispiel des TO doch arg praxisfremd und "an den Haaren" herbei gezerrt.
#19Report
[gone] Hermann Klecker
01.03.2011
Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
Für mich würden jetzt nach aktuellem Stand 2 Punkte aufkommen, die Klärungsbedarf haben:
- Definiert der Messestand-Eigenbau schon einen künstlerischen Wert, so dass die Verwendung besagten Bildmaterials gegen Urheberrechte verstößt
Das wirst Du hier nicht klären können.
Sorry.
Aber die Frage, ob ein Werk hinreichende Schaffenshöhe vorliegt, damit ein eigenständiges Urheberecht erworben werden kann, ist nicht die trivialste aller Fragen.
Messebauten sind ja oft besonders originell, weil die Mieter oder Käufer sich damit ja von anderen Messeständen absetzen wollen.
- Verstößt Journalist ST gegen seine Auflagen, was eine Nutzung der Bilder ebenfalls untersagen würde
Ohne den Inhalt der Akkreditierung zu kennen?
Sorry, dazu wirst Du hier nur diese vagen und oft falschen Antworten bekommen, wie ja schon einige gekommen sind.
#20Report
Topic has been closed
ich habe mal eine themenbezogene Frage im Bezug auf das UrhG.
Präventiv: Ich bitte um Verschonung von Antworten, die nichts zum Thema beitragen und ausschließlich den Hinweis enthalten, einen Anwalt für Medienrecht zu konsultieren. Dies soll keine Rechtsberatung sein sondern einfach auf Grund weiterbildender Maßnahmen einen theoretischen Fall behandeln. Danke!
Folgende Situation:
Firma XY veranstaltet Events. Für die Bewerbung eines solchen Events hat die Firma XY ein Foto eines Messestandes (im Detail eine Hütte, ohne sichtbare Personen) auf der eigenen Webseite veröffentlicht. Nach kurzer Zeit der Veröffentlichung meldet sich Messestandbesitzer AB bei der Firma XY und verlangt, dass das Foto von der Webseite genommen wird, da er seine Hütte auf dem Foto erkennt und seine Rechte verletzt sieht.
Hinweis: Firma XY hat das Foto des Messestandes von Journalist ST (für die Messe akkreditiert) der betreffendem Messe zur Verfügung gestellt bekommen und ist somit in der Ansicht, jenes Bild rechtmäßig verwendet zu haben.
Nun die Fragen:
Ist Firma XY im Recht jenes Bild verwenden zu dürfen?
Muss Firma XY das Foto auf Wunsch von Messestandbesitzer AB rausnehmen?
Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Darf Journalist ST jenes Bild für kommerzielle Zwecke für Drittfirmen zur Verfügung stellen?
Nochmals: Dies hat ausschließlich Schulungszwecke. Insofern sinnvoll mitdiskutieren oder einfach raushalten!
Viele Grüße
M