Kosten für Shootingverträge vom Anwalt 28
21.02.2011
Frag doch mal hier. Der Herr sollte sich damit auskennen ;)
http://www.model-kartei.de/sedcard/fotograf/6829/
http://www.model-kartei.de/sedcard/fotograf/6829/
#2Report
21.02.2011
Nur die besten Erfahrungen!
Kosten: 0,00 Euro (ein guter Freund ist Anwalt)
Hier eine gute Adresse: http://www.art-lawyer.de/index.php5?page=Art_Lawyer_Kanzlei
Kosten: 0,00 Euro (ein guter Freund ist Anwalt)
Hier eine gute Adresse: http://www.art-lawyer.de/index.php5?page=Art_Lawyer_Kanzlei
#3Report
21.02.2011
Wenn schon, dann in jedem Fall ein Spezialist!
#4Report
21.02.2011
Vorallen Dingen auch nicht glauben, dass man mit so einem Vertrag dann gegen alle linken Wehen und auf die nächsten zehn Jahre sicher ist. Gesetze ändern sich, Grundsatzurteile ändern die Rechtsauffassung usw. Da braucht es schon jemanden, der sowas dann auch wirklich dauerhaft im Blick hat und alle Eventualitäten berücksichtigt.
#5Report
21.02.2011
Original von Ulath PhotoworX
Mich würde interessieren, ob sich der eine oder andere Fotograf seinen TfP-Vertrag von einem Anwalt hat gestalten lassen und wenn ja:
- welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?
- noch wichtiger: Was habt ihr dafür bezahlt?
Ich habe meine Musterverträge zunächst mal selbst ausgearbeitet, nachdem ich gründlich darüber nachgedacht habe, welche grundsätzlichen Muster ich für verschiedene Zwecke benötige. Dabei herausgekommen sind vier Variationen, die sich jeweils in einem Punkt unterscheiden.
Und dann habe ich auf meine guten Kontakte zu einigen Medienanwälten zurückgegriffen und einem von diesen meine Vertragsmuster zur Prüfung vorgelegt und das mit dem Anwalt nochmal durchgekaut. Gleichzeitig hab ich ihm ein paar andere Vertragsmuster von anderen Leuten gegeben, mit einigen Anmerkungen, was mir an diesen Verträgen unheimlich sei.
Nach zwei Wochen bekam ich den ganzen Krempel zurück, stellte fest, daß ich weitestgehend sauber vorbereitet hatte, arbeitete unwesentliche Änderungen ein, und das war's.
Gekostet hat der ganze Spaß eine mittlere 3-stellige Euro-Summe.
Ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Bildrecht (sofern es das gibt) aufzusuchen oder reicht da auch ein "normaler" Anwalt für Vertragsrecht?
Nur einen Experten. So wie man für Arbeitsrecht auch nur einen Anwalt nimmt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, und der einem dann auch offen sagt "Vom Dienstrecht des öffentlichen Dienst hab ich keine Ahnung, dafür brauchen Sie einen Spezialisten!"
Model-Verträge, Lizenzverträge für Fotos, Verlagsverträge - das sind Spezialgebiete, von denen "Feld-, Wald- und Wiesenanwälte" null Ahnung haben.
Ich hatte neulich gerade ein köstliches Erlebnis. Im ferneren Bekanntkreis gibt es einen Rechtsanwalt, der als Justitiar bei einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung tätig ist, früher aber einige Jahre als niedergelassener Anwalt praktiziert hat.
In einer Unterhaltung im Kreise von einigen Leuten kamen wir zufällig auf ein urheberrechtliches Thema, und nach einem kurzen Seitenblick auf jenen Anwalt legte ich los, und gab der Fragestellerin eine etwas umfassendere und erschöpfendere Erklärung, denn die Frage, die aufgekommen war, lautete "Wie ist das eigentlich genau?"
Besagter Anwalt, den ich für sehr kompetent auf seinen Fachgebieten halte, hörte mir mit zunehmend größer werdenden Augen zu und sagte irgendwann: "Ich versteh kein Wort mehr..."
Was zu allgemeinem Gelächter führte...
Du verstehst vermutlich, worauf ich hinaus will.
#6Report
[gone] www.trash-pixel.de
22.02.2011
Original von TomRohwer
Besagter Anwalt, den ich für sehr kompetent auf seinen Fachgebieten halte, hörte mir mit zunehmend größer werdenden Augen zu und sagte irgendwann: "Ich versteh kein Wort mehr..."
Was zu allgemeinem Gelächter führte...
Du verstehst vermutlich, worauf ich hinaus will.
Das Phänomen der "Fachidioten", die nicht über den Tellerrand schauen wie man umgangssprachlich so gerne sagt ... kenne ich nur zur genüge ...
#7Report
22.02.2011
Mal blöd gefragt: was gewinne ich mit einem mir extra angefertigten Spezialvertrag?
Ok ich bin Laie aber ein Fotoshooting sehe ich nicht als "exotische" Rechtssituation, die eines speziellen Vertrags bedarf.
Wenn ich mir ein Auto kaufe, lasse ich auch nicht jedes Mal von einem Anwalt einen extra Vertrag anfertigen sondern nehme eine Vorlage aus dem Internet.
Im Netz gibt es von Anwälten erstellte Verträge zur freien Nutzung.
Wenn ich mir extra einen anfertigen lasse, habe ich halt von einem anderen Anwalt einen anderen Vertrag.
Welcher besser ist, kann ich als Laie nicht beurteilen. Und auch die Fachleute sind sich alles andere als einig, wie DER Vertrag für Shootings auszusehen hat.
LG Thomas
Ok ich bin Laie aber ein Fotoshooting sehe ich nicht als "exotische" Rechtssituation, die eines speziellen Vertrags bedarf.
Wenn ich mir ein Auto kaufe, lasse ich auch nicht jedes Mal von einem Anwalt einen extra Vertrag anfertigen sondern nehme eine Vorlage aus dem Internet.
Im Netz gibt es von Anwälten erstellte Verträge zur freien Nutzung.
Wenn ich mir extra einen anfertigen lasse, habe ich halt von einem anderen Anwalt einen anderen Vertrag.
Welcher besser ist, kann ich als Laie nicht beurteilen. Und auch die Fachleute sind sich alles andere als einig, wie DER Vertrag für Shootings auszusehen hat.
LG Thomas
#8Report
22.02.2011
Hallo,
meiner hat mich "nur" ein Shooting "gekostet" :-)
Viele Grüße,
Frank
meiner hat mich "nur" ein Shooting "gekostet" :-)
Viele Grüße,
Frank
#9Report
22.02.2011
Also ich habe meine Vertrag selber geschrieben und zwar von oben bis unten...
Du solltest nur wissen, was du willst und am Ende möglichst eine Salvatorische Klausel drinn haben....
Wenn du dann noch optisch den Vertrag gliderst, bist du schon auf einem guten weg...
Am Ende ergänzt du Ihn, so wie du merkst, dass es noch Regelungsbedarf gibt....
Wenn du möchtest, schreib ne PN und du bekommst ne Mailaddi, dann schau ich mal drüber....
vlg Paul
Du solltest nur wissen, was du willst und am Ende möglichst eine Salvatorische Klausel drinn haben....
Wenn du dann noch optisch den Vertrag gliderst, bist du schon auf einem guten weg...
Am Ende ergänzt du Ihn, so wie du merkst, dass es noch Regelungsbedarf gibt....
Wenn du möchtest, schreib ne PN und du bekommst ne Mailaddi, dann schau ich mal drüber....
vlg Paul
#10Report
22.02.2011
NUn,
bevor Du zum Anwalt gehst, musst Du genau angeben können,
was Du haben willst. Der Anwalt, auch ein Urheberrechts- Bild-
Medien und weiss ich wasspezialist weiss nicht, was Du willst.
Es lohnt sich, die Zeilen mal selbst aufzusetzen.
Ich habe die Bilder gemacht, ich will die Bilder verkaufen, zeitlich beschränkt oder unbeschränkt, was weiss ich.
Model hat gepost, sie kriegt dazu ......
Und schon hat es der Anwalt einfacher.
Und wegen der salvatoischen Klausel:
Die meint, dass wenn ein Vetrag wegen Wegfall von Gesetzen etc. undurchführbar wird,
diese Bestimmungen sinngemäss weitergeführt werden.
Mein Anwalt hat mir diese Klausel raus genommen. Die wirke in solchen Fällen
sowieso nicht. (Achtung ich wohne in der Schweiz)
Heiner
bevor Du zum Anwalt gehst, musst Du genau angeben können,
was Du haben willst. Der Anwalt, auch ein Urheberrechts- Bild-
Medien und weiss ich wasspezialist weiss nicht, was Du willst.
Es lohnt sich, die Zeilen mal selbst aufzusetzen.
Ich habe die Bilder gemacht, ich will die Bilder verkaufen, zeitlich beschränkt oder unbeschränkt, was weiss ich.
Model hat gepost, sie kriegt dazu ......
Und schon hat es der Anwalt einfacher.
Und wegen der salvatoischen Klausel:
Die meint, dass wenn ein Vetrag wegen Wegfall von Gesetzen etc. undurchführbar wird,
diese Bestimmungen sinngemäss weitergeführt werden.
Mein Anwalt hat mir diese Klausel raus genommen. Die wirke in solchen Fällen
sowieso nicht. (Achtung ich wohne in der Schweiz)
Heiner
#11Report
22.02.2011
Original von TomRohwer
Nach zwei Wochen bekam ich den ganzen Krempel zurück, stellte fest, daß ich weitestgehend sauber vorbereitet hatte, arbeitete unwesentliche Änderungen ein, und das war's.
Gekostet hat der ganze Spaß eine mittlere 3-stellige Euro-Summe.
Nur damit ich das richtig verstehe: Du hast dem Anwalt einen von Dir angefertigten Vertrag geschickt. Der hat nichts wesentliches daran geändert, ihn abgenickt und dafür hast Du rund 500 Euro bezahlt? Wie umfrangreich ist Dein Vertragswerk?
#12Report
22.02.2011
Original von Polarlicht
Und wegen der salvatoischen Klausel:
Die meint, dass wenn ein Vetrag wegen Wegfall von Gesetzen etc. undurchführbar wird,
diese Bestimmungen sinngemäss weitergeführt werden.
Wenn eine der Vertragsklauseln unwirksam ist, dann wird Sie sinngemäß ersetzt. Wenn es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, dann tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der unwirksamen Klausel..... (keine Geltungserhaltung bei AGB)
Achtung: bei einem vorgefertigten Vertrag handelt es sich nicht zwingend um AGB, auch wenn das der Regelfall ist... typisches beispiel sind die sogenannten Bausteinverträge, die dann individuell ausgehandelt werden (können). Derartige Verträge sind aber teuer in der Erstellung (2000,-€ +), aber dann relativ einfach zu handhaben....
Wenn ein Vertrag wirklich durch einen Fachanwalt erstellt werden soll, dann würde ich mit dem eine Vereinbarung schließen und im zweifelsfall auch etwas mehr Geld auf den Tisch legen. Die Vereinbarung lautet dann, dass mich der nette Fachanwalt in den Angelegenheiten vertritt, welche aus Streitigkeiten aus diesem Vertrag und dessen Auslegung resultieren (kostenfrei), dann siehst du auch gleich, wie gut der Fachanwalt seine eigenen Fähigkeiten einschätzt.
#13Report
[gone] www.trash-pixel.de
22.02.2011
Um Situationen wie in diesen Thread zu vermeiden? Wie dort zu verfolgen ist, kann ein Shooting schon eine exotische Rechtssituation sein ...
Original von Photowizard
Mal blöd gefragt: was gewinne ich mit einem mir extra angefertigten Spezialvertrag?
Ok ich bin Laie aber ein Fotoshooting sehe ich nicht als "exotische" Rechtssituation, die eines speziellen Vertrags bedarf.
Wenn ich mir ein Auto kaufe, lasse ich auch nicht jedes Mal von einem Anwalt einen extra Vertrag anfertigen sondern nehme eine Vorlage aus dem Internet.
Im Netz gibt es von Anwälten erstellte Verträge zur freien Nutzung.
Wenn ich mir extra einen anfertigen lasse, habe ich halt von einem anderen Anwalt einen anderen Vertrag.
Welcher besser ist, kann ich als Laie nicht beurteilen. Und auch die Fachleute sind sich alles andere als einig, wie DER Vertrag für Shootings auszusehen hat.
LG Thomas
#14Report
22.02.2011
Original von Paul Poleski
Du solltest nur wissen, was du willst und am Ende möglichst eine Salvatorische Klausel drinn haben....
vlg Paul
Von genau der hat meine Anwältin mich abgebracht. Das Argument war sinngemäß so:
Wenn der Vertrag für MICH in Teilen ungültig werden sollte, soll das Model dann wirklich alle Rechte wie vereinbart behalten? Muss ich dann wirklich die Bilder wie vereinbart liefern? Oder wäre es nicht besser in dem Fall einen neuen Vertrag aufsetzen zu MÜSSEN? ;-)
Viele Grüße,
Frank
#15Report
22.02.2011
Original von su6z3r0
[quote]Original von TomRohwer
Nach zwei Wochen bekam ich den ganzen Krempel zurück, stellte fest, daß ich weitestgehend sauber vorbereitet hatte, arbeitete unwesentliche Änderungen ein, und das war's.
Gekostet hat der ganze Spaß eine mittlere 3-stellige Euro-Summe.
Nur damit ich das richtig verstehe: Du hast dem Anwalt einen von Dir angefertigten Vertrag geschickt. Der hat nichts wesentliches daran geändert, ihn abgenickt und dafür hast Du rund 500 Euro bezahlt? Wie umfrangreich ist Dein Vertragswerk?[/quote]
UI, fast ein Schnäppchen.... den Anwalt kannst du mir mal weiter empfehlen... da brauch ich mir die Mühe nicht machen....
#16Report
22.02.2011
Original von Frank Becker
[quote]Original von Paul Poleski
Du solltest nur wissen, was du willst und am Ende möglichst eine Salvatorische Klausel drinn haben....
vlg Paul
Von genau der hat meine Anwältin mich abgebracht. Das Argument war sinngemäß so:
Wenn der Vertrag für MICH in Teilen ungültig werden sollte, soll das Model dann wirklich alle Rechte wie vereinbart behalten? Muss ich dann wirklich die Bilder wie vereinbart liefern? Oder wäre es nicht besser in dem Fall einen neuen Vertrag aufsetzen zu MÜSSEN? ;-)
Viele Grüße,
Frank[/quote]
Ohne diese Klausel läufst du Gefahr, dass dein ganzer Vertrag nichtig ist und nicht nur die jeweilige Klausel.... Dann tritt vollständig die jeweils gültige Gesetzeslage ein und ob du die gewollt hast, ist ungewiss.... und ein Zwang zum Neuabschluss eines Vertrages gibt es nicht....
Das ist ein typisches Scheinargument, wenn es um solche Klauseln geht....
#17Report
22.02.2011
Die von Tom genannte finanzielle Größenordnung ist ganz gut. In dem Bereich lagen wir bei der gleichen Aufgabenstellung an den Anwalt auch.
#18Report
22.02.2011
Original von http://www.trash-pixel.de
[quote]Original von TomRohwer
Besagter Anwalt, den ich für sehr kompetent auf seinen Fachgebieten halte, hörte mir mit zunehmend größer werdenden Augen zu und sagte irgendwann: "Ich versteh kein Wort mehr..."
Was zu allgemeinem Gelächter führte...
Du verstehst vermutlich, worauf ich hinaus will.
Das Phänomen der "Fachidioten", die nicht über den Tellerrand schauen wie man umgangssprachlich so gerne sagt ... kenne ich nur zur genüge ...[/quote]
Du verwechselst "Fachmann" und "Fachidiot".
Ein Rechtsanwalt, der meint, er würde von allem was verstehen, ist schlicht ein Idiot.
Jeder kompente Arbeitsrechtler z.B. wird Dir ehrlich sagen, daß er vom Dienstrecht des öffentlichen Dienstes viel zu wenig Ahnung hat, um da kompetent beraten zu können, und jeder Dienstrechtler wird beim Arbeitsrecht passen.
Beides - und das gilt für Urheber- und Medienrecht genauso - sind viel zu große und komplexe Rechtsgebiete, als daß man da ernsthaft zwei von beackern könnte.
Oder gehst Du zu einem Arzt, der gleichzeitig Facharzt für Augenheilkunde und Proktologie ist?
#19Report
22.02.2011
Original von Polarlicht
NUn,
bevor Du zum Anwalt gehst, musst Du genau angeben können,
was Du haben willst. Der Anwalt, auch ein Urheberrechts- Bild-
Medien und weiss ich wasspezialist weiss nicht, was Du willst.
Es spart jedenfalls viel Geld, wenn man vorbereitet.
Also: sich selber erstmal klar wird, was man eigentlich will.
Leider - das wird wohl jeder Anwalt bestätigen - fehlt es einer erschreckend großen Anzahl von Menschen selbst an rudimentärsten Fähigkeiten zum strukturierten und abstrakten Denken.
Da hilft's dann alles nichts mehr, da muß der Anwalt nacharbeiten. Ist ohne hin bestimmt 50 Prozent der anwaltlichen Tätigkeit: erst rausfinden, was eigentlich wirklich die Faktenlage ist, und dann rausfinden, was der Klient eigentlich wirklich will.
Und wegen der salvatoischen Klausel:
Die meint, dass wenn ein Vetrag wegen Wegfall von Gesetzen etc. undurchführbar wird,
diese Bestimmungen sinngemäss weitergeführt werden.
Mein Anwalt hat mir diese Klausel raus genommen. Die wirke in solchen Fällen
sowieso nicht. (Achtung ich wohne in der Schweiz)
Ich wüsste nicht, warum eine salvatorische Klausel in einem Model-Release nicht wirksam sein können sollte. Ob sie immer schlau ist, ist eine andere Frage. Schließlich bedeutet sie, daß übrige Teile eines Vertrages weitergelten sollen, wenn ein einzelner Teil unwirksam ist.
Das könnte bei einem MR auch mal in die Hose gehen.
#20Report
Topic has been closed
leider bin ich über die Suchfunktion nicht fündig geworden, sollte es aber das Thema schon einmal geben, so bitte ich vorab schon mal um Entschuldigung.
Mich würde interessieren, ob sich der eine oder andere Fotograf seinen TfP-Vertrag von einem Anwalt hat gestalten lassen und wenn ja:
- welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?
- noch wichtiger: Was habt ihr dafür bezahlt?
Ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Bildrecht (sofern es das gibt) aufzusuchen oder reicht da auch ein "normaler" Anwalt für Vertragsrecht?
Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Ulath