Ein Model-RA möchte, dass ich die Veröffentlichung unterlasse. 275
[gone] SpreeBlau :::
21.02.2011
irgendwie kommst du sehr undankbar daher, finde ich. die leute geben dir hier auf mittlerweile 16 seiten ihre ratschläge und meinst dann arrogant und etwas abwertend, dass diese natürlich auch nicht mehr ahnung haben wie du.
ich habe dieser interessanten diskussion leider nur sehr passiv zugesehen, da ich mich in der materie gar nicht auskenne, aber fand es toll, wie alle versucht haben, dich auf gewisse sachen aufmerksam zu machen.
es ist wohl dein ton, der mir irgendwie missfällt und dem engagement der leute hier nicht wirklich gerecht wird.
viel erfolg noch! ich geh nudelwasser aufsetzen.
ich habe dieser interessanten diskussion leider nur sehr passiv zugesehen, da ich mich in der materie gar nicht auskenne, aber fand es toll, wie alle versucht haben, dich auf gewisse sachen aufmerksam zu machen.
es ist wohl dein ton, der mir irgendwie missfällt und dem engagement der leute hier nicht wirklich gerecht wird.
viel erfolg noch! ich geh nudelwasser aufsetzen.
#162Report
21.02.2011
Hi,
ich bin auch kein Rechtsanwalt ... ^^ ich diskutiere nur gern mit und hab mich relativ viel mit Vertragsrecht beschäftigt.
LG, Frank
Ich werfe hier mal einen modifizierten Vertrag ein, als Entwurf, was ich ggf zukünftig nehme.
Wesentliche Kritikpunkte daran sind willkommen, insbesondere kann Frank den gerne auseinandernehmen, ich lerne dann draus.
Antworten betrachte ich nicht als "Rechtsberatung", sondern es sind auch Meinungen von Laien willkommen, die ich dann blos als Meinungen von juristischen Laien betrachten werde
Viele Grüße
p.S.1. Vielleicht werde ich den verlinkten Vertrag nach ein paar Monaten löschen.
p.S.2. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich irgendwann mal nen Rechtsanwalt beauftrage.[/quote]
ich bin auch kein Rechtsanwalt ... ^^ ich diskutiere nur gern mit und hab mich relativ viel mit Vertragsrecht beschäftigt.
LG, Frank
Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von Frank Becker.....denn ich habe mich mit dem Vertragsrecht eingehend beschäftigen müssen und halte den Vertrag des TO für NICHT wasserdicht.
Viele Grüße,
Frank
Ich werfe hier mal einen modifizierten Vertrag ein, als Entwurf, was ich ggf zukünftig nehme.
Wesentliche Kritikpunkte daran sind willkommen, insbesondere kann Frank den gerne auseinandernehmen, ich lerne dann draus.
Antworten betrachte ich nicht als "Rechtsberatung", sondern es sind auch Meinungen von Laien willkommen, die ich dann blos als Meinungen von juristischen Laien betrachten werde
Viele Grüße
p.S.1. Vielleicht werde ich den verlinkten Vertrag nach ein paar Monaten löschen.
p.S.2. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich irgendwann mal nen Rechtsanwalt beauftrage.[/quote]
#163Report
21.02.2011
Warum schränkst Du Dich denn in den Medien ein? Was ist mit Datenträgern die es möglicherweise erst in ein paar Jahren gibt?
#164Report
21.02.2011
Original von Dirk Lorenz
Warum schränkst Du Dich denn in den Medien ein? Was ist mit Datenträgern die es möglicherweise erst in ein paar Jahren gibt?
Hallo !
Soweit ich in einem anderen Thread gehört habe, und soweit ich das UrhG kenne, ist die Formulierung "alle Medien", "alle zukünftigen Medien" etc streng genommen nicht zulässig. Der Urheber darf nicht die Erlaubnis für alle Medien geben.
Gut, wenn ich die explizite Aufzählung der Medien weglassen würde, wäre es nicht zum Nachteil des Fotografen, sondern des Models ( sollte der Fotograf hinterher das Model juristisch wegen Veröffentlichung durch das Model angreifen, aber sowas kommt kaum vor ) . Denn das Model DARF das Veröffentlichen in allen Medien gestatten.
Aber es scheint hier die Tendenz vorzuherrschen, dass möglichst viele Eventualitäten beachtet werden, und unnötige Angriffsflächen wolt ich zumindest hier fürs Forum nicht bieten.
#165Report
21.02.2011
Hallo Tom,
Danke erstmal für die Ausführungen! Weiteres unten im Text :-)
Ich kann also deutsches Recht umgehen indem ich aus dem Ausland heraus operiere? ^^ Verstehe ich das richtig?
Wenn ich richtig înformiert bin, gibt es gar keine "echte" Definition in Deutschland dafür. Sondern Bilder werden bereits vom Ersteller entsprechend "kategorisiert" und wenn DAMIT jemand ein Problem hat, entscheiden die Gerichte OB es pornografisch oder künstlerisch (oder beides) ist. Und wenn jemand Pornografie auch Minderjährigen zugänglich gemacht hat, ist der Teufel los ....
Das Beispiel kenne ich sogar gut. Deswegen (unter anderem) produziere ich keine Stockfotos.
Richtig. Und ich wiederum mit der Agentur in diesem FIKTIVEN Fall (ich mache keine Stockfotos!) Und der Endabnehmer ebenfalls. Schließlich wird ja der Produzent des Telefons auch nicht in Regress genommen wenn über seinem Apparat Erpressungsanrufe getätigt werden ...
Das kann es dann gern tun, dem würde ich ganz gelassen entgegen sehen ... siehe oben :-)
Ich habe zwar meinen ganzen Vertrag hier nicht gepostet, aber ich habe tatsächlich keinen Haftungsausschluss darin. Den hat meine Rechtsanwältin kassiert ;-)
Richtig, man MUSS nicht. Viele Modelle wollen so etwas aber drin stehen haben. Und die sind ansonsten VÖLLIG unproblematisch. Ich hab sogar eine Vertragsvariante, wo Bilder die Brustwarzen oder Schamlippen zeigen UND auf denen das Model zu erkennen ist, von jeglicher Nutzung ausgenommen werden. Und weil jede(r) die/der mich kennt, weiß, dass ich mich daran halte, sind meine Modelle viel lockerer als bei vielen anderen Fotografen die ich kenne. Und man kann entspannter arbeiten.
Ach so: warum ich das drin habe: zum Beispiel weil ich gern Bodyparts mache, da braucht es keine Erkennbarkeit, oder einfach weil ich etwas ÜBEN will und davon dann rein GAR nichts irgendwo rumzeige oder veröffentliche. Oder wenn verdeckter Akt für das Model OK ist und und sie WEISS dass ich Bilder wo doch was zu sehen ist lösche.
Stimmt. Deswegen steht bei mir ja auch "im Nachhinein". Siehe mein "Vergewaltigungsbildbeispiel" in einem anderen Beitrag hier im Thread ;-)
*smile*
Ich auch. Inzwischen gehe ich sogar noch weiter. Wenn ein Model mir einen Gefallen tut und mir Bilder ermöglicht die ich gern machen möchte, dann revanchiere ich mich ebenso gern und mache zusätzlich Bilder die ihr besonders gefallen oder bearbeite mehr Bilder als üblich oder was auch immer.
Wenn nicht, biete ich ein Pay-Shooting an. Mit Geldfluss in meine Richtung. Und mit dem "verdienten" Geld bezahle ich dann ggf. ein anderes Model was dann Bilder macht die mir wichtig sind :-)
Deswegen lautet meine Philosophie ja auch: Verträge solang man sich verträgt und nur für den Fall dass man das nicht mehr tut. Deswegen sind meine Verträge viel restriktiver als ich selbst dann selbst im Normalfall bin.
Und bis jetzt fahre ich mit der Schiene ganz gut. Aber so furchtbar ausgefallene Sachen mache ich ja auch gar nicht.
Viele Grüße,
Frank
Danke erstmal für die Ausführungen! Weiteres unten im Text :-)
Original von TomRohwer
Du weißt auch, daß Getty Images in Irland sitzt und Getty-Verträge von angelsächsischen Juristen nach angelsächsischen Rechtsvorstellungen formuliert wurden, die nicht unbedingt viel mit der Rechtslage in Deutschland zu tun haben?
...
Doch. Genau das tun sie - nach deutschem Recht. Weil ihr Vertrag sich überhaupt nicht auf deutsches Recht bezieht.
Getty-Lizenzen werden in Europa ausschließlich aus Irland verkauft, von der irischen Getty-Tochter, nach irischem Recht.
Ich kann also deutsches Recht umgehen indem ich aus dem Ausland heraus operiere? ^^ Verstehe ich das richtig?
"Pornographisch" ist übrigens in jedem Staat dieser Erde anders definiert...
Wenn ich richtig înformiert bin, gibt es gar keine "echte" Definition in Deutschland dafür. Sondern Bilder werden bereits vom Ersteller entsprechend "kategorisiert" und wenn DAMIT jemand ein Problem hat, entscheiden die Gerichte OB es pornografisch oder künstlerisch (oder beides) ist. Und wenn jemand Pornografie auch Minderjährigen zugänglich gemacht hat, ist der Teufel los ....
Du ahnst gar nicht, wie blitzschnell da jemand die schönsten Probleme schaffen kann:
Grieche will nicht auf Foto Türke sein...
Das Beispiel kenne ich sogar gut. Deswegen (unter anderem) produziere ich keine Stockfotos.
Dein Model hat aber keinen Vertrag mit Getty oder dem Verwerter des Fotos, sondern mit Dir.
Richtig. Und ich wiederum mit der Agentur in diesem FIKTIVEN Fall (ich mache keine Stockfotos!) Und der Endabnehmer ebenfalls. Schließlich wird ja der Produzent des Telefons auch nicht in Regress genommen wenn über seinem Apparat Erpressungsanrufe getätigt werden ...
Und wenn das Model sich durch die Verwendung des Fotos durch einen Dritten in seinen Rechten verletzt sieht, kann es jederzeit Dich als "Mitstörer" in Regress nehmen. Das Model sucht sich dann in der ganzen Verwertungskette denjenigen aus, den es am einfachsten belangen kann.
Das kann es dann gern tun, dem würde ich ganz gelassen entgegen sehen ... siehe oben :-)
In Deinem Vertrag fehlt z.B. ein wichtiger Passus, der sinngemäß etwa heißen müsste: "Der Fotograf sichert zu, im Rahmen ordentlicher kaufmännischer Sorgfalt Dritte, denen er die Fotos überlässt oder Nutzungsrechte einräumt, über eventuelle Nutzungseinschränkungen zu informieren, die sich aus dem Model-Release ergeben können. Der Fotograf haftet dem Model gegenüber nicht für Handlungen Dritter, die die Fotos verwenden."
Und wenn der Passus dann drin ist, dann diskutieren wir mal in aller Ruhe über die Frage, ob, wann und wieweit ein solcher Haftungsausschluss wirksam ist...
Und das ganze natürlich immer unter Berücksichtigung der Frage, ob hier zwei Unternehmer miteinander einen Vertrag haben, oder ein Unternehmer und ein Verbraucher oder zwei Verbraucher, und ob es sich um einen Formularvertrag handelt, und wenn ja ob dies eine "überraschende Klausel" ist, und... da fällt wahrscheinlich jedem Anwalt noch ne Menge mehr ein als mir in meinen kühnsten Träumen...
Ich habe zwar meinen ganzen Vertrag hier nicht gepostet, aber ich habe tatsächlich keinen Haftungsausschluss darin. Den hat meine Rechtsanwältin kassiert ;-)
Trotzdem noch eine Nachfrage: wie würdest du so eine Klausel formulieren? Der Sinn des Ganzen ist ja glaub klar, oder?
Gar nicht. Weil ich das schlicht und einfach so nicht für regelbar halte...
Eine "ehrverletzende Verwendung" von Fotos braucht man gar nicht regeln, weil die immer unzulässig ist. Und wenn man eine konkrete Verwendung eines Fotos beabsichtigt, die ggf. als für das Model "ehrverletzend" interpretiert werden könnte, dann lässt man sich genau diese Verwendung explizit erlauben.
Richtig, man MUSS nicht. Viele Modelle wollen so etwas aber drin stehen haben. Und die sind ansonsten VÖLLIG unproblematisch. Ich hab sogar eine Vertragsvariante, wo Bilder die Brustwarzen oder Schamlippen zeigen UND auf denen das Model zu erkennen ist, von jeglicher Nutzung ausgenommen werden. Und weil jede(r) die/der mich kennt, weiß, dass ich mich daran halte, sind meine Modelle viel lockerer als bei vielen anderen Fotografen die ich kenne. Und man kann entspannter arbeiten.
Ach so: warum ich das drin habe: zum Beispiel weil ich gern Bodyparts mache, da braucht es keine Erkennbarkeit, oder einfach weil ich etwas ÜBEN will und davon dann rein GAR nichts irgendwo rumzeige oder veröffentliche. Oder wenn verdeckter Akt für das Model OK ist und und sie WEISS dass ich Bilder wo doch was zu sehen ist lösche.
"Pornographisch"... Ebenfalls nicht.
Erstens entscheidet sich beim Shooting bereits, ob das Model die Beine breit macht und die Schamlippen auseinanderzieht. Wenn das Model das macht, gibt es keinen Grund, warum das nicht in "Feuchte Hausfrauen" oder "Happy Weekend" gedruckt werden sollte oder auf 'ner Paysite im Internet stehen kann.
Stimmt. Deswegen steht bei mir ja auch "im Nachhinein". Siehe mein "Vergewaltigungsbildbeispiel" in einem anderen Beitrag hier im Thread ;-)
Zweitens drucken "Coupé" oder "St.Pauli-Nachrichten" keine erotischen Fine-Art-Fotos.
Wenn also solche gemacht werden, stellt sich die Frage gar nicht. Und falls aus irgendeinem Grunde einmal die "St.Pauli-Nachrichten" ein hochkünstlerisches erotisches Fine-Art-Foto drucken sollten...
... dann sehe ich keinerlei Grund, warum das Model darüber meckern sollte.
[IMG]
Niemand zwingt das Model, sowas als Tearsheet in die Mappe zu nehmen, wenn's ihm irgendwie peinlich ist. Wenn ich für den Bundesverband der deutschen Industrie eine Präsentation machen sollte, um mich dort vorzustellen, würd' ich's ja auch nicht reinnehmen...
[IMG]
*smile*
Mit Models, bei denen ich von vornherein damit rechnen müsste, daß sie hinterher ankommen und sagen "Nää...also in 'Lifestyle' auf stern.de wäre ja ok, aber daß die Bilder in der Online-Galerie auf condomi.de erscheinen, find ich jetzt nicht so gut - was sollen denn die Leute denken?"...
... um solche Models mache ich einen riesengroßen Bogen.
Ich auch. Inzwischen gehe ich sogar noch weiter. Wenn ein Model mir einen Gefallen tut und mir Bilder ermöglicht die ich gern machen möchte, dann revanchiere ich mich ebenso gern und mache zusätzlich Bilder die ihr besonders gefallen oder bearbeite mehr Bilder als üblich oder was auch immer.
Wenn nicht, biete ich ein Pay-Shooting an. Mit Geldfluss in meine Richtung. Und mit dem "verdienten" Geld bezahle ich dann ggf. ein anderes Model was dann Bilder macht die mir wichtig sind :-)
Sollte ich trotzdem mal Pech haben, würde ich schlicht sagen: "Guck in Deinen verdammten Vertrag. Und werd erwachsen."
Ich erinnere mich noch gut an den Spruch eines Jura-Profs während meines Studiums (ein bißchen Jura als Nebenfach zu BWL): "Wenn man besondere Vertragsklauseln braucht, um Probleme zu vermeiden, die man ohne andere Vertragsklauseln gar nicht hätte, dann hat irgendwer vorher irgendwas falsch gemacht."
Deswegen lautet meine Philosophie ja auch: Verträge solang man sich verträgt und nur für den Fall dass man das nicht mehr tut. Deswegen sind meine Verträge viel restriktiver als ich selbst dann selbst im Normalfall bin.
Und bis jetzt fahre ich mit der Schiene ganz gut. Aber so furchtbar ausgefallene Sachen mache ich ja auch gar nicht.
Viele Grüße,
Frank
#166Report
21.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von Dirk Lorenz
Warum schränkst Du Dich denn in den Medien ein? Was ist mit Datenträgern die es möglicherweise erst in ein paar Jahren gibt?
Hallo !
Soweit ich in einem anderen Thread gehört habe, und soweit ich das UrhG kenne, ist die Formulierung "alle Medien", "alle zukünftigen Medien" etc streng genommen nicht zulässig. Der Urheber darf nicht die Erlaubnis für alle Medien geben.
[/quote]
Ich wüßte jetzt nicht wo das stehen sollte...
Du schließt mit der Auflistung der Medien aber auch heutige Nutzungen ein, z.B. Leinwanddrucke oder Drucke auf Folien, um nur mal zwei Beispiele zu nennen. Von daher würde ich die Aufzählung einfach weglassen.
#167Report
21.02.2011
Punkt 3 von diesem Forenbeitrag sagt: Alle Medien: Unzulässig. Weglassen wird kritisiert.
#168Report
21.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
Ich werfe hier mal einen modifizierten Vertrag ein, als Entwurf, was ich ggf zukünftig nehme.
Ein paar Dinge sind mit aufgefallen:
Mir fehlen vor allem Dinge:
- Der Shooting Termin (werden die bei dir echt sooo oft verschoben dass der nicht drin stehen darf?)
- Übertragung von Nutzungsrechten (schau mal ins Gesetzbuch, google einfach "einfaches Nutzungsrecht")
- wirksamer (!) Verzicht auf das Recht am eigenen Bild
Dafür finde ich ihn ziemlich "Wischi-Waschi". Ich würde so etwas deswegen weder als Fotograf, noch als Model unterzeichnen. Wenn du es mit möglicht wenig Form machen willst, warum dann so kompliziert? Normal reicht doch ein:
"Vertragsparteien, Fotograf (xyz mit Adresse) und Fotomodell (kwu mit Adresse und Geburtsdatum)
treffen sich am xx.yy.zzzz zu einem für beide Seiten kostenfreien Fototermin.
Die Bearbeitung der Fotos zum Zwecke der Aufwertung ist (beiden/nur dem Fotografen) gestattet.
Spätestens (zwei/drei/vier) Wochen nach dem Fototermin werden die Resultate hieraus kostenfrei vom Fotografen an das Modell übergeben. Damit sind sämtliche Ansprüche an den Fotografen abgegolten.
Der Fotograf als Urheber der übergebenen Bilder überträgt dem Fotomodell das einfache Nutzungsrecht, im Gegenzug erteilt das Fotomodell die Freigabe zur Veröffentlichung (Verzicht auf das Recht am eigenen Bild). Die Weitergabe an Dritte ist nur kostenfrei und zum Zweck der Eigenwerbung gestattet.
Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform und Unterschriften durch alle Vertragsparteien.
Datum, Ort, Unterschriften"
Wenn man weiteres zu regeln hat, dann kann man das ja tun. Über die Arbeitsbereiche, also WAS überhaupt fotografiert werden soll, muss man sich ja vorher schon einigen. Und wenn da verdeckter Akt vereinbart ist, kann man ja z.B. "Bilder mit sichtbaren Brustwarzen und/oder Schamlippen sind von der Nutzung ausgenommen und müssen gelöscht werden" mit aufnehmen.
Und wenn man ganz gründlich ist, erklärt man dem Model noch was das "einfache Nutzungsrecht" eigentlich ist. Und das "Recht am eigenen Bild" :-) Hierzu einfach mal ins Gesetzbuch (das gibt es auch online) schauen.
Viele Grüße,
Frank
EDIT: Vergessenen Verwendungszweck eingefügt
#169Report
21.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
Punkt 3 von diesem Forenbeitrag sagt: Alle Medien: Unzulässig. Weglassen wird kritisiert.
ah ja, ich erinnere mich dunkel... Auch im dem Thread hatte ich gefragt wo das steht, auf die Antwort warte ich allerdings noch heute.
#170Report
21.02.2011
Original von Dirk Lorenz
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Punkt 3 von diesem Forenbeitrag sagt: Alle Medien: Unzulässig. Weglassen wird kritisiert.
ah ja, ich erinnere mich dunkel... Auch im dem Thread hatte ich gefragt wo das steht, auf die Antwort warte ich allerdings noch heute.[/quote]
Hallo,
lese mal hier unter "Erlaubnis und Widerruf" nach ...
Viele Grüße,
Frank
#171Report
21.02.2011
Original von Frank Becker
[quote]Original von Dirk Lorenz
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Punkt 3 von diesem Forenbeitrag sagt: Alle Medien: Unzulässig. Weglassen wird kritisiert.
ah ja, ich erinnere mich dunkel... Auch im dem Thread hatte ich gefragt wo das steht, auf die Antwort warte ich allerdings noch heute.[/quote]
Hallo,
lese mal hier unter "Erlaubnis und Widerruf" nach ...
Außerdem gibt es noch §31 Einräumung von Nutzungsrechten Satz (5) :-)
Viele Grüße,
Frank[/quote]
#172Report
21.02.2011
Original von Dirk Lorenz
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Punkt 3 von diesem Forenbeitrag sagt: Alle Medien: Unzulässig. Weglassen wird kritisiert.
ah ja, ich erinnere mich dunkel... Auch im dem Thread hatte ich gefragt wo das steht, auf die Antwort warte ich allerdings noch heute.[/quote]
Ich sehe der Punkt wurde im neuen UrhG geändert: Hier der Paragraph .
"Die dem Urheber zustehende Vergütung für eine erst später bekanntwerdende Nutzungsart ist in § 32c UrhG geregelt. Es ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. " .... Puh, vielleicht kann sich mal jemamd anderes den Kopf zerbrechen. Also es ( die zukünftige Nutzungsart ) ist erlaubt, wenn das Model dem Fotograf dann eine angemessene Vergütung bezahlt? Nicht der Gedanke von TFP. puh.
#173Report
21.02.2011
jou, gelesen... bezieht sich aber beides nicht auf die Speicher-bzw. Verbreitungsmedien...
#174Report
21.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von Dirk Lorenz
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Punkt 3 von diesem Forenbeitrag sagt: Alle Medien: Unzulässig. Weglassen wird kritisiert.
ah ja, ich erinnere mich dunkel... Auch im dem Thread hatte ich gefragt wo das steht, auf die Antwort warte ich allerdings noch heute.[/quote]
Ich sehe der Punkt wurde im neuen UrhG geändert: Hier der Paragraph .
"Die dem Urheber zustehende Vergütung für eine erst später bekanntwerdende Nutzungsart ist in § 32c UrhG geregelt. Es ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. " .... Puh, vielleicht kann sich mal jemamd anderes den Kopf zerbrechen. Also es ( die zukünftige Nutzungsart ) ist erlaubt, wenn das Model dem Fotograf dann eine angemessene Vergütung bezahlt? Nicht der Gedanke von TFP. puh.[/quote]
Carl, ich beziehe mich doch garnicht auf die Nutzungsart, sondern auf das Medium...
#175Report
21.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
Doch, mit Nutzungsart meint das UhrG tendenziell das Medium.
Na... Wenn ich als Urheber jemandem ein Nutzungsrecht einräume, kann ich doch nicht Einfluß darauf nehmen, auf was für einem Medium dieser das Bild abspeichert, also auf festplatte oder CD oder Streamerband...
Nutzunngsart bezieht sich doch auf Plakete, Bücher oder Nutzung im Web.
#177Report
[gone] Hermann Klecker
21.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
Doch, mit Nutzungsart meint das UhrG tendenziell das Medium.
Ich dachte, hier geht es um das Einverständnis des Modells und nicht um des Urhebers Rechte?
#178Report
21.02.2011
Zu der Kritik, ich müsste das Recht am Bild referenzieren, das UrhG referenzieren:
Wenn mir jemand den ich fotografierte nen Zettel gibt, worauf unterschrieben steht, ich darf das Bild veröffentlichen, dann hat der meiner und eines Fotografielehrers Meinung nach damit auf das Persönlichkeitsrecht verzichtet, im Rahmen der Veröffentlichung.
Dazu muss man meiner Meinung nach wahrsscheinlich nicht schreiben, dass auf das Persönlichkeitsrecht verzichtet wird. Auf das wird bzgl dem einen Bild implizit verzichtet, indem die Veröff. erlaubt wird.
Und schon garnicht, dass das Persönlichkeitsrecht übertragen wird. Wie will das Model ein Persönlichkeitsrecht übertragen ? Oder alle Rechte übertragen ? Welche ?
Wenn das Model unterschreibt: "Der Fotograf und das Modell dürfen die produzierten Bilder zum Zweck der Eigenwerbung kopieren, verbreiten und veröffentlichen" .
Dann hat es damit u.a. auch der Aussage zugestimmt: "Der Fotograf darf die produzierten Bilder zum Zweck der Eigenwerbung verbreiten und veröffentlichen"" ( kopieren darf ers eh )
Dann hat es in diesem Rahmen auch auf das Pers.-Recht verzichtet,
Es sei denn, Ihr zeigt mir eine konkrete Stelle, wo es belegt ist, dass das nicht so ist.
Viele Grüße.
Wenn mir jemand den ich fotografierte nen Zettel gibt, worauf unterschrieben steht, ich darf das Bild veröffentlichen, dann hat der meiner und eines Fotografielehrers Meinung nach damit auf das Persönlichkeitsrecht verzichtet, im Rahmen der Veröffentlichung.
Dazu muss man meiner Meinung nach wahrsscheinlich nicht schreiben, dass auf das Persönlichkeitsrecht verzichtet wird. Auf das wird bzgl dem einen Bild implizit verzichtet, indem die Veröff. erlaubt wird.
Und schon garnicht, dass das Persönlichkeitsrecht übertragen wird. Wie will das Model ein Persönlichkeitsrecht übertragen ? Oder alle Rechte übertragen ? Welche ?
Wenn das Model unterschreibt: "Der Fotograf und das Modell dürfen die produzierten Bilder zum Zweck der Eigenwerbung kopieren, verbreiten und veröffentlichen" .
Dann hat es damit u.a. auch der Aussage zugestimmt: "Der Fotograf darf die produzierten Bilder zum Zweck der Eigenwerbung verbreiten und veröffentlichen"" ( kopieren darf ers eh )
Dann hat es in diesem Rahmen auch auf das Pers.-Recht verzichtet,
Es sei denn, Ihr zeigt mir eine konkrete Stelle, wo es belegt ist, dass das nicht so ist.
Viele Grüße.
#179Report
21.02.2011
DAS ist jetzt nicht DEIN Problem. Aus meiner Sicht ist dein Problem eher, dass du nicht BEWEISEN kannst, das GENAU das EINE Bild gemeint ist, da du ja keinen Vertrag mit genauem Shootingdatum hast sondern nur von "im Jahr 2011" sprichst.
Ein Beispiel was es deutlicher macht:
Viele Fotografen machen gerne Verträge mit dem sinngemäßem Wortlaut, das der Vertrag bis auf Wiederruf auch für folgende Fotosessions gilt.
Nun hat ein Fotograf auf einer privaten Feier des Models dieses fotografiert - und weil sie da etwas betrunken war, viel freizügiger als in den vorangegangenen Shootings (die übrigens auch allesamt in der Wohnung des Modells stattgefunden hatten). Er hat die Bilder veröffentlicht, das Model hat sich beschwert und ist wegen Uneinsichtigkeit des Fotografen gerichtlich dagegen vorgegangen. Und hat gewonnen.
Das Persönlichkeitsrecht in Deutschland ist ein sehr starkes Recht und im Zweifel heisst es vor Gericht fast immer zugunsten des Abgebildeten.
Deswegen mache ich meine Modelverträge immer neu und immer direkt vor dem Shooting. Sende den Link zum PDF zur Einsicht aber immer schon vorher und frage ob es OK so ist.
Viele Grüße,
Frank
Ein Beispiel was es deutlicher macht:
Viele Fotografen machen gerne Verträge mit dem sinngemäßem Wortlaut, das der Vertrag bis auf Wiederruf auch für folgende Fotosessions gilt.
Nun hat ein Fotograf auf einer privaten Feier des Models dieses fotografiert - und weil sie da etwas betrunken war, viel freizügiger als in den vorangegangenen Shootings (die übrigens auch allesamt in der Wohnung des Modells stattgefunden hatten). Er hat die Bilder veröffentlicht, das Model hat sich beschwert und ist wegen Uneinsichtigkeit des Fotografen gerichtlich dagegen vorgegangen. Und hat gewonnen.
Das Persönlichkeitsrecht in Deutschland ist ein sehr starkes Recht und im Zweifel heisst es vor Gericht fast immer zugunsten des Abgebildeten.
Deswegen mache ich meine Modelverträge immer neu und immer direkt vor dem Shooting. Sende den Link zum PDF zur Einsicht aber immer schon vorher und frage ob es OK so ist.
Viele Grüße,
Frank
Original von Carl vom Westhafen
Zu der Kritik, ich müsste das Recht am Bild referenzieren, das UrhG referenzieren:
Wenn mir jemand den ich fotografierte nen Zettel gibt, worauf unterschrieben steht, ich darf das Bild veröffentlichen, dann hat der meiner und eines Fotografielehrers Meinung nach damit auf das Persönlichkeitsrecht verzichtet, im Rahmen der Veröffentlichung.
Dazu muss man meiner Meinung nach wahrsscheinlich nicht schreiben, dass auf das Persönlichkeitsrecht verzichtet wird.
Und schon garnicht, dass das Persönlichkeitsrecht übertragen wird. Wie will da Model ein Persönlichkeitsrecht übertragen ? Oder alle Rechte übertragen ? Welche ?
Wenn das Model unterschreibt: "Der Fotograf und das Modell dürfen die produzierten Bilder zum Zweck der Eigenwerbung kopieren, verbreiten und veröffentlichen" .
Dann hat es damit u.a. auch der Aussage zugestimmt: "Der Fotograf darf die produzierten Bilder zum Zweck der Eigenwerbung verbreiten und veröffentlichen"" ( kopieren darf ers eh )
Dann hat es in diesem Rahmen auch auf das Pers.-Recht verzichtet,
Es sei denn, Ihr zeigt mir eine konkrete Stelle, wo es belegt ist, dass das nicht so ist.
Viele Grüße.
#180Report
Topic has been closed
Ich werfe hier mal einen modifizierten Vertrag ein, als Entwurf, was ich ggf zukünftig nehme.
Wesentliche Kritikpunkte daran sind willkommen, insbesondere kann Frank den gerne auseinandernehmen, ich lerne dann draus.
Antworten betrachte ich nicht als "Rechtsberatung", sondern es sind auch Meinungen von Laien willkommen, die ich dann blos als Meinungen von juristischen Laien betrachten werde
Viele Grüße
p.S.1. Vielleicht werde ich den verlinkten Vertrag nach ein paar Monaten löschen.
p.S.2. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich irgendwann mal nen Rechtsanwalt beauftrage.