Ein Model-RA möchte, dass ich die Veröffentlichung unterlasse. 275

20.02.2011
Original von http://www.trash-pixel.de
..................... TFP ist nur eine Form des Honorars und basta! Bilder statt Kohle - was ist daran so schwer?


Genau das ist das Problem, dass diese Tatsache in gewissen Kreisen kaum jemand begreifen will oder kann.
#141Report
[gone] Hermann Klecker
20.02.2011
Original von Camera Obscura
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
..................... TFP ist nur eine Form des Honorars und basta! Bilder statt Kohle - was ist daran so schwer?


Genau das ist das Problem, dass diese Tatsache in gewissen Kreisen kaum jemand begreifen will oder kann.[/quote]

Ich bin mir nicht sicher, ob ein Richter das als Honorar auffasst und im Sinne des KunstUrhg 22 2. Satz.
#142Report
[gone] Hermann Klecker
20.02.2011
Original von Frank Becker
[quote]Original von Kirstin P
Nur so viel zum Thema "pornografischer Zusammenhang" mal zum Nachdenken....

Bei meinen Verträgen möchte ich den Passus auch drinhaben - und gerade wenn's sich um Stockfotos handelt, haben die Bildagenturen meiner Erfahrung nach eh so Passuse (oder heisst das Passi???) in den Vertraegen drin... Genauso wie eine Nutzung durch z.B. eine politische Partei auch untersagt wird... .

Man weiss nie, wozu die Bilder mal genutzt werden... daher moechte ich das, was ich NICHT will, auch ausgeschlossen haben. Und einfach zu sagen "dann mach doch solche Bilder nicht" ist halt nicht unbedingt moeglich, denn fast jedes Bild kann man in einen schlechten Zusammenhang bringen, wenn man mag... auch das Mama-Kind-Bild, das supersuess rumkommt, wenn man einen Text drunterschreibt "diese Rabenmutter verkaufte ihre Tochter an -zig Maenner"...


Weil das so ist, hab ich bei mir folgenden Abschnitt drinnen als Vertragsbestandteil:

"Diffamierend
Bilder sind diffamierend, wenn eine Vertragspartei dadurch
im Nachhinein herabgesetzt wird. Dazu gehört insbesondere
das Zusammenschneiden und/oder Kombinieren mit porno-
grafischem Material oder ehrverletzenden Inhalten. Diffa-
mierende Bearbeitungen und Veröffentlichungen sind verbo-
ten."

Irgendwelche Meinungen dazu?

Viele Grüße,
Frank[/quote]


Das wäre mir nicht genau genug.

Falls jemand eine wirklich gute und genaue Definition von Diffamierend findet, nehme ich sie mit Kußhand in den Vertrag auf. So lange es die nicht gibt, kommt mir das in keinen Vertrag.




@Kirstin, nur weil Du fragst. Passus, mit lang gesprochenem U. :-)
#143Report
[gone] Hermann Klecker
20.02.2011
Original von KDO-Fotografie
kann man das so schreiben?

Beide Parteien dürfen diese Fotos ausschließlich für ihre persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Modelbooks, Agenturmappen, Bewerbungen, erstellen eines Model-Portfolios, die eigene Homepage, Sedcards, Fotowettbewerbe nach den jeweiligen AGB des Veranstalters, sowie Onlinedatenbanken und Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten frei und kostenlos verwenden. Ausgenommen hiervon ist allerdings die Nutzung oder Veräußerung der Bilder zu kommerziellen Zwecken wie die Weitergabe an Werbe- oder Bildagenturen und die Veröffentlichung in pornographischen oder unseriösen Medien. Darüber hinaus ist ein Verkauf oder die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ausdrücklich ausgeschlossen und bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung des Fotografen, der dann die Übertragung der jeweiligen Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte und eine eventuelle Gewinnbeteiligung an Modell oder Fotograf regelt.


Den möglichen Widerspruch zwischen den AGB und der nichtkommerziellen Nutzung mußt Du auflösen, um eindeutig zu sein.

Das mit den unseriösen Seiten kann man so schreiben. Nur dürfen die Bilder dann nicht in die MK, weil viele hier ausgestellte Bilder in den Augen dritter unseriös sind und teils sogar pornografisch (siehe MK 18).
Im Unterschied zur Pornografie ist Unseriöstiät nicht mal annähernd definiert.

Nur um Mißverständnissen vorzubeugen, mit Unseriös meine ich weder meine eigene Einschätzung noch bezieht sich das auf den Betreiber oder den Betrieb, sondern darauf, daß andere, die es im Streitfall zu bewerten haben, die hier ausgestellten Bilder so bewerten können.


Das ist einfach nicht gut genug.
Und deshalb ist auch diese Ausschlußklausel in keinem meiner Verträge enthalten.
#144Report
20.02.2011
Ich denke das Problem ist eher, daß die meisten Modelle und Fotografen
sich nicht mit Veröffentlichungsrechten, Verträgen und Bildverwertung
beschäftigen wollen.

Die einen, weil sie einfach nur schöne Bilder machen wollen und sich
mit so profanen Themen nicht befassen wollen.

Die anderen, weil sie schnell was verdienen wollen und nicht realisieren,
daß die Einräumung von Nutzungsrechten eine ganz andere Nummer ist,
als im Supermarkt an der Kasse zu sitzen.

Anders kann ich mir folgende Verhaltensweisen bei der Vertragsunterzeichnung
nicht erklären:
- Unterschrift, ohne den Vertrag gelesen zu haben
- Bemerkungen wie "in den Verträgen steht ja eh immer das selbe"
- Aufforderungen wie "sag mir doch einfach was drin steht"

Bisweilen kommen dann später Erkenntnis, Reue und Versuche
aller Art den Vertrag aus der Welt zu schaffen ...
#145Report
20.02.2011
Original von Kirstin P
Vielleicht in dem Thread hier Off-Topic, aber ich mag nochmal was zum Thema "pornografischer / diffamierender Zusammenhang" sagen... klar dachte ich auch erst, "soll das Mädel halt keine Aktbilder machen" - nur dann ist mir folgende Geschichte zu Ohren (und Augen) gekommen, betroffen ein Mädel, dass unsre Clique damals aus unsrer Stamm-Disko vom Sehen her kannte:

Bericht in einer Männerzeitschrift, "ich liebe Rudel...". Grosses Bild mit einer Blondine, von hinten fotografiert, Gesicht nicht erkennbar, in einer Gruppe von mehreren Männern, wie die gerade alle gleichzeitig zu Gange sind... Text passend zum Bild, was sie so am Wochenende am liebsten macht... Waere ja nicht "schlimm" - wenn nebem dem grossen Bild im Stil "meine Beichte" ein lachendes Portrait von eben der Bekannten zu sehen war... so Marke nettes Passbild... Auf die Story angesprochen war das Mädel stinksauer, das Portrait-Bild habe ein Bekannter von ihr gemacht und unberechtigt an die Zeitschrift weitergegeben... angeblich... was da dann genau rausgekommen ist, ob sie die verklagt hat - keine Ahnung....

Das ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein "Porno".

Dann nämlich z.B., wenn die Zeitschrift - sagen wir mal "Coupe" oder "St.Pauli Nachrichten" o.ä. - am Kiosk verkauft wird. Denn "Pornographie" ist nicht im Zeitschriftenhandel zu bekommen. (Aus rechtlichen Gründen .)

Ein Bild dazu zu benutzen, so eine Story zu illustrieren und den Eindruck zu erwecken, man berichte über das Sexualverhalten der Abgebildeten - das kann durchaus eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein. Das hat aber dann überhaupt nix mit "Porno" zu tun, sondern damit, daß jemandem konkret ein Verhalten angedichtet wird.

Bei meinen Verträgen möchte ich den Passus auch drinhaben - und gerade wenn's sich um Stockfotos handelt, haben die Bildagenturen meiner Erfahrung nach eh so Passuse (oder heisst das Passi???) in den Vertraegen drin...

Und da ist er genauso schwachsinnig. Es gibt übrigens auch Rechtsanwälte, die einen solchen Unsinn formulieren - worüber sich dann ihre Kollegen die Haare raufen. In der MK wird regelmäßig auf so einen von einem RA verbrochenen Mustervertrag verlinkt.

Genauso wie eine Nutzung durch z.B. eine politische Partei auch untersagt wird... .

Das ist eine konkrete Vertragsbedingung. Was eine Partei ist, ist eindeutig definiert. "Politische Partei" ist übrigens ein weißer Schimmel - eine Partei ist immer politisch, weil sie ein Zusammenschluss zum Zwecke der Erreichung gemeinsamer politischer Ziele ist...

Man weiss nie, wozu die Bilder mal genutzt werden... daher moechte ich das, was ich NICHT will, auch ausgeschlossen haben.

Dann musst Du das klipp und klar, eindeutig und unmißverständlich formulieren. "Pornographisch" ist dabei genauso unbrauchbar wie "rassistisch"oder "menschenverachtend"...

Bei "pornographisch" baust Du übrigens noch eine weitere Falle auf: was ist, wenn ein Foto in einem Bildband veröffentlicht wird, und drei Jahre nach Erscheinen setzt den die BPJ auf den Index für jugendgefährdende Schriften, mit der Begründung, er enthalte pornographische und daher jugendgefährdende Inhalte?

Dann hast Du zumindest erstmal eine Art "amtlicher Bescheinigung", daß es sich um "Pornographie" handelt.

Wird der Fotograf dann nachträglich vertragsbrüchig? Muß er dafür sorgen, daß das Buch aus dem Handel genommen wird?

Und was passiert, wenn fünf Jahre nach der Indizierung durch die BPJ das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich befindet, es handele sich nicht um jugendgefährdende Pornographie, und daher die Indizierung wieder aufhebt?

Oder wenn sieben Jahre nach der Indizierung durch die BPJ das Bundesverfassungsgericht befindet, jenes Buch sei zwar pornographisch, aber durch den "Kunstvorbehalt" des Art.5 GG geschützt, und daher sei die Indizierung verfassungswidrig?

Und einfach zu sagen "dann mach doch solche Bilder nicht" ist halt nicht unbedingt moeglich, denn fast jedes Bild kann man in einen schlechten Zusammenhang bringen, wenn man mag...

Und genau das kannst Du de facto und de jure meistens kaum ernsthaft verhindern, denn das kannst Du kaum je ausreichend präzise für einen Vertrag ausdefinieren.

auch das Mama-Kind-Bild, das supersuess rumkommt, wenn man einen Text drunterschreibt "diese Rabenmutter verkaufte ihre Tochter an -zig Maenner"...

Darüber brauchst Du Dir gar keine Gedanken machen, das ist immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, es sei denn, das Model hätte explizit dieser Verwendung zugestimmt.
#146Report
20.02.2011
Original von Frank Becker

Weil das so ist, hab ich bei mir folgenden Abschnitt drinnen als Vertragsbestandteil:

"Diffamierend
Bilder sind diffamierend, wenn eine Vertragspartei dadurch
im Nachhinein herabgesetzt wird. Dazu gehört insbesondere
das Zusammenschneiden und/oder Kombinieren mit porno-
grafischem Material oder ehrverletzenden Inhalten. Diffa-
mierende Bearbeitungen und Veröffentlichungen sind verbo-
ten."

Irgendwelche Meinungen dazu?

"Ehrverletzendes" ist immer unzulässig, das brauchst Du nicht in ein Model-Release reinzuschreiben, das regeln einerseits das Strafrecht und andererseits das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

"Herabsetzen" beschert Dir zwangsläufig einen Gerichtsprozess, in dem das dann vom Gericht definiert wird. Wie das Gericht definiert - da könnten die Vertragsparteien Überraschungen erleben. Mir als Fotograf wäre das viel zu unbestimmt und daher zu riskant.

"Diffamierende Bearbeitung" ist eine Null-Formulierung. Ungefähr so sinnvoll wie "beleidigendes Autofahren" oder "provozierende Frisur".

Und wie schon x-mal gesagt: "pornographisch" ist ein Kriterium, das immer der Definition durch ein Gericht im Einzelfall benötigt, es gibt keine auch nur ansatzweise brauchbare Definition dafür, die allgemein anerkannt wäre.

Dazu kommt, das der deutschen Rechtslage zufolge Inhalte grundsätzlich nie "pornographisch", "jugendgefährdend", "gewaltverherrlichend" usw. sein können, sondern immer nur die Art und Weise der Darstellung, und zwar im Gesamtzusammenhang.

Ein weiteres Problem halst Du Dir auf, wenn Du nicht selber der Entverwerter Deiner Fotos bist. Was machst Du denn, wenn Du - direkt oder über eine Agentur - ein Foto an einen Verlag, einen Website-Betreiber etc. verkaufst, womöglich noch im Ausland, und der stellt das dort in einen Zusammenhang, der Deinem Model nicht gefällt? (Und Dir vielleicht auch nicht...)

Und Dein Model daraufhin gegen Dich vorgeht, weil Du verschuldet hast, daß ein Foto dieses Models in einem Zusammenhang verwendet wird, den das Model nicht haben möchte...

Da sitzt Du schnell zwischen Baum und Borke, nämlich zwischen Model und Bildabnehmer.
#147Report
20.02.2011
Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
Ich frage mich, warum man immer zum Anwalt laufen muss wenn einem was nicht passt.

Unter normalen Umständen können sich doch erwachsene Menschen auch direkt verständigen und eine Einigug finden.

Gut, ich träume von einer guten Welt ;-)

Wenn im beschriebenen Fall 4 Wochen nach dem Shooting vom Model das Model-Release mit Hilfe eines Anwalts angefochten wird, dann ist da m.E. was anderes im Busch. Entweder war das Model nicht bei Sinnen, als es das MR unterschrieben hat, oder hat das MR nicht gelesen, man hat ihm was anderes versprochen, oder... oder...

Zumal ja, wenn ich richtig sehe, die Fotos noch gar nicht veröffentlicht worden sind - also nicht etwa das Model sein Foto irgendwo entdeckt hat und dachte "Oh Gott! Worauf hab ich Idiot mich denn da eingelassen?! Wie kriege ich das schnellstmöglich wieder repariert???"

Sondern ein Model sich gerade mal 4 Wochen nach dem Shooting die Sache so gründlich anders überlegt hat, daß es schnurstracks zu einem Anwalt gelaufen ist...
#148Report
20.02.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Camera Obscura
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
..................... TFP ist nur eine Form des Honorars und basta! Bilder statt Kohle - was ist daran so schwer?


Genau das ist das Problem, dass diese Tatsache in gewissen Kreisen kaum jemand begreifen will oder kann.[/quote]

Ich bin mir nicht sicher, ob ein Richter das als Honorar auffasst und im Sinne des KunstUrhg 22 2. Satz.[/quote]
Wird er nicht, denn da ist von einer "Entlohnung" die Rede, und die meint üblicherweise: Geld.

Aber darauf zielte Camera Obscura auch gar nicht ab, denke ich. Was er sagen wollte: er schreibt in seine TfP-Verträge ein umfassendes Recht zur Nutzung der Bilder für sich rein, weil er der Auffassung ist: das Model kriegt ein Honorar (hier: tolle Fotos), und dafür will er eine entsprechende Gegenleistung haben (hier: das Recht zur umfassenden Nutzung).
#149Report
20.02.2011
Original von TomRohwer
Wenn im beschriebenen Fall 4 Wochen nach dem Shooting vom Model das Model-Release mit Hilfe eines Anwalts angefochten wird, dann ist da m.E. was anderes im Busch. Entweder war das Model nicht bei Sinnen, als es das MR unterschrieben hat, oder hat das MR nicht gelesen, man hat ihm was anderes versprochen, oder... oder...
Wahrscheinlich hab ich sie beim Fotoshooting versehentlich mit meinem bösen Blick getroffen, und sie wurde zu einem wehr- und hilflosen Wesen ;-)
#150Report
20.02.2011
Original von Fotofuxx
Anders kann ich mir folgende Verhaltensweisen bei der Vertragsunterzeichnung
nicht erklären:
- Unterschrift, ohne den Vertrag gelesen zu haben
- Bemerkungen wie "in den Verträgen steht ja eh immer das selbe"
- Aufforderungen wie "sag mir doch einfach was drin steht"

Bisweilen kommen dann später Erkenntnis, Reue und Versuche
aller Art den Vertrag aus der Welt zu schaffen ...

Ich gestehe mal:

"- Unterschrift, ohne den Vertrag gelesen zu haben" ...

Wenn ich merke, daß ein Model das MR gar nicht gelesen hat, dann gibt's für mich zwei Möglichkeiten:

1) ich sage dem Model noch mal ganz eindringlich, was es da unterschreibt. Und zwar aus dem Grund, um späteren Stress zu vermeiden. "Das wollte ich doch aber gar nicht..."

Rein psychologisch glaube ich übrigens, daß 99,9 Prozent des Stresses um Model-Releases nicht deshalb entstehen, weil ein Model heute wissend unterschreibt "Unbeschränkte Veröffentlich der kessen Nackfotos von mir", und sich ein paar Monate oder drei Jahre später die Sache anders überlegt.

Sondern in 99,9 Prozent der Fälle entsteht der Stress, weil ein Model beim Shooting zwar das Shooting irgendwie ganz cool fand, aber überhaupt nicht überlegt hat, was mit den Bildern alles passieren kann und was es da im MR alles unterschreibt.

Und später dann kommt die harte Erkenntnis: "Was hab ich da eigentlich bloß unterschrieben???" Und dann wird sich geärgert, über die eigenen Doofheit, in etwas einzuwilligen, das einem erst später wirklich klar wird. Und dann gibt's die - die Mehrheit - die dann in der Situation sagen "Okay - eigene Blödheit. Muß ich jetzt halt mit leben."

Und eine kleine Minderheit will die eigenen Blödheit nicht wahrhaben, und sucht im bösen Fotografen einen Schuldigen, der dann dafür belangt wird.

Und in 0,0005 Prozent aller Fälle geht es tatsächlich um etwas Übles, zum Beispiel um einen Fall, daß ein Model für neckische erotische Fotos in pikanten Dessous modelt, und zwei Jahre später sein Foto als Werbung für einen Puff wiederfindet, oder eine Webseite "Geile Hausfrauen besorgen es Dir!"

Und davon war weder bei den Besprechungen für das Shooting noch im Modelvertrag irgendwo die Rede...

Und wenn dann jemand die Kavallerie... die Anwälte loslässt - ok. Das ist dann völlig nachvollziehbar.

Bei diesem ganzen typischen Gezerre zwischen Amateuren (um es mal etwas böse zu formulieren) - da werde ich immer den starken Verdacht nicht los, daß die Grundursache vor allem ist, daß eine Seite oder auch beide Seiten vorher nicht wirklich ehrlich sind.

Der Fotograf will seine Fotos in bestimmter, nämlich möglichst umfassender Weise vermarkten, und möchte ergo, daß das Model ein möglichst weitreichendes MR unterschreibt, will das Model aber nicht durch "Klartext" verschrecken.

Und das Model will unbedingt das Shooting, denn sonst ist es ja kein Model, und will das gar nicht so genau wissen, und denkt sich: "Na ja, was soll da schon groß passieren?"

Oder 2) ich denke mir: die Dame ist so erwachsen und tut auch so, daß ich einfach unterstellen darf, daß sie weiß, was sie unterschreibt.

Leute, die furchtbar schlau und erfahren tun, es aber nicht sind... die haben dann unter Umständen später ein kleines Problem. Das wäre mir aber herzlich egal. Die Leute machen eh nix, die jammern höchstens.


" - Aufforderungen wie "sag mir doch einfach was drin steht"

Sowieso. Ich erkläre Models in ausreichendem Umfang, warum und wofür ich sie fotografiere.

Allein schon, weil ich überhaupt keinen Bock auf irgendein Gequake hinterher habe. (Oder schon während des Shootings. "Müssen die Handschellen jetzt sein?" - "Ja. Müssen sie. Wir machen schließlich S/M-Fotos.")
#151Report
[gone] User_81538
20.02.2011
:-))
Wenn Modells das wollen gibt es halt nur noch Vertrage
wie dieser Robert Kneschke - Vertrag
oder halt der Getty-Vertrag ...

Der MK-Vertrag ist Überholt aber dennoch kein Witz-Vertrag ...
Guten Anwalt und Modell überlegt sich dreimal aufgrund der Kosten
den Zufall des Vertrages aufzubringen.

@TO
Rechnung Stellen und Einklagen!!!!
Veröffentlichung vergessen.
Ich kenne den Aufwand der Fotos nicht aber trotzdem
sollte dem Modell klargemacht werden das Du Aufwände gehabt hast
die Du bezahlt haben möchtest.

Für Lau geht nicht :-)
Du solltest Verarscht werden und dagegen muss man sich wehren.
Ein wenig Mut :-)
Ich habe bis Heute ein Foto in der Sedcard mit noch MK-Standartvertrag.
Mädel - Tolles Shooting mit allen Pipapo :-)
Fotos bekommen und dann von Papa-Rechtsanwalt - Ich darf damit nichts machen.
*lol* Papa war meine Rechnung zu Teuer und
Tochter kann den Dämpfer gut gebrauchen :-)

lg.
#152Report
Jeder Anwalt schreibt viel, wenn er nicht weiß, was er schreiben soll.

Ich würde in dieser Lage seine Auffassung als unbegründet zurückweisen, einen Verzicht auf meine vertraglich vereinbarten Rechte gegen eine angemessen Abstandszahlung anbieten und ihn wissen lassen, dass ich einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Gelassenheit entgegensehe. Dafür reichen drei kurze Sätze.
#153Report
21.02.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Frank Becker

Weil das so ist, hab ich bei mir folgenden Abschnitt drinnen als Vertragsbestandteil:

"Diffamierend
Bilder sind diffamierend, wenn eine Vertragspartei dadurch
im Nachhinein herabgesetzt wird. Dazu gehört insbesondere
das Zusammenschneiden und/oder Kombinieren mit porno-
grafischem Material oder ehrverletzenden Inhalten. Diffa-
mierende Bearbeitungen und Veröffentlichungen sind verbo-
ten."

Irgendwelche Meinungen dazu?

"Ehrverletzendes" ist immer unzulässig, das brauchst Du nicht in ein Model-Release reinzuschreiben, das regeln einerseits das Strafrecht und andererseits das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

"Herabsetzen" beschert Dir zwangsläufig einen Gerichtsprozess, in dem das dann vom Gericht definiert wird. Wie das Gericht definiert - da könnten die Vertragsparteien Überraschungen erleben. Mir als Fotograf wäre das viel zu unbestimmt und daher zu riskant.

"Diffamierende Bearbeitung" ist eine Null-Formulierung. Ungefähr so sinnvoll wie "beleidigendes Autofahren" oder "provozierende Frisur".

Und wie schon x-mal gesagt: "pornographisch" ist ein Kriterium, das immer der Definition durch ein Gericht im Einzelfall benötigt, es gibt keine auch nur ansatzweise brauchbare Definition dafür, die allgemein anerkannt wäre.

Dazu kommt, das der deutschen Rechtslage zufolge Inhalte grundsätzlich nie "pornographisch", "jugendgefährdend", "gewaltverherrlichend" usw. sein können, sondern immer nur die Art und Weise der Darstellung, und zwar im Gesamtzusammenhang.

Ein weiteres Problem halst Du Dir auf, wenn Du nicht selber der Entverwerter Deiner Fotos bist. Was machst Du denn, wenn Du - direkt oder über eine Agentur - ein Foto an einen Verlag, einen Website-Betreiber etc. verkaufst, womöglich noch im Ausland, und der stellt das dort in einen Zusammenhang, der Deinem Model nicht gefällt? (Und Dir vielleicht auch nicht...)

Und Dein Model daraufhin gegen Dich vorgeht, weil Du verschuldet hast, daß ein Foto dieses Models in einem Zusammenhang verwendet wird, den das Model nicht haben möchte...

Da sitzt Du schnell zwischen Baum und Borke, nämlich zwischen Model und Bildabnehmer.[/quote]

Hallo Tom,

ich zitiere mal aus dem aktuellen Getty-Vertrag:
"... erteile ich dem Fotografen/Filmemacher und dessen Rechtsnachfolger das ausschließliche Recht, das Aufnahmematerial zu nutzen und zu verwerten, insbesondere es zu lizenzieren und in belibigen Medien für beliebige Zwecke zu verwenden (ausgenommen pornografische oder diffamierende Zwecke);"

Ich glaube kaum, dass Getty eine solche Klausel benutzen würde, wenn sie so unbestimmt wäre, wie du das hier darstellst. Magst Du dazu vielleicht was sagen?

In einem Punkt gebe ich dir Recht:

Zum einen müsste ein Gericht prüfen, was herabsetzend ist und ob die Darstellung Diffamierend ist oder nicht, allerdings gibt es da im Normalfall gar keine Probleme, denn ich ändere das Bildmaterial welches ich im Rahmen von TFP erstelle gar nicht so sehr. Und bei mir heisst es ja "wenn eine Vertragspartei dadurch im Nachhinein herabgesetzt wird" - ein Model muss also schon BEIM Shooting dafür sorgen, dass ich nichts aufnehme, was sie herabsetzt oder diffamiert.

Und im Übrigen schützt die Klausel auch mich selber, denn es heisst ja "eine Vertragspartei" - und eine davon bin ich. Warum? Weil ich die Fremdbearbeitung erlaube. ;-)

Und zum Thema Bildabnehmer usw. wenn das tatsächlich mal der Fall sein sollte, dann hat der Verwerter ein Problem, denn bei Getty und anderen Bildagenturen muss er ja auch die Einhaltung solcher Klauseln garantieren :-) ICH hab damit gar kein Problem, den ICH halte mich an meine Verträge - und tue sogar vieles was ich nicht müsste. Denn der Vertrag ist ALLEIN für den Streitfall da - zu dem ich es aber noch nie habe kommen lassen ...

Trotzdem noch eine Nachfrage: wie würdest du so eine Klausel formulieren? Der Sinn des Ganzen ist ja glaub klar, oder?

LG, Frank
#154Report
21.02.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Frank Becker
[quote]Original von Kirstin P
Nur so viel zum Thema "pornografischer Zusammenhang" mal zum Nachdenken....

Bei meinen Verträgen möchte ich den Passus auch drinhaben - und gerade wenn's sich um Stockfotos handelt, haben die Bildagenturen meiner Erfahrung nach eh so Passuse (oder heisst das Passi???) in den Vertraegen drin... Genauso wie eine Nutzung durch z.B. eine politische Partei auch untersagt wird... .

Man weiss nie, wozu die Bilder mal genutzt werden... daher moechte ich das, was ich NICHT will, auch ausgeschlossen haben. Und einfach zu sagen "dann mach doch solche Bilder nicht" ist halt nicht unbedingt moeglich, denn fast jedes Bild kann man in einen schlechten Zusammenhang bringen, wenn man mag... auch das Mama-Kind-Bild, das supersuess rumkommt, wenn man einen Text drunterschreibt "diese Rabenmutter verkaufte ihre Tochter an -zig Maenner"...


Weil das so ist, hab ich bei mir folgenden Abschnitt drinnen als Vertragsbestandteil:

"Diffamierend
Bilder sind diffamierend, wenn eine Vertragspartei dadurch
im Nachhinein herabgesetzt wird. Dazu gehört insbesondere
das Zusammenschneiden und/oder Kombinieren mit porno-
grafischem Material oder ehrverletzenden Inhalten. Diffa-
mierende Bearbeitungen und Veröffentlichungen sind verbo-
ten."

Irgendwelche Meinungen dazu?

Viele Grüße,
Frank[/quote]

Das wäre mir nicht genau genug.

Falls jemand eine wirklich gute und genaue Definition von Diffamierend findet, nehme ich sie mit Kußhand in den Vertrag auf. So lange es die nicht gibt, kommt mir das in keinen Vertrag. [/quote]

Hallo Herrman,

in meinem vorigen Beitrag, wo ich auf Tom Rohwer eingehe, habe ich einen Bestandteil des Model Release von Getty zitiert. Die benutzen etwas ganz ähnliches. Denkst du wirklich dass das zu Unbestimmt ist, zumal ich ja explizit "im Nachhinein" schreibe. Das bedeutet schlciht und ergreifend, dass ich dadurch die unterschiedlichen Grenzen der Modelle bereits bei der Aufnahme beachte.

Ein krasses, aber rein fiktives Beispiel:
Ein Model spielt ein Vergewaltigungsopfer vor der Kamera - sie kann sich hinter nicht darauf berufen dass die Bilder nicht VÖ werden, denn sie wusste bereits BEIM Shooting dass sie so etwas darstellt.
Verhindern kann aber ein Model, welches sexy Fotos in Dessous macht und in einer nachdenklichen Pose abgelichtet wird, dass ihr ein Bildbearbeiter blaue Flecken und Schürfwunden aufträgt und das Bild so zu einem Vergewaltigungsopfer macht.

Ich denke dass sowohl MEIN, als auch der von Getty zitierte Passus vor so etwas schützen soll.

Viele Grüße,
Frank
#155Report
21.02.2011
Original von Fotofuxx
Ich denke das Problem ist eher, daß die meisten Modelle und Fotografen
sich nicht mit Veröffentlichungsrechten, Verträgen und Bildverwertung
beschäftigen wollen.

Die einen, weil sie einfach nur schöne Bilder machen wollen und sich
mit so profanen Themen nicht befassen wollen.

Die anderen, weil sie schnell was verdienen wollen und nicht realisieren,
daß die Einräumung von Nutzungsrechten eine ganz andere Nummer ist,
als im Supermarkt an der Kasse zu sitzen.

Anders kann ich mir folgende Verhaltensweisen bei der Vertragsunterzeichnung
nicht erklären:
- Unterschrift, ohne den Vertrag gelesen zu haben
- Bemerkungen wie "in den Verträgen steht ja eh immer das selbe"
- Aufforderungen wie "sag mir doch einfach was drin steht"

Bisweilen kommen dann später Erkenntnis, Reue und Versuche
aller Art den Vertrag aus der Welt zu schaffen ...


DAS erlebe ich staunend auch immer wieder - und erkläre dann was ich mache, warum und was genau im Vertrag steht. :-)

Viele Grüße,
Frank
#156Report
21.02.2011
Original von Art of Bazi *ars dilettanti*
Jeder Anwalt schreibt viel, wenn er nicht weiß, was er schreiben soll.

Ich würde in dieser Lage seine Auffassung als unbegründet zurückweisen, einen Verzicht auf meine vertraglich vereinbarten Rechte gegen eine angemessen Abstandszahlung anbieten und ihn wissen lassen, dass ich einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Gelassenheit entgegensehe. Dafür reichen drei kurze Sätze.


Das würde ich mit einem wasserdichten Vertrag auch tun,allerdings geht es hier ja um zwei Dinge:

1. Ist ein Formularvertrag wie AGBs zu behandeln?
2. Ist der Vertrag des TO wenn er NICHT wie AGB zu behandeln ist trotzdem wasserdicht?

Zu Punkt 1 hab ich als Rechtslaie keine Meinung. Zu Punkt 2 aber schon, denn ich habe mich mit dem Vertragsrecht eingehend beschäftigen müssen und halte den Vertrag des TO für NICHT wasserdicht.

Viele Grüße,
Frank
#157Report
21.02.2011
Original von jaraga
@TO
Rechnung Stellen und Einklagen!!!!

In Abwandlung des schönen Sprichwortes "Es ist immer leicht, das Geld anderer Leute auszugeben" möchte ich nur einwerfen: es klagt sich immer sehr leicht, wenn man selber nicht der Kläger ist, der ggf. auf den Prozesskosten sitzenbleibt...
#158Report
21.02.2011
Original von Art of Bazi *ars dilettanti*
Jeder Anwalt schreibt viel, wenn er nicht weiß, was er schreiben soll.

Jener Anwalt hier in diesem Fall scheint mir aber sehr genau zu wissen, was er schreibt...[IMG]

Ich würde in dieser Lage seine Auffassung als unbegründet zurückweisen, einen Verzicht auf meine vertraglich vereinbarten Rechte gegen eine angemessen Abstandszahlung anbieten und ihn wissen lassen, dass ich einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Gelassenheit entgegensehe. Dafür reichen drei kurze Sätze.

Du würdest dann feststellen, daß gegnerische Anwälte gerichtlichten Auseinandersetzungen immer sehr gelassen entgegensehen - davon leben sie nämlich.

Und Du würdest ebenfalls feststellen, daß nur in sehr wenigen, extremen Ausnahmefällen Rechtsanwälte für ihre Mandanten Briefe schreiben nach dem Motto "Es hat zwar keine Rechtsgrundlage, aber wir können ja mal versuchen, die Gegenseite zu erschrecken."

So stellt sich der Laie das vielleicht vor, es ist aber nur sehr selten so.
#159Report
21.02.2011
Original von Frank Becker
Hallo Tom,

ich zitiere mal aus dem aktuellen Getty-Vertrag:

Du weißt auch, daß Getty Images in Irland sitzt und Getty-Verträge von angelsächsischen Juristen nach angelsächsischen Rechtsvorstellungen formuliert wurden, die nicht unbedingt viel mit der Rechtslage in Deutschland zu tun haben?
"... erteile ich dem Fotografen/Filmemacher und dessen Rechtsnachfolger das ausschließliche Recht, das Aufnahmematerial zu nutzen und zu verwerten, insbesondere es zu lizenzieren und in belibigen Medien für beliebige Zwecke zu verwenden (ausgenommen pornografische oder diffamierende Zwecke);"

Ich glaube kaum, dass Getty eine solche Klausel benutzen würde, wenn sie so unbestimmt wäre, wie du das hier darstellst. Magst Du dazu vielleicht was sagen?

Doch. Genau das tun sie - nach deutschem Recht. Weil ihr Vertrag sich überhaupt nicht auf deutsches Recht bezieht.

Getty-Lizenzen werden in Europa ausschließlich aus Irland verkauft, von der irischen Getty-Tochter, nach irischem Recht.

"Pornographisch" ist übrigens in jedem Staat dieser Erde anders definiert...

In einem Punkt gebe ich dir Recht:

Zum einen müsste ein Gericht prüfen, was herabsetzend ist und ob die Darstellung Diffamierend ist oder nicht

Für "pornograpisch" ganz genauso...
allerdings gibt es da im Normalfall gar keine Probleme, denn ich ändere das Bildmaterial welches ich im Rahmen von TFP erstelle gar nicht so sehr.

Du ahnst gar nicht, wie blitzschnell da jemand die schönsten Probleme schaffen kann:
Grieche will nicht auf Foto Türke sein...

Und bei mir heisst es ja "wenn eine Vertragspartei dadurch im Nachhinein herabgesetzt wird" - ein Model muss also schon BEIM Shooting dafür sorgen, dass ich nichts aufnehme, was sie herabsetzt oder diffamiert.

Da ein "Herabsetzen" immer im Gesamtkontext passiert, kann es zwangsläufig nur "nachher" geschehen.

Und zum Thema Bildabnehmer usw. wenn das tatsächlich mal der Fall sein sollte, dann hat der Verwerter ein Problem, denn bei Getty und anderen Bildagenturen muss er ja auch die Einhaltung solcher Klauseln garantieren :-)

Und da tun sich dann dieselben Probleme auf...

ICH hab damit gar kein Problem, den ICH halte mich an meine Verträge - und tue sogar vieles was ich nicht müsste. Denn der Vertrag ist ALLEIN für den Streitfall da - zu dem ich es aber noch nie habe kommen lassen ...

Dein Model hat aber keinen Vertrag mit Getty oder dem Verwerter des Fotos, sondern mit Dir.

Und wenn das Model sich durch die Verwendung des Fotos durch einen Dritten in seinen Rechten verletzt sieht, kann es jederzeit Dich als "Mitstörer" in Regress nehmen. Das Model sucht sich dann in der ganzen Verwertungskette denjenigen aus, den es am einfachsten belangen kann.

In Deinem Vertrag fehlt z.B. ein wichtiger Passus, der sinngemäß etwa heißen müsste: "Der Fotograf sichert zu, im Rahmen ordentlicher kaufmännischer Sorgfalt Dritte, denen er die Fotos überlässt oder Nutzungsrechte einräumt, über eventuelle Nutzungseinschränkungen zu informieren, die sich aus dem Model-Release ergeben können. Der Fotograf haftet dem Model gegenüber nicht für Handlungen Dritter, die die Fotos verwenden."

Und wenn der Passus dann drin ist, dann diskutieren wir mal in aller Ruhe über die Frage, ob, wann und wieweit ein solcher Haftungsausschluss wirksam ist...

Und das ganze natürlich immer unter Berücksichtigung der Frage, ob hier zwei Unternehmer miteinander einen Vertrag haben, oder ein Unternehmer und ein Verbraucher oder zwei Verbraucher, und ob es sich um einen Formularvertrag handelt, und wenn ja ob dies eine "überraschende Klausel" ist, und... da fällt wahrscheinlich jedem Anwalt noch ne Menge mehr ein als mir in meinen kühnsten Träumen...

Trotzdem noch eine Nachfrage: wie würdest du so eine Klausel formulieren? Der Sinn des Ganzen ist ja glaub klar, oder?

Gar nicht. Weil ich das schlicht und einfach so nicht für regelbar halte...

Eine "ehrverletzende Verwendung" von Fotos braucht man gar nicht regeln, weil die immer unzulässig ist. Und wenn man eine konkrete Verwendung eines Fotos beabsichtigt, die ggf. als für das Model "ehrverletzend" interpretiert werden könnte, dann lässt man sich genau diese Verwendung explizit erlauben.

Wenn also z.B. ein Foto für die Bordellwerbung oder Flirthotline genutzt werden soll...

"Pornographisch"...

Ebenfalls nicht.

Erstens entscheidet sich beim Shooting bereits, ob das Model die Beine breit macht und die Schamlippen auseinanderzieht. Wenn das Model das macht, gibt es keinen Grund, warum das nicht in "Feuchte Hausfrauen" oder "Happy Weekend" gedruckt werden sollte oder auf 'ner Paysite im Internet stehen kann.

Zweitens drucken "Coupé" oder "St.Pauli-Nachrichten" keine erotischen Fine-Art-Fotos.

Wenn also solche gemacht werden, stellt sich die Frage gar nicht. Und falls aus irgendeinem Grunde einmal die "St.Pauli-Nachrichten" ein hochkünstlerisches erotisches Fine-Art-Foto drucken sollten...

... dann sehe ich keinerlei Grund, warum das Model darüber meckern sollte.
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Niemand zwingt das Model, sowas als Tearsheet in die Mappe zu nehmen, wenn's ihm irgendwie peinlich ist. Wenn ich für den Bundesverband der deutschen Industrie eine Präsentation machen sollte, um mich dort vorzustellen, würd' ich's ja auch nicht reinnehmen...
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Mit Models, bei denen ich von vornherein damit rechnen müsste, daß sie hinterher ankommen und sagen "Nää...also in 'Lifestyle' auf stern.de wäre ja ok, aber daß die Bilder in der Online-Galerie auf condomi.de erscheinen, find ich jetzt nicht so gut - was sollen denn die Leute denken?"...

... um solche Models mache ich einen riesengroßen Bogen.

Sollte ich trotzdem mal Pech haben, würde ich schlicht sagen: "Guck in Deinen verdammten Vertrag. Und werd erwachsen."

Ich erinnere mich noch gut an den Spruch eines Jura-Profs während meines Studiums (ein bißchen Jura als Nebenfach zu BWL): "Wenn man besondere Vertragsklauseln braucht, um Probleme zu vermeiden, die man ohne andere Vertragsklauseln gar nicht hätte, dann hat irgendwer vorher irgendwas falsch gemacht."
#160Report

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