Ein Model-RA möchte, dass ich die Veröffentlichung unterlasse. 275

20.02.2011
Original von KDO-Fotografie
nun - bisher waren alle modelle des lesens mächtig ;)
und diese vereinbarung betrifft ja auch BEIDE parteien...also ht das modell dieselben rechte wie ich...


Magst du auch was dazu sagen WARUM es dann so lang sein und juristisch klingen muss?

Viele Grüße,
Frank
#121Report
20.02.2011
Original von Frank Becker
[quote]Original von Olivia S (div. Workshops siehe Events)
[quote]Original von KDO-Fotografie
kann man das so schreiben?

Beide Parteien dürfen diese Fotos ausschließlich für ihre persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Modelbooks, Agenturmappen, Bewerbungen, erstellen eines Model-Portfolios, die eigene Homepage, Sedcards, Fotowettbewerbe nach den jeweiligen AGB des Veranstalters, sowie Onlinedatenbanken und Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten frei und kostenlos verwenden. Ausgenommen hiervon ist allerdings die Nutzung oder Veräußerung der Bilder zu kommerziellen Zwecken wie die Weitergabe an Werbe- oder Bildagenturen und die Veröffentlichung in pornographischen oder unseriösen Medien. Darüber hinaus ist ein Verkauf oder die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ausdrücklich ausgeschlossen und bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung des Fotografen, der dann die Übertragung der jeweiligen Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte und eine eventuelle Gewinnbeteiligung an Modell oder Fotograf regelt.


Ich als Model fänd das zu lang und würde komische Gedanken kriegen bei zuviel Text...

Habe bei mir einfach die Worte "kommerzielle Nutzung" aus dem TFP-Vertrag rausgenommen und einen Satz geschrieben: "Die Abtretung der Bildrechte an Dritte oder das Veräußern der Bilder, mit oder ohne Gewinnabsicht, ist den Parteien ohne vorherige Einverständniserklärung der übrigen Vertragspartner untersagt."

Klar verständlich, finde ich?![/quote]

Die Formulierung gefällt mir: Kurz, knapp, unmissverständlich und nicht im Pseudo-Juristen-Deutsch-Bla-Bla :-)

Viele Grüße,
Frank[/quote]

unmißverständlich... naja... ;-)

Was sind denn "Bildrechte" ?
Bezieht sich das Wort auf das Urheberrecht des Fotografen oder auf das Recht am eigenem Bild des Modells?
#122Report
20.02.2011
Besser finde ich den Satz so:

"Die Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte, mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht, ist den Parteien ohne vorherige Einverständniserklärung der übrigen Vertragspartner untersagt."
#123Report
20.02.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Also ein aktuelles Gerichtsurteil zu einem TFP Vertrag hier wird das Urteil beschrieben macht alle Verträge die die 2 Worte "nicht kommerziell" enthalten, zunichte. In diese Falle tappt mein Vertrag zumindest schonmal nicht.




Das steht da nicht. Lies selbst. Das macht nur solche Verträge zunichte, wenn überhaupt, in denen ebenbürtig geschrieben wird, daß kommerzielle Nutzung augeschossen sei, das aber Eigenwerbung erlaubt sei. [/quote]
Es ist ja nun ein leichtes, eine Vertragsklausel zu formulieren, die sagt:

"Die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig. Ausgenommen davon ist die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung zu folgenden Zwecken:
- Eigenwerbung des Models für seine Modeltätigkeit auf Internetseiten, Sedcards u.ä.
- Eigenwerbung des Fotografen für seine Fotografentätigkeit auf Internetseiten, Sedcards u.ä."

Daß Ausnahmen zu vertraglich vereinbarten Verboten oder Erlaubnissen in Verträgen enthalten sind, ist alltäglich. Man muß halt nur zusehen, daß man keine Widersprüche zwischen einzelnen Vertragsklauseln schafft, sondern zusammengehörige Vertragsbestandteile auch zusammen regelt.

"X. Der Mieter darf keine Parties auf seinem Balkon feiern. - Y. Der Mieter darf seinen Geburtstag auf dem Balkon feiern." ist unglücklich formuliert und widersprüchlich.

"X. Der Mieter darf keine Parties auf seinem Balkon feiern. Ausgenommen davon ist jährlich eine Party aus Anlaß seines Geburtstages." dagegen ist klar und eindeutig.


Wenn man klar abgrenzt "Eigenwerbung ist erlaubt. Über die Eigenwerbung hinausgehenden gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet." o.ä., dann grenzt man klar ab ohne einen Widerspruch zu generieren.

Oder so herum. Wichtig ist nur, daß ein Vertrag logisch aufgebaut ist. Dazu allein braucht man noch nicht mal größere juristische Kenntnisse - allerdings hapert es, wie wohl jeder Lehrer und Ausbilder bescheinigen wird - heutzutage mehr denn je an der Fähigkeit, klar strukturiert zu denken, zu differenzieren, zu abstrahieren und vor allem anschließend klar strukturiert zu formulieren.
#124Report
20.02.2011
Original von KDO-Fotografie
kann man das so schreiben?

Beide Parteien dürfen diese Fotos ausschließlich für ihre persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Modelbooks, Agenturmappen, Bewerbungen, erstellen eines Model-Portfolios, die eigene Homepage, Sedcards, Fotowettbewerbe nach den jeweiligen AGB des Veranstalters, sowie Onlinedatenbanken und Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten frei und kostenlos verwenden. Ausgenommen hiervon ist allerdings die Nutzung oder Veräußerung der Bilder zu kommerziellen Zwecken wie die Weitergabe an Werbe- oder Bildagenturen und die Veröffentlichung in pornographischen oder unseriösen Medien. Darüber hinaus ist ein Verkauf oder die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ausdrücklich ausgeschlossen und bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung des Fotografen, der dann die Übertragung der jeweiligen Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte und eine eventuelle Gewinnbeteiligung an Modell oder Fotograf regelt.


Das nennt man dann: Rechtsberatung in einem Einzelfall.

"Fotowettbewerbe nach den jeweiligen AGB des Veranstalters" ist ein gewaltiger Stolperstein.

Erstens unterschreiben die Vertragspartner damit eine Rechteinräumung, die vollkommen undefiniert ist, weil ja niemand vorher die AGB irgendwelcher Fotowettbewerbe kennen kann.

Zweitens macht das eine Vertragsklausel unwirksam, weil man vertraglich keine Verpflichtungen eingehen kann, die man gar nicht kennt und nicht kennen kann.

Was ist denn, wenn der Fotowettbewerbveranstalter in seinen AGB sich vom Einsender ein ausschließliches Nutzungsrecht für alle Zwecke einräumen lässt?

Von der Frage mal abgesehen, wie weit das wirksam wäre - da kracht und qualmt es sofort an allen Ecken und Enden.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: wer - egal ob Fotograf oder Model - ein Foto bei einem Wettbewerb einreicht, der muß schon selber vorher die AGB etc. des Wettbewerbs genau prüfen und dann entscheiden, ob diese eigentlich mit dem Modelrelease oder der Nutzungsrechte-Einräumung zusammenpassen. Oder doch eher nicht...
#125Report
[gone] User_112332
20.02.2011
@ Tom

vielen dank - das werde ich mal rausnehmen...gebe dir absolut recht, dass das missverständlich ist...

lg klaus
#126Report
20.02.2011
Original von Dirk Lorenz
unmißverständlich... naja... ;-)

Was sind denn "Bildrechte" ?
Bezieht sich das Wort auf das Urheberrecht des Fotografen oder auf das Recht am eigenem Bild des Modells?


Im zitiertem Zusammenhang - beides, oder nicht? :-)

Entscheidend ist doch dass eine jeder Laie und ein Richter bei Bedarf erkennen kann was die Absicht des Vertrags ist. Gerade mit pseudo-bla-bla gräbt sich doch so mancher seine eigene Grube.

Falls es jemanden interessiert, bei mir regel ich das getrennt für Model und Fotograf. Beim Model sieht das so aus:

"Der Fotograf als Urheber überträgt
dem Modell ein zeitlich unbefristetes und unwiderrufliches
einfaches Nutzungsrecht zur unentgeltlichen Veröffentli-
chung und Vervielfältigung aller übergebenen Dateien in
allen Medien.
"

Und für mich als Fotografen so:
"Der Fotograf verzichtet auf eine Bezahlung, dafür erteilt das
Fotomodell als abgebildete Person die Freigabe für die zeit-
lich unbefristete, uneingeschränkte und unwiderrufliche
Nutzung zur Vervielfältigung und Veröffentlichung in allen
Medien. Mit Übergabe der Bilddateien und den eingeräumten Rechten sind für das Modell sämtliche Ansprüche abgegolten."

Die Begriffe "Urheber", "Model", "Fotograf" "einfaches Nutzungsrecht" und das "Recht am eigenen Bild" werden in einer Vertragspräambel zuvor übrigens erläutert.

An dem Passus schließt sich dann noch das Recht zur Bearbeitung an:
"Alle Vertragsparteien sind berechtigt, das entstandene Auf-
nahmematerial aufzuwerten, indem dieses inhaltlich in nicht
diffamierender Weise verändert wird. Hierzu dürfen auch
Dritte beauftragt werden. Sofern der Bildbearbeiter kosten-
frei arbeitet, überträgt der Fotograf ihm hiermit das zeitlich
unbefristete und unwiderrufliche einfache Nutzungsrecht zur
unentgeltlichen Veröffentlichung und Vervielfältigung in
allen Medien."

Auch hier wurden in der Präambel die Begriffe "Diffamierend", "aufwerten" usw. verständlich definiert. Trotzdem passt mein Vertrag auf eine DIN A4 Seite.

Viele Grüße,
Frank
#127Report
20.02.2011
Original von Olivia S (div. Workshops siehe Events)
Ich als Model fänd das zu lang und würde komische Gedanken kriegen bei zuviel Text...

Habe bei mir einfach die Worte "kommerzielle Nutzung" aus dem TFP-Vertrag rausgenommen und einen Satz geschrieben: "Die Abtretung der Bildrechte an Dritte oder das Veräußern der Bilder, mit oder ohne Gewinnabsicht, ist den Parteien ohne vorherige Einverständniserklärung der übrigen Vertragspartner untersagt."

Das heißt, vor jeder Veröffentlichung auf einer fremden Website muss wieder neu zugestimmt werden? Das ist aber doch recht umständlich - dann braucht man eigentlich gar kein Model-Release.

Wenn man sowieso vor jeder Veröffentlichung außer auf der eigenen Website fragen muß, wozu dann noch ein Model-Release?

(Die Veröffentlichung eines Bildes auf einer Website, für die ein anderer verantwortlich ist, also die MK z.B., oder irgendwo in einem Buch etc., das man nicht selbst verlegt, braucht ja immer eine Einräumung von Nutzungsrechten an den jeweiligen Verantwortlichen.)
#128Report
20.02.2011
Original von Dirk Lorenz
Besser finde ich den Satz so:

"Die Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte, mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht, ist den Parteien ohne vorherige Einverständniserklärung der übrigen Vertragspartner untersagt."


Ich habe zuerst gedacht, damit kann ich auch leben. Dann hab ich aber nachgedacht.

Dir ist schon klar, dass man dem Betreiber eine Seite auf der man die Bilder hochlädt damit Nutzungsrechte einräumen MUSS? Denn sonst dürfte er die Bilder ja nicht an Dritte ausliefern.

Außerdem muss man dann jedes Mal wenn man irgendwo etwas hochlädt vorher nochmal fragen? Das fände ich nicht praktikabel - viele Modelle die ich schon geshootet habe, kann ich gar nicht mehr erreichen ... unbekannt verzogen, verheiratet und anderer Name usw.

Viele Grüße,
Frank
#129Report
20.02.2011
Original von Frank Becker
[quote]Original von Dirk Lorenz
Besser finde ich den Satz so:

"Die Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte, mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht, ist den Parteien ohne vorherige Einverständniserklärung der übrigen Vertragspartner untersagt."


Ich habe zuerst gedacht, damit kann ich auch leben. Dann hab ich aber nachgedacht.

Dir ist schon klar, dass man dem Betreiber eine Seite auf der man die Bilder hochlädt damit Nutzungsrechte einräumen MUSS? Denn sonst dürfte er die Bilder ja nicht an Dritte ausliefern.

Außerdem muss man dann jedes Mal wenn man irgendwo etwas hochlädt vorher nochmal fragen? Das fände ich nicht praktikabel - viele Modelle die ich schon geshootet habe, kann ich gar nicht mehr erreichen ... unbekannt verzogen, verheiratet und anderer Name usw.

Viele Grüße,
Frank[/quote]

jou, das ist mir schon klar... Ich verwende das so auch nicht und wollte eigentlich nur den Satz von Olivia S etwas optimieren... ;-)
#130Report
20.02.2011
Eben. Die "Rechte für Dritte" braucht man auf fast allen Internetplattformen. Durch diesen Ausschluß würden viele Bilder hier, in der FC oder bei Facebook einen Vertragsbruch bedeuten. Aber wo kein Kläger...

Die meisten haben doch nur Angst, dass der Vertragspartner mit den Bildern Millionär wird. Albern. Vielleicht sollte man sich insg. nicht so viel Gedanken darüber machen. Glaubt hier wirklich jemand, dass Facebook ein unscharfes, weichgematschets Gruselportraits für irgendetwas verwenden würde? Und welche Pornoseite will solche Gruselportraits zeigen? Junge junge...

Meine pers. Erfahrung ist: mit Modellen, mit denen ich vor dem Shooting intensiv über die Vertragsgestaltung kommuniziert habe, ist am Ende entweder gar kein Shooting entstanden (also nocht weil man sich nicht einig wurde, sondern kurzfristiger Todesfall, Krankheit etc.) oder das Shooting hat eh keine tauglichen Bilder produziert. Wer rumdiskutiert ist mir zu theoretisch unterwegs.

Und noch eine pers. Erfahrung zu den Wörtern "kommerziell", "pornografisch", "unseriös" etc. Das halte ich auch für schwachsinnig, aber viele Modelle wollen das unbedingt drin haben. Auch vermeintliche Profimodelle mit 200 und mehr Shootings, die jedes Wochenende Pay und Workshops usw. machen, wollten, dass ich so einen Satz reinschreibe. Okay, stört ja nicht, also ok.

Zum Topic: finde den Vertrag des TO albern und seine Argumentation im weiteren Verlauf des Threads auch. Uneinsichtig und immer wieder mit anderen Vergleichen kommend oder auf Signalwörter reagierend - am Ende einfach nur trotzig.
#131Report
20.02.2011
Original von Olivia S (div. Workshops siehe Events)
Ich bin dann wohl anders als deine bisherigen Modelle. Ich vermute hinter zuviel Text oft irgendwas fieses...
Wenn ich erstmal nen Megatext lesen muss, wird mir schon vor dem Shooting schlecht.. *g*

Lieber kurze, klare, verständliche Sätze, dann kann meiner Meinung nach nix schief gehen. :)
Und ich bin immer noch "Hobby-Knipserin" und will keine 5-Seiten-mit-X-Paragraphen-Bürokratie-Verträge.


Momentan bin ich auch noch dieser Auffassung.
Lieber einen einseitigen Vertrag, und sich eben nicht gegen alles und jedes absichern.

Aber vielleicht ändere ich meine Auffassung, trash-pixel hat schon auch in gewisser Weise Argumente.
#132Report
20.02.2011
Halloele!

Vielleicht in dem Thread hier Off-Topic, aber ich mag nochmal was zum Thema "pornografischer / diffamierender Zusammenhang" sagen... klar dachte ich auch erst, "soll das Mädel halt keine Aktbilder machen" - nur dann ist mir folgende Geschichte zu Ohren (und Augen) gekommen, betroffen ein Mädel, dass unsre Clique damals aus unsrer Stamm-Disko vom Sehen her kannte:

Bericht in einer Männerzeitschrift, "ich liebe Rudel...". Grosses Bild mit einer Blondine, von hinten fotografiert, Gesicht nicht erkennbar, in einer Gruppe von mehreren Männern, wie die gerade alle gleichzeitig zu Gange sind... Text passend zum Bild, was sie so am Wochenende am liebsten macht... Waere ja nicht "schlimm" - wenn nebem dem grossen Bild im Stil "meine Beichte" ein lachendes Portrait von eben der Bekannten zu sehen war... so Marke nettes Passbild... Auf die Story angesprochen war das Mädel stinksauer, das Portrait-Bild habe ein Bekannter von ihr gemacht und unberechtigt an die Zeitschrift weitergegeben... angeblich... was da dann genau rausgekommen ist, ob sie die verklagt hat - keine Ahnung....

Nur so viel zum Thema "pornografischer Zusammenhang" mal zum Nachdenken....

Bei meinen Verträgen möchte ich den Passus auch drinhaben - und gerade wenn's sich um Stockfotos handelt, haben die Bildagenturen meiner Erfahrung nach eh so Passuse (oder heisst das Passi???) in den Vertraegen drin... Genauso wie eine Nutzung durch z.B. eine politische Partei auch untersagt wird... .

Man weiss nie, wozu die Bilder mal genutzt werden... daher moechte ich das, was ich NICHT will, auch ausgeschlossen haben. Und einfach zu sagen "dann mach doch solche Bilder nicht" ist halt nicht unbedingt moeglich, denn fast jedes Bild kann man in einen schlechten Zusammenhang bringen, wenn man mag... auch das Mama-Kind-Bild, das supersuess rumkommt, wenn man einen Text drunterschreibt "diese Rabenmutter verkaufte ihre Tochter an -zig Maenner"...

Gruessle Kirstin
#133Report
20.02.2011
Original von Kirstin P
Nur so viel zum Thema "pornografischer Zusammenhang" mal zum Nachdenken....

Bei meinen Verträgen möchte ich den Passus auch drinhaben - und gerade wenn's sich um Stockfotos handelt, haben die Bildagenturen meiner Erfahrung nach eh so Passuse (oder heisst das Passi???) in den Vertraegen drin... Genauso wie eine Nutzung durch z.B. eine politische Partei auch untersagt wird... .

Man weiss nie, wozu die Bilder mal genutzt werden... daher moechte ich das, was ich NICHT will, auch ausgeschlossen haben. Und einfach zu sagen "dann mach doch solche Bilder nicht" ist halt nicht unbedingt moeglich, denn fast jedes Bild kann man in einen schlechten Zusammenhang bringen, wenn man mag... auch das Mama-Kind-Bild, das supersuess rumkommt, wenn man einen Text drunterschreibt "diese Rabenmutter verkaufte ihre Tochter an -zig Maenner"...


Weil das so ist, hab ich bei mir folgenden Abschnitt drinnen als Vertragsbestandteil:

"Diffamierend
Bilder sind diffamierend, wenn eine Vertragspartei dadurch
im Nachhinein herabgesetzt wird. Dazu gehört insbesondere
das Zusammenschneiden und/oder Kombinieren mit porno-
grafischem Material oder ehrverletzenden Inhalten. Diffa-
mierende Bearbeitungen und Veröffentlichungen sind verbo-
ten."

Irgendwelche Meinungen dazu?

Viele Grüße,
Frank
#134Report
20.02.2011
Original von Frank Becker
Weil das so ist, hab ich bei mir folgenden Abschnitt drinnen als Vertragsbestandteil:

"Diffamierend
Bilder sind diffamierend, wenn eine Vertragspartei dadurch
im Nachhinein herabgesetzt wird. Dazu gehört insbesondere
das Zusammenschneiden und/oder Kombinieren mit porno-
grafischem Material oder ehrverletzenden Inhalten. Diffa-
mierende Bearbeitungen und Veröffentlichungen sind verbo-
ten."

Irgendwelche Meinungen dazu?

Viele Grüße,
Frank


... also ich find's gut und wuerde es so unterschreiben :-)))

Greets Kirstin
#135Report
Ich frage mich, warum man immer zum Anwalt laufen muss wenn einem was nicht passt.

Unter normalen Umständen können sich doch erwachsene Menschen auch direkt verständigen und eine Einigug finden.

Gut, ich träume von einer guten Welt ;-)
#136Report
20.02.2011
Original von Benjamin Thorn Photography
Also den Vertrag halte ich auch für sagen wir mal ungünstig formuliert. Und das an einigen Stellen.
Alleine die Formulierung "gelungene Aufnahmen". "Gelungen" ist immer Ansichtssache und deswegen immer anfechtbar, egal wie "gut" ein Bild ist. Wenn das Model dann sagt die sind alle nicht gelungen hast du schon ein Problem...

Das sehe ich genau so! Imho fehlt in dem Vertrag komplett der "juristische Kern", i.e. die Freigabeerklärung des Models hinsichtlich dessen "Recht am eigenen Bild", die es dir überhaupt erst ermöglicht, dein Urheberrecht in Anspruch zu nehmen, genauer gesagt, dass du die Bilder "vervielfältigen", "verbreiten", "ausstellen" und "öffentlich wiedergeben" darfst ;-)

Liebe Grüße, Udo
#137Report
20.02.2011
Das Model stimmt der Veröffentlichung zu. Für genannte Zwecke.
Der Fotograf stimmt zu, daß das Model diie Bilder kopiert . Für genannte Zwecke.
Ich muss hierfür im Vertrag keine 20 Gesetze und Paragraphen zitieren/refernzieren, damit es besonders toll-juristisch aussieht, damit ein Udo einen juristischen Kern erkennt.
Jaja, jetzt heissts wieder , ich sei unbelehrbar.
Jedenfalls wurde diese Zustimmung im 3-seitigen Anwaltsschreiben als solche auch nicht kritisiert.
Es wurde auch nicht irgendwie bemängelt, daß ein "juristischer Kern" fehle oder so ähnlich.
Der Anwalt hat gemeint, 1. der Zweck sei zu unbestimmt, dafür, dass er es 2. für AGBs hält.
DAS sind die 2 Fragen.
#138Report
20.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
.............
Der Anwalt hat gemeint, 1. der Zweck sei zu unbestimmt, dafür, dass er es 2. für AGBs hält.
DAS sind die 2 Fragen.


Warum klärst du das nicht mit einem Fachanwalt wenn dir die 14 Seiten Thread nicht reichen?

Die Argumentation des gegnerischen Anwalts ist ja nicht von der Hand zu weisen wie in diesem Thread schon festgestellt wurde.

Dass man sich mit formularisierten Vorgängen schnell in die Nesseln setzen kann und letztendlich sehr schnell zweiter Sieger ist, das musste sich auch schon eine komplette deutsche Staatsanwaltschaft vom Richter sagen lassen, nachdem ein Anwalt diesbezüglich bei Gericht interveniert hatte.

Zudem ist es doch wirklich offensichtlich, dass der Zweck in deinem Vertrag zu unbestimmt war, dazu braucht es doch nun wirklich keinen Anwalt sondern einfach nur jemand, der die deutsche Sprache halbwegs beherrscht und der des Lesens halbwegs mächtig ist.
#139Report
[gone] www.trash-pixel.de
20.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
Das Model stimmt der Veröffentlichung zu. Für genannte Zwecke.
Der Fotograf stimmt zu, daß das Model diie Bilder kopiert . Für genannte Zwecke.
Ich muss hierfür im Vertrag keine 20 Gesetze und Paragraphen zitieren/refernzieren, damit es besonders toll-juristisch aussieht, damit ein Udo einen juristischen Kern erkennt.


Aber genau da liegt der Hund begraben! dann schreib doch auch im Vertrag was du eigentlich möchtest und eier nicht drum herum ...
Leider ist es so, dass vor der Justiz nun eben mal ein Gesetzestext gilt und nicht Larifari-Gefasel von evtl und ggf ...

Schreib einfach, dass das Modell dir erlaubt zu veröffentlichen und sie dafür nicht gegen Asche an andere die Bilder vertickt ... genau aus dem Grund behalte ich mir auch bei TFP die gewerbliche Nutzung vor und schließe sie eben nicht aus ... wenns dem Modell nicht passt - bitte die nächste ..! es zwingt dich doch keiner diese Nutzungsart auszuschließen bei TFP - TFP ist nur eine Form des Honorars und basta! Bilder statt Kohle - was ist daran so schwer?
#140Report

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