Ein Model-RA möchte, dass ich die Veröffentlichung unterlasse. 275

dann ersetze sie mit (ge) werblich...


Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von Frank Becker
[quote]Original von Hellfire,
nimm doch einfach denn: http://www.presserecht-aktuell.de/aufsatze/vorlagen/modelvertrag-tfp-shooting/


Meine Meinung: unbrauchbar ...

Viele Grüße,
Frank[/quote]
Vielen Dank Hellfire, aber ich meine leider auch, unbrauchbar.
Schon wieder das unbestimmte "kommerziell / nichtkommerziell" Geschwätz da drin.[/quote]
[gone] Hermann Klecker
19.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von Hermann Klecker
Wie oft hast Du den Vertrag schon verwendet?

Vielleicht 5 mal - das ist nicht meine einzige Vertragsvariante.
Aber die Antwort ist ggf unwichtig, weil vor Gericht ich schlecht nachweisen kann, wie selten der Vertrag benutzt wurde.[/quote]

Jepp, das sind AGB.
[gone] Hermann Klecker
19.02.2011
Original von Benjamin Thorn Photography
[quote]Original von Carl vom Westhafen
ja, das mit dem "gelungene Fotos" überleg ich mir nochmal.
Hab ich jetzt gelernt.
Ist aber nicht Thema des Threads.


Nur ist es mit solchen Formulierungen völlig egal ob AGB oder nicht.
Der Anwalt könnte dir auf gut Deutsch auch einfach schreiben das dass Model die Bilder Kacke findet und du die veröffentlichung damit auf grundlage deines Vertrags unterlassen musst ;)[/quote]

Hat er aber nicht.

Ist es so schwer, beim Thema zu bleiben?
@ Threadersteller: wenn du einen sicheren Vertrag willst nimm einen für Stockproduktionen, der ist zwar sehr einseitig aber für dich als Fotograf auf jeden Fall Rechtssicher. Ergänze das ganze um die Recht des Models und gut ist.
Einen guten findest du auf dem Bolg von Robert Kneschke. Googlen musst du selber. Ich persönlich verwende den von Gettyimages. Der ist inzwischen aber nur noch für registrierte Fotografen zugänglich.
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Benjamin Thorn Photography
[quote]Original von Carl vom Westhafen
ja, das mit dem "gelungene Fotos" überleg ich mir nochmal.
Hab ich jetzt gelernt.
Ist aber nicht Thema des Threads.


Nur ist es mit solchen Formulierungen völlig egal ob AGB oder nicht.
Der Anwalt könnte dir auf gut Deutsch auch einfach schreiben das dass Model die Bilder Kacke findet und du die veröffentlichung damit auf grundlage deines Vertrags unterlassen musst ;)[/quote]

Hat er aber nicht.

Ist es so schwer, beim Thema zu bleiben?[/quote]

ja und ? Er halt sich halt gleich voll rein gelegt alles andere wäre auch unprofessionell von ihm. Ein Anwalt soll ja auch was tun für sein Geld. Der Theadersteller sollte nur verstehen das seine Fragestellung völlig für die Katz und daher an sich nicht zu diskutieren ist...
19.02.2011
Danke, aber den Vertrag hat Frank sehr schön und vollständig auf der Vorseite , Seite 6, dieses Threads zerpflückt.
Das sei auch ein Hinweis an alle Besserwisser, die denken, die Frage sei einfach, und ich hätte den Fehler gemacht, keinen Standard-Vertrag zu nehmen.
Den Robert K-Vertrag muss ich aber noch ansehen, vielleicht kann man daraus was übernehmen.
Der Getty-Vertrag müßte erst übersetzt werden.

Original von Hellfire,
dann ersetze sie mit (ge) werblich...


[quote]Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von Frank Becker
[quote]Original von Hellfire,
nimm doch einfach denn: http://www.presserecht-aktuell.de/aufsatze/vorlagen/modelvertrag-tfp-shooting/


Meine Meinung: unbrauchbar ...

Viele Grüße,
Frank[/quote]
Vielen Dank Hellfire, aber ich meine leider auch, unbrauchbar.
Schon wieder das unbestimmte "kommerziell / nichtkommerziell" Geschwätz da drin.[/quote][/quote]
[gone] Hermann Klecker
19.02.2011
Original von Fotofuxx
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
Ob der Vertrag nun AGB ist oder nicht interessiert doch erst mal gar nicht


Gerade das ist meiner Meinung nach relevant.

Warum ?

Weil AGB wesentlich sträker reglementiert sind und die Prüfungen
in Bezug auf Unklarheit/Unbestimmtheit etc. überstehen müssen.

Fällt eine Klausel in AGB durch die Prüfung, dann geht das immer
für den Verwender (hier den Fotografen) nach hinten los.

Bei einer Individualabrede kann und wird das Gericht die Auslegung
uneindeutiger Klauseln frei vornehmen und das kann so oder so
ausgehen.[/quote]

Das ist der Punkt.
Bei AGB wird das Gericht prüfen, ob eine Partei, i.d.R. nicht die, die die AGB anwendet, eine andere Partei, also i.d.R. die, die die AGB akzeptiert, unangemessen benachteiligt.

Das kann dann so oder so ausgehen. Meist wird ein Gericht das Persönlichkeitsrecht eher schützen. In diese Richtung zielt ja auch die Argumentation des Anwalts des Modells.


Bei einer individuellen Vereinbarung wird ein Gericht vermutlich ausarbeiten, welche Absicht mit der Vereinbarung erreicht werden sollte. Bei einfachen Verträgen sind vermeintliche Formfehler oft nicht so folgenreich, wenn Sinn und Zweck der Vereinbarung gut erkennbar sind.
den Getty gibts in ca 12 Sprachen unter anderem auch in deutsch. Allerdings ist der noch schärfer als der von Robert. Der von Robert sollte aber in jedem Fall ausreichen, wenn ein Model dagegen vorgehen will muss sich ein Anwalt schon sehr weit aus dem Fenster lehnen.
19.02.2011
Nein, den gibt es auch auf Deutsch :-)
Ich benutze den immer bei Payshootings wenn ich das Model bezahle.

Der Getty-Vertrag müßte erst übersetzt werden.
[gone] Hermann Klecker
19.02.2011
Original von Benjamin Thorn Photography
[quote]Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Benjamin Thorn Photography
[quote]Original von Carl vom Westhafen
ja, das mit dem "gelungene Fotos" überleg ich mir nochmal.
Hab ich jetzt gelernt.
Ist aber nicht Thema des Threads.


Nur ist es mit solchen Formulierungen völlig egal ob AGB oder nicht.
Der Anwalt könnte dir auf gut Deutsch auch einfach schreiben das dass Model die Bilder Kacke findet und du die veröffentlichung damit auf grundlage deines Vertrags unterlassen musst ;)[/quote]

Hat er aber nicht.

Ist es so schwer, beim Thema zu bleiben?[/quote]

ja und ? Er halt sich halt gleich voll rein gelegt alles andere wäre auch unprofessionell von ihm. Ein Anwalt soll ja auch was tun für sein Geld. Der Theadersteller sollte nur verstehen das seine Fragestellung völlig für die Katz und daher an sich nicht zu diskutieren ist...[/quote]

Bleib doch beim Thema.

Der TO hatte überhaupt keine Frage gestellt.


Also unqualifizierter kann man TO-Bashing nun wirklich nicht mehr betreiben.
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Benjamin Thorn Photography
[quote]Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Benjamin Thorn Photography
[quote]Original von Carl vom Westhafen
ja, das mit dem "gelungene Fotos" überleg ich mir nochmal.
Hab ich jetzt gelernt.
Ist aber nicht Thema des Threads.


Nur ist es mit solchen Formulierungen völlig egal ob AGB oder nicht.
Der Anwalt könnte dir auf gut Deutsch auch einfach schreiben das dass Model die Bilder Kacke findet und du die veröffentlichung damit auf grundlage deines Vertrags unterlassen musst ;)[/quote]

Hat er aber nicht.

Ist es so schwer, beim Thema zu bleiben?[/quote]

ja und ? Er halt sich halt gleich voll rein gelegt alles andere wäre auch unprofessionell von ihm. Ein Anwalt soll ja auch was tun für sein Geld. Der Theadersteller sollte nur verstehen das seine Fragestellung völlig für die Katz und daher an sich nicht zu diskutieren ist...[/quote]

Bleib doch beim Thema.

Der TO hatte überhaupt keine Frage gestellt.


Also unqualifizierter kann man TO-Bashing nun wirklich nicht mehr betreiben.[/quote]


doch man kann auf seite 7 etws disktiern was auf Seite 2 geschrieben wurde.... Noch dazu ist es auch offtopic zu diskutiren ob etwas offtopic ist^^^.. Mal abgesehen davon war das kein bashing sondern ein produktiver tip. Bashing wurde es erst als ich es dir aufgrund deine offtopic beitrags nochmal deutlicher geschrieben habe.
19.02.2011
Der einfachste und für den Fotografen sicherste Vertrag ist immer noch der:
Ich model xx geb am xx wohnhaft in xx ausgewiesen durch Personalausweis xx bin mit der Veröffentlichung der von mir entstandenen Fotos einverstanden.
Als Honorar für die Veröffentlichungsrechte habe ich xx Euro erhalten was ich hiermit bestätige.
Wenn man nicht in Euro bezahlt, kann man auch schreiben 5 Fotos. Der Rest ergibt sich aus den verschiedenen Gesetzen.
19.02.2011
Original von Hellfire,
nimm doch einfach den: http://www.presserecht-aktuell.de/aufsatze/vorlagen/modelvertrag-tfp-shooting/

Das Ding hat auch unwirksame, weil rechtswidrige Passagen...

[IMG]

"Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande."

Welcher Schwachmat schreibt sowas in einen Vertrag? Keiner, der irgendeine Ahnung von Arbeits- und Sozialrecht hat.

HALLO???? Jemand zuhause?

Ob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zustande kommt oder nicht, kann man nicht vertraglich festlegen.

Das ergibt sich ausschließlich aus der Art und Weise des Arbeitsverhältnisses auf der Grundlage der Bestimmungen des SGB und des Arbeitsrechts.

Wenn die Kriterien für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gegeben sind, dann ist es automatisch und nicht verhinderbar ein solches.

Wenn die Kriterien nicht gegeben sind, kann man es auch nicht dazu machen.

So wie Models üblicherweise beschäftigt werden, wird daraus kein Arbeitsverhältnis. Soweit, so gut. Aber das nicht, aber auch absolut gar nichts mit dem Model-Vertrag zu tun.

..................

Wusstet Ihr übrigens, daß jedes Model, das seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat und in Deutschland für Geld modelt, vom Fotografen bzw. Auftraggeber bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden muß? Eine vorherige (Arbeits-)Genehmigung ist nicht erforderlich, aber die Anmeldung.

Gibt sogar ein eigenes Formular dafür.

Und "Quellensteuer" auf das Modelhonorar müsst Ihr in diesem Fall übrigens auch abführen... Kein Witz.

Ich werde das MK-Forum demnächst mal mit den höchst bemerkenswerten Ergebnissen einer Recherche zu diesem Thema beglücken... ;-))))
19.02.2011
Original von pre-plan
Der einfachste und für den Fotografen sicherste Vertrag ist immer noch der:
Ich model xx geb am xx wohnhaft in xx ausgewiesen durch Personalausweis xx bin mit der Veröffentlichung der von mir entstandenen Fotos einverstanden.
Als Honorar für die Veröffentlichungsrechte habe ich xx Euro erhalten was ich hiermit bestätige.
Wenn man nicht in Euro bezahlt, kann man auch schreiben 5 Fotos. Der Rest ergibt sich aus den verschiedenen Gesetzen.


Ich schließe mich an - aber es gehören noch folgende Daten mit rein:
Namen und Adressen, sowie Geburtsdatum (weil sie dafür 18 sein muss) des Model und der Shootingtag. :-) Außerdem die Erlaubnis zur Bearbeitung und zum Zusammenschnitt mit anderem Bildmaterial wäre ganz nett.

Genial daran ist vor allem, dass das Model ein HONORAR bekommen hat, im Zweifelsfall ist also die Zustimmung zur VÖ erteillt.

Viele Grüße,
Frank
19.02.2011
Original von TomRohwer
Wusstet Ihr übrigens, daß jedes Model, das seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat und in Deutschland für Geld modelt, vom Fotografen bzw. Auftraggeber bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden muß?

Gibt sogar ein eigenes Formular dafür.


DAS ist mir echt neu ... danke für den Hinweis.

Viele Grüße,
Frank
19.02.2011
Original von Frank Becker
[quote]Original von pre-plan
Der einfachste und für den Fotografen sicherste Vertrag ist immer noch der:
Ich model xx geb am xx wohnhaft in xx ausgewiesen durch Personalausweis xx bin mit der Veröffentlichung der von mir entstandenen Fotos einverstanden.
Als Honorar für die Veröffentlichungsrechte habe ich xx Euro erhalten was ich hiermit bestätige.
Wenn man nicht in Euro bezahlt, kann man auch schreiben 5 Fotos. Der Rest ergibt sich aus den verschiedenen Gesetzen.


Ich schließe mich an - aber es gehören noch folgende Daten mit rein:
Namen und Adressen, sowie Geburtsdatum (weil sie dafür 18 sein muss) des Model und der Shootingtag. :-) Außerdem die Erlaubnis zur Bearbeitung und zum Zusammenschnitt mit anderem Bildmaterial wäre ganz nett.

Genial daran ist vor allem, dass das Model ein HONORAR bekommen hat, im Zweifelsfall ist also die Zustimmung zur VÖ erteillt.

Viele Grüße,
Frank[/quote]
Sicher nicht schlecht, aber den Vertrag kann man bei TFP ja eigentlich erst schliessen NACHDEM das Model die 5 Fotos bekommen hat
19.02.2011
Original von TomRohwer
Wusstet Ihr übrigens, daß jedes Model, das seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat und in Deutschland für Geld modelt, vom Fotografen bzw. Auftraggeber bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden muß? Eine vorherige (Arbeits-)Genehmigung ist nicht erforderlich, aber die Anmeldung.

Gibt sogar ein eigenes Formular dafür.

Und "Quellensteuer" auf das Modelhonorar müsst Ihr in diesem Fall übrigens auch abführen... Kein Witz.

Ich werde das MK-Forum demnächst mal mit den höchst bemerkenswerten Ergebnissen einer Recherche zu diesem Thema beglücken... ;-))))


Ist zwar offtopic, aber mach mal - ich rechne derweil schon mal aus wieviel
ich nachzahlen muß ...
zum Glück weis das vermutlich auch bei Arbeitsamt kein Mensch =)
19.02.2011
Original von Spike (www.darkvibe.de)
muss man da snun verstehen ?
fotograf xy hat einen vertrag (der mich doch ziemlich zum schmunzeln brachte) und hat dank der sehr unklaren formulierungen nun ärger. nun wird hier keine rechtsberatung gewünscht.. besser ist das auch denn die darf schliesslich nur ein jurist geben.

dann gibt es hier aber viele ernstgemeinte, nette und vor allem hilfreiche tips zu tfp verträgen.

was aber macht fotograf xy ? er verteidigt wehement seinen vertrag der ihm grad eine seitenlanges anwaltsschreiben bescheert hat...

muss man das verstehen ? ich glaube nicht.

"Beratungsresistenz" ist bis in die höchsten Ränge der Politik zu beobachten... ;-)


5 seiten lang gut gemeintes und eine ignoranz sondergleichen vom thread eröffner.
oh mann..

Sorry, aber das ganze kann maximal zur Abschreckung dienen.

Der konkrete Fall wird unter den Fittichen von Anwälten geklärt werden. Pauschal lässt sich daraus nur lernen: lasst Eure Musterverträge (AGB) von einem in der Materie versierten Rechtsanwalt prüfen oder gleich von einem solchen formulieren.

Und flankierend dazu: arbeitet nur mit Models, die ausreichend wissen, was sie wollen, und ausreichend verstehen, was sie tun. Und sorgt dafür, daß Euer sagen vor und Euer tun nach dem Shooting ausreichend dem entspricht, was das Model meint, mit Euch vereinbart zu haben.

Von allem anderen abgesehen liegt diesem Streitfall doch auch mit Sicherheit ein verheerendes Kommunikationsversagen zugrunde. Anders ist das für mich nicht erklärbar.
19.02.2011
Original von Frank Becker
In einem DEUTSCHEN Vertrag, der DEUTSCHEM Recht unterliegt einen Begriff zu verwenden über den sich noch nicht mal Fotografen untereinander einig sind, was das ist (sucht doch nur mal hier im Forum!) - na ich weiss nicht.

Kein Problem. Die Bedeutung klärt dann im Streitfall das Gericht.

Ich halte übrigens "Tfp/TfCD" für völlig ausreichend klar definiert, so daß es nicht "zu unbestimmt" für einen Vertrag ist. Der Begriff ist national wie international gebräuchlich, und es wird etwas durchaus konkretes darunter verstanden: Model modelt für Fotografen und bekommt dafür Bilder vom Shooting vom Fotografen.

Damit kann jeder Jurist wunderbar leben. Ob es 100 Prozent, 50 Prozent oder eine vom Fotografen festzulegende Auswahl der Fotos sein müssen - dazu bilden sich dann die Richter ihre Meinung, und man würde dann irgendwann nachlesen können, daß das AG München eine Auswahl von 10 Fotos für ausreichend hielt, wohingegen das LG Braunschweig meinte, es müssten mindestens 25 Prozent der Aufnahmen sein, aber nur von denjenigen, die der Fotograf als Urheber für gelungen befindet. So what?

Bei Schmerzensgeld- und Entschädigungsansprüchen gehen die Summen ja auch regelmäßig erheblich auseinander.

Juristen lieben übrigens das schöne kleine Wort "angemessen". [IMG]


Gemäß §32 UrhG hat der Urheber auf eine "angemessene Vergütung" für die Nutzung seines Werkes.

[IMG]

Ich habe noch keinen Juristen erlebt, der auch nur die geringsten Probleme damit gehabt hätte, daß hier keine Zahl steht, sondern - "angemessen".

Ich habe die starke Vermutung, daß eine Formulierung "das Model bekommt vom Fotografen eine angemessene Zahl von Bildern des Shootings als Bilddatei in angemessener Bildgröße" für Juristen kein Problem darstellen und ohne weiteres vor Gericht Bestand haben würde...

Wenn sich die Vertragsparteien dann nicht einig werden, was im Einzelfall "angemessen" sei, dann werden die Juristen das für sie entscheiden. In diesem Fall die Richter.

Für die ist das ihr täglich Brot.


[quote]Geltend gemacht werden können hier nur erfolgte, nachweisbare Auslagen. Weitergehender Schadenersatz erfolgt nicht.

Das muss man glaub nicht in einem Vertrag regeln, wozu gibt es ein BGB. Wenn jemand ein Schaden zugefügt wird, muss der ersetzt werden ...[/quote]
Schadensersatzansprüche können vertraglich durchaus ausgeschlossen werden. Nur nicht bei Vorsatz. Und auf die Gefahr mich zu wiederholen: es kommt sehr darauf an, was hier die Vertragspartner eigentlich sind? Unternehmer (also Profi- und Semiprofifotografen bzw. Pay-Models - egal, ob sie für dieses Shooting nun Geld bekommen oder nicht!)? Oder Verbraucher?

Unternehmer können sehr viel wirksam vertraglich untereinander vereinbaren. Verbraucher werden sehr stark vor sich selbst und anderen durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung geschützt.

[quote]
Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören.


Hab ich auch schon ein paar Mal gelesen und rüber gelacht. Warum? 1. Kann man keine Verträge über die Köpfe dritter hinweg machen und 2. wenn die Person es doch wagt, wird die dann erschossen? ^^[/quote]
Na ja - bleib auf dem Teppich. An der Formulierung ist nichts auszusetzen. Sie bedeutet einfach: Das Model hat Anspruch, eine Begleitperson mitzubringen und ist verantwortlich dafür, daß diese nicht stört. Stört sie trotzdem, so wird das Model damit vertragsbrüchig.

Man sollte diesen Vertrag dann übrigens lieber auch schon vor dem Shooting unterschreiben lassen, nicht erst hinterher...

[quote]
Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.

1. von wem? Vöm Bäcker nebenan? [/quote]
Von den Vertragsparteien... [IMG]

[quote]Die Fotos dürfen nicht in Medien mit pornographischen oder ähnlich unseriösen Inhalten veröffentlicht werden.

Ich LIEBE diesen Passus. [/quote]
Ich auch. Noch mehr liebe ich diese Naivität, mit der viele Leute annehmen, Pornos seien "unseriös"... [IMG]

In einer Zeit, in der die Beate Uhse AG ein börsennotiertes Unternehmen ist, ist die Herstellung legaler Pornographie ein absolut seriöses wirtschaftliches Geschäft.

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