Ein Model-RA möchte, dass ich die Veröffentlichung unterlasse. 275

19.02.2011
Original von http://www.trash-pixel.de
[quote]Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
Wenn ich den Vertrag lese - ich lese nirgends wirklich ob das Modell nun der Veröffentlichung zustimmt oder nicht !

Da steht drin "das Model und der Fotograf dürfen die Bilder zu oben genannten" ( im Gegensatz zur Formulierung des Standard MK Vertrages genauer bestimmten ) "Zwecken kopieren und Veröffentlichen".[/quote]
Und genau diese Formulierung ist unbestimmt! Mit der Formulierung überträgt sie dir NICHT das Recht nach § 22 KUG ...[/quote]
Aber das Model stimmt damit einer Veröffentlichung zu. Ich muss nicht die Paragraphen im Vertrag nennen.
19.02.2011
Original von http://www.trash-pixel.de
Ob der Vertrag nun AGB ist oder nicht interessiert doch erst mal gar nicht


Gerade das ist meiner Meinung nach relevant.

Warum ?

Weil AGB wesentlich sträker reglementiert sind und die Prüfungen
in Bezug auf Unklarheit/Unbestimmtheit etc. überstehen müssen.

Fällt eine Klausel in AGB durch die Prüfung, dann geht das immer
für den Verwender (hier den Fotografen) nach hinten los.

Bei einer Individualabrede kann und wird das Gericht die Auslegung
uneindeutiger Klauseln frei vornehmen und das kann so oder so
ausgehen.
19.02.2011
Hallo,...

mach doch einen Vertrag, wo drin steht, "Model und Fotograf vereinbaren Shooting am xx.xx.2011"

Diesen schickst Du ihr vorab per Mail zum durchlesen. Unterschrieben wir dann unmittelbar vor dem Shooting oder meinetwegen auch danach,..

Wenn das Model das Shooting nun doch nicht will, könnt ihr die ganze Sache einfach abblasen ohne was unterschrieben zu haben.

Wie ich verstehe soll der Vertrag die nur die Nutzungsrechte sichern nicht das Erscheinen des Models,..

Gruß Jens


Original von Carl vom Westhafen
Die Problematik ist, dass der Vertrag oft vor dem Shoot geschlossen wird. Da möcht ich das Model nicht verdonnern, unter allen Umständen zu kommen - das unterschreiben Models kaum bei TFP. Das ist nachvollziehbar. Sollte es jedoch sich als Ding der Unmöglichkeit erweisen, ändere ich meine Praxis. In einem entsprechenden Thread wurde das jedoch nicht für unmöglich gehalten.
Ein Spezialanwalt für Bildrechte erzählte mir, dass er für einen Berufsfotografen einen mehrseitigen, kleingeschriebenen und wasserdichten Modelvertag erstellt hat mit dem Resultat, dass kein Modell den Vertrag unterschreiben wollte. Er war schlicht für nicht Rechtsanwälte nicht verständlich. Streiten kann man immer und man wird immer auch einen Rechtsanwalt finden, der ein Haar in der Suppe findet oder zu finden meint.
19.02.2011
Original von Martin Zurmühle
Ein Spezialanwalt für Bildrechte erzählte mir, dass er für einen Berufsfotografen einen mehrseitigen, kleingeschriebenen und wasserdichten Modelvertag erstellt hat mit dem Resultat, dass kein Modell den Vertrag unterschreiben wollte. Er war schlicht für nicht Rechtsanwälte nicht verständlich. Streiten kann man immer und man wird immer auch einen Rechtsanwalt finden, der ein Haar in der Suppe findet oder zu finden meint.

Eben, ja. Ich möchte meinen Models keinen mehrseitigen Vertrag zumuten, wo ich mich gegen alles und jedes absichere, der aber schon aufgrund der Länge unzumutbar ist.
[gone] SpreeBlau :::
19.02.2011
auch wenn ich keinen eigenen senf hier beisteuern kann, ich finde die diskussion interessant, da solche rechtsfragen sehr wichtig sind.
abgesehen vom trash-pixel-vertrag, wer kann hier mal zwei wasserdichte verträge posten, die sich auch in der praxis bewährt haben, einmal für TFP und einmal für Honorarverträge, wo der Fotograf aber auch wirklich ALLE rechte an den bildern behält?
danke.
19.02.2011
Eine kleine Anregung hätte ich noch:

Verträge macht man, solange man sich verträgt - und nur für den Fall dass man sich mal nicht mehr verträgt.

Deswegen MUSS ein Vertrag wasserdicht sein. PUNKT.
Denn solange man sich verträgt kann man über fast alles reden. Auch darüber auf die VÖ eines Bildes zu verzichten. Und dafür eines zu nehmen mit dem das Model einverstanden ist.

Deswegen muss man weder das Erscheinen des Models regeln noch irgendwelche anderen selbstverständlichen Dinge.

Aber den Verzicht auf das Recht am eigenen Bild muss ich regeln. Ebenso die Definition von Begriffen die ich verwende. Und auf Klauseln die eine Vertragspartei einseitig benachteiligen ebenfalls. Und je weniger im Vertrag drin und je eindeutiger UND verständlicher für juristische Laien, steht desto besser und demzufolge desto wasserdichter.

Alles das tut dein Vertrag zu viel und zu wenig, weswegen ich den unbrauchbar finde.

Viele Grüße,
Frank
nimm doch einfach den: http://www.presserecht-aktuell.de/aufsatze/vorlagen/modelvertrag-tfp-shooting/


Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von Martin Zurmühle
Ein Spezialanwalt für Bildrechte erzählte mir, dass er für einen Berufsfotografen einen mehrseitigen, kleingeschriebenen und wasserdichten Modelvertag erstellt hat mit dem Resultat, dass kein Modell den Vertrag unterschreiben wollte. Er war schlicht für nicht Rechtsanwälte nicht verständlich. Streiten kann man immer und man wird immer auch einen Rechtsanwalt finden, der ein Haar in der Suppe findet oder zu finden meint.

Eben, ja. Ich möchte meinen Models keinen mehrseitigen Vertrag zumuten, wo ich mikch gegen alle und jedes absichere, der aber schon aufgrund der Länge unzumutbar ist.[/quote]
19.02.2011
Das geht nicht! Warum?
Weil ein Vertrag auch dem Urheberrecht unterliegt.
Und weil persönliche Rechtsberatung in D wohl den dafür vorgesehenem Stand vorbehalten ist :-)

Ich würde zum Anwalt gehen und mir einen individuellen Vertrag machen lassen, oder den von einer großen Bildagentur benutzen :-)

Viele Grüße,
Frank

Original von Spreeportrait
auch wenn ich keinen eigenen senf hier beisteuern kann, ich finde die diskussion interessant, da solche rechtsfragen sehr wichtig sind.
abgesehen vom trash-pixel-vertrag, wer kann hier mal zwei wasserdichte verträge posten, die sich auch in der praxis bewährt haben, einmal für TFP und einmal für Honorarverträge, wo der Fotograf aber auch wirklich ALLE rechte an den bildern behält?
danke.
19.02.2011
Original von Spreeportrait
wer kann hier mal zwei wasserdichte verträge posten, die sich auch in der praxis bewährt haben


Woran würdest Du denn "in der Praxis bewährt" fest machen ?

Haben mind. einen gegnerischen Anwalt von der Klage abgehalten ?

Haben vor Gericht in allen Punkten standgehalten ?
19.02.2011
Original von Hellfire,
nimm doch einfach denn: http://www.presserecht-aktuell.de/aufsatze/vorlagen/modelvertrag-tfp-shooting/


Meine Meinung: unbrauchbar ...

Viele Grüße,
Frank
[gone] SpreeBlau :::
19.02.2011
hallo frank.
da hast du natürlich vollkommen recht.
ich werde mal zu einem RA gehen.
danke!
19.02.2011
Original von Frank Becker
[quote]Original von Hellfire,
nimm doch einfach denn: http://www.presserecht-aktuell.de/aufsatze/vorlagen/modelvertrag-tfp-shooting/


Meine Meinung: unbrauchbar ...

Viele Grüße,
Frank[/quote]
Vielen Dank Hellfire, aber ich meine leider auch, unbrauchbar.
Schon wieder das unbestimmte "kommerziell / nichtkommerziell" Geschwätz da drin.
19.02.2011
muss man da snun verstehen ?
fotograf xy hat einen vertrag (der mich doch ziemlich zum schmunzeln brachte) und hat dank der sehr unklaren formulierungen nun ärger. nun wird hier keine rechtsberatung gewünscht.. besser ist das auch denn die darf schliesslich nur ein jurist geben.

dann gibt es hier aber viele ernstgemeinte, nette und vor allem hilfreiche tips zu tfp verträgen.

was aber macht fotograf xy ? er verteidigt wehement seinen vertrag der ihm grad eine seitenlanges anwaltsschreiben bescheert hat...

muss man das verstehen ? ich glaube nicht.
5 seiten lang gut gemeintes und eine ignoranz sondergleichen vom thread eröffner.
oh mann..

lieber thread eröfnner: wenn du deinen vertrag ? so wie er ist gut findest dann nutze ihn doch gerne weiter ist ja dein ding, aber bitte jammere doch nicht wenn du damit wie eben geschehen auf die fresse bekommst...


---Das oben genannte Modell stellt_ sich eventuell dem Fotograf im Jahr ........ für Aufnahmen zur Verfügung.----

LOL!!! eventuell im jahr .... NOCH schwamminger gehts dann nicht ?

---Dieser Vertrag gilt ggf auch noch für ein zweites Fotoshooting in dem Jahr.----

aha naja wenn dir das model sowas unterschreibt haste glück ;)

----gelungene Aufnahmen dürfen vom oben----
das entscheidet dann wer ?

naja und den ganzen anderen rest finde ich auch sehr schwamming. wäre ich model würde ich sowas siche rnicht unterschreiben und als fotograf würd ich mir schonmal ne flatrate beim anwalt zu legen ;)

nich böse sein , aber jammern und trotzdem auf das schiff stolz sein auch wenn es grade sinkt passen nicht zusammen
19.02.2011
Ich füge einen Satz aus einer PN ein; der Autor, welcher schon Erfahrung mit Gerichtsprozessen hat, möchte offenbar nicht genannt werden:

Bei Gericht sieht das dann anders aus da heist es ganz klar: eine einmal gegebene Veröffentlichungserklärung kann nicht einseitig aufgehoben werden. Nur wenn der Urheber damit einverstanden ist kann man das tun. Bei mir zahlen die Modele dann meinen Tagessatz und kaufen die Rechte damit zurück.
schau mal hier nach: http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/04/11/neue-model-releases-und-property-releases-von-getty-images/


Original von Spreeportrait
auch wenn ich keinen eigenen senf hier beisteuern kann, ich finde die diskussion interessant, da solche rechtsfragen sehr wichtig sind.
abgesehen vom trash-pixel-vertrag, wer kann hier mal zwei wasserdichte verträge posten, die sich auch in der praxis bewährt haben, einmal für TFP und einmal für Honorarverträge, wo der Fotograf aber auch wirklich ALLE rechte an den bildern behält?
danke.
19.02.2011
Original von Carl vom Westhafen

Eben, ja. Ich möchte meinen Models keinen mehrseitigen Vertrag zumuten, wo ich mich gegen alles und jedes absichere, der aber schon aufgrund der Länge unzumutbar ist.


warum nicht? mehrseitige handyverträge unterschreiben sie doch auch.
und auch der versicherungsvertrag für das auto hat 2-3 sätze mehr als dein vertrag.
19.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
Ich füge einen Satz aus einer PN ein; der Autor, welcher schon Erfahrung mit Gerichtsprozessen hat, möchte offenbar nicht genannt werden:
[quote]
Bei Gericht sieht das dann anders aus da heist es ganz klar: eine einmal gegebene Veröffentlichungserklärung kann nicht einseitig aufgehoben werden. Nur wenn der Urheber damit einverstanden ist kann man das tun. Bei mir zahlen die Modele dann meinen Tagessatz und kaufen die Rechte damit zurück.
[/quote]

Darum argumentiert der Anwalt ja auch nicht mit Kündigung oder Anfechtung
sondern Unwirksamkeit von Anfang an.
19.02.2011
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Carl vom Westhafen
Ich füge einen Satz aus einer PN ein; der Autor, welcher schon Erfahrung mit Gerichtsprozessen hat, möchte offenbar nicht genannt werden:
[quote]
Bei Gericht sieht das dann anders aus da heist es ganz klar: eine einmal gegebene Veröffentlichungserklärung kann nicht einseitig aufgehoben werden. Nur wenn der Urheber damit einverstanden ist kann man das tun. Bei mir zahlen die Modele dann meinen Tagessatz und kaufen die Rechte damit zurück.
[/quote]

Darum argumentiert der Anwalt ja auch nicht mit Kündigung oder Anfechtung
sondern Unwirksamkeit von Anfang an.[/quote]

ein kleiner, aber feiner unterschied.
19.02.2011
Original von Frank Becker
Original von Hellfire,
nimm doch einfach denn: http://www.presserecht-aktuell.de/aufsatze/vorlagen/modelvertrag-tfp-shooting/


Meine Meinung: unbrauchbar ...

Viele Grüße,
Frank[/quote]

Ach so: weil (nur MEINE Meinung!):

Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.

Kann man das ausschließen per Vertrag? Entweder es IST ein Arbeitsverhältnis odern eben nicht.


[ ] Portrait
[ ] Fashion
[ ] Akt
[ ] Erotik


Keine Definition was Akt oder Erotik ist. außerdem durch die Ankreuzform im Nachinein viel zu leicht zu manipulieren.

TfP-Shooting

In einem DEUTSCHEN Vertrag, der DEUTSCHEM Recht unterliegt einen Begriff zu verwenden über den sich noch nicht mal Fotografen untereinander einig sind, was das ist (sucht doch nur mal hier im Forum!) - na ich weiss nicht.


Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von 3-4 Wochen (wenn nicht anders vereinbart) nach dem Shooting eine CD / DVD mit 10 bearbeiteten Bildern, als voll aufgelöste Bilddatei, welche mittels elektronischer Bildbearbeitung durch den Fotografen aufbereitet werden. Zudem bekommt das Model eine Auswahl der im Rahmen des Shootings entstandenen Bildern (unbearbeitetes JPG / Originalgröße) Aus diesen Fotos darf sich das Model bis zu 10 Bilder aussuchen, welche vom Fotografen bearbeitet werden

Haarsträubend und wiedersprüchlich. 3-4 Wochen wenn nicht anders vereinbart? *kicher* Ich muss also keine Bilder in den nächsten 2 Jahren liefern? Haben wir doch so vereinbart ....

Voll aufgelöst? Und weg oder was?

Eine Auswahl - nett und unbestimmt. Eines von 200 Bildern?

na ich weiss nicht ....

Das Model verpflichtet sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und Zeit, für Fotoaufnahmen zur Verfügung zu stehen.


So, so. Und wenn sie nicht kommt, dann Kopf ab? Und wenn der Knipser Akt und Erotik angekreuzt hat muss sie das auch machen, nicht wahr? ^^

Geltend gemacht werden können hier nur erfolgte, nachweisbare Auslagen. Weitergehender Schadenersatz erfolgt nicht.

Das muss man glaub nicht in einem Vertrag regeln, wozu gibt es ein BGB. Wenn jemand ein Schaden zugefügt wird, muss der ersetzt werden ...


Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören.


Hab ich auch schon ein paar Mal gelesen und rüber gelacht. Warum? 1. Kann man keine Verträge über die Köpfe dritter hinweg machen und 2. wenn die Person es doch wagt, wird die dann erschossen? ^^


Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.

1. von wem? Vöm Bäcker nebenan? ^^ und 2. was ist "kommerzielle Nutzung"

Die Fotos dürfen nicht in Medien mit pornographischen oder ähnlich unseriösen Inhalten veröffentlicht werden.

Ich LIEBE diesen Passus. Im Internet werden Pornos veröffentlicht. Ist es also ein unseriöses Medium? Schade das man die Bilder dann da nicht hochladen darf ...
Ach so, wäre es nicht viel schlauer, von vorne herein gar nicht erst Bilder zu machen die für Pornoseiten nicht nutzbar sind? Ich denk immer wenn ich das lese dass da ein alter "Sabberer" versucht ein Model zu pronografischen Sachen zu überreden, denn die darf man ja nirgendwo hochladen - und jetzt mach schön brav die Lippen auseinander *hüstel*

Eine Veröffentlichung der Bilder, die über Teilakt hinausgehen ist im Vorfelde zwischen den Parteien abzustimmen.

Ach so, und wo ist das dann festgehalten?

Mein Fazit: bemüht und besser als man anderes was ich schon an Verträgen gesehen habe, aber ICH würde den Vertrag weder als Fotograf noch als Model unterschreiben ...

Viele Grüße,
Frank

Topic has been closed