Ein Model-RA möchte, dass ich die Veröffentlichung unterlasse. 275
06.12.2011
Es geht darum dass ein gleciher vertrag vom glecihen fotografen für mehrere models verwendet wird. das ist nicht vergleichbar mit einem vertrag der von verschiednene leuten für verschiedene wohnungen benutzt wird.
hab aber auch schon öfter gehört dass ein vertrag der mehrmals verwendet wird eher eine AGB ist.
hab aber auch schon öfter gehört dass ein vertrag der mehrmals verwendet wird eher eine AGB ist.
#242Report
06.12.2011
Zwischenfrage: Kann ich als Fotograf in so einem Fall nicht einfach dem Model ebenso die Verwendung Bilder untersagen? Damit wären die Fotos für beide Seiten nutzlos, aber man fühlt sich nicht so sehr als Verlierer ;)
#243Report
06.12.2011
Original von Stefan Krauth
Zwischenfrage: Kann ich als Fotograf in so einem Fall nicht einfach dem Model ebenso die Verwendung Bilder untersagen? Damit wären die Fotos für beide Seiten nutzlos, aber man fühlt sich nicht so sehr als Verlierer ;)
Wenn der Anwalt des Models den Vertrag für "kraftlos" Erklärt hat, JA! Denn du bist der Urheber, und darüber lässt sich nicht Streiten. Du kannst Ihr die Verwendung der Bilder untersagen.
#244Report
06.12.2011
Original von huemmer-fotos
[quote]Original von Stefan Krauth
Zwischenfrage: Kann ich als Fotograf in so einem Fall nicht einfach dem Model ebenso die Verwendung Bilder untersagen? Damit wären die Fotos für beide Seiten nutzlos, aber man fühlt sich nicht so sehr als Verlierer ;)
Wenn der Anwalt des Models den Vertrag für "kraftlos" Erklärt hat, JA! Denn du bist der Urheber, und darüber lässt sich nicht Streiten. Du kannst Ihr die Verwendung der Bilder untersagen.[/quote]
Wie will man das überprüfen, ohne dass es zu Stalking ausartet. Sie hat die Dateien ja bereits, oder liege ich da falsch?
LG
Nikolaus
#245Report
06.12.2011
auch wieder wahr
#247Report
06.12.2011
Original von Stefan Krauth
Zwischenfrage: Kann ich als Fotograf in so einem Fall nicht einfach dem Model ebenso die Verwendung Bilder untersagen? Damit wären die Fotos für beide Seiten nutzlos, aber man fühlt sich nicht so sehr als Verlierer ;)
Das ist der geschickte Schachzug des Anwalts. Dadurch, dass er den Vertrag als AGB einstuft, würden die übrigen Vereinbarungen gültig bleiben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel#Anwendung_bei_AGB
Ich würde dann damit argumentieren, dass die AGB dann sehr unvorteilhaft für den Fotografen würden, denn es ist ja eher nicht zuzumuten, dass der Fotograf mit den Bildern gar nichts anfangen kann, das Model diese aber weiterhin problemlos nutzen darf.
#248Report
06.12.2011
Macht doch einfach mehr Leerfelder in den Vertrag und lasst diese durch das Modell handschriftlich ausfüllen, bzw.. ein paar handschriftliche Änderungen und an den Stellen der Änderung, die Unterschrift der Vertragspatner schon ist es kein Standartvertrag mehr.. *gf*
und wenn es noch genauer sein soll, ruft den Notar hinzu, auf Kosten des Modelles,natürlich...
sollte es dann nicht klappen, dem Modell eine geldbewährte Unterlassungerklärung senden,in der IHR, ihr die Nutzung, der Bilder untersagt...
und wenn es noch genauer sein soll, ruft den Notar hinzu, auf Kosten des Modelles,natürlich...
sollte es dann nicht klappen, dem Modell eine geldbewährte Unterlassungerklärung senden,in der IHR, ihr die Nutzung, der Bilder untersagt...
#249Report
06.12.2011
Ich habe Leerstellen, die werden auch jedes mal ausgefüllt.
Vor allen Dingen ist es dem Fotografen nicht zumutbar jedes mal einen neuen Vertrag zu machen. Denn den müsste ja eigentlich auch jedes mal ein Anwalt überprüfen.
Vor allen Dingen ist es dem Fotografen nicht zumutbar jedes mal einen neuen Vertrag zu machen. Denn den müsste ja eigentlich auch jedes mal ein Anwalt überprüfen.
#250Report
06.12.2011
Nö, der Anwalt muß mal gar nichts prüfen...er kann prüfen..und solange keine schlechter Stellung, einer Partei erfolgt,passiert auch nix..
wieso nicht zumutbar? lass das Modell schreiben..
mache einen Textbaustein mit den normalen Sachen,den Rest, läßt du das Modell ausfüllen..(machst du im Grunde doch schon) mache die Leerfelder nur noch größer... führe ihre persönliche Änderungen mit Gegenzeichnung ein...
Ein weiter Tip..weniger Shootings machen,dann muß man nicht so viel schreiben...
Noch ein Tip: auf Hoher See und vor Gericht,ist man allein in Gottes Hand...
soll heißen... : man ist nie sicher!!
wieso nicht zumutbar? lass das Modell schreiben..
mache einen Textbaustein mit den normalen Sachen,den Rest, läßt du das Modell ausfüllen..(machst du im Grunde doch schon) mache die Leerfelder nur noch größer... führe ihre persönliche Änderungen mit Gegenzeichnung ein...
Ein weiter Tip..weniger Shootings machen,dann muß man nicht so viel schreiben...
Noch ein Tip: auf Hoher See und vor Gericht,ist man allein in Gottes Hand...
soll heißen... : man ist nie sicher!!
Original von 6venus6
Ich habe Leerstellen, die werden auch jedes mal ausgefüllt.
Vor allen Dingen ist es dem Fotografen nicht zumutbar jedes mal einen neuen Vertrag zu machen. Denn denn müsste ja eigentlich auch jedes mal ein Anwalt überprüfen
#251Report
06.12.2011
Kleine Frage:
(sorry falls sie auf den letzten 26 Seiten bereits beantwortet wurde)
Falls der TO nun nichts weiter unternimmt, also auch keine Bilder aus dem Shooting veröffentlicht, wer zahlt dann die Kosten des Model RA?
(sorry falls sie auf den letzten 26 Seiten bereits beantwortet wurde)
Falls der TO nun nichts weiter unternimmt, also auch keine Bilder aus dem Shooting veröffentlicht, wer zahlt dann die Kosten des Model RA?
#252Report
06.12.2011
Original von Photowizard
Kleine Frage:
(sorry falls sie auf den letzten 26 Seiten bereits beantwortet wurde)
Falls der TO nun nichts weiter unternimmt, also auch keine Bilder aus dem Shooting veröffentlicht, wer zahlt dann die Kosten des Model RA?
Vermutlich die Rechtsschutzversicherung des Models ;)
#253Report
06.12.2011
ich nehme an der anwalt ist ihr freund oder ein freund der ihr freund werden will.
#254Report
[gone] cb photography
06.12.2011
Schonmal aufgefallen, dass der Thread vom Februar ist und der Fall sicher längst geklärt ist?!
#255Report
06.12.2011
Original von 6venus6
Wieso sollte ein Vertrag kein Vertrag sondern AGB sein, nur weil er mehrfach verwendet wird ??? Es gibt z.B. vorgedruckte Mietverträge und die werden millionenfach verwendet.
Wenn sie vom selben Vermieter verwendet werden, sind sie ja auch AGB. Davon abgesehen, daß für Wohnungsmietverträge ohnehin noch ganz andere Vorschriften und Rechtsprechung gelten als für andere Verträge.
Nach meiner Meinug kann auch ein TFP Vertrag die Rechte voll übertragen.
Natürlich kann er das, aber das spricht nicht im geringsten dagegen, daß es sich dabei um AGB handelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt, § 305 BGB.
Insofern kann ein Model-Release, das ein Fotograf des öfteren für seine Shootings mit Models verwendet, selbstverständlich sehr gut die Anforderungen erfüllen, um AGB zu sein.
Viel interessanter und immer wieder völlig ignoriert ist dabei die Frage, ob es sich hier um Verbraucher und Unternehmer handelt und wer was ist. Und ein Model, das auch für Geld modelt, ist per definitionem Gewerbetreibender und damit Unternehmer (auch wenn es das eine oder andere TfP-Shooting macht, auch dabei bleibt es Unternehmer), ein Hobbyfotograf ist per definitionem Verbraucher.
#256Report
06.12.2011
Original von cb photography
Schonmal aufgefallen, dass der Thread vom Februar ist und der Fall sicher längst geklärt ist?!
Es ging ja auch eigentlich um die pakistanische Nacktschnecke... ;-)
Aber bevor nun ausgerechnet am Ende des Threads wieder irgendwer Wirrsinn über Verträge, TfP und Co. stehen bleibt...
#257Report
06.12.2011
Original von YannickVG/ygrabo
Es geht darum dass ein gleciher vertrag vom glecihen fotografen für mehrere models verwendet wird. das ist nicht vergleichbar mit einem vertrag der von verschiednene leuten für verschiedene wohnungen benutzt wird.
hab aber auch schon öfter gehört dass ein vertrag der mehrmals verwendet wird eher eine AGB ist.
§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(3) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.
#258Report
21.12.2011
Ui - 26 Seiten für einen solchen Fall! Das Durchlesen erspare ich mir lieber, es ist sicher alles gesagt worden... :-)
#259Report
27.12.2011
Original von Daniel Kötz, Fachanwalt
Ui - 26 Seiten für einen solchen Fall! Das Durchlesen erspare ich mir lieber, es ist sicher alles gesagt worden... :-)
Schade. Gerade in diesem Fall hätte ich den Valentin Karl doch gern mal verwirklicht gesehen... ;-)
#260Report
Topic has been closed
Nach meiner Meinug kann auch ein TFP Vertrag die Rechte voll übertragen.