Ein Model-RA möchte, dass ich die Veröffentlichung unterlasse. 275
#22
19.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
Gegen den sogenannten "MK-Vertrag" kann mit der völlig gleichen Argumentation vorgegangen werden, sogar noch viel besser, weil der noch viel viel unbestimmter ist ( ... " sämtliche nichtkommerziellen Rechte" ... )
... aehm, also "saemtliche nichtkommerziellen Rechte" ist ja wohl klar wie Klossbruehe, was gemeint ist, der Satz steht bei fast jedem TfP-Shooting drin... Du darfst die Bilder auf Deiner Sc veröffentlichen, fuer Ausstellungen nutzen - aber nicht verkaufen. Also bei keiner Bildagentur einstellen oder ein Produkt damit bewerben.... Fertig!! Ich lasse mir daher auch die Nutzung der Bilder durch meine Agenturen als genehmigt bestaetigen, da das machen Fotografen auch schon als kommerzielle Nutzung interpretieren...
Greets Kirstin
#23Report
19.02.2011
Das ist vor Gericht nicht klar wie Klosbrühe, da gibts andere Threads dazu, sowas ist sehr problematisch. Schon die Frage ob Eigenwerbung eines kommerziellen Models oder Fotografen nichtkommerziell ist, ist unbestimmt.
Viele Grüße
Viele Grüße
#24Report
19.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
...Schon die Frage ob Eigenwerbung eines kommerziellen Models oder Fotografen nichtkommerziell ist, ist unbestimmt. Viele Grüße
:-)))) Da geb ich Dir absolut Recht, daher lasse ich die Nutzung der Bilder auf meiner Sedcard und durch meine Agenturen ja auch immer in den TfP-Vertrag aufnehmen und explizit erlauben :-)))
Greets Kirstin
#25Report
19.02.2011
nun, wenn du einen Klempner rufst, gehst du einen Vertrag ein, egal ob der nun mündlich oder schriftlich ist... du kannst als Kunde nicht davon aus gehen, das er für dich umsonst arbeitet...und nicht anders verhältes es sich, mit dem Fotografen..
wenn, dieser hier genannte TFP Vertrag oder seinen Klausen, in den Augen des RA ungültig/unwirksam ist, so ist doch ein Vertrag stillschweigend zustande gekommen, denn, das Modell hat sich fotografieren lassen und sie hat Bilder von dem Fotografen aus dem Shooting erhalten.. der Beweis liegt wohl hoffendlich noch, auf der Festplatte des Fotografens..
Rechnung schreiben und abwarten..
ich habe auch im realen Leben, mit solchen Typen zutun.. die sich erst ne Leistung machen lassen und dann nicht bezahlen wollen.. und nettes Schreiben von RA und dann ein netter Zahlungsbefehl hinterher.. sobald das Blatt, auf den Tisch kommt knicken 80 % ein.. und über den Rest, freut sich mein RA..
Das Modell hat den Vertrag nicht gekündigt.
Der Anwalt argumentiert, daß der Vertrag oder doch einzelne
Klauseln unwirksam sind. Folgt man der Argumentation, dann
werden diese Klauseln behandelt, als ob sie nie geschrieben
worden wären. Im Extremfall geht das bis zur Nichtigkeit
des ganzen Vertrags, sollte keine sinnvole Regel mehr
verbleiben.
Daraus kann man nicht ableiten, daß ersatzweise
ein Dienstleistungs- oder Werkvertrag gültig sein soll.[/quote]
wenn, dieser hier genannte TFP Vertrag oder seinen Klausen, in den Augen des RA ungültig/unwirksam ist, so ist doch ein Vertrag stillschweigend zustande gekommen, denn, das Modell hat sich fotografieren lassen und sie hat Bilder von dem Fotografen aus dem Shooting erhalten.. der Beweis liegt wohl hoffendlich noch, auf der Festplatte des Fotografens..
Rechnung schreiben und abwarten..
ich habe auch im realen Leben, mit solchen Typen zutun.. die sich erst ne Leistung machen lassen und dann nicht bezahlen wollen.. und nettes Schreiben von RA und dann ein netter Zahlungsbefehl hinterher.. sobald das Blatt, auf den Tisch kommt knicken 80 % ein.. und über den Rest, freut sich mein RA..
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Hellfire,
.. da das Modell nun den Vertarg einseitig aufgekündigt hat
Das Modell hat den Vertrag nicht gekündigt.
Der Anwalt argumentiert, daß der Vertrag oder doch einzelne
Klauseln unwirksam sind. Folgt man der Argumentation, dann
werden diese Klauseln behandelt, als ob sie nie geschrieben
worden wären. Im Extremfall geht das bis zur Nichtigkeit
des ganzen Vertrags, sollte keine sinnvole Regel mehr
verbleiben.
Daraus kann man nicht ableiten, daß ersatzweise
ein Dienstleistungs- oder Werkvertrag gültig sein soll.[/quote]
#26Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
19.02.2011
Es gibt so ziehmllich ein Dutzend Anwalts-Seiten, auf denen man sich TFP-Verträge herunterladen kann. Muss mann sich da denn selber so ein krudes Zeug zusammen schreiben?
Sinngemäß: "das Model kommt eventuell....aber wenn es kommt, kommt es dann vielleciht auch zweimal". Sorry, ich will niemanden zu nach treten, aber darüber dürfte der Anwalt des Models echt gegrinst haben.
Mich würde noch interessieren, warum das Model Dir gleich mit Anwalt kommt, anstatt zu schrieben "die Bilder finde ich nicht so prall, bitte lösche sie wieder".
Sinngemäß: "das Model kommt eventuell....aber wenn es kommt, kommt es dann vielleciht auch zweimal". Sorry, ich will niemanden zu nach treten, aber darüber dürfte der Anwalt des Models echt gegrinst haben.
Mich würde noch interessieren, warum das Model Dir gleich mit Anwalt kommt, anstatt zu schrieben "die Bilder finde ich nicht so prall, bitte lösche sie wieder".
#27Report
19.02.2011
Sorry ich will dir nicht zu nahe treten aber wer so einen Vertrag verbricht verfasst, der hat auch keine andere Reaktion verdient.
Natürlich kannst du für dich aus den diversen Threads im Forum das herauslesen was dir sympathisch ist und gefällt, dies muss aber nicht unbedingt der geltenden Rechtsauffassung entsprechen.
Die deutsche Sprache bietet mehr als ausreichende Möglichkeinten sich klar und unmissverständlich auszudrücken - genau das hast du nicht gemacht.
Ein gut gemeinter Tipp: Veröffentliche diese Bilder nicht und hake das Ganze unter Erfahrung ab. sobald du gegen die Forderungen des vom Model beauftragten Anwalts vorgehts, kann das sehr schnell sehr teuer für dich werden.
Lass dir vom Anwalt einen vernünftigen und fairen Vertrag aufsetzen, den du dann in Zukunft verwendest oder benutze eine vernünftige Vorlage - davon gibt es mehr als genug.
Natürlich kannst du für dich aus den diversen Threads im Forum das herauslesen was dir sympathisch ist und gefällt, dies muss aber nicht unbedingt der geltenden Rechtsauffassung entsprechen.
Die deutsche Sprache bietet mehr als ausreichende Möglichkeinten sich klar und unmissverständlich auszudrücken - genau das hast du nicht gemacht.
Ein gut gemeinter Tipp: Veröffentliche diese Bilder nicht und hake das Ganze unter Erfahrung ab. sobald du gegen die Forderungen des vom Model beauftragten Anwalts vorgehts, kann das sehr schnell sehr teuer für dich werden.
Lass dir vom Anwalt einen vernünftigen und fairen Vertrag aufsetzen, den du dann in Zukunft verwendest oder benutze eine vernünftige Vorlage - davon gibt es mehr als genug.
#28Report
19.02.2011
Original von Hellfire,
nun, wenn du einen Klempner rufst, gehst du einen Vertrag ein, egal ob der nun mündlich oder schriftlich ist...
Bis dahin stimmt es - der Rest ist Wunschdenken.
Für die Wirksamkeit eines Vertrages bedarf es übereinstimmender
Willenserklärungen. Bezüglich des Preises ist hier nichts vereinbart,
weder schriftlich noch mündlich. Ich sehe keine Grundlage für
eine Rechnung.
Genau so könnte das Modell argumentieren, normalerweise arbeite
es gegen Honorar und eine Rechnung schreiben. Vielleicht verdeutlicht
Dir das, daß es hier kein "Normal" gibt, welches automatisch gilt.
Dein Bezug auf §612 BGB ist beim Klempner eindeutig, bei einem
Shooting zwischen Fotograf und Modell aber noch lange nicht.
Wenn der Anwalt clever ist, dann greift er auch nur die Klauseln an,
die dem Fotografen die Veröffentlichung erlaubten und keine anderen.
#29Report
[gone] User_177693
19.02.2011
DAS kommt mir auch irgendwie spanisch vor. Model kommt zum Shooting, fährt nach Hause und ein paar Tage später kommt Post vom Anwalt. Aus heiterem Himmel? Selbst wenn der Freund/Mann quer schlägt, kann man immer noch mit einem persönlichen Gespräch vieles klären. Wer mit einem Anwalt kommt und bereit ist die Kosten auf sich zu nehmen muss triftige Gründe haben.
Gruß Udo
Gruß Udo
#30Report
19.02.2011
Original von jan.w / website relaunch
Es gibt so ziehmllich ein Dutzend Anwalts-Seiten, auf denen man sich TFP-Verträge herunterladen kann.
Ok, nenne sie ! Die Leser und ich sind dran interessiert.
Muss mann sich da denn selber so ein krudes Zeug zusammen schreiben?
Wie auf Seite 3 gezeigt, ist der "Standard MK Vertrag " noch "kruder"
Sinngemäß: "das Model kommt eventuell....aber wenn es kommt, kommt es dann vielleciht auch zweimal".
Die Problematik ist, dass der Vertrag oft vor dem Shoot geschlossen wird. Da möcht ich das Model nicht verdonnern, unter allen Umständen zu kommen - das unterschreiben Models kaum bei TFP. Das ist nachvollziehbar. Sollte es jedoch sich als Ding der Unmöglichkeit erweisen, ändere ich meine Praxis. In einem entsprechenden Thread wurde das jedoch nicht für unmöglich gehalten.
Sorry, ich will niemanden zu nach treten, aber darüber dürfte der Anwalt des Models echt gegrinst haben.
Hat er aber nicht. DIESE Stelle wurde nicht bemängelt, obwohl sein Schreiben 3 Seiten lang war.
Mich würde noch interessieren, warum das Model Dir gleich mit Anwalt kommt, anstatt zu schrieben "die Bilder finde ich nicht so prall, bitte lösche sie wieder".
Das geht nicht, weil die Bilder wirklich gut sind.
Viele Grüße.
#31Report
19.02.2011
Meine persönliche Einschätzung: Deinen Vertrag kannst du knicken. allein schon deswegen, weil kein Verzicht auf das Recht am eigenen Bild drin ist und weil fast alles unbestimmt ist.
Was lernst du daraus? Geh zu einem Fachanwalt und lass dir einen WASSERDICHTEN Vertrag aufsetzen. Die welche du im Netz findest sind samt und sonders unbrauchbar.
Alternative: Lass dir das Model Release einer großen Bildagentur ZUSÄTZLICH zu einem TFP Vertrag unterschreiben.
Ach und die Bilder: kick die in die Tonne. Und such dir deine Modelle zukünftig "strenger" aus - es gibt so viele unkomplizierte und nette Mädels.
Viele Grüße,
Frank
Was lernst du daraus? Geh zu einem Fachanwalt und lass dir einen WASSERDICHTEN Vertrag aufsetzen. Die welche du im Netz findest sind samt und sonders unbrauchbar.
Alternative: Lass dir das Model Release einer großen Bildagentur ZUSÄTZLICH zu einem TFP Vertrag unterschreiben.
Ach und die Bilder: kick die in die Tonne. Und such dir deine Modelle zukünftig "strenger" aus - es gibt so viele unkomplizierte und nette Mädels.
Viele Grüße,
Frank
#32Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
19.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
Die Problematik ist, dass der Vertrag oft vor dem Shoot geschlossen wird. Da möcht ich das Model nicht verdonnern, unter allen Umständen zu kommen - das unterschreiben Models kaum bei TFP.
Hä? Lass die Models des unterschriebenen Vertrag docj zum Shooting mitbringen. Kein Shooting, kein Vertrag und Dein o.g. Problem ist gelöst.
Schon der erste Eintrag bei Google unter "tfp vertrag": http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf
#33Report
19.02.2011
Original von Frank Becker
Die (verträge) welche du im Netz findest sind samt und sonders unbrauchbar.
Da sind wir einer Meinung. Im Gegensatz zu einigen Mitdiskuttierenden.
#34Report
19.02.2011
Original von jan.w / website relaunch
Schon der erste Eintrag bei Google unter "tfp vertrag"
Dieser "MK Standard Vertrag" wurde schon in vielen Threads, auch auf Seite 3 dieses Threads, zerpflückt.
#35Report
[gone] www.trash-pixel.de
19.02.2011
Werter Herr vom Westhafen ... dein Frust kann ich verstehen, die Argumente des Anwalts und des Modells sind für mich schlüssig und nachvollziehbar, deine jedoch nicht!
Wenn ich den Vertrag lese - ich lese nirgends wirklich ob das Modell nun der Veröffentlichung zustimmt oder nicht ! Wenn ich in einem Vertrag lese wie eventuell und gegebenenfalls - sorry, da ist doch der Ärger vorprogramiert !
Der Vertrag ist ein Sammelsorium von widersprüchlichen und verwirrenden Formulierungen - der Anwalt hat Recht, wenn er sagt das und jenes sind nicht bestimmt und somit unwirksam weil unbestimmt.
Wie gesagt, Ärger mit Modellen ist immer unangenehm - doch wer so ein Vertrag anwenden möchte, der muss sich über Wadentritte nicht wundern. Einen eigenen Anwalt würde ich nicht bemühen - der würde mich unter den Voraussetzungen eher auslachen und beruhigt sein Honorar kassieren wenn er es denn nötig hat ...
Ob der Vertrag nun AGB ist oder nicht interessiert doch erst mal gar nicht - er ist schlicht das Papier nicht Wert auf dem er gedruckt wird - als Modell würde ich das nicht unterschreiben ...
Meine Meinung als "Laie" ...
Wenn ich den Vertrag lese - ich lese nirgends wirklich ob das Modell nun der Veröffentlichung zustimmt oder nicht ! Wenn ich in einem Vertrag lese wie eventuell und gegebenenfalls - sorry, da ist doch der Ärger vorprogramiert !
Der Vertrag ist ein Sammelsorium von widersprüchlichen und verwirrenden Formulierungen - der Anwalt hat Recht, wenn er sagt das und jenes sind nicht bestimmt und somit unwirksam weil unbestimmt.
Wie gesagt, Ärger mit Modellen ist immer unangenehm - doch wer so ein Vertrag anwenden möchte, der muss sich über Wadentritte nicht wundern. Einen eigenen Anwalt würde ich nicht bemühen - der würde mich unter den Voraussetzungen eher auslachen und beruhigt sein Honorar kassieren wenn er es denn nötig hat ...
Ob der Vertrag nun AGB ist oder nicht interessiert doch erst mal gar nicht - er ist schlicht das Papier nicht Wert auf dem er gedruckt wird - als Modell würde ich das nicht unterschreiben ...
Meine Meinung als "Laie" ...
#36Report
19.02.2011
Original von http://www.trash-pixel.de
Wenn ich den Vertrag lese - ich lese nirgends wirklich ob das Modell nun der Veröffentlichung zustimmt oder nicht !
Da steht drin "das Model und der Fotograf dürfen die Bilder zu oben genannten" ( im Gegensatz zur Formulierung des Standard MK Vertrages genauer bestimmten ) "Zwecken kopieren und Veröffentlichen".
Ein"eventuell und gegebenenfalls" macht einen Vertrag nicht ungültig, und dies wurde von dem werten Rechtsanwalt auch nicht angegriffen. Solange sich hinterher bestimmen lässt, ob das "eventuell" zutrifft ( und das lässt es sich durch die Existenz der Bilder).
Viele Grüße
#37Report
[gone] www.trash-pixel.de
19.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von jan.w / website relaunch
Schon der erste Eintrag bei Google unter "tfp vertrag"
Dieser "MK Standard Vertrag" wurde schon in vielen Threads, auch auf Seite 3 dieses Threads, zerpflückt.[/quote]
Dann nimm doch den von Getty und pass Ihn an deine Bedürfnisse an ... der ist in der Basisversion schon so gut wie wasserdicht ...
Vielleicht ann ich dir ja meinen empfehlen TFP Trash-pixel.de - das ist ein an meine Bedürfnisse angepasster "Getty" ...
#38Report
[gone] www.trash-pixel.de
19.02.2011
Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von http://www.trash-pixel.de
Wenn ich den Vertrag lese - ich lese nirgends wirklich ob das Modell nun der Veröffentlichung zustimmt oder nicht !
Da steht drin "das Model und der Fotograf dürfen die Bilder zu oben genannten" ( im Gegensatz zur Formulierung des Standard MK Vertrages genauer bestimmten ) "Zwecken kopieren und Veröffentlichen".[/quote]
Und genau diese Formulierung ist unbestimmt! Mit der Formulierung überträgt sie dir NICHT das Recht nach § 22 KUG ...
#39Report
19.02.2011
schon mal vom ortsüblichen Satz etwas gehört?
Und selbst, wenn das nicht zieht, werden die Gerichte, auf einen Vergleich zielen..
wenn das Modell sonst gegen Pay (MK) arbeitet, so geht man in der realen Welt davon aus.. das der Kunde (Modell) zum Fotografen geht, um Bilder von sich, gegen Bezahlung an den Fotografen, anfertigen zu lassen...
ab und an sollte man sich auch mal an der realen Welt umsehen..*g* die MK ist ganz nett,aber nicht der Nabel der Welt.. was hier recht und billig ist, ist im realen Leben, noch langen nicht rechtens..
Bis dahin stimmt es - der Rest ist Wunschdenken.
Für die Wirksamkeit eines Vertrages bedarf es übereinstimmender
Willenserklärungen. Bezüglich des Preises ist hier nichts vereinbart,
weder schriftlich noch mündlich. Ich sehe keine Grundlage für
eine Rechnung.
Genau so könnte das Modell argumentieren, normalerweise arbeite
es gegen Honorar und eine Rechnung schreiben. Vielleicht verdeutlicht
Dir das, daß es hier kein "Normal" gibt, welches automatisch gilt.
Wenn der Anwalt clever ist, dann greift er auch nur die Klauseln an,
die dem Fotografen die Veröffentlichung erlaubten und keine anderen.[/quote]
Und selbst, wenn das nicht zieht, werden die Gerichte, auf einen Vergleich zielen..
wenn das Modell sonst gegen Pay (MK) arbeitet, so geht man in der realen Welt davon aus.. das der Kunde (Modell) zum Fotografen geht, um Bilder von sich, gegen Bezahlung an den Fotografen, anfertigen zu lassen...
ab und an sollte man sich auch mal an der realen Welt umsehen..*g* die MK ist ganz nett,aber nicht der Nabel der Welt.. was hier recht und billig ist, ist im realen Leben, noch langen nicht rechtens..
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Hellfire,
nun, wenn du einen Klempner rufst, gehst du einen Vertrag ein, egal ob der nun mündlich oder schriftlich ist...
Bis dahin stimmt es - der Rest ist Wunschdenken.
Für die Wirksamkeit eines Vertrages bedarf es übereinstimmender
Willenserklärungen. Bezüglich des Preises ist hier nichts vereinbart,
weder schriftlich noch mündlich. Ich sehe keine Grundlage für
eine Rechnung.
Genau so könnte das Modell argumentieren, normalerweise arbeite
es gegen Honorar und eine Rechnung schreiben. Vielleicht verdeutlicht
Dir das, daß es hier kein "Normal" gibt, welches automatisch gilt.
Wenn der Anwalt clever ist, dann greift er auch nur die Klauseln an,
die dem Fotografen die Veröffentlichung erlaubten und keine anderen.[/quote]
#40Report
Topic has been closed
Gegen den sogenannten "MK-Vertrag" kann mit der völlig gleichen Argumentation vorgegangen werden, sogar noch viel besser, weil der noch viel viel unbestimmter ist ( ... " sämtliche nichtkommerziellen Rechte" ... )