Ein Model-RA möchte, dass ich die Veröffentlichung unterlasse. 275
27.12.2011
Hi!
Ich bin zwar nur Studentin, aber immerhin mit Schwerpunkt im AGB-Recht.
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Verwender der anderen Seite stellt.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die AGB nun einmal, dreimal oder tausend Mal verwendet wurden, es reicht idR schon die Absicht der mehrfachen Verwendung.
Vorformuliert sind die Verträge auch dann noch, wenn die andere Vertragspartei noch etwas ankreuzen soll o.Ä. Gleiches gilt für das Merkmal des Stellens seitens des Verwenders: Individuell ausgehandelt ist etwas nur, wenn der Verwender den Vertrag ernsthaft zur Disposition gestellt hat. Das ist dann häufig eh ein großer Problem im Bereich des Beweisens ...
Außerdem ist noch zu Beachten, dass die meisten AGB-Regelungen nur für Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchen gelten.
Soviel mal zum Allgemeinen, ob AGB überhaupt vorliegen (dann müssen sie natürlich noch Vertragsbestandteil geworden sein und der Inhaltskontrolle standhalten), Rechtsberatung für einen konkreten Fall holt man sich beim Anwalt. ;)
Ich bin zwar nur Studentin, aber immerhin mit Schwerpunkt im AGB-Recht.
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Verwender der anderen Seite stellt.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die AGB nun einmal, dreimal oder tausend Mal verwendet wurden, es reicht idR schon die Absicht der mehrfachen Verwendung.
Vorformuliert sind die Verträge auch dann noch, wenn die andere Vertragspartei noch etwas ankreuzen soll o.Ä. Gleiches gilt für das Merkmal des Stellens seitens des Verwenders: Individuell ausgehandelt ist etwas nur, wenn der Verwender den Vertrag ernsthaft zur Disposition gestellt hat. Das ist dann häufig eh ein großer Problem im Bereich des Beweisens ...
Außerdem ist noch zu Beachten, dass die meisten AGB-Regelungen nur für Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchen gelten.
Soviel mal zum Allgemeinen, ob AGB überhaupt vorliegen (dann müssen sie natürlich noch Vertragsbestandteil geworden sein und der Inhaltskontrolle standhalten), Rechtsberatung für einen konkreten Fall holt man sich beim Anwalt. ;)
#262Report
[gone] Hermann Klecker
30.12.2011
Original von Liathano - Distelblüte
Hi!
Ich bin zwar nur Studentin, aber immerhin mit Schwerpunkt im AGB-Recht.
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Verwender der anderen Seite stellt.
Wenn AGB immer nur von "der anderen Seite" stammen, dann kann es ja keine AGB geben.
Oder anders gefragt: Wieso sollte ich keine AGB stellen? Ich kann ja schlecht "die andere Seite" sein. :)
#263Report
[gone] rs|f
30.12.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Liathano - Distelblüte
Hi!
Ich bin zwar nur Studentin, aber immerhin mit Schwerpunkt im AGB-Recht.
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Verwender der anderen Seite stellt.
Wenn AGB immer nur von "der anderen Seite" stammen, dann kann es ja keine AGB geben.
Oder anders gefragt: Wieso sollte ich keine AGB stellen? Ich kann ja schlecht "die andere Seite" sein. :)[/quote]
Irgendwie hab ich das jetzt nicht verstanden. :-)
Ich frage mich eh manchmal, welchen Wert unser Rechtssystem hat, wenn es außer den Juristen keiner mehr versteht...
#264Report
30.12.2011
Was ist den wenn jemand die Bilder die der To schon veröffentlicht hat, geklaut hat
und die jetzt im Netz umherschwirren?
Muss er dafür auch grade stehen ?
und die jetzt im Netz umherschwirren?
Muss er dafür auch grade stehen ?
#265Report
30.12.2011
Original von r e n e | s
..........................
Irgendwie hab ich das jetzt nicht verstanden. :-)
Ich frage mich eh manchmal, welchen Wert unser Rechtssystem hat, wenn es außer den Juristen keiner mehr versteht...
Soo arg kompliziert ist unser Rechtssystem auch wieder nicht.
Wirklich kompliziert ist nur das, was die Hobbyjuristen der MK in ihren krausen Gedankengängen immer selbst konstruieren und als Pseudo-Juristerei verkaufen wollen.
Da haben wir dann eines gemeinsam - DAS versteh ich dann auch nicht mehr.
#266Report
31.12.2011
Richtig lesen, bitte! Der Verwender (also der, der die AGB nutzt) stellt sie der anderen Seite bzw. anderen Vertragspartei, hab ich auch so geschrieben, wobei das "stellen" eben heißt, dass sie nicht individuell ausgehandelt wurden. Wenn du die AGB stellst, bist du halt der Verwender und der, dem du sie stellst, ist der andere - ist doch eigentlich einfach und logisch, oder?
Stellen beide Seiten AGB, ist das ganze etwas tricky, da muss man genau auf die Umstände schauen, was nun wie gelten soll.
Wenn AGB immer nur von "der anderen Seite" stammen, dann kann es ja keine AGB geben.
Oder anders gefragt: Wieso sollte ich keine AGB stellen? Ich kann ja schlecht "die andere Seite" sein. :)[/quote]
Stellen beide Seiten AGB, ist das ganze etwas tricky, da muss man genau auf die Umstände schauen, was nun wie gelten soll.
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Liathano - Distelblüte
Hi!
Ich bin zwar nur Studentin, aber immerhin mit Schwerpunkt im AGB-Recht.
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Verwender der anderen Seite stellt.
Wenn AGB immer nur von "der anderen Seite" stammen, dann kann es ja keine AGB geben.
Oder anders gefragt: Wieso sollte ich keine AGB stellen? Ich kann ja schlecht "die andere Seite" sein. :)[/quote]
#267Report
[gone] VisualPursuit
31.12.2011
Es geht hier aber nicht um Verbraucher/Kunden.
Das ist ein Vertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden, Model und Fotograf.
Das ist ein Vertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden, Model und Fotograf.
#268Report
31.12.2011
Original von VisualPursuit
Das ist ein Vertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden, Model und Fotograf.
Auch da gelten die AGB.
#269Report
[gone] VisualPursuit
31.12.2011
Original von Enno Kiel - Berlin
Auch da gelten die AGB.
Aber viele Verbraucherschutzgesetze nicht.
#270Report
31.12.2011
Das mag wohl stimmen, aber oben ging es ja um die Frage, ob überhaupt AGB vorliegen und dafür spielt es erstmal keine Rolle, ob es um das Verhältnis Unternehmer zu Verbraucher oder B2B geht.
Anders natürlich bei Einbeziehungsfragen und Inhaltskontrolle ...
Anders natürlich bei Einbeziehungsfragen und Inhaltskontrolle ...
#271Report
31.12.2011
Original von VisualPursuit
[quote]Original von Enno Kiel - Berlin
Auch da gelten die AGB.
Aber viele Verbraucherschutzgesetze nicht.[/quote]
Alle. Nicht. Verbraucherschutzvorschriften sind nur für Verbraucher.
#272Report
31.12.2011
Sorry für off Topic!
Hey Tom was bedeutet das: unser Verbandswappen als Dein Avatar??
Hey Tom was bedeutet das: unser Verbandswappen als Dein Avatar??
#273Report
31.12.2011
@Tom:
...gibt es die dann noch? Mit denen hatte ich vor über 12 Jahren zu tun...also ich bei der NATO war...
LG,
Rolf
...gibt es die dann noch? Mit denen hatte ich vor über 12 Jahren zu tun...also ich bei der NATO war...
LG,
Rolf
#274Report
[gone] VisualPursuit
01.01.2012
Original von TomRohwer
Alle. Nicht. Verbraucherschutzvorschriften sind nur für Verbraucher.
Mein ich ja. Damit ist dann egal ob AGB vorliegen oder ob das ein individuell
ausgehandelter Vertrag ist - in beiden Fällen gilt das was vereinbart wurde,
sofern es keine anderen Hindernisse gibt oder unzureichend definierte
Bestimmungen vorliegen.
#275Report
Topic has been closed
Sorry, aber das ganze kann maximal zur Abschreckung dienen.
Der konkrete Fall wird unter den Fittichen von Anwälten geklärt werden.
[/quote]
Also erstmal danke für die netten und weniger netten Worte.
Dass der gute Tom Rohwer nicht immer Recht hat, zeigt sich darin, dass bis jetzt es nicht so aussieht wie wenn der Fall "unter den Fittichen von Anwälten geklärt wird", obwohl das Anwaltschreiben schon vor 20 Monaten kam.
Das heisst aber nicht, dass er bzgl den AGBs nicht REcht hat - ich weiss es nicht. Hier jedenfalls hat Tom das glatte Gegenteil dessen geschrieben, was er in meinem Thread schreibt.
Ob nun AGB oder nicht AGB - es hat mir ein anderer Fotograf erzählt, der wirklich einen Rechtsstreit ausgefochten hat ( und er war dabei erfolgreich ), daß der Richter garnicht danach geschaut hat, ob AGB oder nicht, der Richter hat gesagt "Selbst wenn es AGB sind, ist das irrelevant, weil der Vertrag das Model nicht benachteiligt". Und dass mein Vertrag das Model benachteiligt, hat - solange der Vertrag noch online war - in den ganzen 26 Seiten niemand behauptet.
Weiterhin hat in den ganzen 26 Seiten ebenfalls niemand unwiderlegt behauptet, dass mein Vertrag schlechter gewesen sei als der immer noch herumschwirrende "MK-Model-Vertrag " - also wenn oben von Abschreckung geredet wird, was man nicht tun soll, dann betrifft das auch die vielen Fotografen die den "MK-Model-Vertrag " nehmen.
Der Thread dient allerdings als Abschreckung, dass man nochmal das in der MK übliche TO-Bashing vor Augen geführt bekommt, und dass man es sich 10 mal überlegen sollte hier einen Thread zu eröffnen. In anderen Foren ist das völlig anders.
Desweiteren hat zunächst das Model Anwaltskosten gehabt, die es höchstwahrscheinlich selber bezahlen muß - eine Rechtsschutzversicherung bezahlt nur, wenn ein Verfahren im Anmarsch ist bzw eine Person geschädigt wurde. Alleine dafür dass der Model-Anwalt mir seine Rechtsmeinung kundtut, bezahlt ihre Versicherung wahrscheinlich nicht, und ich auch nicht, und es kam auch keine solche Aufforderung.
Trotzdem scheint die Frage ob nun AGB oder nicht AGB auch für andere Fotografen von allgemeinem Interesse zu sein, so dass Meinungen weiterer juristisch gebildeter Diskussionsteilnehmer - über Tom und den Fuxx hinaus - willkommen sind.
Viele Grüße.