Anzeige wegen HP'´? 71
15.02.2011
Original von Winfried Adolf ( Senga-Photodesign )
[quote]Original von Image Worx
[quote]Original von Winfried Adolf ( Senga-Photodesign )
Hallo Ramona,
/Ironie on/
ne ist keine kommerzielles Angebot
von deiner Sedcard:
>NO TFP [NO TFP] NO TFP
>HAU MICH MIT DEINER IDEE UM SONST: > [ B E Z A H L B A R ] <
Ueberhaupt nicht. Alles nur Hobby.
/Ironie off/
LG
Winfried
hmm... Recht hat er...
DAS wird richtig teuer!
Da kommt dann kein Anwalt mehr, sondern gleich mal das Finanzamt[/quote]
Und nicht nur die. Handwerkkammer auch da sie Geld fuer Ihre Leistung verlangt. Und danach automatisch die Berufgenossenschaft. Da sie bei "NO TFP" im Auftrag gearbeitet wird zieht da die Nummer mit dem Kuenstler nicht.
Schaetzungen koennen richtig teuer werden.
Man sollte wirklich vorher ueberlegen was man macht oder sich Ratsuchen beim Steureberater, Anwalt oder beim Unternehmensberater seiner Wahl
LG
Winfried[/quote]
Ganz einfach !
http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendungsplanung/antwort.php?frage=9635&archiv=244&rubrik=1
#42Report
15.02.2011
Du betreibst das modeln eindeutig kommerziell, also musst du auch in deinem Impressum eine ladungsfaehige Anschrift angeben. Was du da angegeben hast darueber lacht jeder Anwalt, weil er jeden Menge Kohle damit macht.
#43Report
15.02.2011
Original von RamonaMueller* VIEL NEUES WIRD KOMMEN
Wenn ich noch einmal zusammenfassen darf - bitte gebt mir recht, wenn ich das richtig verstanden habe oder nicht :)
Also nochmal - keine "Rechtsberatung", aber trotzdem korrekt und zutreffend...
Im Impressum ist es Pflicht eine Anschrift etc. zu hinterlegen - muss aber nicht vom Besitzer der HP sein.
- Wenn die Website ein Impressum haben muss, dann muss in dem Impressum stehen:
* Name und Anschrift des medienrechtlich Verantwortlichen (Postfach lieber nicht, sondern Straßenanschrift)
"Medienrechtlich Verantwortlicher" ist der, der die Inhalte der Seite medienrechtlich (-> TMG) verantwortet. Nenn ihn "Chefredakteur", nenn ihn "Herausgeber", wie Du willst.
Einen "Besitzer" hat eine Website nicht. Sie muß einen medienrechtlich Verantwortlichen haben, das muß nicht derselbe sein, der Website betreibt, die Domain besitzt usw., aber der medienrechtlich Verantwortliche ist zivil- und strafrechtlich eben für alles verantwortlich, was auf der Seite steht.
- Wenn die Website ausschließlich privaten Zwecken dient und auch nix mit Geldverdienen zu tun hat, dann muß sie kein Impressum haben. (Ist relativ neu, war früher anders. "Relativ neu" = auch schon ungefähr seit Jahren.)
Wenn man keine Angibt - wäre es also auch nicht sooooo dramatisch?!
Wenn die Seite ein Impressum haben müsste und keines hat (oder kein vollständiges), dann ist das a) eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis 25.000 Euro belegt werden kann, und b) kann es unter Umständen zu einer kostenpflichtigen Abmahnung durch einen Konkurrenten führen.
Abmahnen kann aber nur jemand, der in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zum Seitenbetreiber steht, und auch dann ist es relativ unklar, ob ein unvollständiges Impressum überhaupt abmahnfähig ist, oder nur eine "Lappalie". Ein vollständiges Impressum schadet aber nicht und vermeidet solchen Stress von vornherein.
Bußgeld ist ziemlich theoretisch - weil es eigentlich bis heute keine Behörde gibt, die dafür zuständig ist. Ich wüßte auch nicht, daß schon jemals ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht auf einer Website verhängt wurde...
Bei DENIC - muss man zwar Bestätigen, dass die genannten Angaben korrekt sind - aber keiner könnte das wirklich kontrollieren.
DENIC will die vollständige und korrekte Anschrift des Domain-Inhabers wissen. DENIC behält sich vor, die Domain zu canceln, wenn die Angaben nicht korrekt sind. DENIC wird aber nur in extrem seltenen Fällen jemals darüber stolpern, daß die Angaben des Domain-Inhabers falsch sind.
Das liegt nicht zuletzt daran, daß die Domains und ihre Bezahlung fast immer von anderen Dienstleistern (Providern usw.) gemacht werden, und der Domain-Inhaber kaum jemals direkten Kontakt mit DENIC hat.
Auch hier wäre natürlich die Anschrift von Vorteil - aber kein muss.
Falls die einem mal einen Brief schreiben und der ist nicht zustellbar, werden sie merken, daß die Angaben falsch sind. Aber wann kriegt man schon mal Post von DENIC. Außerdem kann man Domains treudhänderisch verwalten lassen, dann ist der Domain-Inhaber der Treuhänder, nicht wenige Anbieter machen sowas. Hat auch wieder Nachteile, wenn man sich mal um die Domain streitet.
Und Strafen müssten gezahlt werden - bei Nichteinhaltung?
"Strafen" werden von einem Gericht verhängt. Hier geht es eher um zivilrechtliche Abmahnungen auf Grundlage des Wettbewerbsrechts.
Deshalb ist auch der Satz, er würde Dich "anzeigen" völliger Kokolores. Mit einer Strafanzeige hat das alles nichts zu tun.
#44Report
15.02.2011
Original von TM-PhotoDesign *4 new pics*
abgemahnt kann sie nur von einem mitbewerber (also anderer fotograf) werden nach seiner beauftragung dessen anwalt.
ob ein berufsfotograf ein mitbewerber ist, wenn sie nur tfp shootings macht ist mal fraglich.
Das ist eigentlich schon mehr als fraglich, weil ein Fotograf, der nur TfP-Shootings macht, überhaupt kein Marktteilnehmer ist.
#45Report
15.02.2011
Original von Nordic - Photoart
[quote]Original von TM-PhotoDesign *4 new pics*
abgemahnt kann sie nur von einem mitbewerber (also anderer fotograf) werden nach seiner beauftragung dessen anwalt.
ob ein berufsfotograf ein mitbewerber ist, wenn sie nur tfp shootings macht ist mal fraglich.
Falsch !
Jeder User hier könnte das tun ! Wenn ich meinen Anwalt jetzt anrufe und eine Abmahnung losschicke mit einer Unterlassungserklärung, so hat sie 2 Möglichkeiten:[/quote]
Das ist völliger Quatsch, sorry.
Um einen Wettbewerbsverstoß nach UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) überhaupt abmahnen zu können, muß man Wettbewerber sein. Andere Leute können nie abmahnen.
Ausnahme: Wettbewerbszentralen und andere - zugelassene! - Institutionen zum Schutze des lauteren Wettbewerbs.
Mein Bäcker zum Beispiel kann mich nicht abmahnen, wenn ich ein unvollständiges Impressum auf meiner Website habe, und ich kann meinen Bäcker genausowenig abmahnen.
Denn wir stehen in keinerlei Wettbewerbsverhältnis zueinander.
#46Report
15.02.2011
Original von Winfried Adolf ( Senga-Photodesign )
Und nicht nur die. Handwerkkammer auch da sie Geld fuer Ihre Leistung verlangt. Und danach automatisch die Berufgenossenschaft. Da sie bei "NO TFP" im Auftrag gearbeitet wird zieht da die Nummer mit dem Kuenstler nicht.
Die Handwerkskammer kommt nur, wenn die Fotografie als Handwerk betrieben wird. Die BG kommt erstmal gar nicht, weil sich der Fotografen-Kleinverdiener von der BG-Versicherung befreien lassen kann, wenn er weniger als 720 Stunden im Jahr tätig ist.
Schaetzungen koennen richtig teuer werden.
Schätzen tut nur das Finanzamt, und auch nur dann, wenn die Einnahmen nicht ermittelt werden können. HWK und BG schätzen gar nicht, die haben feste Beitragssätze.
#47Report
[gone] Ramona Mueller* DDORF
15.02.2011
Ich denke ,damit hat sich das Thema geklärt - ich danke für die Hilfe :)
P.S.:
In meinem Profil hier kann sogar stehen, dass ich 1000 € pro Shooting nehme - das hält nur die Modelle ab - die denken in der MK gäbe es alles kostenfrei ;)
P.S.:
In meinem Profil hier kann sogar stehen, dass ich 1000 € pro Shooting nehme - das hält nur die Modelle ab - die denken in der MK gäbe es alles kostenfrei ;)
#48Report
15.02.2011
Hallo Tom,
Die Handwerkskammer kommt nur, wenn die Fotografie als Handwerk betrieben wird. Die BG kommt erstmal gar nicht, weil sich der Fotografen-Kleinverdiener von der BG-Versicherung befreien lassen kann, wenn er weniger als 720 Stunden im Jahr tätig ist.
Schätzen tut nur das Finanzamt, und auch nur dann, wenn die Einnahmen nicht ermittelt werden können. HWK und BG schätzen gar nicht, die haben feste Beitragssätze.[/quote]
schau mal auf die Webseite. Kuentslerrische Hochzeitbilder. Bei aller Liebe. Wenn das keine Auftragsarbeiten sind heiße ich per sofort Karl-August. Als Lünstler wird man, soweit mir bekannt ist, vom FZ nur eingestuft wenn man eine Arbeit schaft und diese dann verkauft. Bekommt man Auftraege und nimmt dafuer Geld ist man Handwerker (auch soweit mir beklannt ist.
Nen bischen Schwanger iss nicht.
Diese ist keine Rechtsberatung
LG
Winfried
Original von TomRohwer
[quote]Original von Winfried Adolf ( Senga-Photodesign )
Und nicht nur die. Handwerkkammer auch da sie Geld fuer Ihre Leistung verlangt. Und danach automatisch die Berufgenossenschaft. Da sie bei "NO TFP" im Auftrag gearbeitet wird zieht da die Nummer mit dem Kuenstler nicht.
Die Handwerkskammer kommt nur, wenn die Fotografie als Handwerk betrieben wird. Die BG kommt erstmal gar nicht, weil sich der Fotografen-Kleinverdiener von der BG-Versicherung befreien lassen kann, wenn er weniger als 720 Stunden im Jahr tätig ist.
Schaetzungen koennen richtig teuer werden.
Schätzen tut nur das Finanzamt, und auch nur dann, wenn die Einnahmen nicht ermittelt werden können. HWK und BG schätzen gar nicht, die haben feste Beitragssätze.[/quote]
schau mal auf die Webseite. Kuentslerrische Hochzeitbilder. Bei aller Liebe. Wenn das keine Auftragsarbeiten sind heiße ich per sofort Karl-August. Als Lünstler wird man, soweit mir bekannt ist, vom FZ nur eingestuft wenn man eine Arbeit schaft und diese dann verkauft. Bekommt man Auftraege und nimmt dafuer Geld ist man Handwerker (auch soweit mir beklannt ist.
Nen bischen Schwanger iss nicht.
Diese ist keine Rechtsberatung
LG
Winfried
#49Report
[gone] Ramona Mueller* DDORF
15.02.2011
Sorry - aber ich denke, dass dies nichts mehr mit dem Thema zu tun hat!
Und ob diese auf TFP Basis gemacht wurden - dass weiß ja dann wohl zu 1000 % nur ich :)
Ob es nun Hochzeitsbilder sind oder Babyfotos!
P.S.: Wer die Connections hat ;)
Und ob diese auf TFP Basis gemacht wurden - dass weiß ja dann wohl zu 1000 % nur ich :)
Ob es nun Hochzeitsbilder sind oder Babyfotos!
P.S.: Wer die Connections hat ;)
#50Report
15.02.2011
Original von Winfried Adolf ( Senga-Photodesign )
Als Lünstler wird man, soweit mir bekannt ist, vom FZ nur eingestuft wenn man eine Arbeit schaft und diese dann verkauft. Bekommt man Auftraege und nimmt dafuer Geld ist man Handwerker (auch soweit mir beklannt ist.
naja, ganz so einfach ist die Sache nicht... Aber das genau zu erläutern fehlt mir jetzt erstens die Lust und zweitens würde das hier auch den Rahmen sprengen.
Original von RamonaMueller* VIEL NEUES WIRD KOMMEN
Sorry - aber ich denke, dass dies nichts mehr mit dem Thema zu tun hat!
Und ob diese auf TFP Basis gemacht wurden - dass weiß ja dann wohl zu 1000 % nur ich :)
Ob es nun Hochzeitsbilder sind oder Babyfotos!
P.S.: Wer die Connections hat ;)
Wenn das Finanzamt zu dir kommt, dann interessiert die erst mal nicht, was NUR DU zu 1000% weisst, dann wollen die das nämlich auch alles wissen und zwar Haargenau!
Grund zum Kommen haben sie auf jeden Fall, denn ich nehme nicht an, dass die Hochzeiten und Babyfotos, die du machst zu 100% nur aus deinem engsten Bekannten- und Verwandtenkreis gehört.
Der Knackpunkt dabei ist vor allem auch: es ist entscheidend WAS du machst, und Hochzeiten sind nun mal klassischerweise das Revier der beauftragten Handwerksfotografen.
Somit arbeitest du schon mal als Fotografin und machst Aufträge, die der klassischen Handwerksfotografie zuzuschreiben sind. Das sind zu aller erst einmal die unumwerflichen Fakten.
Ob du dann damit was verdienst und wieviel... nun, das musst du dann den Herrn vom Finanzamt erst mal darlegen und in der Regel sind die da eher skeptisch dir zu glauben, dass du bei all dem wie du da auftrittst das alles nur zu deinem ganz privaten Vergnügen in deiner Freizeit betreibst. Und dann wird angefangen in deinen Konten und bei deinen Ausgaben zu suchen und wehe, es scheint so, als ob du da irgendwoher Geld hast, für das kein 100%igr Herkunftsnachweis existiert...
Aber letztlkich alles dein Problem, du hast ja den Handwerksfotografen die in deiner Gegend wohnen und in deren Revier du wilderst schon mehr als genug Kanonenfutter geliefert dich bis zum Hals in die Sch... reiten zu lassen
#51Report
15.02.2011
Original von Winfried Adolf ( Senga-Photodesign )
Hallo Tom,
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Winfried Adolf ( Senga-Photodesign )
Und nicht nur die. Handwerkkammer auch da sie Geld fuer Ihre Leistung verlangt. Und danach automatisch die Berufgenossenschaft. Da sie bei "NO TFP" im Auftrag gearbeitet wird zieht da die Nummer mit dem Kuenstler nicht.
Die Handwerkskammer kommt nur, wenn die Fotografie als Handwerk betrieben wird. Die BG kommt erstmal gar nicht, weil sich der Fotografen-Kleinverdiener von der BG-Versicherung befreien lassen kann, wenn er weniger als 720 Stunden im Jahr tätig ist.
Schaetzungen koennen richtig teuer werden.
Schätzen tut nur das Finanzamt, und auch nur dann, wenn die Einnahmen nicht ermittelt werden können. HWK und BG schätzen gar nicht, die haben feste Beitragssätze.[/quote]
schau mal auf die Webseite. Kuentslerrische Hochzeitbilder. Bei aller Liebe. Wenn das keine Auftragsarbeiten sind heiße ich per sofort Karl-August. [/quote]
Auftrag allein macht keinen Handwerker.
Bildjournalisten werden auf Auftrag tätig, Fotodesigner werden auf Auftrag tätig. Beides sind keine Handwerker. Auch Künstler werden übrigens durchaus auf Auftrag tätig - das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt und viel Ministerien hängen voll mit künstlerischen Auftragsgemälden.
Als Lünstler wird man, soweit mir bekannt ist, vom FZ nur eingestuft wenn man eine Arbeit schaft und diese dann verkauft. Bekommt man Auftraege und nimmt dafuer Geld ist man Handwerker (auch soweit mir beklannt ist.
Das ist so nicht richtig. (Siehe oben.)
Nen bischen Schwanger iss nicht.
Bei der Abgrenzung "Handwerk - freier Beruf" sind die meisten Fotografen ein bißchen schwanger.
#52Report
[gone] Ramona Mueller* DDORF
15.02.2011
@ image..man sieht nur das was man sehen mag und hinterfragt es nicht einmal um sich schlauer zu machen *smile*
#53Report
16.02.2011
Original von Image Worx
Der Knackpunkt dabei ist vor allem auch: es ist entscheidend WAS du machst, und Hochzeiten sind nun mal klassischerweise das Revier der beauftragten Handwerksfotografen.
Somit arbeitest du schon mal als Fotografin und machst Aufträge, die der klassischen Handwerksfotografie zuzuschreiben sind. Das sind zu aller erst einmal die unumwerflichen Fakten.
Welches Gesetz war das gleich nochmal wo drin steht dass Hochzeiten ausschließlich nur durch Fotografen aus der Handwerkskammer geshootet werden dürfen und das nur gegen Geld?
*kopfkratz* finde es grad nicht....
Irgendjemand hatte noch geschrieben das TfP auch ein verdienst ist im Sinne des des bezahlen mit Bildern. Kann man gut von leben, aber nur psysisch, nicht physisch.
#54Report
[gone] falschbelichtung ( o.O )
16.02.2011
Original von dwf @ foto|werk
Welches Gesetz war das gleich nochmal wo drin steht dass Hochzeiten ausschließlich nur durch Fotografen aus der Handwerkskammer geshootet werden dürfen und das nur gegen Geld?
*kopfkratz* finde es grad nicht....
Eines, dass in dieser Form nicht mehr gilt.
#55Report
16.02.2011
Original von dwf @ foto|werk
[quote]Original von Image Worx
Der Knackpunkt dabei ist vor allem auch: es ist entscheidend WAS du machst, und Hochzeiten sind nun mal klassischerweise das Revier der beauftragten Handwerksfotografen.
Somit arbeitest du schon mal als Fotografin und machst Aufträge, die der klassischen Handwerksfotografie zuzuschreiben sind. Das sind zu aller erst einmal die unumwerflichen Fakten.
Welches Gesetz war das gleich nochmal wo drin steht dass Hochzeiten ausschließlich nur durch Fotografen aus der Handwerkskammer geshootet werden dürfen und das nur gegen Geld?
*kopfkratz* finde es grad nicht....
[/quote]
Es ist kein Gesetz, es ist nur das Vorgehen der Ämter und der HWK, die einteilen wer Freiberufler ist und wer Gewerbe/Handwerker ist wenn die sehen, dass jemand Hochzeiten fotografiert ist man sehr schnell als Handwerker eingeteilt
#56Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
16.02.2011
und?
sie vermuten es vielelicht.,. aber sie müssen es beweisen..
sie vermuten es vielelicht.,. aber sie müssen es beweisen..
#57Report
16.02.2011
b o o k m a r k
#58Report
16.02.2011
Original von dwf @ foto|werk
[quote]Original von Image Worx
Der Knackpunkt dabei ist vor allem auch: es ist entscheidend WAS du machst, und Hochzeiten sind nun mal klassischerweise das Revier der beauftragten Handwerksfotografen.
Somit arbeitest du schon mal als Fotografin und machst Aufträge, die der klassischen Handwerksfotografie zuzuschreiben sind. Das sind zu aller erst einmal die unumwerflichen Fakten.
Welches Gesetz war das gleich nochmal wo drin steht dass Hochzeiten ausschließlich nur durch Fotografen aus der Handwerkskammer geshootet werden dürfen und das nur gegen Geld?
*kopfkratz* finde es grad nicht....[/quote]
Die Rechtsprechung zur Handwerksordnung. "Ausschließlich" sagt außerdem auch niemand, aber der Betrieb eines Fotostudios als Ladengeschäft oder die Ausführung von Hochzeitsfotografie sind typische Beispiele für die Ausübung der Fotografie als Handwerk.
Da wird Dich ggf. jede Handwerkskammer mit Hilfe der Verwaltungsgerichte von überzeugen. (Handwerkskammern sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts.) Und Dich zum Zwangsmitglied machen.
Irgendjemand hatte noch geschrieben das TfP auch ein verdienst ist im Sinne des des bezahlen mit Bildern. Kann man gut von leben, aber nur psysisch, nicht physisch.
Das wiederum ist dem Finanzamt egal. "Geldwerten Vorteil" gibt's nur im Verhältnis von Arbeitnehmern zu ihren Arbeitgebern.
#59Report
16.02.2011
meins war ja auch ironisch gemeint ;o)
#60Report
Topic has been closed
hmm... Recht hat er...
DAS wird richtig teuer!
Da kommt dann kein Anwalt mehr, sondern gleich mal das Finanzamt[/quote]
Und nicht nur die. Handwerkkammer auch da sie Geld fuer Ihre Leistung verlangt. Und danach automatisch die Berufgenossenschaft. Da sie bei "NO TFP" im Auftrag gearbeitet wird zieht da die Nummer mit dem Kuenstler nicht.
Schaetzungen koennen richtig teuer werden.
Man sollte wirklich vorher ueberlegen was man macht oder sich Ratsuchen beim Steureberater, Anwalt oder beim Unternehmensberater seiner Wahl
LG
Winfried