Anzeige wegen HP'´? 71

16.02.2011
Original von TM-PhotoDesign *4 new pics*
und?
sie vermuten es vielelicht.,. aber sie müssen es beweisen..

Sie müssen gar nichts beweisen. Sie schicken Dir auf der Grundlage der Handwerksordnung einen Beitragsbescheid (da der Meisterzwang weggefallen ist, führt es ja "nur" noch zur Pflichtmitgliedschaft), und dann kannst Du ggf. dagegen klagen.

Handwerkskammern sind Einrichtungen öffentlichen Rechts - und können sogar selbsttätig Bußgelder verhängen...

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Die HWK wird "hoheitlich" tätig, wenn sie Dich zum Zwangsmitglied macht. Genauso wie die IHK, die Dich jederzeit zum Zwangsmitglied machen kann, wenn sie der Ansicht ist, Du würdest einen Gewerbebetrieb unterhalten (einen, der nicht zum Handwerk zählt).
16.02.2011
wage zu bezweifeln, dass die irgendwas beweisen müssen. Im Falle des Finanzamtes wird sie einfach geschätzt. Im Zweifel als gewerblich, Handwerk. In einer Höhe dass sie umsatzstuerpflichtig ist. Bringt neben der Einkommensteuernachzahlung auch eine Umsatzsteuernachzahlung mit sich, nicht zu vergessen die Verzugszinsen. Je nach dem wie lange sie schon ihr Gewerbe ausübt kommt da ganz gut was zusammen. Und wer schon mal bei der Umsatzsteuer getrödelt hat, weiss wie schnell die mit einer Vollstreckungsankündigung kommen. Fast vergessen, eventuell könnte auch noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung nachkommen.

Wenn das soweit ist, dann kommen auch noch die anderen alle und wollen auch was von den fetten Gewinnen abhaben; Sozialversicherungen, HWK, ...

Bevor da jemand was beweisen muss, darf TO erstmal glaubhaft belegen, dass sie nicht schon viele Jahre dieses Gewerbe betreibt, z.B. Vorlegen der Bücher, oder dass sie bisher alle Einnahmen brav bei ihrer Einkommenssteuererklärung angegeben hat, ...

Wenn der Laden richtig brummt kann es sein, dass es sich trotzdem rechnet es einfach laufen zu lassen. Da muss der Laden aber richtig gut laufen.
16.02.2011
Original von Knipsdesign(sucht Studioraum in Region S)
...................Im Falle des Finanzamtes wird sie einfach geschätzt. Im Zweifel als gewerblich, Handwerk. In einer Höhe dass sie umsatzstuerpflichtig ist. Bringt neben der Einkommensteuernachzahlung auch eine Umsatzsteuernachzahlung mit sich, ..............................


Sorry aber das ist wieder mal ein ausgemachter Blödsinn resultierend aus profundem NICHT-Wissen!
16.02.2011
Original von Camera Obscura
[quote]Original von Knipsdesign(sucht Studioraum in Region S)
...................Im Falle des Finanzamtes wird sie einfach geschätzt. Im Zweifel als gewerblich, Handwerk. In einer Höhe dass sie umsatzstuerpflichtig ist. Bringt neben der Einkommensteuernachzahlung auch eine Umsatzsteuernachzahlung mit sich, ..............................


Sorry aber das ist wieder mal ein ausgemachter Blödsinn resultierend aus profundem NICHT-Wissen![/quote]

na dann korrigier mich mal, ....
16.02.2011
1) Bevor eine Schätzungsanordnung ergeht sind einige andere Maßnahmen erforderlich. Das kannst du unter anderem in der AO nachlesen.

2) Für Schätzungen braucht es eine Grundlage - das geht nicht willkürlich sondern ist ebenfalls genau durch Verordnungen und Vorschriften geregelt.

3) Man hat nur die Umsatzsteuer abzuführen, die man eingenommen hat.


4) Wenn du eine Schätzung bekommst, hast du immer noch die Möglichkeit eine Steuererklärung abzugeben, damit ist die Schätzung hinfällig (steht ebenfalls in der AO) alternativ hat du noch andere Möglichkeiten.

Den Rest den du bezüglich HWK (darüber hat sich ja Tom schon ausgelassen) und Sozialversicherungen (auch dafür gibt es Gesetzege z.B. das SGB und Verordnungen) geschrieben hast solltest du auch mal gründlich überlegen - es stimmt ebenfalls hinten und vorne nicht. Die Details dazu kannst du in den einschlägigen Rechtsvorschriften oder Verordnungen NACHLESEN.

Ich weiß nicht welcher Teufel dich reitet solche Behauptungen hier aufzustellen - aus fundiertem Wissen heraus jedenfalls nicht!
[gone] Ramona Mueller* DDORF
16.02.2011
ich weiss leider garnicht wie ihr darsuf gekommen seid dass ich geld fuer meine shootkngs nehme..oder wohet ihr die behauptungen nehmt..

micht regt das ehrlich gesagt auf das mir sowas unterstellt wird
ich habe bisher noch nie auf einer hochzeit fotografiert oder anderweotig versucht an geld zu kommen mit fotoarbeiten da ich persoenlich immer nur projekte suche mit gewissen outfits etc
und der einzige der immer bezahlt wird sind meine visas!!!
16.02.2011
Hallo Ramona

hinsichtlich des Impressums kann ich mich nicht fachlich qualitativ äußern (ausgenommen dazu, das ich eine fehlende Kontaktadresse immer als äußerst armselig halte), aber hinsichtlich einer von mir gemachten Erfahrung hinsichtlich der Berufsgenossenschaft:

Ich erhielt eine schriftliche Aufforderung der Berufsgenossenschaft das ich mich doch bitte anzumelden hätte eben aufgrund meiner Präsentation im Internet (an meiner Hauptseite hat sich seit dem immer noch nicht viel getan).
Auf meine telefonische Nachfrage hin erklärte man mir die Professionalität (~goil~) und somit dem vorausgesetztem ausüben eines Handwerkes / Gewerkes, da ich ja sicherlich von meinen Kunden Geld verlangen würde ...!

Nö !

Ich habe noch nie Geld im Sinne einer Auftragsarbeit als Fotograf bekommen und werde dies auch in Zukunft nicht annehmen, war daraufhin und richtiger Weise meine Antwort. Zum Beweis schlug ich der Sachbearbeiterin vor mir zu einem erneuten Zeitpunkt unter anderen Namen anzurufen und diese Behauptung zu überprüfen. Selbst das passierte nicht und nach einer Rücksprache der BG mit der Handwerkskammer verlief die Sache ganz simpel aus bzw. wurde eingestellt.

Auf meine Frage an die Sachbearbeiterin, ob ich denn jetzt für eine ausgeübte Sportart oder anderer Hobby´s auch zwingend in die BG eintreten müsse, war diese ebenfalls etwas verdattert.
Habe Ihr dann erklärt, das durchaus Menschen gäbe, die den Hang zur Selbstdarstellung haben und auch die erbrachte Leistung öffentlich zeigen wollen (häufig im Internet anzutreffen)

Gruß und nicht so viel Ärger
kay ~kasnow~


und für den "Erscheinungsvermerk" (die deutsche Formulierung von "Impressum")
kay ~kasnow~
Tel. 04102 / 803 63 82
Funk 0160 - 918 842 71
E-Mail mail@kasnow.de
Post = Ewige Weide 4, 22 926 Ahrensburg
16.02.2011
Original von Camera Obscura
Ich weiß nicht welcher Teufel dich reitet solche Behauptungen hier aufzustellen - aus fundiertem Wissen heraus jedenfalls nicht!


das war das, was ich so in den letzen Jahren so aus den Medien mitbekommen habe, weitgehend aus dem Internet. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich leider noch nie mit Schätzungen und nichtangemeldeten Gewerben zu tun hatte. Auch in meinem Umfeld befinden sich keine solchen zwielichtigen, unseriösen Gestalten.

Dann werde ich jetzt am besten mal meinen Buchahltungskram in die Tonne kloppen und auf die Schätzung warten, eine Steuererklärung ist dann ja schnell gemacht wenn mir die Schätzung nicht gefällt. Scheint ja alles ganz locker zu sein. Wieder mal was gelernt. :)
16.02.2011
Original von RamonaMueller* VIEL NEUES WIRD KOMMEN
ich weiss leider garnicht wie ihr darsuf gekommen seid dass ich geld fuer meine shootkngs nehme..oder wohet ihr die behauptungen nehmt..

micht regt das ehrlich gesagt auf das mir sowas unterstellt wird
ich habe bisher noch nie auf einer hochzeit fotografiert oder anderweotig versucht an geld zu kommen mit fotoarbeiten da ich persoenlich immer nur projekte suche mit gewissen outfits etc
und der einzige der immer bezahlt wird sind meine visas!!!


Auszug aus Deiner SC:

NO TFP [NO TFP] NO TFP

HAU MICH MIT DEINER IDEE UM SONST: > [ B E Z A H L B A R ] <

Mh... wieso kommen die Leute nur auf so Ideen ;)
16.02.2011
Ja, die brauchen blos deinen Namen zu Googlen und schon kommen sie auf deine SC und sehen No TFP und Bezahlbar. Also nehmen sie berechtigterweise an, du verdienst mit deiner Fotografie Geld.
*räusper*

Die werten möglichen Folgeposter mögen doch bitte einen Blick in die Fragestellung des Startbeitrags werfen und nicht mit mehr oder weniger fundiertem Voll-, Halb- oder Nichtwissen auf Nebenkriegsschauplätzen glänzen. ;)

Danke & Gruß: Manni

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