Tattoo darf nicht veröffentlicht werden? 26
[gone] Hermann Klecker
14.02.2011
Original von Olivia W.
Hmm, ist das Problem nicht ein ganz anderes? Ich habe nicht das Gefühl, dass es um Urheberrecht geht, sondern um Markenrecht.
Man darf sich jedes Markenzeichen auf die Haut malen, dann die eigene Haut nur nicht markenmäßig verwenden oder ein Produkt damit erzeugen, dessen Markterfolg vom Bekanntheitsgrad der unautorisiert verwendeten Marke profitieren kann.
#22Report
[gone] Dirk Krauzig
14.02.2011
Original von Naoriko
Ich denke du hast das mit dem fotografen falsch aufgefasst. Natürlich gehe ich Shootings nur gegen verträge an, welche ich mir davor gründlich durchlese. In dem Vertrag wurde festgehalten, dass die fotos nur für private Zwecke zugelassen sind, sprich Sedcarderweiterung etc. Der fotograf weiß noch nichts davon, dass jemand "unerlaubt" das Foto für öffentliche Zwecke verwendet hat, deswegen meinte ich, dass er das wohl auch nicht will. Mein ex Freund hat also das Foto ohne erlaubnis verwendet ( weder ich noch der Fotograf wurden gefragt). Er hat die Fotos mittlerweile entfernt, soweit ich alles nachverfolgen konnte. Es ging in diesem Thread lediglich um die Frage, ob ich die Fotos trotz seiner Antwort weiterhin für ausschließlich private Zwecke nutzen darf. Ich find es schade, dass du gleich etwas forscher geantwortet hast und mir dazu eine fahrlässigkeit unterstellt hast, was den Modelvertrag angeht. Aber dieses Missverständniss sollte ja nun aus dem Weg geräumt sein!
Nun, vielleicht kam das etwas harsch rüber, wenn, dann sorry dafür, entsprungen ist es aber dem Bedürfnis, meinem allgemeinen Ärger darüber Luft zu machen, daß häufig Verträge nicht gelesen und wenn, dann oft nicht verstanden werden, woraus allzuoft vermeintliche Rechte auf nachträglichen Widerruf abgeleitet werden, dann noch schnell ein Thread dazu, um sich die moralische Unterstützung zu holen. Bis zum Schluss alle Parteien im Clinch liegen und jeder heult.
Damit ist niemand geholfen und solche Situationen sind eben durch entsprechende Verträge und die Bereitschaft zum Gespräch einfach vermeidbar.
Das war in erster Linie als genereller Appell gemeint und bezog sich nicht unbedingt speziell auf Deinen Fall.
...den ich zugegebenermaßen wohl nicht in allen Teilen richtig verstanden habe und mich hier wohl korrigieren muß. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben also nur der Fotograf und Du Rechte an den Bildern und niemand wurde von Dir oder dem Knipser zu irgendeiner Zeit autorisiert, die Bilder in irgendeiner Form zu verwenden? Dann liegt die Sache natürlich anders. Du schreibst allerdings "private Nutzung", hier solltet Ihr Eure Verträge ggf. nochmals überarbeiten, eine Veröffentlichung fällt in der Regel nicht unter private Nutzung, schon garnicht, wenn diese Werbezwecken dient, wie es eine SedCard üblicherweise tut.
So es sich also um Bilder handelt, an die Dritte unerlaubterweise gelangt sind, teile ich Deine Entrüstung zumindest teilweise ;-)
#23Report
14.02.2011
Original von Naoriko
Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen!
Es wird nicht völlig klar, wie die Sachlage ist.
Du hast Dir das Logo einer Band als Tattoo stechen lassen? Richtig?
Und jetzt möchte jemand, daß Du keine Fotos veröffentlichst, auf dem das Tattoo auf Deinem Körper zu sehen ist?
Oder willst Du nicht, daß jemand Fotos veröffentlicht, auf dem das Tattoo auf Deinem Körper zu sehen ist?
#24Report
14.02.2011
Original von jan.w / website relaunch
Darf man seine Bilder ein Leben lang nicht mehr veröffentlichen, wenn man sich einen Markennamen, ein fremdes Logo oder auch ein fremdes Tattoo hat stechen lassen?
Muss man das entsprechende Tattoo retuschieren?
Die Frage habe ich vor Jahren mal mit RA David Seiler (www.fotorecht.de) und einigen anderen Urheberrechtsjuristen diskutiert.
Die einhellige Meinung dazu (Rechtsprechung dazu ist nicht bekannt):
Der Tätowierer bzw. Designer der Tattoo-Vorlage räumt mit seiner Tätigkeit konkludent jedem Tätowierten ein Nutzungsrecht insoweit ein, daß Fotos des Tätowierten mitsamt Tattoo in jeder Weise veröffentlicht und genutzt werden können.
Das ergibt sich nach Juristenmeinung schlicht aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten des Tätowierten und dem Umstand, daß eine "Enteignung" des Körpers durch urheberrechtliche Ansprüche gegen das Tattoo auf dem Körper sittenwidrig wäre.
(Das gilt natürlich nicht für das Tattoo selbst - wenn das eine ausreichende Schöpfungshöhe hat, ist es als solches geschützt, die Rechte des Tattoo-Urhebers sind aber erschöpft, sobald das Tattoo auf dem Körper auftätowiert wurde.)
Daraus folgt auch die Frage: sollte man mit seinem Tattoowierer eigentlich vorsichtshalber auch einen Vertrag machen, bei dem er seine Rechte an der Tattoowierung abtritt, sofern das Tattoo von ihm entworfen wurde?
Siehe oben.
Diesen "Erschöpfungsgrundsatz" gibt es im Urheberrecht übrigens häufig - der Designer einer Produktverpackung z.B. kann auch keine Ansprüche geltend machen, wenn die Produktverpackung zu Werbezwecken vervielfältig wird, seine Ansprüche sind dahingehend "erschöpft".
Es gibt eine Seite einer Rechtsanwaltskanzlei, bei der man 5 oder 10 Euro zahlt, damit eine solche Frage im Blog beantwortet wird. Ich suche mal danach.
Ich glaube nicht, daß man für 5 oder 10 Euro eine kompetente juristische Auskunft von einem Anwalt bekommt - ganz sicher aber nicht in Sachen Urheberrecht. Davon verstehen übrigens die meisten Feld-, Wald- und Wiesenanwälte genau ... gar nichts.
#25Report
14.02.2011
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von Olivia W.
Hmm, ist das Problem nicht ein ganz anderes? Ich habe nicht das Gefühl, dass es um Urheberrecht geht, sondern um Markenrecht.
Man darf sich jedes Markenzeichen auf die Haut malen, dann die eigene Haut nur nicht markenmäßig verwenden oder ein Produkt damit erzeugen, dessen Markterfolg vom Bekanntheitsgrad der unautorisiert verwendeten Marke profitieren kann.[/quote]
Sowieso.
#26Report
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