Tattoo darf nicht veröffentlicht werden? 26
14.02.2011
Erster Rat:
Wenn Du es genau wissen willst:
Mit allen Verträgen, Vereinbarungen, Absprachen zum Anwalt
Das tönt nach nicht einfach. Und ohne Vertragstexte sowieso
nichts annähernd vernünftiges zu antworten.
Sprry
Heiner
Wenn Du es genau wissen willst:
Mit allen Verträgen, Vereinbarungen, Absprachen zum Anwalt
Das tönt nach nicht einfach. Und ohne Vertragstexte sowieso
nichts annähernd vernünftiges zu antworten.
Sprry
Heiner
#2Report
14.02.2011
Puuuuh, das ist schon heftig kompliziert. Ich denke, alle Ratschläge die Dur hier bekommst, sind Meinungen aber keine Fakten.
Wie schon von Polarlicht, frag einen Anwalt, eine Erstberatung ist nicht sooooo teuer!
Noch ein nachträglicher Zusatz: Hast Du Dir mal überlegt, ob es möglich wäre, sich irgendwie mit der Band zu einigen. Evtl. in der Art, dass sie ein paar Bilder (in einvernehmen mit dem Fotografen) nutzen dürfen, aber eben abgesprochen nur bestimmte Bilder. Dafür darfst Du aber weiterhin ganz normal Bilder machen, bei denen auch das Tattoo zu sehen ist.
Damit würden beide Seiten ohne langwierigen Ärger einen guten Schnitt machen. Ist aber nur so ne Idee.
Wie schon von Polarlicht, frag einen Anwalt, eine Erstberatung ist nicht sooooo teuer!
Noch ein nachträglicher Zusatz: Hast Du Dir mal überlegt, ob es möglich wäre, sich irgendwie mit der Band zu einigen. Evtl. in der Art, dass sie ein paar Bilder (in einvernehmen mit dem Fotografen) nutzen dürfen, aber eben abgesprochen nur bestimmte Bilder. Dafür darfst Du aber weiterhin ganz normal Bilder machen, bei denen auch das Tattoo zu sehen ist.
Damit würden beide Seiten ohne langwierigen Ärger einen guten Schnitt machen. Ist aber nur so ne Idee.
#3Report
14.02.2011
Copyright gibt´s in Deutschland nicht!
Im Grunde stehen Dein Persönlichkeitsrecht und das Urheberrecht auf der Seite des Fotografen zur Debatte. Da Du aber schreibst, dass der Fotograf wohl auch eher gegen eine Veröffentlichung durch die Band ist, sehe ich nirgens den Rechstanspruch der Band begründet, die Bilder verwenden zu dürfen.
In wieweit das Logo und der Bandname geschützt sind und das Einfluss auf Dein Tattoo oder zukünftige Bilder hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich habe selbst aber schon einige Foto´s von Mädels mit tätowierten Bandnamen und -logos von wirklich bekannten Band´s (Depeche Mode, Linkin Park, Toten Hosen usw.) gesehen. Die haben offensichtlich allesamt keine Probleme damit bekommen.
Im Grunde stehen Dein Persönlichkeitsrecht und das Urheberrecht auf der Seite des Fotografen zur Debatte. Da Du aber schreibst, dass der Fotograf wohl auch eher gegen eine Veröffentlichung durch die Band ist, sehe ich nirgens den Rechstanspruch der Band begründet, die Bilder verwenden zu dürfen.
In wieweit das Logo und der Bandname geschützt sind und das Einfluss auf Dein Tattoo oder zukünftige Bilder hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich habe selbst aber schon einige Foto´s von Mädels mit tätowierten Bandnamen und -logos von wirklich bekannten Band´s (Depeche Mode, Linkin Park, Toten Hosen usw.) gesehen. Die haben offensichtlich allesamt keine Probleme damit bekommen.
#4Report
14.02.2011
Auch mein Rat ist:
1. Versuche Dich friedlich zu einigen. Ein Rechtsstreit kostet Zeit, Nerven und Geld.
2. Wenn es nicht hilft: Geh zu einem Fachanwalt für Medienrecht. Die meisten Kommentare die Du hier bekommst sind Laienmeinungen, welche Dir praktisch überhaupt nichts nützen.
1. Versuche Dich friedlich zu einigen. Ein Rechtsstreit kostet Zeit, Nerven und Geld.
2. Wenn es nicht hilft: Geh zu einem Fachanwalt für Medienrecht. Die meisten Kommentare die Du hier bekommst sind Laienmeinungen, welche Dir praktisch überhaupt nichts nützen.
#5Report
14.02.2011
Ich würde, als Nachtrag zum obigen Beitrag,
zuerst zum Anwalt gehen um zu wissen, was Sache ist -
um dann eine gütliche Einigung suchen.
So weisst Du, worüber Du sprichst und was die
Leitplanken sind für die Diskussion.
Traum und Wirklichkeit sind oft weit auseinander.
Leben deinen Traum, träum nicht vom Leben
ist nur ein netter Spruch.
Von wahr oder real kann nicht die Rede sein
Heiner
zuerst zum Anwalt gehen um zu wissen, was Sache ist -
um dann eine gütliche Einigung suchen.
So weisst Du, worüber Du sprichst und was die
Leitplanken sind für die Diskussion.
Traum und Wirklichkeit sind oft weit auseinander.
Leben deinen Traum, träum nicht vom Leben
ist nur ein netter Spruch.
Von wahr oder real kann nicht die Rede sein
Heiner
#6Report
[gone] OneTwoFive
14.02.2011
Der Ersteller des Logos hat auch ein Urheberrecht !!!
#7Report
14.02.2011
Das mit dem Urheberrecht weiß ich soweit, aber geht das soweit, dass ich das Bild nicht auf meinen Seiten nutzen darf? Eine normale Einigung ist leider mit dieser Person nicht möglich, da sie nicht mit sich reden lässt. Ich hab ja nie unter ein Bild von mir was geschrieben gescheige denn behauptet, dass dieses Motiv von mir kommt... Oh man das ist schwierig, aber mal schauen irgendwie muss ich das ja hinbekommen. Er war ja beim stechen damals dabei... Am besten ich mach nichtsmehr ohne einen Vertrag :P
#8Report
14.02.2011
Original von Naoriko
Er war ja beim stechen damals dabei... Am besten ich mach nichtsmehr ohne einen Vertrag :P
Je mehr Liebe, je mehr Vertrag.
Liebe macht ja blind wie man weiss.
Und führt oft zu Hass . . . . . . . oder Sprachlosigkeit
Heiner
#9Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
14.02.2011
Das ist auf jeden Fall eine sehr interessante Frage:
Darf man seine Bilder ein Leben lang nicht mehr veröffentlichen, wenn man sich einen Markennamen, ein fremdes Logo oder auch ein fremdes Tattoo hat stechen lassen?
Muss man das entsprechende Tattoo retuschieren?
Daraus folgt auch die Frage: sollte man mit seinem Tattoowierer eigentlich vorsichtshalber auch einen Vertrag machen, bei dem er seine Rechte an der Tattoowierung abtritt, sofern das Tattoo von ihm entworfen wurde?
Ich habe mir zum Glück immer nur selbst entworfene Tattoos stechen lassen. ;)
Es gibt eine Seite einer Rechtsanwaltskanzlei, bei der man 5 oder 10 Euro zahlt, damit eine solche Frage im Blog beantwortet wird. Ich suche mal danach.
LG Jan
Darf man seine Bilder ein Leben lang nicht mehr veröffentlichen, wenn man sich einen Markennamen, ein fremdes Logo oder auch ein fremdes Tattoo hat stechen lassen?
Muss man das entsprechende Tattoo retuschieren?
Daraus folgt auch die Frage: sollte man mit seinem Tattoowierer eigentlich vorsichtshalber auch einen Vertrag machen, bei dem er seine Rechte an der Tattoowierung abtritt, sofern das Tattoo von ihm entworfen wurde?
Ich habe mir zum Glück immer nur selbst entworfene Tattoos stechen lassen. ;)
Es gibt eine Seite einer Rechtsanwaltskanzlei, bei der man 5 oder 10 Euro zahlt, damit eine solche Frage im Blog beantwortet wird. Ich suche mal danach.
LG Jan
#10Report
[gone] Dirk Krauzig
14.02.2011
Irgendwie klingt das doch recht simpel:
Du möchtest plötzlich nicht mehr, daß Bilder von Dir veröffentlicht werden. Der Typ ist deswegen angep***t und kontert: OK, dann kannst Du die Bilder selber auch vergessen.
Eine schlichte, aber nachvollziehbare Reaktion und in anderen Fällen ähnlich gehandhabt, schließlich ist es doch merkwürdig, wenn nur eine Seite bei einer "gütlichen" Einigung profitiert.
Zunächst aber: Man sollte über alles reden können und das wäre auch der Weg, den ich beschreiten würde, statt gleich Dritte damit zu behelligen oder gar vor den Kadi zu ziehen.
Was mich aber in erster Linie dazu treibt, mich hier zu äußern, ist ff.:
"etzt ist es so, dass ich jedoch nicht will, dass die Band die Bilder veröffentlicht und ich bin mir sicher, dass der Fotograf, welcher die Bilder auf Tfp Basis gemacht hat, dieses auch nicht will. "
Allen Shootings liegen in irgendeiner Form schriftliche Vereinbarungen oder zumindest mündliche Absprachen zugrunde, jedenfalls ist das in der Regel so. Daraus geht im Allgemeinen hervor, wer was darf und wer was nicht darf. Darüber sollte man sich im Vorfeld einig sein und daran hat man sich im Nachhinein zu halten. Die Tatsache, daß irgendwer plötzlich was nicht mehr will, ist schlichtweg irrelevant!
Will sagen: Wer hier munter durch die Gegend shootet, sollte sich darüber im Klaren sein, was er/sie da tut. Wir sind alle groß und selber für unser Tun und die daraus erwachsenden Konsequenzen verantwortlich. Es ist nicht immer jemand anderes Schuld und es gibt auch nicht für alles Versicherungen. Und über verschüttete Milch zu klagen nützt nichts!
Ich kann nur -einmal mehr- dafür plädieren, vor dem Shooting den Kopf anzuschalten, Verträge zu lesen und sich Gedanken über die Tragweite zu machen! Eigenverantwortliches Handeln eben, das man von mündigen Bürgern erwarten darf!
Du möchtest plötzlich nicht mehr, daß Bilder von Dir veröffentlicht werden. Der Typ ist deswegen angep***t und kontert: OK, dann kannst Du die Bilder selber auch vergessen.
Eine schlichte, aber nachvollziehbare Reaktion und in anderen Fällen ähnlich gehandhabt, schließlich ist es doch merkwürdig, wenn nur eine Seite bei einer "gütlichen" Einigung profitiert.
Zunächst aber: Man sollte über alles reden können und das wäre auch der Weg, den ich beschreiten würde, statt gleich Dritte damit zu behelligen oder gar vor den Kadi zu ziehen.
Was mich aber in erster Linie dazu treibt, mich hier zu äußern, ist ff.:
"etzt ist es so, dass ich jedoch nicht will, dass die Band die Bilder veröffentlicht und ich bin mir sicher, dass der Fotograf, welcher die Bilder auf Tfp Basis gemacht hat, dieses auch nicht will. "
Allen Shootings liegen in irgendeiner Form schriftliche Vereinbarungen oder zumindest mündliche Absprachen zugrunde, jedenfalls ist das in der Regel so. Daraus geht im Allgemeinen hervor, wer was darf und wer was nicht darf. Darüber sollte man sich im Vorfeld einig sein und daran hat man sich im Nachhinein zu halten. Die Tatsache, daß irgendwer plötzlich was nicht mehr will, ist schlichtweg irrelevant!
Will sagen: Wer hier munter durch die Gegend shootet, sollte sich darüber im Klaren sein, was er/sie da tut. Wir sind alle groß und selber für unser Tun und die daraus erwachsenden Konsequenzen verantwortlich. Es ist nicht immer jemand anderes Schuld und es gibt auch nicht für alles Versicherungen. Und über verschüttete Milch zu klagen nützt nichts!
Ich kann nur -einmal mehr- dafür plädieren, vor dem Shooting den Kopf anzuschalten, Verträge zu lesen und sich Gedanken über die Tragweite zu machen! Eigenverantwortliches Handeln eben, das man von mündigen Bürgern erwarten darf!
#12Report
14.02.2011
Hallo Dirk, danke für deine Antwort, sobald mein handyakku wieder geladen ist werde ich auf deinen beitrag antworten ;)
#13Report
[gone] P.Pictures -just faces!
14.02.2011
http://www.frag-einen-anwalt.de/
Stells ein, was du dafür bereit bist zu zahlen und irgendein Anwalt wird sich schon melden.
PS. Biete deinem ex ein Modelrelease Vertrag an wo er dir Taler gibt und das Bild weiterverwenden darf und schon sind alle Glücklich.
Stells ein, was du dafür bereit bist zu zahlen und irgendein Anwalt wird sich schon melden.
PS. Biete deinem ex ein Modelrelease Vertrag an wo er dir Taler gibt und das Bild weiterverwenden darf und schon sind alle Glücklich.
#14Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
14.02.2011
Habe mal recherchiert:
Könnte mich oder meinen Tätowierer eine Band verklagen, wenn ich mir das Bandlogo stechen lasse?
Die Band könnte allenfalls gegen den Tätowierer vorgehen. Sie würde aber kaum Schadensersatzforderungen geltend machen, weil mit der Tätowierung des Bandlogos keine über die Tätowierung hinausgehende Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird.
Könnte ich auf Zahlung von Lizenzgebühren verklagt werden?
Der Tätowierer von David Beckham klagt gerade vor einem englischen Gericht gegen seinen prominenten Kunden. Worum geht es da?
Beckham hat in einer Zeitschrift auf einer Strecke mit Modefotos auch seine Tattoos präsentiert. Der Tätowierer ist der Auffassung, dass Beckham auch durch seine Tattoos so berühmt wurde und dass ihm (dem Tätowierer) als Urheber dieser Tattoos Lizenzgebühren zustehen. Die Angelegenheit ist meines Wissens noch nicht entschieden. In Deutschland wäre ein solcher Rechtsstreit undenkbar. Hier ist klar, dass der Tätowierer am fertigen Tattoo auf dem Körper des Kunden keine Rechte behält.
Warum hat ein Tätowierer in Deutschland keine Rechte am fertigen Tattoo? Ist das kein urheberechtlich geschütztes Kunstwerk?
Der Kunde schließt mit dem Tätowierer einen so genannten typengemischten Vertrag ab. »Typengemischt« heißt konkret: In dem Vertrag sind sowohl Elemente eines Dienstvertrags als auch eines Werkvertrags enthalten. Der Vorgang des Tätowierens stellt eher eine Dienstleistung dar, also eine Handlung. Die fertige Tätowierung aber ist ein »Werkerfolg«, ein bestimmtes Produkt. In jedem Fall gehört das Werk am Ende dem Kunden.
Auszug aus einem Interview des Tätowiermagazins mit dem Hamburger Rechtsanwalt Andreas du Maire.
Nach diesem Auszug würde ich schlußfolgern, dass Du zwar der Band das Veröffentlichen Deiner Bilder verbieten kannst (Persönlichkeitsrecht), die Band aber nicht von Dir verlangen kann, Bilder mit dem strittigen Tattoo zu löschen.
Die Band kann maximal (und wahrscheinlich sinnlos) gegen den Tätowierer vorgehen. Sinnlos, da ein Bandmitglied bei der Tätowierung dabei war und somit dem Tätowierer die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat.
Dieses ist aber immer noch keine Rechtberatung!!!!
LG Jan
Könnte mich oder meinen Tätowierer eine Band verklagen, wenn ich mir das Bandlogo stechen lasse?
Die Band könnte allenfalls gegen den Tätowierer vorgehen. Sie würde aber kaum Schadensersatzforderungen geltend machen, weil mit der Tätowierung des Bandlogos keine über die Tätowierung hinausgehende Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird.
Könnte ich auf Zahlung von Lizenzgebühren verklagt werden?
Der Tätowierer von David Beckham klagt gerade vor einem englischen Gericht gegen seinen prominenten Kunden. Worum geht es da?
Beckham hat in einer Zeitschrift auf einer Strecke mit Modefotos auch seine Tattoos präsentiert. Der Tätowierer ist der Auffassung, dass Beckham auch durch seine Tattoos so berühmt wurde und dass ihm (dem Tätowierer) als Urheber dieser Tattoos Lizenzgebühren zustehen. Die Angelegenheit ist meines Wissens noch nicht entschieden. In Deutschland wäre ein solcher Rechtsstreit undenkbar. Hier ist klar, dass der Tätowierer am fertigen Tattoo auf dem Körper des Kunden keine Rechte behält.
Warum hat ein Tätowierer in Deutschland keine Rechte am fertigen Tattoo? Ist das kein urheberechtlich geschütztes Kunstwerk?
Der Kunde schließt mit dem Tätowierer einen so genannten typengemischten Vertrag ab. »Typengemischt« heißt konkret: In dem Vertrag sind sowohl Elemente eines Dienstvertrags als auch eines Werkvertrags enthalten. Der Vorgang des Tätowierens stellt eher eine Dienstleistung dar, also eine Handlung. Die fertige Tätowierung aber ist ein »Werkerfolg«, ein bestimmtes Produkt. In jedem Fall gehört das Werk am Ende dem Kunden.
Auszug aus einem Interview des Tätowiermagazins mit dem Hamburger Rechtsanwalt Andreas du Maire.
Nach diesem Auszug würde ich schlußfolgern, dass Du zwar der Band das Veröffentlichen Deiner Bilder verbieten kannst (Persönlichkeitsrecht), die Band aber nicht von Dir verlangen kann, Bilder mit dem strittigen Tattoo zu löschen.
Die Band kann maximal (und wahrscheinlich sinnlos) gegen den Tätowierer vorgehen. Sinnlos, da ein Bandmitglied bei der Tätowierung dabei war und somit dem Tätowierer die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat.
Dieses ist aber immer noch keine Rechtberatung!!!!
LG Jan
#15Report
14.02.2011
Moin !
Ich denke mal die Grundlegende rage hier wäre.. wurde mit dem stechen des Banlogos deren Urheberrecht verletzt. er Tätowierer häte das Logo gar nicht stechen dürfen, wenn Du ihm vorher eine Genehmigung der Band vorgelegt hättest.
Sprich .. was passiert wenn ich mir den Mercedes-Stern stechen lassen würde. Hierauf liegt das Markenrecht der Daimler AG und die gehen brutal gegen die Verwendung des Sternes vor egal WO....
Also zu klären wäre grundsätzlich mal, hast Du mit der Verwendung des Logos bereits gegen das Copyright der Band verstoßen !
Gruß
nordic
Ich denke mal die Grundlegende rage hier wäre.. wurde mit dem stechen des Banlogos deren Urheberrecht verletzt. er Tätowierer häte das Logo gar nicht stechen dürfen, wenn Du ihm vorher eine Genehmigung der Band vorgelegt hättest.
Sprich .. was passiert wenn ich mir den Mercedes-Stern stechen lassen würde. Hierauf liegt das Markenrecht der Daimler AG und die gehen brutal gegen die Verwendung des Sternes vor egal WO....
Also zu klären wäre grundsätzlich mal, hast Du mit der Verwendung des Logos bereits gegen das Copyright der Band verstoßen !
Gruß
nordic
#16Report
14.02.2011
So ihr lieben!
Danke schonmal für die vielen antworten! Besoners dir jan, da du dafür sogar nachgeschaut hast! Ich werde zur hilfe auch noch einen Anwalt befragen inwiefern meine Rechte sind. Einen rechtsstreit will ich ebenfalls umgehen, da ich nicht der Mensch bin der wegen jeder Kleinigkeit eine klage erstellt.
Nun zu dir Dirk:
Ich denke du hast das mit dem fotografen falsch aufgefasst. Natürlich gehe ich Shootings nur gegen verträge an, welche ich mir davor gründlich durchlese. In dem Vertrag wurde festgehalten, dass die fotos nur für private Zwecke zugelassen sind, sprich Sedcarderweiterung etc. Der fotograf weiß noch nichts davon, dass jemand "unerlaubt" das Foto für öffentliche Zwecke verwendet hat, deswegen meinte ich, dass er das wohl auch nicht will. Mein ex Freund hat also das Foto ohne erlaubnis verwendet ( weder ich noch der Fotograf wurden gefragt). Er hat die Fotos mittlerweile entfernt, soweit ich alles nachverfolgen konnte. Es ging in diesem Thread lediglich um die Frage, ob ich die Fotos trotz seiner Antwort weiterhin für ausschließlich private Zwecke nutzen darf. Ich find es schade, dass du gleich etwas forscher geantwortet hast und mir dazu eine fahrlässigkeit unterstellt hast, was den Modelvertrag angeht. Aber dieses Missverständniss sollte ja nun aus dem Weg geräumt sein!
Nochmals danke für die vielen Antworten und Tips zur weiteren vorgehensweise in so kurzer Zeit :)
Danke schonmal für die vielen antworten! Besoners dir jan, da du dafür sogar nachgeschaut hast! Ich werde zur hilfe auch noch einen Anwalt befragen inwiefern meine Rechte sind. Einen rechtsstreit will ich ebenfalls umgehen, da ich nicht der Mensch bin der wegen jeder Kleinigkeit eine klage erstellt.
Nun zu dir Dirk:
Ich denke du hast das mit dem fotografen falsch aufgefasst. Natürlich gehe ich Shootings nur gegen verträge an, welche ich mir davor gründlich durchlese. In dem Vertrag wurde festgehalten, dass die fotos nur für private Zwecke zugelassen sind, sprich Sedcarderweiterung etc. Der fotograf weiß noch nichts davon, dass jemand "unerlaubt" das Foto für öffentliche Zwecke verwendet hat, deswegen meinte ich, dass er das wohl auch nicht will. Mein ex Freund hat also das Foto ohne erlaubnis verwendet ( weder ich noch der Fotograf wurden gefragt). Er hat die Fotos mittlerweile entfernt, soweit ich alles nachverfolgen konnte. Es ging in diesem Thread lediglich um die Frage, ob ich die Fotos trotz seiner Antwort weiterhin für ausschließlich private Zwecke nutzen darf. Ich find es schade, dass du gleich etwas forscher geantwortet hast und mir dazu eine fahrlässigkeit unterstellt hast, was den Modelvertrag angeht. Aber dieses Missverständniss sollte ja nun aus dem Weg geräumt sein!
Nochmals danke für die vielen Antworten und Tips zur weiteren vorgehensweise in so kurzer Zeit :)
#17Report
[gone] Hermann Klecker
14.02.2011
Mod-Edit photographic impressions:
Beitragstext wegen OffTopic gelöscht.
Beitragstext wegen OffTopic gelöscht.
#18Report
14.02.2011
Hmm, ist das Problem nicht ein ganz anderes? Ich habe nicht das Gefühl, dass es um Urheberrecht geht, sondern um Markenrecht. Und das sollte ja ein für alle Mal geklärt werden, weil du dir nicht jedes Mal Gedanken machen sollst wenn du ein Bild von dir ins Netz stellst – ob privat oder kommerziell. Ich denke aber, dass du das weiterhin machen kannst, da du das Logo neutral verwendest. Wenn es das Ding in deinem Nacken ist, dann wird es in den meisten Fällen einfach schmückendes Beiwerk sein. Selbst wenn du kommerziell als Model arbeiten solltest, fällt es mir schwer mir vorzustellen, dass es überhaupt möglich wäre eine markenmäßige Nutzung des Logos zu erreichen und so lang du das nicht machst, darfst du es ja zeigen. Eine Marke (in dem Fall halt Band) kann ja nur dann auch verletzt werden wenn du sie wie eine Marke benutzt. Das wäre z.B. der Fall wenn du nun ein Foto von dir mit dem Tattoo als Albumcover für eine andere Band benutzt oder ein Close up des Tattoos als Verpackung für was auch immer.
Das sie das Ding nicht geschützt haben steht noch mal auf einem ganz anderen Blatt. Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes, das haben sie offensichtlich nicht gemacht. Rein theoretisch könntest du das jetzt tun... und ihnen dann untersagen das Ding ja wieder zu benutzen, was zugegebener Massen sehr fies wäre :). Falls sie das Ding doch haben eintragen lassen, gibt es immer noch die Möglichkeit, dass ein Markeninhaber jemandem das Nutzungsrecht an seiner Marke einräumt. Nutzungsrecht kann auch konkludent (also durch schlüssiges Verhalten) eingeräumt werden. Er war beim stechen des Tattoos dabei??? Der Tätowierer kann das auch noch bestätigen? Das klingt sehr, sehr konkludent.
Der Mensch der das Tattoo gemacht hat hat hier übrigens mal gar keine Rechte, den kann man völlig aussen vor lassen. Er hat kein eigenes Motiv gestochen und schöpferische Höhe, die zum Schutz eines Werkes zwingend nötig ist, liegt daher auf keinen Fall vor.
Die Sache mit deinen Bildern die er verwendet ist ja wohl ziemlich eindeutig. Hat er vom Fotografen nicht das Nutzungsrecht erhalten, darf er sie nicht verwenden.
Dies ist keine Rechtsberatung... lalala... blablabla... das Übliche halt, aber wäre es mein Problem, dann würde ich mich erst mal ganz entspannt nach hinten lehnen...
Das sie das Ding nicht geschützt haben steht noch mal auf einem ganz anderen Blatt. Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes, das haben sie offensichtlich nicht gemacht. Rein theoretisch könntest du das jetzt tun... und ihnen dann untersagen das Ding ja wieder zu benutzen, was zugegebener Massen sehr fies wäre :). Falls sie das Ding doch haben eintragen lassen, gibt es immer noch die Möglichkeit, dass ein Markeninhaber jemandem das Nutzungsrecht an seiner Marke einräumt. Nutzungsrecht kann auch konkludent (also durch schlüssiges Verhalten) eingeräumt werden. Er war beim stechen des Tattoos dabei??? Der Tätowierer kann das auch noch bestätigen? Das klingt sehr, sehr konkludent.
Der Mensch der das Tattoo gemacht hat hat hier übrigens mal gar keine Rechte, den kann man völlig aussen vor lassen. Er hat kein eigenes Motiv gestochen und schöpferische Höhe, die zum Schutz eines Werkes zwingend nötig ist, liegt daher auf keinen Fall vor.
Die Sache mit deinen Bildern die er verwendet ist ja wohl ziemlich eindeutig. Hat er vom Fotografen nicht das Nutzungsrecht erhalten, darf er sie nicht verwenden.
Dies ist keine Rechtsberatung... lalala... blablabla... das Übliche halt, aber wäre es mein Problem, dann würde ich mich erst mal ganz entspannt nach hinten lehnen...
#19Report
[gone] Hermann Klecker
14.02.2011
Original von jan.w / website relaunch
Habe mal recherchiert:
Könnte mich oder meinen Tätowierer eine Band verklagen, wenn ich mir das Bandlogo stechen lasse?
Die Band könnte allenfalls gegen den Tätowierer vorgehen. Sie würde aber kaum Schadensersatzforderungen geltend machen, weil mit der Tätowierung des Bandlogos keine über die Tätowierung hinausgehende Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird.
Könnte ich auf Zahlung von Lizenzgebühren verklagt werden?
Der Tätowierer von David Beckham klagt gerade vor einem englischen Gericht gegen seinen prominenten Kunden. Worum geht es da?
Beckham hat in einer Zeitschrift auf einer Strecke mit Modefotos auch seine Tattoos präsentiert. Der Tätowierer ist der Auffassung, dass Beckham auch durch seine Tattoos so berühmt wurde und dass ihm (dem Tätowierer) als Urheber dieser Tattoos Lizenzgebühren zustehen. Die Angelegenheit ist meines Wissens noch nicht entschieden. In Deutschland wäre ein solcher Rechtsstreit undenkbar. Hier ist klar, dass der Tätowierer am fertigen Tattoo auf dem Körper des Kunden keine Rechte behält.
Warum hat ein Tätowierer in Deutschland keine Rechte am fertigen Tattoo? Ist das kein urheberechtlich geschütztes Kunstwerk?
Der Kunde schließt mit dem Tätowierer einen so genannten typengemischten Vertrag ab. »Typengemischt« heißt konkret: In dem Vertrag sind sowohl Elemente eines Dienstvertrags als auch eines Werkvertrags enthalten. Der Vorgang des Tätowierens stellt eher eine Dienstleistung dar, also eine Handlung. Die fertige Tätowierung aber ist ein »Werkerfolg«, ein bestimmtes Produkt. In jedem Fall gehört das Werk am Ende dem Kunden.
Auszug aus einem Interview des Tätowiermagazins mit dem Hamburger Rechtsanwalt Andreas du Maire.
Nach diesem Auszug würde ich schlußfolgern, dass Du zwar der Band das Veröffentlichen Deiner Bilder verbieten kannst (Persönlichkeitsrecht), die Band aber nicht von Dir verlangen kann, Bilder mit dem strittigen Tattoo zu löschen.
Die Band kann maximal (und wahrscheinlich sinnlos) gegen den Tätowierer vorgehen. Sinnlos, da ein Bandmitglied bei der Tätowierung dabei war und somit dem Tätowierer die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat.
Dieses ist aber immer noch keine Rechtberatung!!!!
LG Jan
Das ist insoweit richtig, daß der Tätowierer dem Kunden nicht vorschreiben kann, ob er sich mit dem Tattoo ablichten lassen kann oder nicht.
Man denke das mal weiter - Jedes Designerkleid oder jede ausgefallene Frisur könnte ähnliche Rechte begründen :-)
Gar nicht zu denken an Visas oder Bodypainter.
Der Tätowierer hat natürlich ein Urheberrecht, das Lizenzgebühren begründen könnte, wenn andere Tätowierer das gleiche Motiv stechen wollen oder wenn das Werk in anderer Weise genutzt wird, als als Foto der Person des Kunden. (Z.b. als Vorlage oder Hintergrund eines Composings.)
#20Report
Topic has been closed
Ich habe vor kurzem erfahren, dass mein Ex Freund ein Foto von mir, wo man mein Tattoo sieht auf diversen Seiten veröffentlicht hat und meine Initialien unter das Bild geschrieben hat. Es handelt sich bei dem Tattoo um das Logo seiner Band, dass ich mir damals hab stechen lassen. Bereut habe ich bisher nichts, das Motiv gefällt mir nach wie vor super. Jetzt ist es so, dass ich jedoch nicht will, dass die Band die Bilder veröffentlicht und ich bin mir sicher, dass der Fotograf, welcher die Bilder auf Tfp Basis gemacht hat, dieses auch nicht will. Also schrieb ich eine Nachricht, in der ich darum gebeten habe, dass sie diese Bilder bitte so schnell es geht entfernen sollen. Als Antwort kam, ich solle so schnell es geht alle Bilder meines Tattoos von sämtlichen Seiten entfernen, da sie das nicht wollen, da ja ihr Logo zu sehen sei. Jedoch hat die Band meines wissens noch nichtmal ein Copyright eingereicht etc... Wer liegt nun im Recht? Darf ich meine Bilder weiterhin für meine privaten Zwecke nutzen, sprich in meinen Profilen hochladen, oder muss ich sie entfernen? Auch inzukunft finde ich das wichtig, da ich ansonsten das Tattoo abändern muss... Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen!
Vielen dank schonmal!
Naoriko
Edit: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. Ich hab dem Text per Handy geschrieben, da kann sowas schon vorkommen ;)