Künstlersozialabgabe für Auftraggeber 7
13.02.2011
musst mal suchen, gibt ein langes Thema dazu, allerdings ohne konkretes Ergebnis.
anTon
anTon
#2Report
13.02.2011
Original von MathiasK - Photographer & Retoucher
Wie sieht das mit der Auftragsfotografie aus? Gibt es generell Bereiche in der Fotografie, die betroffen sind? Also das der Auftraggeber die Pflichtabgaben abführen muss?
Die Frage hast Du Dir doch selbst schon mit Deiner Aufzählung beantwortet...
- Rundfunk und Fernsehen,
- Musik- und Filmindustrie,
- Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen,
- Theater, Orchester, Chöre und Zirkusse,
- Theater- und Konzertveranstalter,
- Galerien und Kunsthandel,
- Werbe- und PR-Agenturen sowie
- Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten.
Etwas vereinfacht gesagt: immer dann, wenn Publizisten (Text, Bild, Film), Künstler oder freiberufliche Lehrkräfte beauftragt werden, die ja selbst in der KSK pflichtversichert sind, muß der Auftraggeber den KSK-Beitrag abführen.
Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der konkrete Auftragnehmer tatsächlich in der KSK versichert ist oder in der KSK versichert sein müsste, es hängt nur von dem "Typ" des beauftragten Publizisten, Künstlers oder Lehrtätigen ab.
Genau dort, wo man zuständig ist, findet man auch eine Liste - bei der KSK.
"Personen, Unternehmen, Vereinigungen, Vereine etc., die eine oder mehrere dieser aufgezählten Tätigkeiten ausüben - sei es auch nur teilweise oder als Nebenzweck - sollten sich zur Klärung ihrer Abgabepflicht und zur Vermeidung von Nachteilen an die Künstlersozialkasse wenden."
Das empfiehlt sich, denn zum einen verjähren Beiträge zur Sozialversicherung erst nach vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind - wenn die Beiträge vorsätzlich nicht entrichtet wurden, haftet man sogar 30 Jahre lang dafür. (SG Dortmund, Urteil vom 25.01.2008, Az.: S 34 R 50/06) Zum anderen ist die Hinterziehung von Sozialabgaben eine Ordnungswidrigkeit und unter Umständen sogar eine Straftat.
Und die Beiträge für die KSK sind Sozialabgaben...
Am einfachsten fragt man die KSK - dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und 3,9% der Honorarsumme (Beitragssatz 2011) ist ja nun wirklich nicht die Welt.
#3Report
13.02.2011
klingt doch schlüssig... ich sage als fotograf dem auftraggeber: "ich besorge ein model, aber über das honorar machst du selbst einen vertrag mit ihr", und schon bin ich raus aus der ksk-geschichte...
#4Report
[gone] VisualPursuit
13.02.2011
Original von Henning Zachow *Liz ganz elegant ;)*
klingt doch schlüssig... ich sage als fotograf dem auftraggeber: "ich besorge ein model, aber über das honorar machst du selbst einen vertrag mit ihr", und schon bin ich raus aus der ksk-geschichte...
Trotzdem muss er für Dich zahlen, und wenn Styling/Visa von Dir gebucht
werden, musst Du darauf auch zahlen. Und der Kunde noch mal auf Deine
Gesamtrechnung.
Wenn Du Dein Honorar nicht getrennt von anderen Produktionskosten
auf separater Rechnung mit separater Rechnungsnummer abrechnest,
dann zahlt der Kunde sogar auf Leihgebühren für Requisiten KSK-Abgaben.
Und was sonst noch so draufsteht.
Ansonsten gehören KSK-Abgaben in den KVA.
#5Report
14.02.2011
Man muss da auf die Feinheiten achten, um eine Beitragspflicht abzuleiten.
Grundsätzlich ist immer die Frage, ob der Auftraggeber ein Unternehmen ist, welches den Absatz Deiner künstlerischen Leistung fördert. Beispiel wäre eine Presseagentur, eine Bildagentur, Werbeagentur oder ein Verlag.
Ist der Auftraggeber aber ein Handwerksunternehmen, welches Bilder für die Homepage bei Dir beauftragt, dann sieht das schon anders aus. Die wollen sich selbst damit präsentieren und nicht Deine Leistung vermarkten.
So einfach ist die Theorie. Da es aber Unmengen von Varianten gibt, sollte man das am Besten durch die KSK selbst prüfen lassen.
Grundsätzlich ist immer die Frage, ob der Auftraggeber ein Unternehmen ist, welches den Absatz Deiner künstlerischen Leistung fördert. Beispiel wäre eine Presseagentur, eine Bildagentur, Werbeagentur oder ein Verlag.
Ist der Auftraggeber aber ein Handwerksunternehmen, welches Bilder für die Homepage bei Dir beauftragt, dann sieht das schon anders aus. Die wollen sich selbst damit präsentieren und nicht Deine Leistung vermarkten.
So einfach ist die Theorie. Da es aber Unmengen von Varianten gibt, sollte man das am Besten durch die KSK selbst prüfen lassen.
#6Report
14.02.2011
Original von Henning Zachow *Liz ganz elegant ;)*
klingt doch schlüssig... ich sage als fotograf dem auftraggeber: "ich besorge ein model, aber über das honorar machst du selbst einen vertrag mit ihr", und schon bin ich raus aus der ksk-geschichte...
Für Model-Honorare werden grundsätzlich keine KSK-Abgaben fällig, weil Models nicht in der KSK versichert sind.
#7Report
Topic has been closed
kurze Frage an Euch, in der Hoffnung, dass jemand Fakten kennt.
Es ist ja bekannt, dass Auftraggeber für Aufträge im kreativen Bereich an nicht-juristische Personen (also Freiberufler, Gewerbetreibende etc.) Pflichtabgaben an die KSK zahlen müssen.
In einem Beitrag hab ich gelesen, dass es sich um folgende Berufsgruppen handelt:
Wie sieht das mit der Auftragsfotografie aus? Gibt es generell Bereiche in der Fotografie, die betroffen sind? Also das der Auftraggeber die Pflichtabgaben abführen muss?
Danke für Eure Mühe.
Viele Grüße
Mathias