Markenprodukte auf Bilder 18
10.02.2011
is normalerweise kein problem ... befindet sich irgendwo in ner grauzone ...
nachwievor gillt immer wo kein kläger da kein richter ...
wenn du natürlich anfängst häuser zu bekleben und riesen plakatwände bzw magazine zu bestücken (was ja dann komerziell währe) solltest du dir ne freigabe holen ... ;) oder dir die werbung die du für die firma machst bezahlen lassen ;)
nachwievor gillt immer wo kein kläger da kein richter ...
wenn du natürlich anfängst häuser zu bekleben und riesen plakatwände bzw magazine zu bestücken (was ja dann komerziell währe) solltest du dir ne freigabe holen ... ;) oder dir die werbung die du für die firma machst bezahlen lassen ;)
#2Report
10.02.2011
In der Theorie ist es nicht zulässig, in der Praxis wird die Firma sich über die kostenlose Werbung freuen, solange sie nicht negativ dargestellt oder ein "Mitbewerber" vorgezogen wird.
Und wenn sie sich schon nicht freuen, dann wird's sie nicht ärgern...
Kannst ja auch vor breiterer Veröffentlichung eine Mail an die Firma schreiben und um Erlaubnis fragen.
LG
Und wenn sie sich schon nicht freuen, dann wird's sie nicht ärgern...
Kannst ja auch vor breiterer Veröffentlichung eine Mail an die Firma schreiben und um Erlaubnis fragen.
LG
#3Report
10.02.2011
Aha... also sind eigentlich nur Akt-Aufnahmen markenrechtlich sicher? ;)
#4Report
[gone] Fotograf Lollar
10.02.2011
Gewissermassen ja. Den selbst die Unterwäsche ist in der Regel von einer Marke.
#5Report
10.02.2011
kommt immer individuell drauf an ob das markenlogo sichtbar ist bzw. als solches geschützt ist oder das design der tasche an sich auch schon .....
de facto werden sich die aber, wie schon erwähnt, eher über die werbung freuen, solang ihnen dadurch kein schaden entsteht bzw. das ganze in keinem diffamierenden kontext steht.
endgültige absicherung hast über die erlaubnis der firma.
ist das design nicht geschützt bzw. kein markenname sichtbar, kannst du´s zeigen. zB ein grund, warum bei vielen stockphotos, wo laptops mit drauf sind, das logo (Dell, Mac, Acer ....) rausretuschiert wird.
de facto werden sich die aber, wie schon erwähnt, eher über die werbung freuen, solang ihnen dadurch kein schaden entsteht bzw. das ganze in keinem diffamierenden kontext steht.
endgültige absicherung hast über die erlaubnis der firma.
ist das design nicht geschützt bzw. kein markenname sichtbar, kannst du´s zeigen. zB ein grund, warum bei vielen stockphotos, wo laptops mit drauf sind, das logo (Dell, Mac, Acer ....) rausretuschiert wird.
#6Report
[gone] Hermann Klecker
10.02.2011
Es ist absolut zulässig Fotos von Produkten zu machen und diese dann auch zu veröffentlichen.
Urheberrecht:
Es ist so lange völlig ok, wie es sich um Beiwerk handelt.
Es ist in jedem Fall ok, so lange das Produkt im Rahmen seiner Bestimmung genutzt wird. Das ist bei Kleidung dann der Fall, wenn man sie trägt. :-)
Es ist absolut ok, so lange es unter die Panoramafreiheit fällt. Dann braucht es auch kein Beiwerk zu sein.
Markenrecht:
Es ist ok, wenn man die Marke nicht markenmäßig nutzt und nicht die Bekanntheit der Marke mißbraucht. Jede nicht-kommerzielle Veröffentlichung eines Fotos eines Markenzeichens ist also bedenkenlos legal.
Ein Poster eines Fotos einer Cola-Flasche als Hauptmotiv ist da natürlich anders zu bewerten, wenn man dieses Poster verkauft.
Es ist auch dann ok, die Marke markenmäßig zu nutzen, wenn man das Proukt vertreibt, denn das ist ja der Sinn des Markenzeichens. Natürlich darf man also, durchaus auch mit gewerblichem Hintergrund, ein Produkt fotografieren um es bei eBay einzustellen und darf darauf das Markenzeichen prominent abbilden.
Urheberrecht:
Es ist so lange völlig ok, wie es sich um Beiwerk handelt.
Es ist in jedem Fall ok, so lange das Produkt im Rahmen seiner Bestimmung genutzt wird. Das ist bei Kleidung dann der Fall, wenn man sie trägt. :-)
Es ist absolut ok, so lange es unter die Panoramafreiheit fällt. Dann braucht es auch kein Beiwerk zu sein.
Markenrecht:
Es ist ok, wenn man die Marke nicht markenmäßig nutzt und nicht die Bekanntheit der Marke mißbraucht. Jede nicht-kommerzielle Veröffentlichung eines Fotos eines Markenzeichens ist also bedenkenlos legal.
Ein Poster eines Fotos einer Cola-Flasche als Hauptmotiv ist da natürlich anders zu bewerten, wenn man dieses Poster verkauft.
Es ist auch dann ok, die Marke markenmäßig zu nutzen, wenn man das Proukt vertreibt, denn das ist ja der Sinn des Markenzeichens. Natürlich darf man also, durchaus auch mit gewerblichem Hintergrund, ein Produkt fotografieren um es bei eBay einzustellen und darf darauf das Markenzeichen prominent abbilden.
#7Report
[gone] Hermann Klecker
10.02.2011
Original von Enno Kiel
Aha... also sind eigentlich nur Akt-Aufnahmen markenrechtlich sicher? ;)
Das ist natürlich ein Cooles Argument.
"Logisch, liebes Modell, nett verpackt sieht schon besser aus. ... Aber willst Du Ärger mit H&M riskieren? "
:-)
#8Report
10.02.2011
Rechtlich kritisch (vor allem durch die Schrift) man könnte dir möglicher weise sehr wohl markenmäßige Benutzung vorwerfen. Da du die Marke LV im Bezug zu dem beworbenen Produkt (in dem Fall deine fotografische Leistung, da in der MK klar nicht privater Raum ob nun Hobby oder nicht) setzt und der Eindruck einer geschäftlichen Verbindung entstehen kann. Ich denke von dir aus sogar soll, auch wenn das bei der Umsetzung natürlich jedem klar sein müsste, dass es nicht so ist (Schriftart ect.). Daher würde ich es grad im vorgelegten Beispiel einfach besser lassen. Louis Vuitton hat nicht davor zurückgeschreckt wegen 1 - e i n e r - einzelnen Handtasche einen kleinen rot Kreuz Laden zu verklagen... ganz abgesehen davon – warum genau machst du das? Gerade im zweiten Bild stört mich die Schrift einfach nur und das Bild ohne Schrift wäre rechtlich auf der sicheren Seite.
Wenn du gern was dazu lesen willst. Online findet man bei den Anwälten Karsten und Schubert ein, wie ich finde, gutes PDF zu Fotorecht für Fotografen mit einem Absatz zum Markenrecht.
hier
Wenn du gern was dazu lesen willst. Online findet man bei den Anwälten Karsten und Schubert ein, wie ich finde, gutes PDF zu Fotorecht für Fotografen mit einem Absatz zum Markenrecht.
hier
#9Report
10.02.2011
Dazu mein Lieblingszitat zum Stichwort "Geschützte Marken auf Fotos", vom Münchner Rechtsanwalt und Markenrechtsspezialisten Peter Eller (zur Frage "Darf das IKEA-Logo auf einem Foto zu sehen sein?"):
"dir ist vollständig beizupflichten mit dem kleinen Unterschied zur Sichtbarkeit des Schriftzuges IKEA. Ist er von einem öffentlichen Grund aus sichtbar, können Fotos davon ohne Einschränkung gewerblich verwertet werden.
Warum? Weil es keine Rechtsposition von IKEA gibt, dies zu verhindern: Weder das Eigentum an Gebäude und Werbeinstallation (kein Abwehrrecht gegen das Fotografiertwerden vom öff. Grund aus), noch das Urheberrecht am Gebäude (sofern man dies bei diesen baulichen Ungetümen überhaupt zuerkennen mag) noch das Markenrecht:
Was die Gartenzwerge unter den Agenturen nicht wahrhaben wollen ist, dass das Markenrecht nur die markenmäßige Verwendung von Markennamen verhindern kann, wenn man den Markennamen also benutzt, um kommerziell motivert auf die durch den Markennamen geschützten Produkte und Dienstleistungen Bezug zu nehmen. Beim - kommerziellen - Anbieten von bloßen Fotografien der Marke und von Markenprodukten werden aber von der Agentur keine Ausagen zu den Produkten und Dienstleistungen gemacht, sondern allenfalls bei der späteren Verwendung, die jedoch allein und ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Verwenders fällt. "
Davon abgesehen: es gibt mehrere Millionen geschützter Marken auf dieser, und wenn Du Dich, egal wo Du Dich gerade aufhältst, nur einmal im Kreis drehst, guckst Du auf mindestens 5 geschützte Marken, von denen Du nicht einmal ahnst, daß es sich um solche handelt.
Besonders toll ist es dann immer, wenn irgendwelche selbsternannten Experten einen Mercedes-Stern und das Coca-Cola-Logo auf einem Foto beanstanden (weil sie die kennen), die wegretuschieren und mit Aplomb verkünden, nun sei alles in Ordnung - aber gar nicht merken, daß auf dem Bild noch 36 weitere geschützte Marken zu sehen sind...
[IMG]
"dir ist vollständig beizupflichten mit dem kleinen Unterschied zur Sichtbarkeit des Schriftzuges IKEA. Ist er von einem öffentlichen Grund aus sichtbar, können Fotos davon ohne Einschränkung gewerblich verwertet werden.
Warum? Weil es keine Rechtsposition von IKEA gibt, dies zu verhindern: Weder das Eigentum an Gebäude und Werbeinstallation (kein Abwehrrecht gegen das Fotografiertwerden vom öff. Grund aus), noch das Urheberrecht am Gebäude (sofern man dies bei diesen baulichen Ungetümen überhaupt zuerkennen mag) noch das Markenrecht:
Was die Gartenzwerge unter den Agenturen nicht wahrhaben wollen ist, dass das Markenrecht nur die markenmäßige Verwendung von Markennamen verhindern kann, wenn man den Markennamen also benutzt, um kommerziell motivert auf die durch den Markennamen geschützten Produkte und Dienstleistungen Bezug zu nehmen. Beim - kommerziellen - Anbieten von bloßen Fotografien der Marke und von Markenprodukten werden aber von der Agentur keine Ausagen zu den Produkten und Dienstleistungen gemacht, sondern allenfalls bei der späteren Verwendung, die jedoch allein und ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Verwenders fällt. "
Davon abgesehen: es gibt mehrere Millionen geschützter Marken auf dieser, und wenn Du Dich, egal wo Du Dich gerade aufhältst, nur einmal im Kreis drehst, guckst Du auf mindestens 5 geschützte Marken, von denen Du nicht einmal ahnst, daß es sich um solche handelt.
Besonders toll ist es dann immer, wenn irgendwelche selbsternannten Experten einen Mercedes-Stern und das Coca-Cola-Logo auf einem Foto beanstanden (weil sie die kennen), die wegretuschieren und mit Aplomb verkünden, nun sei alles in Ordnung - aber gar nicht merken, daß auf dem Bild noch 36 weitere geschützte Marken zu sehen sind...
[IMG]
#10Report
[gone] ..........
10.02.2011
Das obere ist schon heftig mit dem Canvas und Signet riesengroß als Hintergrund.
Und nein, ich glaube nicht, daß sich LV über solche "Werbung" freut.
Mensch Leute, redet doch einfach mit den Agenturen und lasst Euch
die Sachen geben. Dann braucht ihr Euch über juristischen Quark
nicht den Kopf zu zerbrechen. Und wenn die nein sagen, dann wird's
schon einen Grund haben.
Und nein, ich glaube nicht, daß sich LV über solche "Werbung" freut.
Mensch Leute, redet doch einfach mit den Agenturen und lasst Euch
die Sachen geben. Dann braucht ihr Euch über juristischen Quark
nicht den Kopf zu zerbrechen. Und wenn die nein sagen, dann wird's
schon einen Grund haben.
#11Report
10.02.2011
Original von Enno Kiel
Aha... also sind eigentlich nur Akt-Aufnahmen markenrechtlich sicher? ;)
so lange die produzenten des models nicht auf ihr urheberrecht pochen... .-))
#12Report
10.02.2011
Also erst mal vielen Dank für eure Beiträge und Infos.
Mein Fazit daraus :
Wenn es ABSOLUT offensichtlich ist, dass es sich dabei nur um private Amateurarbeit handelt, liegt man wahrscheinlich auf der sicheren Seite.
Wenn jedoch die Bildgestaltung irgendeine Art von kommerziellen Hintergrund auch nur erahnen lässt, wird es kritisch.
Weiters schätze ich mal, dass die Bildverwendung in einem "geschlossenen" Foto-Forum wie zB. der MK weniger kritisch ist, als wenn das Bild auf einer öffentlichen Homepage steht.
----------------
Natürlich könnte ich die jeweilige Firma irgendwie kontaktieren, aber ich vermute dass Privatpersonen keine rechtsverbindliche Auskunft bekommen werden. Außer, dass man es besser bleiben lassen sollte.
lg
Raoul
Mein Fazit daraus :
Wenn es ABSOLUT offensichtlich ist, dass es sich dabei nur um private Amateurarbeit handelt, liegt man wahrscheinlich auf der sicheren Seite.
Wenn jedoch die Bildgestaltung irgendeine Art von kommerziellen Hintergrund auch nur erahnen lässt, wird es kritisch.
Weiters schätze ich mal, dass die Bildverwendung in einem "geschlossenen" Foto-Forum wie zB. der MK weniger kritisch ist, als wenn das Bild auf einer öffentlichen Homepage steht.
----------------
Natürlich könnte ich die jeweilige Firma irgendwie kontaktieren, aber ich vermute dass Privatpersonen keine rechtsverbindliche Auskunft bekommen werden. Außer, dass man es besser bleiben lassen sollte.
lg
Raoul
#13Report
10.02.2011
Original von phototraum | PC neu - bin am Daten schubsen
[quote]Original von Enno Kiel
Aha... also sind eigentlich nur Akt-Aufnahmen markenrechtlich sicher? ;)
so lange die produzenten des models nicht auf ihr urheberrecht pochen... .-))[/quote]
Ich überlege die ganze Zeit, ob Chirurgen Markenrechte an ihren Plastikhupen halten...
#14Report
10.02.2011
Original von Enno Kiel
[quote]Original von phototraum | PC neu - bin am Daten schubsen
[quote]Original von Enno Kiel
Aha... also sind eigentlich nur Akt-Aufnahmen markenrechtlich sicher? ;)
so lange die produzenten des models nicht auf ihr urheberrecht pochen... .-))[/quote]
Ich überlege die ganze Zeit, ob Chirurgen Markenrechte an ihren Plastikhupen halten...[/quote]
Nein, aber Tätowierer haben Urheberrechte an Tattoos! :-o
#15Report
10.02.2011
Warum muss eigentlich jeder Thread dazu benutzt werden herumzublödeln?
Bitte zurück zum Thema!
Bitte zurück zum Thema!
#16Report
10.02.2011
#17Report
[gone] Hermann Klecker
10.02.2011
Original von Dieter E.
Ein aktuelles Beispiel dazu aus der Welt der Formel 1:
Ferrari streicht Namen F150
Gruß
Dieter
Das ist insofern nicht überraschend, da Ferrari nicht nur einen sehr ähnlich klingenden Produktnamen verwenden wollte (oder bereits hatte?) sondern den auch noch für ein vergleichbares Produkt.
Bei einem Foto eines Dings ist das etwas anderes. Ford wird Dir nicht verbieten können, ein Foto ihres alten Lasters zu vertreiben.
#18Report
Topic has been closed
Ich (Hobbyfotograf) verwende manchmal Markenprodukte auf meinen Fotos.
Riskiere ich bei Veröffentlichung eine Abmahnung ?
bzw. Was ist noch zulässig und ab wann wird es kritisch in Bezug auf zusätzlichen Text bei den Bildern ?
Die Fotos dienen rein nur Hobbyzwecken und haben keinerlei kommerziellen Charakter.
Hier mal zwei Beispiele
[IMG]
[IMG]
Danke im voraus für Infos.
lg
Raoul