Juristisches Handbuch für Fotografen (und Models) 12

04.02.2011
Servus.


Auf der Seite rechtambild.de wird unter anderem ein Juristisches Handburch für Fotografen als PDF zum Download angeboten.
Der geneigte Leser kann sich daraus benötigte Informationen ziehen.

Daneben existiert ja auch noch das einige weitere Seiten umfassende Werk von Daniel Kötz und Jens Brüggemann.


LG Hendrik
04.02.2011
DANKE!!

LG,
Mikesch
[gone] Fotograf Lollar
05.02.2011
So etwas ist immer nützlich.
05.02.2011
Rechtsberatung im Internet halte ich immer für sehr bedenklich. Die Leute versuchen sich daraus Fragen zu beantworten bzw. Lösumngen für sehr individuelle Fallbeispiele abzuleiten. Das gelingt dem Laien nur in den seltensten Fällen. Aus diesem Grund sollte aus meiner Sicht der Hinweis nicht fehlen, im Falle eines Falles, einen Fachanwalt zu konsultieren.
05.02.2011
Original von cash - just ask for... - ich starte wieder
Rechtsberatung im Internet halte ich immer für sehr bedenklich. Die Leute versuchen sich daraus Fragen zu beantworten bzw. Lösumngen für sehr individuelle Fallbeispiele abzuleiten. Das gelingt dem Laien nur in den seltensten Fällen. Aus diesem Grund sollte aus meiner Sicht der Hinweis nicht fehlen, im Falle eines Falles, einen Fachanwalt zu konsultieren.


Klar, dass sich schnell ein Bedenkenträger zu Wort meldet. :-)

Im Ernst: Man sollte natürlich vorsichtig sein, u.a. deswegen, weil die Autoren ihr Jurastudium nicht abgeschlossen haben. Andererseits scheinen die beiden weder Fotografen noch Models zu sein. Daher hoffe ich mal, dass ihre Ausarbeitungen nicht von Eigeninteresse geprägt sind. Das ist besser, als wenn man hier einen Bock zum Gärtner macht.
#6
[gone] www.trash-pixel.de
05.02.2011
Ich empfinde es nicht als "Rechtsberatung" sondern eher als Literaurhinweis ... eine Leseprobe zum Feierabend zum drüber nachdenken ...


Original von cash - just ask for... - ich starte wieder
Rechtsberatung im Internet halte ich immer für sehr bedenklich. Die Leute versuchen sich daraus Fragen zu beantworten bzw. Lösumngen für sehr individuelle Fallbeispiele abzuleiten. Das gelingt dem Laien nur in den seltensten Fällen. Aus diesem Grund sollte aus meiner Sicht der Hinweis nicht fehlen, im Falle eines Falles, einen Fachanwalt zu konsultieren.
05.02.2011
vielen dank!!!
----------------
lg
h
18.02.2011
Ich habe heute in der "FOTOhits" gelesen, daß es es auch eine "stillschweigende" Einwilligung gibt.

Wenn beispielsweise erkennbar vor der Kamera rumgepost wird (z.B. wenn ich in der Fußgängerzone eine Kirche photographiere und dann kommt einer an und post vor der Kamera rum), dann könnte ein Gericht von einer stillschweigenden Einwilligung ausgehen und der Poser läuft mit einer Klage wegen Recht am eigenen Bild ins Leere.

Weiß da jemand näheres?Inwieweit ist das juristisch abgesichert, gibt es Urteile?
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
18.02.2011
Original von Coniaric
Ich habe heute in der "FOTOhits" gelesen, daß es es auch eine "stillschweigende" Einwilligung gibt.

Wenn beispielsweise erkennbar vor der Kamera rumgepost wird (z.B. wenn ich in der Fußgängerzone eine Kirche photographiere und dann kommt einer an und post vor der Kamera rum), dann könnte ein Gericht von einer stillschweigenden Einwilligung ausgehen und der Poser läuft mit einer Klage wegen Recht am eigenen Bild ins Leere.

Weiß da jemand näheres?Inwieweit ist das juristisch abgesichert, gibt es Urteile?


Dasselbe habe ich auch gelesen. Allerdings mit ein paar Mädels, die auf der Loveparade vor einem Fotografen gepost hatten.
Wenn Du eine Kirche fotografierst, ist ein kleines Menschlein daneben sowieso nur schmückendes Beiwerk. Egal, ob es post, oder nicht.
18.02.2011
Ja, das ist klar.
Es geht aber darum, daß die Person das Hauptmotiv ist, die da post.


Original von jan.w / website relaunch
[quote]Original von Coniaric
Ich habe heute in der "FOTOhits" gelesen, daß es es auch eine "stillschweigende" Einwilligung gibt.

Wenn beispielsweise erkennbar vor der Kamera rumgepost wird (z.B. wenn ich in der Fußgängerzone eine Kirche photographiere und dann kommt einer an und post vor der Kamera rum), dann könnte ein Gericht von einer stillschweigenden Einwilligung ausgehen und der Poser läuft mit einer Klage wegen Recht am eigenen Bild ins Leere.

Weiß da jemand näheres?Inwieweit ist das juristisch abgesichert, gibt es Urteile?


Dasselbe habe ich auch gelesen. Allerdings mit ein paar Mädels, die auf der Loveparade vor einem Fotografen gepost hatten.
Wenn Du eine Kirche fotografierst, ist ein kleines Menschlein daneben sowieso nur schmückendes Beiwerk. Egal, ob es post, oder nicht.[/quote]
[gone] Martina Raab
19.02.2011
Original von Coniaric
Ich habe heute in der "FOTOhits" gelesen, daß es es auch eine "stillschweigende" Einwilligung gibt.

Wenn beispielsweise erkennbar vor der Kamera rumgepost wird (z.B. wenn ich in der Fußgängerzone eine Kirche photographiere und dann kommt einer an und post vor der Kamera rum), dann könnte ein Gericht von einer stillschweigenden Einwilligung ausgehen und der Poser läuft mit einer Klage wegen Recht am eigenen Bild ins Leere.

Weiß da jemand näheres?Inwieweit ist das juristisch abgesichert, gibt es Urteile?


Einwilligung wozu?
Ich verstehe das so, dass diejenige posierende Person lediglich ihr Einverständnis zum Foto gibt. Nicht darüber, was danach mit dem Foto passieren könnte.

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