Dauer TFP/CD - zeitlich unbefristet wirksam? 27

16.01.2011
Hey,

das Problem gab es sicher schon einige Male. Ich möchte mit einem Model einen TFP Vertrag - Zeitlich unbefristet laufen lassen, d.h. bis ans Ende der Tage.

Dazu könnte man aus bestehenden TFP Verträgen die Passage mit dem Datum entsprechend abändern, aber gilt ein zeitlich unbefristeter Vertrag überhaupt? Ich dächte ich hätte mal etwas von einer maximal Vertragslaufdauer von zwei Jahren gehört. Deshalb würde ich gern Eure Meinung lesen. Denn ich bin sicher nicht der Erste mit diesem Wunsch und daraus resultierenden Problem.

TFP Muster:

Fotograf und Model vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf den Fotografen übertragen werden; ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder und/oder die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien. Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen.
Diese Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen.

Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Ort, Datum, Fotograf
Ort, Datum, Model
16.01.2011
Hm, also ich kann Dir nicht sagen, ob es da Fristen gibt.

Ich halte solche Dauer-Verträge aber schon deshalb problematisch, weil Du dann nie abgrenzen kannst, ob ein Bild bei einem Shooting entstanden ist oder bei einem zufälligen Treffen in ner Kneipe o.ä.

Ich halte es für mich so, dass ich auch mit sehr gut befreundeten Modellen jedes mal wieder einen Vertrag für das aktuelle Shooting mache. Der Aufwand hält sich in grenzen, da ich den Vertrag mit allen Daten immer abspeichere und einfach neu ausdrucken muss. Beim Shooting beschränkt sich dann der Papierkram auf die Eintragung des Datums und den jeweiligen Unterschriften.

VG, Marcus
16.01.2011
Da jedes Shooting neue Bilder bringt " andere Location, Kleidung, Posing , anderer Tag, andere Aufnahmebereiche u.s.w " wäre ein Vertrag pro Shoot angemessen. Sicher ist Sicher.
16.01.2011
Ich bin kein Jurist, würde aber mal sagen, das auch unbefristete Verträge kündbar sind.
16.01.2011
Ich bin kein Jurist,

klar ist, dass Verträge gekündigt werden können.
Wenn beide Seiten einverstanden sind. Sonst eher nicht.

Ich mache für jedes shooting einen selbständigen Vertrag
mit Datum und Beschreibung der Aufnahmeidee. So dass
zumindest nachvollzogen werden kann, wann das
entsprechende Bild erarbeitet wurde.

Der zeitlich unbefristete Vertrag hat im Extremfall
die Konsequenz, dass Erben des Rechtebesitzers
diese Bilder immer noch zeigen können. Exisitiert ein
Verbot des Kommerzes, kann eine Publikation in einem
Boulevardmedium eher ausgeschlossen werden.

Heiner
16.01.2011
Als Model würde ich dir sowas NIE unterschreiben!
[gone] Java89
16.01.2011
Ich find die Verträge am Besten, wo drin steht "(...) die am heutigen Tage entstandenenden Fotos (...)".
(Und ich denk mal so ein Satz wird hier gesucht)
Dann kann der Fotograph mich auf der Straße nicht knipsen und ich kann einen abgeänderten Vertrag beim nächsten Mal nehmen, wenn sich denn was an der Situation ändert (sagen wir mal ich mach beim 2. mal was nackigeres und untersage ihm Fotos mit meinen Nippeln drauf zu veröffentlichen, könnte ja was verrutschen).

Aber an sich achte ich da auch nicht so drauf.
Es ist halt umständlich darüber zu diskutieren und die meisten Knipser wollen ihren Vertrag eh nicht abändern... kann man nix machen, außer das Hobby aufgeben.
16.01.2011
Ich mache auch immer einen Vertrag pro Shooting.

Das Modell am .... in ... Art der Aufnahmen ... usw.

Geht ja schnell, is ja alles abgespeichert. Sollte kein Problem sein.

Ein "Allround"-Vertrag ist schon vom Nachweis her schwer. Eben die Frage, war es ein Shooting mit Veröffentlichungsabsicht oder war es "mal was ausprobiert", was keiner sehen soll? Oder überhaupt und so.
16.01.2011
och nööö... zum dreihundertsiebenunddrölfzigsten mal...

*dauerschuldverhältnis*...
16.01.2011
Bisher war dies auch meine Variante, die Verträge erneut zu drucken. Doch mit Freunden hab ich die Möglichkeit spontan immer wieder zu shooten. Wenn man dann 10 mal mit Verträgen ankommt, ist es suboptimal. Moralisch ist es zudem eher fragwürdig, unter Freunden, Verträge abzuschliesen. Vielleicht versteht ihr meine Bedenken?

Ich glaube Verträge müssen kündbar sein und damit eine Kündigungsfrist beinhalten. Ich denke weiterhin dass die maximal Vertragslaufzeit zwei Jahre für ein Dauerschuldverhältnis sein darf, aber ich weiß den Paragraphen nicht mehr aus dem BGB... .

Meine Idee war, wie oben beschrieben, dass das Problem schonmal auftauchte und es kluge Köpfe gibt, die sich damit schonmal beschäftigt haben. Man muss nicht immer das Rad neu erfinden.

@ Henning Zachow *und nun grün ;)*: Sehr schöner Umgangston. Ich betrachte es als maximale Ausbeute Deiner sozialen Kompetenzen.
16.01.2011
Original von AcidRaver - Klausurzeit - keine Shootings
Ich glaube Verträge müssen kündbar sein und damit eine Kündigungsfrist beinhalten. Ich denke weiterhin dass die maximal Vertragslaufzeit zwei Jahre für ein Dauerschuldverhältnis sein darf, aber ich weiß den Paragraphen nicht mehr aus dem BGB... .



Jat den Nachteil, dass Du alle Bilder löschen musst, nach 2 Jahren. Weisst Du, wo
die Bilder in etwa gezeigt sind. Oder gar an Orten, wo Du selbst gar nicht mehr löschen
kannst. Es müsste minimal stehen, dass die Bilder nach 2 Jahren nicht mehr erneut
gezeigt werden dürfen.
Eine solche Frist würde ich nie unterschreiben.

Heiner
16.01.2011
Original von AcidRaver - Klausurzeit - keine Shootings
Hey,

das Problem gab es sicher schon einige Male. Ich möchte mit einem Model einen TFP Vertrag - Zeitlich unbefristet laufen lassen, d.h. bis ans Ende der Tage. [/i]

Vergiß es.

§314 BGB - Dauerschuldverhältnisse sind immer aus "wichtigem Grund" kündbar.
17.01.2011
Ich bin seit einiger Zeit von Einzelverträgen pro Shooting auf einen Rahmenvertrag mit unbefristeter Laufzeit umgestiegen. Insgesamt bin ich dadurch viel flexibler und muss den Papierkram nur einmal machen. Ich glaube die Modelle bevorzugen diese Vertragsform ebenfalls.

Die Frage der Kündigungsfrist stellte sich mir gar nicht. Klar ist, dass man formal kündigen kann, doch wenn einfach keine weiteren Termine für eine Zusammenarbeit zustande kommen, hat es sich ja sowieso erledigt. Also habe ich mit einer sofortigen Kündigung auch kein Problem.

Wenn der Vertrag gekündigt wird, sind die bisher angefertigten Fotos nicht betroffen, dürfen also weiter im Rahmen der Vereinbarungen verwendet werden.
17.01.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von AcidRaver - Klausurzeit - keine Shootings
Hey,

das Problem gab es sicher schon einige Male. Ich möchte mit einem Model einen TFP Vertrag - Zeitlich unbefristet laufen lassen, d.h. bis ans Ende der Tage. [/i]

Vergiß es.

§314 BGB - Dauerschuldverhältnisse sind immer aus "wichtigem Grund" kündbar.[/quote]

öha?

wieso vergessen?

auch wenn es die kündigungsmöglichkeit aus wichtigem grund gibt, so bleibts n dauerschuldverhältnis - also grundsätzlich doch bis zum endknall, wenn nicht aus dem grab heraus einer aus wichtigem grund kündigt....(und man weiss es ja nicht...vielleicht kriegt man oben keinen einlass in die hütte, wenn man unten möppse geknippst hat...:) )

lg
h
17.01.2011
@Fotozauber:
Ist klar, dass die jüngeren Menschen noch mehr Mühe haben mit Papierkrieg wie die
älteren. Das war wohl schon immer so. Als Jugendliche(r) will man sich
auf die Hot Spots des Lebens konzentrieren und nicht Verträge lesen.
Ich meine, vor allem im Hobbyvbereich muss man Augenmass behalten.
Vernünftige und lesbare Verträge. Bei guten Argumenten, zB ein Model
wird Lehrperson, Aktbilder von der SC zu kippen oder die Namen zu löschen
sind für mich weniger eine Frage des Rechtes sondern des Augenmasses.

Es ist etwas anderes, wenn ein Model sich im Pirelli-Kalender zeigen darf -
und noch vor Erscheinen aber nach Drucklegung versucht, den Vertrag
zu künden oder ob Mariechen aus der MK für ein Bildchen sich neuerdings schämt.

Rahmenverträge sind schon möglich. Die müssen nicht einmal gekündigt werden,
wenn nicht seitens Model oder Fotograf bestimmte Leistungen vereinbart sind.

Kommen keine shootings mehr zustande ist der Vertrag einfach obsolet.

Je nachdem wie der Vertrag gekündigt wird, will die eine Seite, aus welchen
Gründen auch immer, die Publikation von Bildern unterbinden. Und nicht nur keine
weiteren shootings mehr vereinbaren.
Basisthema erwähnte Tom.
Jeder Vertrag ist kündbar, sogar die Unkündbaren wie die Ehe.

Heiner
[gone] Hermann Klecker
17.01.2011
Original von Henning Zachow *und nun grün ;)*
och nööö... zum dreihundertsiebenunddrölfzigsten mal...

*dauerschuldverhältnis*...


Er hat nicht die Frage gestellt, oder zumindest nicht gemeint, ob ein Vertrag auf ewig und immer bindend sei.

Er möchte aus praktischen Gründen einen Vertrag für mehrere Shootings abschliessen.
Und da sehe ich überhaupt kein Problem. Muß man halt entsprechend schreiben.
[gone] Hermann Klecker
17.01.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von AcidRaver - Klausurzeit - keine Shootings
Hey,

das Problem gab es sicher schon einige Male. Ich möchte mit einem Model einen TFP Vertrag - Zeitlich unbefristet laufen lassen, d.h. bis ans Ende der Tage. [/i]

Vergiß es.

§314 BGB - Dauerschuldverhältnisse sind immer aus "wichtigem Grund" kündbar.[/quote]

Das hat er nicht gefragt.
17.01.2011

Polarlicht: Je nachdem wie der Vertrag gekündigt wird, will die eine Seite, aus welchen Gründen auch immer, die Publikation von Bildern unterbinden. Und nicht nur keine weiteren shootings mehr vereinbaren. Basisthema erwähnte Tom. Jeder Vertrag ist kündbar, sogar die Unkündbaren wie die Ehe.


Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann geht es hier jedoch nicht um den Rahmenvertrag, sondern über die bereits übertragenen Rechte. Diese werden ja normalerweise zeitlich unbegrenzt übertragen. Selbst bei einem Einzelvertrag, der ja nach dem erfolgten Termin quasi ausgelaufen ist, bleiben die Bildrechte ja erhalten.

Der Rahmenvertrag und der Einzelvertrag regeln beide, dass für die angefertigten Bilder diese Rechte übertragen werden. Beim Einzelvertrag erlischt dies für zukünftige Bilder automatisch, den Rahmenvertrag muss man ggf. gesondert kündigen.

In beiden Fällen müssen meiner Meinung nach die bereits erhaltenen Rechte anderweitig angefochten werden. Und dies passiert bei einem Einzelvertrag im Zweifel genauso wie bei einem Rahmenvertrag.
[gone] John Doe II
17.01.2011
Ich hätte ja gern mal gewusst, welche "Rechte" euch die Modelle denn so "übertragen".

Die Frage stelle ich in ähnlicher Form so ziemlich in jedem Thread zu diesem Thema, eine Antwort darauf zu geben hat bisher noch keiner geschafft.
17.01.2011
Original von Fotozauber.de

Der Rahmenvertrag und der Einzelvertrag regeln beide, dass für die angefertigten Bilder diese Rechte übertragen werden. Beim Einzelvertrag erlischt dies für zukünftige Bilder automatisch, den Rahmenvertrag muss man ggf. gesondert kündigen.

In beiden Fällen müssen meiner Meinung nach die bereits erhaltenen Rechte anderweitig angefochten werden. Und dies passiert bei einem Einzelvertrag im Zweifel genauso wie bei einem Rahmenvertrag.


Es geht, wenn ich das richtig verstehe, um die Kündigung der "Publikationsrechte" im
weitesten Sinne. Darin auch enthalten das Recht am Bild, das zB in der Schweiz viel
liberaler geregelt ist wie in Deutschland. Für die meisten shootings würde hier kein
Vertrag notwendig sein, solange keine kommerzielle Nutzung angestrebt ist. So ZB
sämtliche Fashion- und vermutlich auch die meisten Dessousbilder.

Im einfachen Text: Ein Model möchte nicht mehr, dass ihre Bilder gezeigt werden.
Sie schreibt dies dem zB Fotografen. Dieser kann diese Kündigung annehmen,
Bedingungen dazu formulieren oder ablehnen. Zumindest in der Shcwiez hätte das Model nun die Möglichkeit, den Gerichtsweg zu beschreiten, der vermutlich zuerst beim
Friedensrichter beginnt. Dieser versucht zu vermitteln und eine nicht zwingend
juristische Lösung anzustreben. Gelingt keine Einigung beginnt der teure Gerichtsweg,
der aus meiner Erfahrung sehr unsicher ist, zu welchen Gunsten dieser ausgeht.

@F:
Das kommt drauf an. Welche Rechte Du dir zuerkennen lässt. So global kaum zu schreiben.

Heiner

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