was kann ein Model von der Steuer absetzen? 40

08.01.2011
@ Herwig es muss nicht zu 100% genutzt werden sondern nur genau zugeordnet werden können z.b. 60% prozent beruflich und 40% privat, deshalb benötigt man ein Fahrtenbuch, man kann natürlich auch die 1% methode benutzen, diese ist aber meistens ungünstiger. Bei Kleidung kann man es nicht Prozentual zuordnen oder nur schwer.
08.01.2011
gönau sarah. d.h. ja aber eben nicht, dass weil die zuordnung schwieriger ist, eine absetzung grundsätzlich (so haben das hier ja einige dargestellt) ausgeschlossen ist... ich denke, wenn man es geschickt macht, also z.b. das kostümchen mit nur 20 % angibt, die megaplateauschuhe hingegen mit 50% und die lackklamotte mit 100 % und darauf achtet, dass der "gesamtrahmen" bzw. das gesamtpaket stimmig ist, dann wird das kein problem sein....
08.01.2011
Original von Esther Ginolas
weiß jemand, welche unten angeführten Ausgaben bei der Steuererklärung
berücksichtigt werden ?


Fitnessstudio
Tanzunterricht
Schminke
Fotoapparat für Polas
Friseur
Klamotten, wenn diese für ein shooting verwendet werden

Steuerberater und/oder Finanzamt ist die sinnvolle Ansprechardresse.

Sehr vereinfacht gesagt gilt: alles, das der steuerpflichtige Selbständige zur Erwirtschaftung seines Einkommens benötigt, ist abzugsfähig. Dabei ist es grundsätzlich von wenigen Ausnahmen egal, wie hoch die Kosten sind - das Finanzamt kann nicht sagen "Sie brauchen keinen Mercedes 350E als Geschäftswagen, ein VW Polo reicht auch." (Die sog. "Werkbank aus 24karätigem Gold-Regel"... Die wäre abzugsfähig.)

Gerangel gibt es regelmäßig bei "Ein-Personen-Unternehmen" und Kosten, die sowohl dem geschäftlichen als auch dem privaten Bereich zugerechnet werden können.

Beispiel: Als freiberuflicher Journalist kannst Du Deine Tageszeitung nicht von der Steuer absetzen, obwohl man die klar beruflich braucht, weil das FA sagt, man hätte sonst ja auch eine Zeitung. Wenn Du aber kommst und neben der einen örtlichen Zeitung noch 6 weitere aus der Region absetzen willst, um pünktlich alle in Deiner Region erscheinenden Zeitungen sichten zu können - dann kann Du diese 6 Abos absetzen. Weil man sagt: "Kein normaler Bürger abonniert zum privaten Gebrauch alle Zeitungen der Region."

Ich bin kein Steuerexperte, aber aus der langjährigen Erfahrung als selbständiger Freiberufler und zeitweise GmbH-Geschäftsführer spekuliere ich mal:

- Fitness-Studio: nein. Es sei denn, es wäre nachweisbar, daß es sich um Fitness-Training handelt, das klar über das hinausgeht, was ein normaler Steuerpflichtiger so für seinen privaten Gebrauch treibt.

- Tanzunterricht: wenn es Unterricht für Profi-Tänzer ist, vermutlich.

- Schminke: alles, was über den normalen Verbrauch hinaus geht, oder spezielle Schminke für Fotoshootings.

- Kamera für Polas: sollte drin sein.

- Friseur: alles, was über den normalen Verbrauch hinaus geht. Wenn Du alle drei Tage beim Friseur bist, weil das für Fotoshooting nötig ist, oder um die Folgen eines Shootings frisurtechnisch zu beseitigen...

- Klamotten: sollte vieles gehen.

Du wirst dem FA vermutlich erklären müssen, wie Deine Tätigkeit genauer aussieht, denn Du musst damit rechnen, daß das FA erstmal sagt "Wieso Make-up, Frisur, Klamotten - das stellt doch alles der Auftraggeber eines Models..."
08.01.2011
Original von Herwig
aus meiner erfahrung schliess ich mich fotoservice24.de an.

ich halte es z.b. für falsch, wenn hier behauptet wird, dass eine nachrichtensprecherin ihre nachrichtenkostüme nicht absetzen kann, nur weil sie diese auch privat tragen könnte.

Kann man auch nicht so pauschal sagen, weil man erstmal klären muß, ob die Nachrichtensprecherin angestellt oder selbständig tätig ist...
08.01.2011
wenn es kleine beträge sind ist das sicher egal aber wenn es mehrere tausend euro sind ...
im finanzamt können die auch nicht so genau sehen was du gekauft hast, da ist ja nicht alles einzeln aufgeführt.


Original von Herwig
gönau sarah. d.h. ja aber eben nicht, dass weil die zuordnung schwieriger ist, eine absetzung grundsätzlich (so haben das hier ja einige dargestellt) ausgeschlossen ist... ich denke, wenn man es geschickt macht, also z.b. das kostümchen mit nur 20 % angibt, die megaplateauschuhe hingegen mit 50% und die lackklamotte mit 100 % und darauf achtet, dass der "gesamtrahmen" bzw. das gesamtpaket stimmig ist, dann wird das kein problem sein....
08.01.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Herwig
aus meiner erfahrung schliess ich mich fotoservice24.de an.

ich halte es z.b. für falsch, wenn hier behauptet wird, dass eine nachrichtensprecherin ihre nachrichtenkostüme nicht absetzen kann, nur weil sie diese auch privat tragen könnte.

Kann man auch nicht so pauschal sagen, weil man erstmal klären muß, ob die Nachrichtensprecherin angestellt oder selbständig tätig ist...[/quote]

yap...hatt ich eh falsch (zum teil da) benannt, weil ich von "beruflich" sprach.

später korrigiert...

-----

@sarah: also bei mir ist alles einzeln aufgeführt. jeder punkt/jede quittung/jede ausgabe. aber das soll/wird ja (meines wissens) gerade abgeschafft. diese ganze quittungsorgie...gottseidank. ich vermute allerdings eher, dass das bestimmte absetzungen erleichtert.... (und das entbindet einen ja nicht davon, belege weiter zu sammeln/aufzubewahren für evtll. nachprüfungen...).

lg
h
[gone] Schattenwolf
08.01.2011
tja hat das wirklich was mit selbständig oder nicht zu tun, oder eher mit anderen Gründen.

Ich habe noch nie gehört, das ein selbständiger Handwerker mehr als seine reinen Arbeitskittel absetzen kann. Oder kann ein Steuerberater neuerdings seine Kleidung die er dienstlich im Rahmen seiner Tätigkeit (als Selbständiger) trägt absetzen. Ein Arzt kann seine Arztkittel absetzen, aber normalerweise trägt er mehr als die, der Rest ist i.d.R. nicht absetzbar.

Oder welcher selbständige Fotograf hat es hier schon mal geschafft seine Kleidung, die er beim Shooting nutzt, oder bei der Bildnachbearbeitung also Jeans Pullis, T-Shirts steuerlich geltend zu machen???

Bei dem Wirtschaftsgut Kleidung ist, wenn eine private Verwendung sinnvoll möglich erscheint nichts absetzbar, egal ob selbständig oder nicht.

Andere Wirtschaftsgüter, wie Autos haben teilweise eine andere Anerkennung, deshalb kann man das aber nicht mit Kleidung gleichsetzen.


Original von Herwig
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Herwig
aus meiner erfahrung schliess ich mich fotoservice24.de an.

ich halte es z.b. für falsch, wenn hier behauptet wird, dass eine nachrichtensprecherin ihre nachrichtenkostüme nicht absetzen kann, nur weil sie diese auch privat tragen könnte.

Kann man auch nicht so pauschal sagen, weil man erstmal klären muß, ob die Nachrichtensprecherin angestellt oder selbständig tätig ist...[/quote]

yap...hatt ich eh falsch (zum teil da) benannt, weil ich von "beruflich" sprach.

später korrigiert...

-----

@sarah: also bei mir ist alles einzeln aufgeführt. jeder punkt/jede quittung/jede ausgabe. aber das soll/wird ja (meines wissens) gerade abgeschafft. diese ganze quittungsorgie...gottseidank. ich vermute allerdings eher, dass das bestimmte absetzungen erleichtert.... (und das entbindet einen ja nicht davon, belege weiter zu sammeln/aufzubewahren für evtll. nachprüfungen...).

lg
h[/quote]
08.01.2011
tja, ich kenne einen fotografen der bis zu 20000,-- im jahr für klamotten ausgibt und alles steuerlich geltend macht (begründung: als modefotograf muss man modisch auf dem neusten stand sein, sonst ist man unglaubwürdig)

ich persönlich glaube nicht dass das richtig ist, aber so viel ich weiss hat dieser kollege "noch" keinen ärger mit dem finanzamt bekommen.

anscheinend hat er einen sauguten steuerberater.

oder einen sauschlechten.
Original von 6venus6
Genauso ist das nämlich. Was auch nur Ansatzweise auch privat nutzbar ist, ist absolutes Privatvergnügen


Das stimmt nicht, denn irgendwie ist ALLES auch privat nutzbar...

Ein Fotograf könnte sein Handy und die gesamte Fotoausrüstung übrigens auch privat nutzen... oder?

Also wie bereits geschrieben: Bei "Problemfällen" den Betrag einfach (mehr oder weniger ehrlich) aufteilen in xx% gewerbliche und xx% private Nutzung - und schon geht es viel glaubwürdiger durch als eine 100% Nutzung...

Das soll mir der Sachbearbeiter vom Finanzamt mal ins Gesicht sagen, dass ich die Dessous und Damenwäsche für´s Fotostudio selbst anziehen würde, die ich selbstverstänndlich zu 100% steuerlich geltend mache... ;o)))))
08.01.2011
Eigentlich ist die Eingangsfrage falsch. Sie müsste heissen, wie kann ich ein Model von der Steuer absetzen.

Spass beiseite.

Wenn ein Gewerbeschein vorhanden ist und auch die Einnahmen beim Finanzamt angegeben werden, dann ist vieles in einem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen möglich, soweit es mit der Ausübung der bezahlten Tätigkeit des Modelns irgwendwie zu tun hat.

Bei TFP zweifel ich daran, ob da irgend etwas durchkommt.

(Ich habe nicht alle Beiträge gelesen, vielleicht wiederhole ich da jemanden).

LG
Wolfgang
16.01.2011
Original von Schattenwolf
tja hat das wirklich was mit selbständig oder nicht zu tun, oder eher mit anderen Gründen.

Ich habe noch nie gehört, das ein selbständiger Handwerker mehr als seine reinen Arbeitskittel absetzen kann. Oder kann ein Steuerberater neuerdings seine Kleidung die er dienstlich im Rahmen seiner Tätigkeit (als Selbständiger) trägt absetzen. Ein Arzt kann seine Arztkittel absetzen, aber normalerweise trägt er mehr als die, der Rest ist i.d.R. nicht absetzbar.

Oder welcher selbständige Fotograf hat es hier schon mal geschafft seine Kleidung, die er beim Shooting nutzt, oder bei der Bildnachbearbeitung also Jeans Pullis, T-Shirts steuerlich geltend zu machen???

Wenn es sich um Bekleidung handelt, die ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, ist sie absetzbar. Wenn ich also Kevlarweste, Tarnfleckklamotten und Gefechtshelm benötige, um in Afghanistan zu fotografieren, dann ist das selbstverständlich absetzbar. Wenn ich spezielle "antarktis-taugliche Bekleidung" brauche, um bei -65°C in der Antarktis eine Forschungsstation zu fotografieren, dann ist das absetzbar. Wenn ich eine "Fotoweste" kaufe, um mein Equipment zu transportieren, dann ist die genauso absetzbar wie die Fototasche.

Wenn ich als Fotograf oder das Model oder der Verleger 150 Paar Schuhe kaufe, um damit ein Special "Die Variationen des Pumps" zu fotografieren, dann ist das selbstverständlich absetzbar. Wenn ein Model 10 Brautkleider kauft, um sich in denen fotografieren zu lassen, weil sie eine Präsentation erstellen (lassen) will, mit der sie sich als spezielles Brautmoden-Model vermarktet, dann sind die 10 Brautkleider selbstverständlich absetzbar.

Wenn durch die berufliche Benutzung Jeans und Pullis stark überdurchschnittlich verschleißen, weil man z.B. immer Entwickler drauf kippt, dann wäre das zumindest als "Sonderaufwendung" diskutabel. Genauso wie es steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn ich beruflich bedingt ins Ausland reise, und dort aufgrund eines plötzlich ausbrechenden Bürgerkrieges mein Gepäck im Hotel zurücklassen muß, wenn ich vom Kommando Spezialkräfte evakuiert werde. Auch das sind durchaus abzugsfähige Sonderaufwendungen, weil der Schaden beruflich bedingt ist und das "normale Lebensrisiko" weit übersteigt.

Sowas diskutiert man (oder der Steuerberater) mit dem Finanzamt, und wenn man sich partout nicht einigen kann und ungerecht behandelt fühlt, dann zieht man eben vor's Finanzgericht. Streitigkeiten um steuerliche Absetzbarkeit gehören zum Alltag jedes Selbständigen.

(Fernsehansagerinnen, die beim Sender angestellt sind, bekommen übrigens entweder Outfits vom Sender gestellt - dann gern gesponsort von Herstellern - oder aber einen Zuschuss vom Sender für ihren erhöhten Bedarf an Outfits.)
16.01.2011
Original von Uiiii-Gen
tja, ich kenne einen fotografen der bis zu 20000,-- im jahr für klamotten ausgibt und alles steuerlich geltend macht (begründung: als modefotograf muss man modisch auf dem neusten stand sein, sonst ist man unglaubwürdig)

ich persönlich glaube nicht dass das richtig ist, aber so viel ich weiss hat dieser kollege "noch" keinen ärger mit dem finanzamt bekommen.

anscheinend hat er einen sauguten steuerberater.

oder einen sauschlechten.

"Repräsentationskosten" sind steuerlich absetzbar. Und dazu kann auch Kleidung gehören.
16.01.2011
Original von fotoservice24.de
[quote]Original von 6venus6
Genauso ist das nämlich. Was auch nur Ansatzweise auch privat nutzbar ist, ist absolutes Privatvergnügen


Das stimmt nicht, denn irgendwie ist ALLES auch privat nutzbar... [/quote]
Fast alles. Und die Formulierung "auch nur ansatzweise privat nutzbar" ist so eben auch zu pauschal. Der 100prozentigen Absetzbarkeit des Werkzeugs des Handwerkers oder des Fotoequipment des Fotografen steht überhaupt nicht im Wege, daß beides sehr wohl auch privat genutzt werden kann und auch privat genutzt wird. Der Handwerker nimmt seinen Firmenwerkzeugkasten schließlich auch zur Hand, wenn er zuhause einen Nagel in die Wand schlagen will.


Das soll mir der Sachbearbeiter vom Finanzamt mal ins Gesicht sagen, dass ich die Dessous und Damenwäsche für´s Fotostudio selbst anziehen würde, die ich selbstverstänndlich zu 100% steuerlich geltend mache... ;o)))))

Das einzige, das Dir da passieren könnte: der Steuerprüfer will Dein Lager mit Dessous im Studio sehen. Um sicherzugehen, daß die Dessous nicht in Wahrheit zuhause bei Deiner Gattin im Wäscheschrank liegen...

(Vor vielen Jahren wurde im damaligen Betrieb meines Vaters, einem Familienunternehmen, mal eine Mauer hochgezogen. Die Rechnung des Bauunternehmens fand sich in den Buchführungsunterlagen der KG. Anläßlich einer Steuerprüfung turnte dann ein Finanzamtler mit einem Zollstock im Betrieb herum, und stellte fest, daß die Mauer irgendwie 1,5 Meter kürzer war als in der Rechnung ausgewiesen. Und marschierte anschließend bei uns zuhause auf, um zu gucken, ob diese 1,5 Meter nicht heimlich bei uns im Garten aufgestellt worden wären.

Waren sie nicht, irgendwer hatte die Mauer bloß aus technischen Gründen etwas anders gemauert, als ursprünglich geplant, und das Bauunternehmen hatte die Rechnung einfach anhand des ursprünglichen Planes erstellt.
[gone] Java89
16.01.2011
Original von Cordelero
Bei TFP zweifel ich daran, ob da irgend etwas durchkommt.



Das bezweifel ich nicht, denn ohne Bild-Reverenzen wird man nicht gebucht.
Das währe ja so, als könnte jemand seine Ladeneinrichtung nicht absetzen oder die Deko, die er dafür braucht.

Sollten trotzdem keine 2 TFP-Shootings im Monat sein, denn in der Zeit verändert man sich nicht doll (außer man hat für die Zeit gleich 3 Friseurbesuche vorzuweisen).
16.01.2011
Bei allen Mutmaßungen und Erklärungsversuchen würde mich einfach mal interessieren, wer bisher was absetzen konnte. Und nicht, wo hier jeder der Meinung ist, dass man es doch absetzen können müsste.
16.01.2011
man muss eben auch teilweise nur glück haben! viele beamte machen einfach nen haken und gucken es gar nicht durch...weil sie keine zeit haben bzw order dazu


Original von 18% grey
Bei allen Mutmaßungen und Erklärungsversuchen würde mich einfach mal interessieren, wer bisher was absetzen konnte. Und nicht, wo hier jeder der Meinung ist, dass man es doch absetzen können müsste.
16.01.2011
interessanter wäre zu wissen welches model hier schon mal eine steuerprüfung hatte ?
[gone] Bina Schneider
16.01.2011
Ich habe eine Ausbildung beim Finanzamt gemacht und kann so viel verraten, dass ihr VERSUCHEN könnte, alles abzusetzen, denn die Beamten, die die Steuererklärung bearbeiten bekommen vom Programm vorgesagt, was geprüft werden soll und was nicht.
Also kann man glück haben, und es kommt einiges durch (natürlich sollte man es nicht übertreiben, denn das fällt dann auf jedenfall auf!)

Wenn etwas geprüft wird, solltet ihr vorweisen können, dass ihr diese Sachen und Dinge bis zu einem bestimmten Prozent für berufliche Dinge nutzt.
Denn man kann wirklich vieles privat nutzen und das ist reicht dann dem Finanzamt schon um es NICHT durchgehen zulassen.


Ein Laptop z.B. kann man ebenfalls Privat nutzen, wenn du aber nachweisen kannst, dass du einen privaten Rechner hast und den Laptop wirklich fast nur beruflich nutzt, ist das kein Problem.
Also man muss nur schlau sein und sich Wege suchen, wie man das Finanzamt anschwindeln kann.
16.01.2011
Original von Java89
[quote]Original von Cordelero
Bei TFP zweifel ich daran, ob da irgend etwas durchkommt.



Das bezweifel ich nicht, denn ohne Bild-Reverenzen wird man nicht gebucht.
Das währe ja so, als könnte jemand seine Ladeneinrichtung nicht absetzen oder die Deko, die er dafür braucht.

Sollten trotzdem keine 2 TFP-Shootings im Monat sein, denn in der Zeit verändert man sich nicht doll (außer man hat für die Zeit gleich 3 Friseurbesuche vorzuweisen).[/quote]
Mit "TfP-Shootings" kann man überhaupt nichts absetzen.

Betriebskosten steuerlich absetzen zu können setzt grundsätzlich doch erstmal voraus, daß eine selbsändige Tätigkeit zum Zweck der Gewinnerzielung ausgeübt wird...

Hat das Finanzamt Zweifel an der Gewinnerzielungsabsicht, dann stuft es das als "Liebhaberei" ein, und dann ist nix mehr absetzbar. Das kommt aber wiederum immer nur dann in Frage, wenn die Ausgaben dauerhaft größer sind als Einnahmen. (Ein paar Jahre lang darf man im Minus wirtschaften, ohne gleich bei der "Liebhaberei" zu landen.)
16.01.2011
wie schon gesagt;)


Original von Bina Schneider
Ich habe eine Ausbildung beim Finanzamt gemacht und kann so viel verraten, dass ihr VERSUCHEN könnte, alles abzusetzen, denn die Beamten, die die Steuererklärung bearbeiten bekommen vom Programm vorgesagt, was geprüft werden soll und was nicht.
Also kann man glück haben, und es kommt einiges durch (natürlich sollte man es nicht übertreiben, denn das fällt dann auf jedenfall auf!)

Wenn etwas geprüft wird, solltet ihr vorweisen können, dass ihr diese Sachen und Dinge bis zu einem bestimmten Prozent für berufliche Dinge nutzt.
Denn man kann wirklich vieles privat nutzen und das ist reicht dann dem Finanzamt schon um es NICHT durchgehen zulassen.


Ein Laptop z.B. kann man ebenfalls Privat nutzen, wenn du aber nachweisen kannst, dass du einen privaten Rechner hast und den Laptop wirklich fast nur beruflich nutzt, ist das kein Problem.
Also man muss nur schlau sein und sich Wege suchen, wie man das Finanzamt anschwindeln kann.

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