was kann ein Model von der Steuer absetzen? 40
08.01.2011
am Besten mit deinem zuständigen Finanzamt klären. Die müssen die kostenlos Auskunft geben. Alles andere (außer nem Steuerberater) ist Kristallkugelbeschwören.
anTon
anTon
#2Report
08.01.2011
Würde auch dringend - zumindest beim ersten mal - zu einem Steuerberater gehen.
Wenn der gut ist, kennt er Tricks und Kniffe, die seinen Preis allemal rechtfertigen.
Wenn der gut ist, kennt er Tricks und Kniffe, die seinen Preis allemal rechtfertigen.
#3Report
[gone] Java89
08.01.2011
Ich rate auch zum Steuerberater, aber vielleicht findest du hier ja ein Modell, was damit Erfahrung hat ;)
Ich bin da auch kein Profie, aber ich hab in der Schule einigen Unterricht zu der privaten Steuererklärung gehabt. Eine Gewähr gibts auf meine Angaben also nicht ;)
Bei der Kleidung wird es auf jeden Fall schwer.
Du könntest ALLES theoretisch auch in der Freizeit tragen. Den Latexanzug bekommst du sicher durch, das Abendkleid aber auf keinen Fall.
Schminke wirst du ebenso nicht zu 100% absetzen können. Falls du dich selber schminkst für die Shootings, solltest du in deinen Verträgen stehen haben, dass du das selber übernimmst, um was absetzen zu können.
Ich bin da auch kein Profie, aber ich hab in der Schule einigen Unterricht zu der privaten Steuererklärung gehabt. Eine Gewähr gibts auf meine Angaben also nicht ;)
Bei der Kleidung wird es auf jeden Fall schwer.
Du könntest ALLES theoretisch auch in der Freizeit tragen. Den Latexanzug bekommst du sicher durch, das Abendkleid aber auf keinen Fall.
Schminke wirst du ebenso nicht zu 100% absetzen können. Falls du dich selber schminkst für die Shootings, solltest du in deinen Verträgen stehen haben, dass du das selber übernimmst, um was absetzen zu können.
#4Report
08.01.2011
Handy Anrufe- Kosten welche anfallen wenn man zum Fotografen fährt.
Da dürften etwa gute 800 Euro zusammen kommen.
LG Klaus
Da dürften etwa gute 800 Euro zusammen kommen.
LG Klaus
#5Report
08.01.2011
Wenn Du das Modeln gewerblich betreibst und auch entsprechende Einnahmen hast, würde ich denen alles reindrücken - denn es ist alles eine Art der Formulierung dieser Notwendigkeit... ;o)
Aber zieh einen prozentualen Privatanteil ab, dann bist du auf der sicheren Seite...
lg, Gisbert
Aber zieh einen prozentualen Privatanteil ab, dann bist du auf der sicheren Seite...
lg, Gisbert
#6Report
08.01.2011
Klamotten nur dann, wenn sie nicht gleichzeitig auch privat getragen werden können.
Also z.B. eine Nachrichtensprecherin, die ein ganz normales Kostüm trägt kann diese nicht absetzen. Eine Schauspielerin die z.B. das Kostüm einer Nonne trägt kann dies absetzen.
Also z.B. eine Nachrichtensprecherin, die ein ganz normales Kostüm trägt kann diese nicht absetzen. Eine Schauspielerin die z.B. das Kostüm einer Nonne trägt kann dies absetzen.
#7Report
[gone] Java89
08.01.2011
Original von Carcranking- Hand verletzt dick verbunden
Handy Anrufe- Kosten welche anfallen wenn man zum Fotografen fährt.
Da dürften etwa gute 800 Euro zusammen kommen.
LG Klaus
Da solltest du dann aber ein geschäfltiches und privates Handy vorweisen können.
So bekommst du das Geld auf jeden Fall abgesetzt und nicht nur prozentual, wobei ich es so kenne, dass der private Teil immer höher eingestuft wird.
Es reicht ja auch ein altes Handy für 15€ ;)
#8Report
08.01.2011
aus meiner erfahrung schliess ich mich fotoservice24.de an.
ich halte es z.b. für falsch, wenn hier behauptet wird, dass eine nachrichtensprecherin ihre nachrichtenkostüme nicht absetzen kann, nur weil sie diese auch privat tragen könnte.
wenn sie z.b. nachweisen kann, dass sie das kostüm zur durchführung ihrer tägigkeit getragen hat, kann sie das auch absetzen. die frage ist dann die höhe.
nochwas: alles schön ordentlich machen, belege aufkleben, ne hübsche einnahmen/ausgabenrechnung machen. den einen oder anderen punkt erläutern dabei und wie fotoservice24.de das schreibt, hi und da einen teil für private nutzung rausrechnen.
in anbetracht dessen, dass diese ganze beleggrütze usw. eh abgeschafft werden soll und zum teil schon maschinell und/oder gar nicht mehr erfasst/geprüft wird kann man dann im grunde nur noch pech mit dem sachbearbeiter haben, der einer "der alten schule" ist.
schliesse mich aber auch dem tipp an, mit dem finanzamt zu sprechen. im regelfall sind das ja "normale" menschen, mit denen man auch gut reden kann....
-nur meine meinung, nich mehr, nich weniger-
lg
h
ich halte es z.b. für falsch, wenn hier behauptet wird, dass eine nachrichtensprecherin ihre nachrichtenkostüme nicht absetzen kann, nur weil sie diese auch privat tragen könnte.
wenn sie z.b. nachweisen kann, dass sie das kostüm zur durchführung ihrer tägigkeit getragen hat, kann sie das auch absetzen. die frage ist dann die höhe.
nochwas: alles schön ordentlich machen, belege aufkleben, ne hübsche einnahmen/ausgabenrechnung machen. den einen oder anderen punkt erläutern dabei und wie fotoservice24.de das schreibt, hi und da einen teil für private nutzung rausrechnen.
in anbetracht dessen, dass diese ganze beleggrütze usw. eh abgeschafft werden soll und zum teil schon maschinell und/oder gar nicht mehr erfasst/geprüft wird kann man dann im grunde nur noch pech mit dem sachbearbeiter haben, der einer "der alten schule" ist.
schliesse mich aber auch dem tipp an, mit dem finanzamt zu sprechen. im regelfall sind das ja "normale" menschen, mit denen man auch gut reden kann....
-nur meine meinung, nich mehr, nich weniger-
lg
h
#9Report
08.01.2011
Original von Esther Ginolas
weiß jemand, welche unten angeführten Ausgaben bei der Steuererklärung
berücksichtigt werden ?
Fitnessstudio
Tanzunterricht
Schminke
Fotoapparat für Polas
Friseur
Klamotten, wenn diese für ein shooting verwendet werden
Hallo,
das dürfte meiner Erfahrung nach kein Weg am Steuerberater vorbeiführen und von Anfang an die Rechnung machen:
- was könnte es Steuermäßig bringen
[liwas kostet der Steuerberater][/li]
sollte das mit der steur funktionieren, d.h. das Finanzamt spielt mit und kannst Du über längere Zeit als Modell kein Gewinn (nicht Umsatz) nachweisen, drht Rückzahlung der rückrestatteten Steuern
lg
ralf
#10Report
08.01.2011
danke an alle für die Tips - es waren einige Ratschläge dabei , die ich verwerten kann!
LG
Esther
LG
Esther
#12Report
08.01.2011
Ich habe eine Steuerberaterin und die sagt immer, ich soll mal alles an Rechnungen hergeben. Versuchen kann man´s und ich habe auch Sachen wie z.B. Romane als Fachliteratur bzw. Dekoartikel durchgebracht.
Die hat mir sogar meine AK-47 Kalaschnikow durchgebracht! :)
Warum auch nicht, die ist schließlich eindeutig Dekozubehör für Photoshootings!
Die hat mir sogar meine AK-47 Kalaschnikow durchgebracht! :)
Warum auch nicht, die ist schließlich eindeutig Dekozubehör für Photoshootings!
#13Report
08.01.2011
bürobedarf, porto, zeitschriften (man muss sich ja informieren was und wer gerade angesagt ist), werbungskosten (mappe, homepage, prints...) fahrtkosten (taxi, zug, flieger, zu teilen auto) computer und softwarekosten, telefon und internetzugang (anteilig), bewirtung , pflegeprodukte (dein aussehen ist dein kapital).....
die steuerberatungskosten können natürlich auch geltend gemacht werden.
der beste tipp ist immer alle belege (egal welche) aufzuheben notitzen dazu zu machen und den steuerberater aussortieren zu lassen.
die steuerberatungskosten können natürlich auch geltend gemacht werden.
der beste tipp ist immer alle belege (egal welche) aufzuheben notitzen dazu zu machen und den steuerberater aussortieren zu lassen.
#14Report
[gone] Schattenwolf
08.01.2011
Nur Deine Meinung,
aber sorry, absoluter Quatsch, das hieße ja übersetzt, jeder könnte die Kleidung die er trägt steuerlich absetzen, wenn er sie für den Beruf einsetzte. Also Unterwäsche Schuhe und alles, wenn ich nach weisen kann ich habe es auch dienstlich getragen.
Nein die Aussage zuvor trifft absolut zu, da eine private weitere Verwendung nicht auszuschließen ist, ist Kleidung in 99 % der Fälle nicht steuerlich absetzbar., sofern es keine absolute Berufsbekleidung ist, die nicht auch im normalen privaten Bereich getragen werden kann.
Das aus eigener Erfahrung, als Bänker gebe ich jedes Quittungen von Anzügen mit an, da ich die nie privat trage, sie werden aber nie anerkannt.
Schade, aber das Finanzamt braucht ja auch etwas zum rausstreichen.
aber sorry, absoluter Quatsch, das hieße ja übersetzt, jeder könnte die Kleidung die er trägt steuerlich absetzen, wenn er sie für den Beruf einsetzte. Also Unterwäsche Schuhe und alles, wenn ich nach weisen kann ich habe es auch dienstlich getragen.
Nein die Aussage zuvor trifft absolut zu, da eine private weitere Verwendung nicht auszuschließen ist, ist Kleidung in 99 % der Fälle nicht steuerlich absetzbar., sofern es keine absolute Berufsbekleidung ist, die nicht auch im normalen privaten Bereich getragen werden kann.
Das aus eigener Erfahrung, als Bänker gebe ich jedes Quittungen von Anzügen mit an, da ich die nie privat trage, sie werden aber nie anerkannt.
Schade, aber das Finanzamt braucht ja auch etwas zum rausstreichen.
Original von Herwig
ich halte es z.b. für falsch, wenn hier behauptet wird, dass eine nachrichtensprecherin ihre nachrichtenkostüme nicht absetzen kann, nur weil sie diese auch privat tragen könnte.
wenn sie z.b. nachweisen kann, dass sie das kostüm zur durchführung ihrer tägigkeit getragen hat, kann sie das auch absetzen. die frage ist dann die höhe.
n
-nur meine meinung, nich mehr, nich weniger-
lg
h
#15Report
08.01.2011
Genauso ist das nämlich. Was auch nur Ansatzweise auch privat nutzbar ist, ist absolutes Privatvergnügen
#16Report
[gone] eMKay - Model & Fotografin
08.01.2011
Die Sache mit dem Kostümchen der Fernsehsprecherin kann ich nur bestätigen.
Ich bin hauptberuflich Bankkauffrau und meine ganzen Anzüge und Kostümchen kann ich nicht von der Steuer absetzen - das wäre toll, in meiner Freizeit kann ich den Kram null gebrauchen, da renn ich eher rum wie eine Rockgöre mit Bikerboots und used Jeans ;o)
Die Fahrt zu Shootings und Runway-Shows (Payjobs) kann man schon absetzen - da diese Strecken (in meinem Fall) zur Erzielung der Nebeneinkünfte erbracht werden. Wie das bei tfp-Jobs aussieht, weiß ich nicht - wäre für meine Steuererklärung auch nicht uninteressant ;o)
Edit: Das Fitnessstudio würd ich mal versuchen bei der Krankenkasse anrechnen zu lassen. Hab letztens einen Pilateskurs mitgemacht, den Wisch vom Studio bei der KK eingereicht und zu 100% zurückbekommen...
Ich bin hauptberuflich Bankkauffrau und meine ganzen Anzüge und Kostümchen kann ich nicht von der Steuer absetzen - das wäre toll, in meiner Freizeit kann ich den Kram null gebrauchen, da renn ich eher rum wie eine Rockgöre mit Bikerboots und used Jeans ;o)
Die Fahrt zu Shootings und Runway-Shows (Payjobs) kann man schon absetzen - da diese Strecken (in meinem Fall) zur Erzielung der Nebeneinkünfte erbracht werden. Wie das bei tfp-Jobs aussieht, weiß ich nicht - wäre für meine Steuererklärung auch nicht uninteressant ;o)
Edit: Das Fitnessstudio würd ich mal versuchen bei der Krankenkasse anrechnen zu lassen. Hab letztens einen Pilateskurs mitgemacht, den Wisch vom Studio bei der KK eingereicht und zu 100% zurückbekommen...
#17Report
08.01.2011
das ist eine selbstständige tätigkeit deshalb musst du eine gewinnermittlung machen nach paragraph 4 absatz 3 estg,im prinzip ist gar nichts davon absetzbar aber da du sowas wie ein unternehmen hast kannst du es im rahmen von einem unternehmen absetzen musst aber den privatanteil berücksichtigen.
also wirklich lieber ein steuerberater.
und es kommt drauf an wer es durchschaut und prüft, die einen winken durch und andere gucken ganz genau ;-)
also wirklich lieber ein steuerberater.
und es kommt drauf an wer es durchschaut und prüft, die einen winken durch und andere gucken ganz genau ;-)
Original von Esther Ginolas
weiß jemand, welche unten angeführten Ausgaben bei der Steuererklärung
berücksichtigt werden ?
Fitnessstudio
Tanzunterricht
Schminke
Fotoapparat für Polas
Friseur
Klamotten, wenn diese für ein shooting verwendet werden
#18Report
08.01.2011
wenn auf deinen anzügen zum bsp der name der bank steht geht das schon:)
Original von Schattenwolf[/quote]
Nur Deine Meinung,
aber sorry, absoluter Quatsch, das hieße ja übersetzt, jeder könnte die Kleidung die er trägt steuerlich absetzen, wenn er sie für den Beruf einsetzte. Also Unterwäsche Schuhe und alles, wenn ich nach weisen kann ich habe es auch dienstlich getragen.
Nein die Aussage zuvor trifft absolut zu, da eine private weitere Verwendung nicht auszuschließen ist, ist Kleidung in 99 % der Fälle nicht steuerlich absetzbar., sofern es keine absolute Berufsbekleidung ist, die nicht auch im normalen privaten Bereich getragen werden kann.
Das aus eigener Erfahrung, als Bänker gebe ich jedes Quittungen von Anzügen mit an, da ich die nie privat trage, sie werden aber nie anerkannt.
Schade, aber das Finanzamt braucht ja auch etwas zum rausstreichen.
lg
h
#19Report
08.01.2011
sorry. ihr habt recht. falsch ausgedrückt. mein fehler.
streicht bitte "beruflich" durch "selbständig"
(und genau darum gings hier ja...)
wenn also z.b. die tageschau-tante dies im rahmen einer freiberuflichen tätigkeit (also selbständig) täte, kann sie laut meinem kenntnisstand sehr wohl das kostümchen absetzen - nicht zu 100 %. keine frage.
ich würd übrigens auch nicht so viel auf diesen immer gern "beunkten" und der realität selten standhaltenden grundsatz ominöser finanzämter der "ausschliesslichkeit" geben. also unter dem motto: "das wirtschaftsgut, was abgesetzt wird, kann NUR dann überhaupt abgesetzt werden, wenn dieses zu 100 % im rahmen der selbständigen tätigkeit verwendet werden kann und eine private nutzung unmöglich ist..." das ist zu sehr geprägt von den inzwischen auch korrigierten entscheidungen des bghs in sachen dienstliches arbeitszimmer.
wenn also ein selbständiges (!) model ein kostüm kauft oder ein abendkleid für ein shooting und das finanzamt erkennt anschliessend die absetzung dafür nicht an, dann kann man als model immer noch zum finanzamt hingehen, termin vereinbaren und vor den augen des finanzbeamten das kostüm zerschneiden. damit ist dann nämlich eine private nutzung wg. "untergang des wirtschaftsgutes" verunmöglicht worden (könnte direkt so beamtendeutsch sein)...
das macht mal 2 mal mit dem herren/der dame vom finanzamt... glaubt ihr allen ernstes die haben da bock drauf?:)
es ist übrigens MITNICHTEN so, dass man nichts mehr absetzen kann, was man auch privat nutzt. das ist ein ammenmärchen ----> vgl. nutzung eines kfzs (fahrtenbücher etc.).
was aber natürlich auch nicht funktioniert, ist, dass model xyz kosten für notwendige bekleidung geltend macht in sagen wir einer höhe von 5000 €/p.A. und dem stehen einnahmen aus modeltätigkeiten i.H.v. 200 €/p.A. gegenüber. Das macht das Finanzamt natürlich nicht mit bzw. wird kritische Fragen stellen. und auch recht schnell....
lg
h
streicht bitte "beruflich" durch "selbständig"
(und genau darum gings hier ja...)
wenn also z.b. die tageschau-tante dies im rahmen einer freiberuflichen tätigkeit (also selbständig) täte, kann sie laut meinem kenntnisstand sehr wohl das kostümchen absetzen - nicht zu 100 %. keine frage.
ich würd übrigens auch nicht so viel auf diesen immer gern "beunkten" und der realität selten standhaltenden grundsatz ominöser finanzämter der "ausschliesslichkeit" geben. also unter dem motto: "das wirtschaftsgut, was abgesetzt wird, kann NUR dann überhaupt abgesetzt werden, wenn dieses zu 100 % im rahmen der selbständigen tätigkeit verwendet werden kann und eine private nutzung unmöglich ist..." das ist zu sehr geprägt von den inzwischen auch korrigierten entscheidungen des bghs in sachen dienstliches arbeitszimmer.
wenn also ein selbständiges (!) model ein kostüm kauft oder ein abendkleid für ein shooting und das finanzamt erkennt anschliessend die absetzung dafür nicht an, dann kann man als model immer noch zum finanzamt hingehen, termin vereinbaren und vor den augen des finanzbeamten das kostüm zerschneiden. damit ist dann nämlich eine private nutzung wg. "untergang des wirtschaftsgutes" verunmöglicht worden (könnte direkt so beamtendeutsch sein)...
das macht mal 2 mal mit dem herren/der dame vom finanzamt... glaubt ihr allen ernstes die haben da bock drauf?:)
es ist übrigens MITNICHTEN so, dass man nichts mehr absetzen kann, was man auch privat nutzt. das ist ein ammenmärchen ----> vgl. nutzung eines kfzs (fahrtenbücher etc.).
was aber natürlich auch nicht funktioniert, ist, dass model xyz kosten für notwendige bekleidung geltend macht in sagen wir einer höhe von 5000 €/p.A. und dem stehen einnahmen aus modeltätigkeiten i.H.v. 200 €/p.A. gegenüber. Das macht das Finanzamt natürlich nicht mit bzw. wird kritische Fragen stellen. und auch recht schnell....
lg
h
#20Report
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Klamotten, wenn diese für ein shooting verwendet werden