TfP-Vertrag die 1000ste 142

Original von eckisfotos
Wenn ein Foto in einem Buch veröffentlicht werden sollte, dann gibts eh kein Zurück mehr.


Wobei eine Veröffentlichung in einem Buch bei sehr vielen kursierenden TFP Verträgen ohne extra Release kaum möglich sein dürfte.
31.12.2010
Original von eckisfotos
Deine Ausführungen in allen Ehren - aber es ging mir darum dass die Formulierungen, die hier oft verwendet werden, keineswegs von vornherein sittenwidrig und unwirksam sind.


Ich habe nur Deiner Annahme, es würde sich in vorliegendem Fall nicht um ein
Dauerschuldverhältnis handeln, die herrschende Lehrmeinung entgegen gesetzt.
Da ich dachte, daß Dich das Thema interessiert, ist es etwas länger geworden.

Original von eckisfotos
Ein Model sollte sich schon im Klaren darüber sein, dass es die Erlaubnis für Veröffentlichungen nicht mal eben so zurücknehmen kann.


Den Punkt habe ich in meinem Posting schon bestätigt und extra
auch Fett markiert - da sind wir uns doch einig.

Original von eckisfotos
Ganz abgesehen davon: Wenn ein Foto in einem Buch veröffentlicht werden sollte, dann gibts eh kein Zurück mehr.


Richtig, die Kündigung wird nur wirksam in Bezug auf neue Nutzungen.

Anders wäre das, wenn die Nutzung für das Buch laut Vertrag nicht
statthaft gewesen wäre. Dann kann von einem Gericht Schwärzung
oder auch Einstampfen aller erreichbaren Exemplare angeordnet
werden.
31.12.2010
Original von _F_
Ich hab jetzt noch mal ein bisschen durch meine Bücher geschaut und etwas gegoogelt und meine Meinung, das hier wieder einmal völliger Unfug gelabert wird, weiter verfestigt.

Begriffe aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu neuen "Tatsachen" zu verknüpfen entwickelt aber eine gewisse humoristische Eigendynamik.


Ich habe jetzt noch einmal durch die Beiträge hier geschaut und meine Meinung,
daß Dein Beitrag der am wenigsten hilfreich hier ist, hat sich weiter verfestigt.

Wenn Du was zu sagen hast, dann werde konkret, dann kann man nämlich auch
dazu Stellung nehmen. Wenn nicht, dann lass es ganz bleiben.
[gone] John Doe II
31.12.2010
Ein Beispielurteil wäre konkret. Und zwar eins aus genau diesem Bereich. Und nicht irgendwas aus dem Mietrecht oder so.

Und eine Erklärung warum ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit 25 Jahren Berufspraxis (und Justiziar eines Fotografenberufsverbandes) einen Modelvertrag publiziert, der nach eurer Auffassung grobe rechtliche Fehler enthält.

Bis dahin bleib ich bei bei meiner Meinung das hier sehr wenig Substanz herrscht.
31.12.2010
Ja, Du hast recht, wir sind uns im Prinzip einig. :-)

Das gilt auch für das "Dauerschuldverhältnis". Ich will meine Annahme auch nicht über eine herrschende Lehrmeinung stellen - nur berechtigte Zweifel kundtun. Jedenfalls sind Verträge, die eine "längere" Nutzungsdauer vorsehen - egal ob Dauerschuldverhältnis oder nicht - NICHT sittenwidrig und damit unwirksam, was behauptet wurde.

Original von Fotofuxx
[quote]Original von eckisfotos
Deine Ausführungen in allen Ehren - aber es ging mir darum dass die Formulierungen, die hier oft verwendet werden, keineswegs von vornherein sittenwidrig und unwirksam sind.


Ich habe nur Deiner Annahme, es würde sich in vorliegendem Fall nicht um ein
Dauerschuldverhältnis handeln, die herrschende Lehrmeinung entgegen gesetzt.
Da ich dachte, daß Dich das Thema interessiert, ist es etwas länger geworden.

Original von eckisfotos
Ein Model sollte sich schon im Klaren darüber sein, dass es die Erlaubnis für Veröffentlichungen nicht mal eben so zurücknehmen kann.


Den Punkt habe ich in meinem Posting schon bestätigt und extra
auch Fett markiert - da sind wir uns doch einig.

Original von eckisfotos
Ganz abgesehen davon: Wenn ein Foto in einem Buch veröffentlicht werden sollte, dann gibts eh kein Zurück mehr.


Richtig, die Kündigung wird nur wirksam in Bezug auf neue Nutzungen.

Anders wäre das, wenn die Nutzung für das Buch laut Vertrag nicht
statthaft gewesen wäre. Dann kann von einem Gericht Schwärzung
oder auch Einstampfen aller erreichbaren Exemplare angeordnet
werden.[/quote]
[gone] Hermann Klecker
31.12.2010
Original von _F_
[quote]Original von eckisfotos
Das gilt allerdings nicht für den Begriff Pornografie. Der ist hinreichend gut definiert. Daher kann man nach meiner Einschätung sehr wohl Veröffentlichungen von Fotos in Zeitschriften o.ä., die Pornografie enthalten , verhindern.


Beispiele bitte. Nenn doch mal ein paar Medien beim Namen.[/quote]

Ein Beispiel fällt mir spontan ein.

Model-Kartei.de

Diese Formulierung ist einfach Unsinn.
[gone] Hermann Klecker
31.12.2010
Original von _F_
Ein Beispielurteil wäre konkret. Und zwar eins aus genau diesem Bereich. Und nicht irgendwas aus dem Mietrecht oder so.

Und eine Erklärung warum ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit 25 Jahren Berufspraxis (und Justiziar eines Fotografenberufsverbandes) einen Modelvertrag publiziert, der nach eurer Auffassung grobe rechtliche Fehler enthält.

Bis dahin bleib ich bei bei meiner Meinung das hier sehr wenig Substanz herrscht.



Ich kann Dir auch keine Erklärung dafür liefern, weshalb niedergelassene Fotografen nach 25 Jahren im Beruf einen Dreck produzieren, mit dem sie unter den Amateuren der MK chancenlos blieben, ihn aber trotzdem stolz in ihrem Schaufenster ausstellen.

Fakt ist aber, daß das passiert.
31.12.2010
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von _F_
[quote]Original von eckisfotos
Das gilt allerdings nicht für den Begriff Pornografie. Der ist hinreichend gut definiert. Daher kann man nach meiner Einschätung sehr wohl Veröffentlichungen von Fotos in Zeitschriften o.ä., die Pornografie enthalten , verhindern.


Beispiele bitte. Nenn doch mal ein paar Medien beim Namen.[/quote]

Ein Beispiel fällt mir spontan ein.

Model-Kartei.de

Diese Formulierung ist einfach Unsinn.[/quote]

Also wenn Du mit "Diese Formulierung" auf "pornografische Medien" anspielst, dann bin ich auf Deiner Seite. Das muss man natürlich anders formulieren.

Dass Du die Model-Kartei in Zusammenhang mit Pornografie bringst, ist allerdings starker Tobak. Wäre mein Name jetzt Hendrik Siemens, dann würdest Du jetzt langsam ein Problem bekommen, da Du der üblem Nachrede bedenklich nahe kommst. Manchmal frage ich mich, warum manche hier im Forum versuchen, die MK schlecht zu machen. Also ich hab hier noch keine Pornografie gesehen - nichteinmal in den Werbefenstern.
31.12.2010
Ich möchte einmal meinen Beitrag ergänzen:

Nach recht intensiver Suche habe ich tatsächlich massenweise Texte gefunden, die Tom Rohwer recht geben. Diese Texte finden sich in diversen Foren und sind meist wörtlich identisch mit unseren - fast alle wurden von Tom Rohwer geschrieben.
So stelle ich mir die "vorherrschende Lehrmeinung" nicht vor!

Ich habe dann noch das Buch eines Jürgen Helle von 1991 ausgemacht, wo das Recht am eigenen Bild sehr differenziert betrachtet wird. Auch aus diesem Buch geht nicht hervor, dass dauerhaft gewährte Nutzungsrechte in irgendeiner Form sittenwidrig sind. Allerdings ist eine Kündigung aus wichtigem Grund denkbar. Das läuft aber auf Einzelfallentscheidungen hinaus.

Ich lasse mich aber gern überzeugen, wenn noch aktuellere Quellen gefunden werden.


Original von eckisfotos
Ja, Du hast recht, wir sind uns im Prinzip einig. :-)

Das gilt auch für das "Dauerschuldverhältnis". Ich will meine Annahme auch nicht über eine herrschende Lehrmeinung stellen - nur berechtigte Zweifel kundtun. Jedenfalls sind Verträge, die eine "längere" Nutzungsdauer vorsehen - egal ob Dauerschuldverhältnis oder nicht - NICHT sittenwidrig und damit unwirksam, was behauptet wurde.

[quote]Original von Fotofuxx
[quote]Original von eckisfotos
Deine Ausführungen in allen Ehren - aber es ging mir darum dass die Formulierungen, die hier oft verwendet werden, keineswegs von vornherein sittenwidrig und unwirksam sind.


Ich habe nur Deiner Annahme, es würde sich in vorliegendem Fall nicht um ein
Dauerschuldverhältnis handeln, die herrschende Lehrmeinung entgegen gesetzt.
Da ich dachte, daß Dich das Thema interessiert, ist es etwas länger geworden.

Original von eckisfotos
Ein Model sollte sich schon im Klaren darüber sein, dass es die Erlaubnis für Veröffentlichungen nicht mal eben so zurücknehmen kann.


Den Punkt habe ich in meinem Posting schon bestätigt und extra
auch Fett markiert - da sind wir uns doch einig.

Original von eckisfotos
Ganz abgesehen davon: Wenn ein Foto in einem Buch veröffentlicht werden sollte, dann gibts eh kein Zurück mehr.


Richtig, die Kündigung wird nur wirksam in Bezug auf neue Nutzungen.

Anders wäre das, wenn die Nutzung für das Buch laut Vertrag nicht
statthaft gewesen wäre. Dann kann von einem Gericht Schwärzung
oder auch Einstampfen aller erreichbaren Exemplare angeordnet
werden.[/quote][/quote]
Und selbst wenn... sie wäre auch genau so schnell wieder weg wie sie gekommen ist.
Hermann, falls du konkrete Beispiele aus der MK hast dann zeige sie uns doch bitte !
31.12.2010
ich find es einfach langsam nicht mehr witzig, wie die selbsternannten rechtsexperten hier jede vertragsformulierung in der luft zerreißen, ohne mal ein positivbeispiel zu bringen, wie man es besser und rechtssicherer ausdrücken könnte.

es liegt mir fern, leute wie tom und hermann als wichtigtuer abzutun, aber besonders konstruktiv finde ich sowas nicht. mir ist durchaus bewusst, dass in einem forum wie diesem keine "rechtsberatung" erfolgen darf, auf die man sich als leser berufen kann. eine etwas konstruktivere gestaltung der beiträge halte ich dennoch für möglich...
31.12.2010
Original von eckisfotos
Diese Texte finden sich in diversen Foren und sind meist wörtlich identisch mit unseren - fast alle wurden von Tom Rohwer geschrieben.
So stelle ich mir die "vorherrschende Lehrmeinung" nicht vor!


Mit der herrschenden Lehrmeinung habe ich mich weder auf Internetforen
noch auf Tom bezogen.

Vom Allgemeinen zum Speziellen:

Hartmut Oetker:
Das Dauerschuldverhältnis und seine Beendigung
Bestandsaufnahme und kritische Würdigung einer tradierten
Figur der Schuldrechtsdogmatik

Louis Pahlow:
Lizenz und Lizenzvertrag im Recht des Geistigen Eigentums

Florika Fink-Hooijer:
Fristlose Kündigung im Urhebervertragsrecht.
Die Beendigung von Dauerschuldverhältnissen im Urheberrecht unter
besonderer Berücksichtigung des Kündigungsrechts
31.12.2010
Original von eckisfotos
Jedenfalls sind Verträge, die eine "längere" Nutzungsdauer vorsehen - egal ob
Dauerschuldverhältnis oder nicht - NICHT sittenwidrig und damit unwirksam,
was behauptet wurde.


Habe ich nie behauptet - Tom hoffentlich auch nicht.

Verträge auf lange oder unbegrenzte Zeit sind weder sittenwidrig noch unwirksam.

Unwirksam ist jedoch der Versuch, in einem Vertrag das Kündigungsrecht
oder den Widerruf nach §313-314 BGB auszuschliessen.

Die Unwirksamkeit der Klausel bewirkt nicht die Unwirksamkeit des Vertrags.

(Hier keine geltungserhaltende Reduktion sondern Streichung der Klausel
und Rückfall auf BGB.)
31.12.2010
Original von _F_
Und eine Erklärung warum ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit 25 Jahren Berufspraxis (und Justiziar eines Fotografenberufsverbandes) einen Modelvertrag publiziert, der nach eurer Auffassung grobe rechtliche Fehler enthält.


Vorab, ich sprach nicht von rechtlichen Fehlern, sondern von schwammigen Formulierungen.

Warum ? Vielleicht weil er auch Fotograf und Partei ist ...

Frag ihn doch selbst, wenn es Dich interessiert.
[gone] John Doe II
31.12.2010
Original von Fotofuxx
Vielleicht weil er auch Fotograf und Partei ist ...

Wer? Ich glaub du meinst jemand anders. Ich meine nicht den Verfasser des hier offiziell verlinkten TfP Vertrages.

Verträge auf lange oder unbegrenzte Zeit sind weder sittenwidrig noch unwirksam.


Eben. Da sind wir uns doch einig.
31.12.2010
Original von _F_
[quote]Original von Fotofuxx
Vielleicht weil er auch Fotograf und Partei ist ...

Wer? Ich glaub du meinst jemand anders. Ich meine nicht den Verfasser des hier offiziell verlinkten TfP Vertrages.
[/quote]

Wen meinst Du denn ? Drück doch doch mal etwas klarer aus ...
Original von _F_
[quote]Original von Fotofuxx
Vielleicht weil er auch Fotograf und Partei ist ...

Wer? Ich glaub du meinst jemand anders. Ich meine nicht den Verfasser des hier offiziell verlinkten TfP Vertrages.

Verträge auf lange oder unbegrenzte Zeit sind weder sittenwidrig noch unwirksam.


Eben. Da sind wir uns doch einig.[/quote]

Unabhängig von sittenwidrig oder nicht : Mal ehrlich... wer beabsichtigt eigentlich ein Foto aus einem TFP Shooting 2010 noch im Jahre 2037 zu veröffentlichen ?
[gone] User_81538
31.12.2010
"ein Foto aus einem TFP Shooting 2010 noch im Jahre 2037 zu veröffentlichen ?"
der ist Gut *lol*

lg.


Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
[quote]Original von _F_
[quote]Original von Fotofuxx
Vielleicht weil er auch Fotograf und Partei ist ...

Wer? Ich glaub du meinst jemand anders. Ich meine nicht den Verfasser des hier offiziell verlinkten TfP Vertrages.

Verträge auf lange oder unbegrenzte Zeit sind weder sittenwidrig noch unwirksam.


Eben. Da sind wir uns doch einig.[/quote]

Unabhängig von sittenwidrig oder nicht : Mal ehrlich... wer beabsichtigt eigentlich ein Foto aus einem TFP Shooting 2010 noch im Jahre 2037 zu veröffentlichen ?[/quote]
[gone] khzimmer (nichtmehr in MK aktiv)
01.01.2011
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
(...)
Mal ehrlich... wer beabsichtigt eigentlich ein Foto aus einem TFP Shooting 2010 noch im Jahre 2037 zu veröffentlichen ?


Beispiel:
Fotograf veröffentlicht eines schönen Tages (d.h. vielleicht erst nach vielen Jahren) einen Portraitbildband - und der enthält dann auch ein paar mit TFP-Verträgen entstandene Bilder ...
Dann wird der für diese Bilder ein gesondertes Release machen da die meisten TFP Verträge die hier so im Umlauf sind eine Veröffentlichung in einem Buch eh nicht hergeben. Egal ob heute oder in 30 Jahren...
#100Report

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