TfP-Vertrag die 1000ste 142

29.12.2010
Original von Hermann Klecker
Die Begleitperson ist Erfüllungsgehilfe des Modells.


Sehe ich nicht so.

Die Begleitperson erfüllt nicht den Modelvertrag an Stelle des Modells,
sondern erbringt für das Modell Dienstleistungen wie Transport,
Schutz oder was auch immer.

Der Erfüllungsgehilfe erfüllt vertragliche Pflichten an Stelle des Schuldners (=Modell).
Da hätte ich in der Regel was gegen :-)
[gone] Hermann Klecker
29.12.2010
Original von netAction
Ich bevorzuge den TfP-Vertrag zum Zusammenklicken. Der gefällt mir, ich habe ihn schließlich selber geschrieben.



Du verlangst jetzt aber nicht, daß wir diesen Vertrag auch noch zerlegen? Das mit dem Anklicken der Textbausteine ist allerdings ganz witzig gelöst.
29.12.2010
Original von dielichtwerkstatt.de
Diese Form der Namensnennung empfehle ich allen meinen Modellen. Es sind oft jüngere Frauen, ab 19Jahren, die ihr Berufsleben noch vor sich haben. Wenn die dann einfach unter ihrem Namen in einer Model-Kartei zu finden sind, unter umständen als Aktmodel, kann das ganz schön an derAutorität knabbern.


Die Vertragsstrafe von 1.000 Euro empfiehlst Du auch ?
Warum nicht gleich 10.000 Euro ?

Hoffen wir mal für Dich, daß Du nicht mal aus Versehen doch den Namen
eines Modells nennst ...
[gone] Hermann Klecker
29.12.2010
Original von Fotofuxx
[quote]Original von Hermann Klecker
Die Begleitperson ist Erfüllungsgehilfe des Modells.


Sehe ich nicht so.

Die Begleitperson erfüllt nicht den Modelvertrag an Stelle des Modells,
sondern erbringt für das Modell Dienstleistungen wie Transport,
Schutz oder was auch immer.

Der Erfüllungsgehilfe erfüllt vertragliche Pflichten an Stelle des Schuldners (=Modell).
Da hätte ich in der Regel was gegen :-)[/quote]

Es genügt völlig, wenn dia Modell das so sieht und das entsprechend unterschreibt.

Wir sind uns ja einig, daß die Begleitperson nicht Vertragspartei ist. Also braucht es einen Weg, dem Modell den Schwarzen Peter zuzuschieben.

Nicht, daß ich so etwas in meinen Verträgen machen würde.


Dieser Erfüllungsgehilfe erfüllt die vom Modell eingegangene Verpflichtung, daß die Begleitperson nicht stören darf.
29.12.2010
Da hier meistens dieselben Leute diskutieren, wird auch diesmal kein anderes Ergebnis herauskommen als sonst auch.

Der unvermeidliche Hinweis auf bereits vorhandene MK-Musterverträge kam ja schon. Den ebenso unvermeidlichen Hinweis, dass diese Muster schon längst nicht mehr den neuesten Erkenntnissen entsprechen bringe ich dann jetzt mal.

Dann werden wir gleich über kommerzielle und gewerbliche Nutzungen diskutieren. Da bietet Dein Entwurf ja auch gleich eine schöne Angriffsfläche. Du gehst offenbar davon aus, dass
· Fotorepräsentationsmappen des Fotografen
· Fotowettbewerbe
· Bilder - Galerien und Galerien auf Homepages im Internet
nicht kommerziell sind. Wenn Du Dich da mal nicht täuschst! Lies mal ein paar Wettbewerbsbedingungen von Fotowettbewerben!. Andere nichtkommerzielle Nutzungen durch den Fotografen schließt Du gleich aus. Holla! Also ich denke mal, dass es sehr wichtig ist, dass sich ein Vertrag nicht selbst widerspricht und so einfach wie möglich gehalten sein sollte. So ist in meinen Augen auch eine sehr gute Idee, die Arbeitsbereiche zu benennen. Nicht so gut ist, dass Du dem Model ein paar Sätze später, den "Ethik-Joker" in die Hand gibst, mit dem es jederzeit abgesprochene Arbeitsbereiche doch noch verweigern kann. Gerade diskutieren wir in einem anderen Thread über Modelle, die sich zu einem Portrait- bis Aktshooting verabreden, und dann vor Ort nur ein paar Portraits für den Nachtschrank der Oma wollen. Da soll dann der Fotograf, der diverse Kosten und Aufwände hatte (Studiomiete/Heizkosten ...) gute Miene zum bösen Spiel machen und sich nicht darüber ärgern, dass er als "Fotograf um die Ecke" für die Dienstleistzung einen hohen Betrag hätte verdienen können?!

Also ich hab nichts gegen einen neuen Thread für einen neuen Entwurf - aber wenn schon bekannt ist, dass es 1000 Threads vorher gab, warum werden nur so wenig alte Erkenntnisse verarbeitet?

Nachtrag: Da ich bei der Erstellung meines Beitrags unterbrochen wurde, hat es so lange gedauer, dass meine Vorhersagen teilweise schon eingetroffen waren - sorry. :-)
[gone] Michael Köser
29.12.2010
OK, ich merke das hier kein interesse daran besteht konstruktiv an einer solchen Sache zu arbeiten.
Ich, für meinen Teil werde weiter daran arbeiten Models und Fotografen die es interessiert zu unterstützen.
Alles Ein- bzw Auszuklammern gelingt selbst intelligenten Köpfen nicht, warum also meinem.

Zerredet diesen Beitrag ruhig weiter und zieht eue "Vertragspartner" durch die Linse über den Tisch ... wer es mag.

lg
Michael
29.12.2010
Original von netAction
Ich bevorzuge den TfP-Vertrag zum Zusammenklicken. Der gefällt mir, ich habe ihn schließlich selber geschrieben.


Die Idee hatte ich - unabhängig von Dir - auch schon, allerdings nie die
Zeit für die Umsetzung gefunden.

Die Darstellung mit dem Klicken im Vertrag finde ich übrigens nett.

Mir schwebte noch vor, mit einem Vertrag zu beginnen, der lediglich die
Regelungen des Gesetzes widergibt (also so, als ob man keinen Vertrag
hätte). Dieser Vertrag sollten dann den Fairness-Wert 0 bekommen.

Für jede Regelung zugunsten von Modell bzw. Fotograf sollte der
Fairnesswert dann angepasst werden, um einen Indikator für die
Ausgewogenheit des Vertrags zu haben.
29.12.2010
Original von dielichtwerkstatt.de
OK, ich merke das hier kein interesse daran besteht konstruktiv an einer solchen Sache zu arbeiten.


Hier kamen reihenweise inhaltich relevanter Anmerkungen und kaum OffTopic.
Wenn Du damit schon nicht leben kannst, dann solltest Du nie mehr posten.

Original von dielichtwerkstatt.de
zieht eue "Vertragspartner" durch die Linse über den Tisch ... wer es mag.


Polemik pur !

Nur weil wir Dich auf fachliche Mängel an Deinem Entwurf aufmerksam machen
ziehen wir noch lange niemanden über den Tisch. Kennst Du meinen Vertrag ?
Vermutlich nicht ...

Kratzt natürlich am Modellversteher-Image ...
[gone] Michael Köser
29.12.2010
Unter Konstruktiv verstehe ich einen Vorschlag wie man etwas macht. Das es in meinem Vertrag Fehler gibt weiß ich, sonsthätteich ihn mit der Überschrift "Unfehlbar" eingestellt.
Und wowir gerade bei Polemik sind ... lg von einem Modelversteher der über dies hinaus auch noch Fotografen versteht ...
29.12.2010
Original von dielichtwerkstatt.de
OK, ich merke das hier kein interesse daran besteht konstruktiv an einer solchen Sache zu arbeiten.
Ich, für meinen Teil werde weiter daran arbeiten Models und Fotografen die es interessiert zu unterstützen.
Alles Ein- bzw Auszuklammern gelingt selbst intelligenten Köpfen nicht, warum also meinem.

Zerredet diesen Beitrag ruhig weiter und zieht eue "Vertragspartner" durch die Linse über den Tisch ... wer es mag.

lg
Michael


Nochmals: Auch der 2000. Thread zu dem Thema würde mich nicht stören - aber man sollte vielleicht auch einmal das Rad nicht wieder völlig neu erfinden wollen und nicht immer wieder die gleichen Fehler machen wollen. Für mich ist der einzige nicht konstruktive Beitrag in diesem Thread der Deinige. Auch das könnte mir egal sein, aber Du verunsicherst hier nicht nur Fotografen und Modelle mit gefährlichen Formulierungen, sondern Du gehst hier auch noch auf uns andere los indem Du alle, die Deinen Entwurf nicht toll finden, bezichtigst, die Vertragspartner über den Tisch zu ziehen. DAS ist GANZ SCHLECHTER Stil. Das müssen sich die meisten von uns nicht sagen lassen.
29.12.2010
Original von dielichtwerkstatt.de
Unter Konstruktiv verstehe ich einen Vorschlag wie man etwas macht.


Nachstehend 4 konstruktive Vorschläge in Fragen gekleidet:

Original von mir
Die meisten Modelle haben kein Problem mit der Namensnennung. Für die Mindeheit
soll das dann in einen Standardvertrag ? Doch höchstens optional.

Dafür dann noch eine Vertragsstrafe ? Reicht der Schadenersatz nach BGB nicht ?

Warum nur für das Modell, nicht aber für den Fotografen ?

Warum keine Vertragsstrafe bei Nichterscheinen des Modells ?


War Dir noch nichtmal eine Antwort wert.
[gone] Michael Köser
29.12.2010
Keine Antwort wert ist nicht ganz richtig. in Teilen habe ich es beantwortet. Es ist etwas schwierig, wenn wärend des schreibens weitere 5Beiträge die eine Antwort verlangen entstehen, alles zu beantworten.

Warum eine Vertragsstrafe: Um zu verdeutlichen das mit Bildern zu denen der Name der Abgebildeten Persohn zuzuordnen ist, nicht zu spaßen ist. Ok, "Jennifer Schmitt" ist nicht leicht einer einzelnen Persohn zuzuordnen, bei Namen wie "Onna" reicht schon der Vornahme.

Vertragsstafen bei unendgeltlichen Geschäften sind ... sagen wir mal ... mit dem Gegenwert zu beziffern ... Jedoch werden die Entstandenen Unkosten in dem Vertrag schon erwähnt.

Entschuldigebitte das ich hier wiedereinmal den Modelversteher raushängen lasse, aber mir verdeutlichen solche Vorschläge nur das jeder wieder nur an sein eigenes Recht denkt. Und auch wenn den meisten Modellen mit denen du arbeitest die Namensnennung egal ist, so liegt es doch eher daran das sie sich über die Folgen nicht im klaren sind. Nur ein Stichwort "Stalker"!

lg
Michael
29.12.2010
Original von dielichtwerkstatt.de
Warum eine Vertragsstrafe: Um zu verdeutlichen das mit Bildern zu denen der Name der Abgebildeten Persohn zuzuordnen ist, nicht zu spaßen ist. Ok, "Jennifer Schmitt" ist nicht leicht einer einzelnen Persohn zuzuordnen, bei Namen wie "Onna" reicht schon der Vornahme.

Vertragsstafen bei unendgeltlichen Geschäften sind ... sagen wir mal ... mit dem Gegenwert zu beziffern ... Jedoch werden die Entstandenen Unkosten in dem Vertrag schon erwähnt.


Inhaltlich kann ich das ja verstehen, aber im Hobby-Bereich bei einem Vertrag
ohne Honorarzahlung eine solche Vertragsstrafe reinzuschreiben halte ich für
überzogen.

Die Vertragsstrafe stellt ja eine unabhängig von einem etwaigen entstandenen
Schaden zu zahlende Summe dar. Das finde ich unangemessen.

Original von dielichtwerkstatt.de
Entschuldigebitte das ich hier wiedereinmal den Modelversteher raushängen lasse, aber mir verdeutlichen solche Vorschläge nur das jeder wieder nur an sein eigenes Recht denkt.


Wenn Du - wie Du zuvor betont hast - auch die Fotografen verstehst,
warum gibt es dann keine Vertragsstrafe im umgekehrten Fall ?

Vermutlich gibt es auch eine Reihe von Fotografen, die eine Namensnennung
aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht wollen.
(Nein - ich gehöre nicht dazu)
29.12.2010
was ich empfehlen kann ist

http://www.bff.de/der-bff/publikationen/bff-handbuch-vertraege/mn_42939

aber momentan leid er vergriffen
[gone] www.trash-pixel.de
30.12.2010
Ich lese solche Themen immer wieder gerne - man kann dann sehen, wie breit gefächert doch die Meinungen sind, manchmal schüttel ich den Kopf (wegen meiner bisherigen Erfahrung am Objekt) - manchmal lernt man noch was dazu.
Ich habe auch zu anfangs mit dem "Stark" gearbeitet, was sich aber schnell erledigte - weil auf die Schnauze gefallen damit!

Es gab hier mal einen Link zum Vertrag von Getty - den habe ich auf meine Bedürfnisse angepasst, erweitert und verkürzt ... und super zufrieden damit, seither gibt es KEINE Missverständnisse mehr mit dem Modell - Mein TFP-Vertrag

Ich hatte in der vergangenheit oft Stress wegen den Verträgen - waren sie "zu lang" landest du in der Schublade -> Unseriös, waren sie "zu kurz" landest du ggf auf der Schnauze und schaust in die Röhre.
Ich denke ich habe das im Vertrag was ich brauche und nötig ist und verzichte bewusst auf Texte, die Dinge vereinbaren, die mir oder dem Modell sowieso schon von gesetzeswegen zustehen ... vor allem das mit dem Liefern der Bilder, das war schon das eine oder andere male eine Fußangel weil ich es nicht halten konnte (PC-Defekt, hauptberuflich zu sehr eingespannt ect pp) von daher "lasse ich das individuell offen" und lasse "Luft" ....

Ich denke, den "perfekten Vertrag" wird es niemals geben, der eine möchte unbedingt dies oder das, weil Ihm die Vergangenheit schon mal einen Strich durch die Rechnung gemacht hat, der ander denkt an zukünftiges ...


Noch was ...!
Von wegen TFP hebt andere Kosten auf usw ... TFP heißt, sie bekommt Bilder statt Geld für das, dass sie vor der Linse steht und sonst nichts weiter ES IST EIN GELDWERTES HONORAR UND SONST NICHTS - es hindert mich nicht daran, bei einem TFP-Shooting Nebenkosten weiter zu geben wie Visa, Styling oder Studiokosten ... alles eine Sache der Kommunikation und Vereinbarung
30.12.2010
Original von dielichtwerkstatt.de
TfP-Modelvertrag


§1 Vertragsparteien
....................
§ 2 Gegenstand des Vertrages

.........................
..........................

§ 3 Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials
........................

§ 4 Namensnennung
..........................

§ 5 Honorar / Reisekosten
..........................

§ 6 Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
...........................

§ 7 Sonstige Absprachen
.....................

§ 8 Salvatorische Klausel


Sorry aber wenn du das Rad schon neu erfinden willst, dann erfinde es bitteschön rund und nicht als eckig!

Ich habe ja schon viele tfp Verträge gesehen aber bei so einem - vorsichtig ausgedrückt - Unfug, da verschlägt´s einem buchstäblich die Sprache.

Warum nimmst du nicht einen bewährten Vertrag und bastelst nicht daran rum, wenn du schon ganz offensichtlich keine Ahnung von Vertragswesen hast?

Warum lässt du sowas nicht einfach von einem Fachanwalt für Medienrecht machen? Kostet einmal und dann ist Frieden.

Ob du es glaubst oder nicht: Den wirklich perfekten tfp -Vertrag gibt es nicht!
Aber dieser Vertrag ist nicht einmal das Papier wert auf dem du ihn ausdruckst geschweige denn eine Diskussion darüber.


Konstruktiver Vorschlag für Deinen Entwurf:

Wirf ihn weg und lass dir einen Vertrag von jemandem machen der sich darauf versteht!
Selbst wenn es auch in diesem Forum schon 1000mal geschrieben wurde: Durch geist- und hirnloses zusammenkopieren von Texten aus verschiedenen Vorlagen erhält man noch lange keinen brauchbaren Vertragstext.

Den Link zum Getty-Vertrag hast du schon - was besseres konnte man dir ohnehin nicht raten.

Falls du es selbst noch nicht bemerkt hast - obwohl es schon mehrfach erwähnt wurde - Mit diesem Vertrag katapultierst du dich selbst absolut in´s AUS.
[gone] Michael Köser
30.12.2010
@Fotofuchs

Wenn Du - wie Du zuvor betont hast - auch die Fotografen verstehst, warum gibt es dann keine Vertragsstrafe im umgekehrten Fall ?


Ich möchte es dir gerne noch einmal erklären: Um die Nachverfolgung der Abgebildeten Person nicht zu ermöglichen achte ich sehr darauf nicht den Bürgerlichen Namen anzugeben. Nicht umsonst versuchen sich Seiten wie die Modelkartei vor Fakern zu schützen. Einfach um den Schutz der meist Weiblichen Modelle zu gewähren. Sie kann es aber nicht gänzlich. Wenn jetzt das Bild einer Person die, die Aufmerksamkeit eines solchen Fakes auch noch mit dem original Namen und unter umständen auch noch mit einem Ort in Verbindung zubringen ist, kann der Beobachtungsstatus sehr leicht ungeahnte Dimensionen annehmen.
Mal abgesehen davon das der Fotograf nur selten mit auf dem Foto abgebildet ist, ziehen die doch eher den Neid derer auf sich (Ok, ich merke gerade, auch nicht so ungefährlich).


@Camera Obscura

habe verstanden (glaube ich) werde also die § gegen Römische Zahlen austauschen
oder gibt es da noch mehr Blödsinn?

@trash-pixel
Danke :-)
30.12.2010
Was willst Du eigentlich mit einem Vetrag der nur für die Dauer des Shootings gültig ist?

Zitat: "Dieser Vertrag gilt für ein Shooting für die Dauer von ______Stunden"...
[gone] Michael Köser
30.12.2010
Was willst Du eigentlich mit einem Vetrag der nur für die Dauer des Shootings gültig ist? Zitat: "Dieser Vertrag gilt für ein Shooting für die Dauer von ______Stunden"...


mhmm, ich merke das es ungünstig formuliert ist

wie sieht es hiermit aus?
"Dieser Vertrag berchtigt zu einem Shooting für die Dauer von ______Stunden"
30.12.2010
Habe nur den ersten Post gelesen und festgestellt, dass das Wichtigste nicht drin
steht:

Was wenn der Photograph nicht innerhalb von 3 Wochen liefert?!

Denn darum geht es doch bei der ganzen Veranstaltung: Bilder!

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