TfP-Vertrag die 1000ste 142

03.01.2011
Original von eckisfotos
Muss ein Fotograf bei jungen Modellen, die behaupten unter 18 zu sein, jetzt aupassen, dass sie wirklich nicht volljährig sind? Oder was will uns diese Aussage lehren? :-))))


Das Risiko besteht dann wohl darin, daß man völlig unnötigerweise die
Zustimmung der Erziehungsberechtigten einholt - so ein Ärger aber auch :o)
#141Report
Original von eckisfotos
Zitat: "Bei Aktaufnahmen von Minderjährigen, also Personen unter 18 Jahren, ist generell Vorsicht geboten. Es fängt schon damit an, dass der Fotograf das Risiko trägt, ob das vom Model angegebene Alter richtig oder falsch ist."

Also für alle, die nicht zu den Blitzmerkern gehören: Muss ein Fotograf bei jungen Modellen, die behaupten unter 18 zu sein, jetzt aupassen, dass sie wirklich nicht volljährig sind? Oder was will uns diese Aussage lehren? :-))))


Ich formuliere es mal um:

Beim Verkauf von Alkohol an Minderjährige, also Personen unter 18 Jahren, ist generell Vorsicht geboten. Es fängt schon damit an, dass der Verkäufer das Risiko trägt, ob das vom Kunden angegebene Alter richtig oder falsch ist.

Aber ich will jetzt nicht abschweifen und den Oberlehrer spielen.

Ich habe praktisch jeden Tag mit dem Verkauf von Nutzungsrechten zu tun, da ich mich hauptberuflich im Bereich Werbung bewege. Im speziellen bin ich für den Ton zuständig.

Und da ist es durchaus möglich, die zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte von Sprechern zu erwerben. Kostet natürlich mehr als das übliche Jahr, das normalerweise eingeräumt wird. Genau so wird es auch bei Filmen und bei Synchronisationen gemacht. Insofern kann ich eine Aussage wie "die Klausel, die Nutzungsrechte zeitlich unbegrenzt zu übertragen, ist unwirksam" nicht stehenlassen.

Vom Prinzip her ist es ja auch egal, ob man einen Vertrag nun aufgrund BGB oder UrhG oder was auch immer aus wichtigem Grund widerrufen kann. Man kann es nunmal. Und ebenso wie der "wichtige Grund" eine Einzelfallentscheidung ist, ist es für den Betroffenen eine Einzelfallentscheidung, ob man aufgrund der Umstände das Risiko eingehen will oder muss, von einem Richter gesagt zu bekommen: "Sie dürfen die Bilder nicht mehr veröffentlichen".

In meinen Verträgen bleibt diese Klausel jedenfalls drin. Wenigstens ein klein wenig Rechtssicherheit muss mir schon bleiben.
#142Report

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