Gewerbliche Fotografie und die Märchensteuer... 11

Hallo,

wollte mal die gewerblichen bzw Umsatzsteuerpflichtigen hier fragen wie ihr das mit den MwSt Sätzen so handhabt.
Da es eine Menge wiedersprüchlicher Aussagen im Internet, beim Steuerberater und beim Finanzamt gibt werfe jetzt ich einfach mal ohne weitere Details die Frage "wann rechnet ihr mit 7% und wann mit 19% ab" in den Raum.

Viele Grüße
Ben
28.12.2010
Original von Benjamin Thorn Photography
Da es eine Menge wiedersprüchlicher Aussagen im Internet

Ja. Nicht weiter überraschend...

beim Steuerberater und beim Finanzamt gibt

Nö. Da sind die Aussagen völlig eindeutig, die kennen ja ihre Gesetze und die Rechtsprechung dazu.

werfe jetzt ich einfach mal ohne weitere Details die Frage "wann rechnet ihr mit 7% und wann mit 19% ab" in den Raum.

Dazu hilft ein Blick ins Umsatzsteuergesetz... [IMG]


Umsätze aus der Verwertung von Patenten und Urheberrechten unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. (Z.Z. 7%)

Alle anderen Umsätze, die üblicherweise für Fotografen, Bildjournalisten usw. relevant sind, unterliegen dem vollen USt-Satz.

Außerdem gilt die Regel: der Umsatzsteuersatz der Nebenleistung folgt dem der Hauptleistung. Das bedeutet z.B.: ist meine Hauptleistung die Einräumung von Nutzungsrechten (bei einem Fotoauftrag) und stelle ich zusätzlich zum Honorar Spesen oder Nebenkosten in Rechnung, dann werden diese ebenfalls mit 7% umsatzversteuert.

Das ist eigentlich alles sehr einfach - es kann manchmal Abgrenzungskonflikte geben, was die Haupt- und was die Nebenleistung ist, und manchmal auch, ob eine Nebenleistung überhaupt eine Nebenleistung ist oder eine eigentständige Leistung. (Nur weil's auf einer Rechnung zusammen steht, gehört es ja nicht unbedingt auch steuerrechtlich zusammen.)

Darüber hinaus kann es noch einen Konflikt geben, wenn man extra schlau sein will, und bei Leistungen für Endverbraucher, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, in steuervermindernder Absicht eine falsche Leistung deklariert.

Klassisches Beispiel: Fotograf fertigt für Privatkunden Portraits oder Hochzeitsfotos an. Das ist eine ganz typische Leistung, die mit 19% USt versteuert wird, weil die Hauptleistung eben nicht die Einräumung von Nutzungsrechten ist, sondern das Erstellen von Fotos und die Lieferung von "dinglichen Fotos" (oder ggf. von Dateien, aus denen der Kunde solche herstellen lassen kann).

Es geht bei Hochzeitsfotos oder privaten Portraitfotos nicht um Nutzungsrechte, denn die braucht der Kunde im Regelfall gar nicht. Das Finanzamt akzpetiert solche Konstruktionen nicht und beanstandet sie bei einer Steuerprüfung, was dazu führt, daß man die Differenz zum vollen USt-Betrag nachzahlen muß.

Dabei geht es nicht um die Frage, ob das Anfertigen der Fotos mit 7 oder 19% zu versteuern ist, sondern um die Frage, welcher Zweck hinter dem Anfertigen der Fotos steht. Fotos für eine Zeitung anzufertigen wird nämlich sehr wohl mit 7% USt versteuert - weil da zweifelsfrei die Nutzung der Fotos zwecks Veröffentlichung seitens der Zeitung der eigentliche Zweck des Auftrags an den Fotografen ist...

Wirklich relevant ist der Umsatzsteuersatz nur bei Privatkunden - "Endverbrauchern". Die merken es im Preis. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer als Kunden ist die USt ein durchlaufender Posten. Aus diesem Grund ist es nicht die schlechteste Idee, im Zweifelsfall den vollen und nicht den ermäßigten USt-Satz anzuwenden.
erst mal danke für die ausfühliche Antwort !

Zugegeben ja die Aussagen vom Steuerberater waren schlüssig, ich habe mich allerdings auch mal beim Finanzamt infomiert und die haben was ganz anderes gesagt bzw hatten einen anderen Ansatz.

Denen ging es darum ob es Künstlerisch oder eine Dienstleistung ist. Mir meiner Agumentation einen eigene Stil zu haben und damit den künsterlischen Anspruch zu erfüllen kam ich zumindest bei dieser Sachbearbeiterin mit 7% für Hochzeitsreportagen durch.
Das könnten man ja theoretisch genauso auf Portraits oder sonstige Bilder anwenden.. Natürlich bringt das ganze aber nichts wenn ein anderer Bearbeiter dann Jahre später dick nachzahlen lässt. Deswegen die Frage.
28.12.2010
Nicht zu vergessen, dass es gerade im Pressewesen auch viele Freiberufler gibt, die gar keine MwSt. ausweisen.
Original von cash - viel Neues - Sedcard umgebaut
Nicht zu vergessen, dass es gerade im Pressewesen auch viele Freiberufler gibt, die gar keine MwSt. ausweisen.


das sind so genannte Kleinunternehmer. Die Regel darf ich ab nächstes Jahr aber leider nicht mehr anwenden..
28.12.2010
Original von Benjamin Thorn Photography
erst mal danke für die ausfühliche Antwort !

Zugegeben ja die Aussagen vom Steuerberater waren schlüssig, ich habe mich allerdings auch mal beim Finanzamt infomiert und die haben was ganz anderes gesagt bzw hatten einen anderen Ansatz.

Denen ging es darum ob es Künstlerisch oder eine Dienstleistung ist.

Der Ansatz ist auch nicht vollkommen verkehrt, denn: wenn es eine künstlerische Tätigkeit ist, hat's immer den ermäßigten Satz. Auch wenn's eine Auftragsarbeit ist, auch wenn ein "dingliches Bild" verkauft wird. "Künstlerisch" muß dabei übrigens nachgewiesen werden, z.B. mit Gutachten von Kunstexperten, Abschlüssen von Kunsthochschulen o.ä.

Nur: wenn's nicht "künstlerisch" ist, dann stellt sich die Frage "Welcherart Leistung wird erbracht?"

"Dienstleistung oder nicht Dienstleistung" ist dabei völliger Kokolores - Ärzte erbringen auch Dienstleistungen, und sind überhaupt nicht umsatzsteuerpflichtig...


Mir meiner Agumentation einen eigene Stil zu haben und damit den künsterlischen Anspruch zu erfüllen kam ich zumindest bei dieser Sachbearbeiterin mit 7% für Hochzeitsreportagen durch.

Beachtlich.
Das könnten man ja theoretisch genauso auf Portraits oder sonstige Bilder anwenden.. Natürlich bringt das ganze aber nichts wenn ein anderer Bearbeiter dann Jahre später dick nachzahlen lässt. Deswegen die Frage.

Was vom FA ausdrücklich anerkannt ist, kann m.W. nicht rückwirkend wieder aufgehoben werden. Nur die Einstufung kann sich natürlich jederzeit ändern, dann ändert sich von da an der USt-Satz.
28.12.2010
Original von Benjamin Thorn Photography
[quote]Original von cash - viel Neues - Sedcard umgebaut
Nicht zu vergessen, dass es gerade im Pressewesen auch viele Freiberufler gibt, die gar keine MwSt. ausweisen.


das sind so genannte Kleinunternehmer. Die Regel darf ich ab nächstes Jahr aber leider nicht mehr anwenden..[/quote]
Das spricht immerhin für einen gewissen Umsatz...
[gone] Hermann Klecker
29.12.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Benjamin Thorn Photography
[quote]Original von cash - viel Neues - Sedcard umgebaut
Nicht zu vergessen, dass es gerade im Pressewesen auch viele Freiberufler gibt, die gar keine MwSt. ausweisen.


das sind so genannte Kleinunternehmer. Die Regel darf ich ab nächstes Jahr aber leider nicht mehr anwenden..[/quote]
Das spricht immerhin für einen gewissen Umsatz...[/quote]

Man kann auf die Umsatzsteuerbefreiung auch freiwillig verzichten, was sich jedoch selten rechnet.
[gone] ..........
29.12.2010
Solange Du nicht mit Privatkunden zu tun hast,
kann es Dir letztlich egal sein. Dann würde ich
der Einfachheit halber immer 19% flat nehmen,
ist ja bloß ein durchlaufender Posten...
29.12.2010
bookmark....................................................
naja, das lässt sich wohl nicht abschließend klären, bleibt am Ende dann doch wieder Argumentations und Auslegungssache...

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