urheberrecht bei tattoo foto verkauf? 35
23.12.2010
Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
Korrekt, es ist MEIN Tattoo, Meine Idee, auf MEINER Brust, und somit hat er es nicht weiter zu vekraufen ...
Hy Du!
Also das Bild bei Fotolia zum Verkauf einzustellen find ich auch arg frech und wuerde dagegen vorgehen. Wobei die Verkaufswerte bei Fotolia doch sehr geringt sind, weiss nicht, um was fuer einen Streitwert es da gehen wuerde und ob man wirklich einen Anwalt mit beauftragen sollte... das musst Du entscheiden.
Gerade bei Tatoos ist es bestimmt schwer, den wahren Urheber rauszufinden - Du hast es entworfen, aber er hat es gestochen - wer hat es nun "gemacht" und ist damit der Urheber???? Bist Du es alleine? Ist er es alleine? Seid ihr es beide?????
Gegen "Kopien" wirst Du aber nicht gefeit sein, schliesslich hast Du das Bild hier auch eingestellt und theoretisch kann es sich jeder runterziehen und nachmachen, ohne dass Du es mitbekommst....
Greets Kirstin
#22Report
23.12.2010
eigentlich will fotolia bei tattoo-bildern einen model-vertrag und der verkäufer muß sein urheberrecht per häkchen garantieren.
könnte ne schöne streitsache werden.
manche bilder verkaufen sich auch bei fotolia so gut dass man damit ganz gut geld verdienen kann. einfach mal die bestseller anklicken......
könnte ne schöne streitsache werden.
manche bilder verkaufen sich auch bei fotolia so gut dass man damit ganz gut geld verdienen kann. einfach mal die bestseller anklicken......
#23Report
23.12.2010
Original von Fotofuxx
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
Hallo community, ich bräuchte fachkundige meinung über einen fall.
Darf ein Tätowierer ein Tattoo verkaufen das er zwar gestochen und fotografiert hat, aber nicht seine idee war und dafür bezahlt wurde es zu stechen ? (Natürlich ohne genehmigung)
Es wäre einfacher, wenn Du das etwas sortierter schilderst.
X hat also ein Tattoo-Design (Bild) entworfen.
Tätowierer T sticht im Kundenauftrag (wie auch sonst) diese Tattoo in eine Person P.
Anschließend fotografiert T das Tattoo am Körper von P und veröffentlicht das Bild im Internet und verkauft es dort?
[/quote]
Wenn ich den TO recht verstanden habe, dann hat P die Idee zum Tattoo gehabt[/quote]
P und X können in meinem Beispiel identisch sein.
und T+P haben gemeinsam das Tattoo am PC entworfen (nicht ein Dritter X)
Dem EP nach zu urteilen hat der Tätowierer T das Bild eben nicht entworfen, sondern ein Anderer (Kunde?).
Damit kommt für T+P eine gemeinsame Urheberschaft in Frage mit allen
sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Ausgehend von der auf dem EP beruhenden Vermutung, daß T nichts mit dem Entwurf des Tattoos zu tun hat, sehe ich die gemeinsame Urheberschaft nicht.
Aber ja, der TO sollte das mal ordentlich aufschreiben ...
Gut sortiert wäre vorteilhaft, ja.
#24Report
23.12.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Fotofuxx
Wenn ich den TO recht verstanden habe, dann hat P die Idee zum Tattoo gehabt
P und X können in meinem Beispiel identisch sein.
und T+P haben gemeinsam das Tattoo am PC entworfen (nicht ein Dritter X)
Dem EP nach zu urteilen hat der Tätowierer T das Bild eben nicht entworfen, sondern ein Anderer (Kunde?).
[/quote]
Nach dem EP schrieb der TO aber auch noch:
Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
und die idee kam von mir und wurde gemeinsam am pc entworfen...
Er sagt also ganz klar, wer den Entwurf gemacht hat. Da Ideen an sich nicht
vom Urheberrecht geschützt werden ist dieser Aspekt irrelevant, ergo handelt
es sich wohl um eine gemeinsame Urheberschaft.
weiter schrieb er:
Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
es ist mein körper auf dem bild, zwar ohne kopf, allerdings ist das tattoo einzigartig und somit 100% wiedererkennungswert...
womit klar ist, daß der TO auch zugleich der Kunde ist.
#25Report
23.12.2010
Original von Fotofuxx
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
Hallo community, ich bräuchte fachkundige meinung über einen fall.
Darf ein Tätowierer ein Tattoo verkaufen das er zwar gestochen und fotografiert hat, aber nicht seine idee war und dafür bezahlt wurde es zu stechen ? (Natürlich ohne genehmigung)
Es wäre einfacher, wenn Du das etwas sortierter schilderst.
X hat also ein Tattoo-Design (Bild) entworfen.
Tätowierer T sticht im Kundenauftrag (wie auch sonst) diese Tattoo in eine Person P.
Anschließend fotografiert T das Tattoo am Körper von P und veröffentlicht das Bild im Internet und verkauft es dort?
[/quote]
Wenn ich den TO recht verstanden habe, dann hat P die Idee zum Tattoo gehabt
und T+P haben gemeinsam das Tattoo am PC entworfen (nicht ein Dritter X)
Damit kommt für T+P eine gemeinsame Urheberschaft in Frage mit allen
sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Gegen die Verwertung des Bildes kann P ggf. noch den §22 KunstUrhG anführen.
Aber ja, der TO sollte das mal ordentlich aufschreiben ...[/quote]
genau so ist es... wobei ich diesen buchstaben salat etwas irre führend finde ^^
Erstmal natürlich danke an die die sich hiermit befassen !
Ich bin mit meiner idee im Kopf und einer vorlage zum Tättowierer gegangen und wir haben uns einige stunden zusammen an den pc gesetzt (nur wir beide)
Dannach hat er es mir auf meine Brust gestochen und zum abschluß noch ein foto davon gemacht ... dieses foto beinhaltete mein Gesicht...
Das gesicht hat er weggeschnitten und verkauft nun die Lizenz zu dem Bild auf fotolia.
Das möchte ich natürlich nicht, da es meine idee war und wir das gemeinsam ausgearbeitet haben...
Ich habe nun nach den rechtsgrundlagen geforscht und dabei eure beiträge nicht ausser acht gelassen...
Bei fotolia habe ich das bild sofort gemeldet und habe heute die nachricht bekommen das es runtergenommen wurde und die gegenseite davon in kenntnis gesetzt wurde...
Nächste schritte hängen nun also vom tättoowierer ab... im grunde darf er es nicht einfach, auch wenn kein gesicht zu sehen ist ... ich kann nachweisen das ein großer bekanntenkreis mich wiedererkennt anhand eben dieser Tättoowierung...
Soweit sogut ...
Das ich nichts gegen kopierer machen kann ist mir klar, allerdings dagegen das man es verkauft...
#26Report
[gone] Hermann Klecker
23.12.2010
Du kannst sogar etwas gegen Kopierer machen.
Nur würde mich speziell interessieren, wie das bei Tattoos aussehen mag, wenn illegale Kopien des Werkes vernichtet werden müssen ... :-)
Nur würde mich speziell interessieren, wie das bei Tattoos aussehen mag, wenn illegale Kopien des Werkes vernichtet werden müssen ... :-)
#27Report
23.12.2010
"ein strich durch die rechnung machen" wäre wohl die passende umschreibung :P
#28Report
23.12.2010
Original von Fotofuxx
Nach dem EP schrieb der TO aber auch noch:
[quote]Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
und die idee kam von mir und wurde gemeinsam am pc entworfen...
Er sagt also ganz klar, wer den Entwurf gemacht hat. Da Ideen an sich nicht
vom Urheberrecht geschützt werden ist dieser Aspekt irrelevant, ergo handelt
es sich wohl um eine gemeinsame Urheberschaft.[/quote]
Ich will ja nicht Korinthen kacken, aber es hießt auch:
"Darf ein Tätowierer ein Tattoo verkaufen das er zwar gestochen und fotografiert hat, aber nicht seine idee war und dafür bezahlt wurde es zu stechen ?"
Wenn's nicht seine Idee war, hat er's auch nicht entworfen...
#29Report
23.12.2010
Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
Ich bin mit meiner idee im Kopf und einer vorlage zum Tättowierer gegangen und wir haben uns einige stunden zusammen an den pc gesetzt (nur wir beide)
Aha.
Es gibt also eine Idee von Dir und eine Vorlage von Herrn X, und Du und der Tätowierer habt Euch zusammengesetzt und daraus ein Tattoo gemacht?
Da wäre dann wohl zunächst mal der Urheber der Vorlage, dessen Vorlage nur mit seiner Zustimmung überhaupt verändert werden dürfte. Du und der Tätowierer hätten dann unter Umständen gar keine Rechte an dem Ding, es sei denn, es ist ein völlig neues Werk entstanden, was aber nicht so ganz zur "Vorlage" passt...
Ich sag's mal so: dieses kleine Wirrwar kann man sinnvoll nur entwirren, wenn sich ein (Kunst-)Sachverständiger die Vorlage und das Tattoo anguckt, und man klärt, welchen Anteil Du und welchen Anteil der Tätowierer an der Veränderung habt, und ob die überhaupt zulässig gewesen ist.
Erst wenn man das geklärt hat, kann man sinnvoll alles andere überlegen.
Urheberrechtlich scheint mir das, gelinde gesagt, alles äußerst unklar. Und das heißt: auf der Grundlage sollte sich besser erstmal keiner allzuweit aus dem Fenster lehnen...
"Recht am eigenen Bild". Ja. Sicher. Wobei dann zunächst mal die Frage nach der "Wiedererkennbarkeit" zu stellen und zu beantworten ist. Gibt's das Tattoo - Vorlage! - noch auf anderen Körpern? Dann wird es u.U. mit der "Wiedererkennbarkeit" schwierig.
Grundsätzlich reicht ja durchaus z.b. eine auffällige Tätowierung an irgendeiner Körperstelle, um eine Wiedererkennbarkeit zu begründen, und es reicht auch, wenn andere Personen, die dem Abgebildeten nahestehen und ihn kennen, diesen an einem Tattoo wiedererkennen können.
Bei einem mehrfach gestochenen Tattoo funktioniert das aber nicht mehr so einfach, bei einem vielfach gestochenen vermutlich gar nicht mehr.
Dannach hat er es mir auf meine Brust gestochen und zum abschluß noch ein foto davon gemacht ... dieses foto beinhaltete mein Gesicht...
Das gesicht hat er weggeschnitten und verkauft nun die Lizenz zu dem Bild auf fotolia.
Der erste, der sich darüber unter Umständen erfolgreich beschweren könnte, wäre der Urheber der Vorlage.
Bei fotolia habe ich das bild sofort gemeldet und habe heute die nachricht bekommen das es runtergenommen wurde und die gegenseite davon in kenntnis gesetzt wurde...
Das löst ja zumindest schon mal das Problem, wie man das Ding bei Fotolia wieder wegbekommt...
Nächste schritte hängen nun also vom tättoowierer ab... im grunde darf er es nicht einfach, auch wenn kein gesicht zu sehen ist ... ich kann nachweisen das ein großer bekanntenkreis mich wiedererkennt anhand eben dieser Tättoowierung...
Siehe oben - das kann so sein, das kann auch dünnes Eis sein.
Es stellt sich natürlich aber immer auch die Frage, wie weit man da etwas durchsetzen kann, ohne gleich die große rechtliche Keule hervorzuholen.
#30Report
[gone] Hermann Klecker
23.12.2010
Original von TomRohwer
Wenn's nicht seine Idee war, hat er's auch nicht
Nicht zwingend.
Oft ist es ein sehr weiter weg von einer Idee über das Design zum fertigen Produkt.
Und oft ist es dann nich einfach, herauszuarbeiten, wer welchen Anteil an der Urheberschaft hat.
Bei der Fotografie ist das oft einfacher.
#31Report
23.12.2010
Original von Hermann Klecker
[quote]Original von TomRohwer
Wenn's nicht seine Idee war, hat er's auch nicht
Nicht zwingend.
Oft ist es ein sehr weiter weg von einer Idee über das Design zum fertigen Produkt.
Und oft ist es dann nich einfach, herauszuarbeiten, wer welchen Anteil an der Urheberschaft hat.
[/quote]
Dafür gibt's dann Fachleute, und den "gesunden Menschenverstand" des Gerichts. Aber es gibt, auch wenn es manchmal schwer vorstellbar erscheint, ja auch zahlreiche Möglichkeiten einer Konfliktlösung, ohne Juristen zu bemühen.
#32Report
23.12.2010
Um es mal deutlich zu sagen, ich strebe ganz sicher keinen rechtsstreit an ... ist für mich kein ziel ... ich möchte wie gesagt nur nicht das man mit meiner idee geld verdient ...
Die vorlage wurde in keinster weise kopiert oder ähnliches, von daher brauch ich da keine lizenzda es nur alsvorstellung galt was ich meine ... alle verfeinerungen hab ich dannach selbst hinzugefügt...
Die vorlage wurde in keinster weise kopiert oder ähnliches, von daher brauch ich da keine lizenzda es nur alsvorstellung galt was ich meine ... alle verfeinerungen hab ich dannach selbst hinzugefügt...
#33Report
23.12.2010
tja... dann würde ich an deiner Stelle zu deinem Tatostecher gehen und ihm sagen* Hey dudu... das darfst du nicht....und vielleicht hört er ja...weil ja das Fest der Liebe ist...
Aber im allgemeinen hören die Leute erst, wenn der Rechtsanwalt, etwas nettes schreibt... z.B. eine Geld -oder Strafbewährte Unterlassungserklärung
Du hast uns gefragt, was man machen kann.. jetzt kannst du entscheiden, was du machen willlst..
Aber im allgemeinen hören die Leute erst, wenn der Rechtsanwalt, etwas nettes schreibt... z.B. eine Geld -oder Strafbewährte Unterlassungserklärung
Du hast uns gefragt, was man machen kann.. jetzt kannst du entscheiden, was du machen willlst..
Original von Romeo the Pzycho Wohnhaft in Essen
Um es mal deutlich zu sagen, ich strebe ganz sicher keinen rechtsstreit an ... ist für mich kein ziel ... ich möchte wie gesagt nur nicht das man mit meiner idee geld verdient ...
Die vorlage wurde in keinster weise kopiert oder ähnliches, von daher brauch ich da keine lizenzda es nur alsvorstellung galt was ich meine ... alle verfeinerungen hab ich dannach selbst hinzugefügt...
#34Report
24.12.2010
Ich denke in diesem konkreten Fall braucht man sich um das Urheberrecht sowieso keine Gedanken zu machen
Es wurde das Bild einer reellen Person eingestellt, die auch ohne Gesicht aufgrund der eigenens entworfenen Tätowierung wiedererkannt werden kann, die aber kein Model-Release unterzeichnet hat.
Hier gilt schon rein das Recht am eigenen Bild
Es wurde das Bild einer reellen Person eingestellt, die auch ohne Gesicht aufgrund der eigenens entworfenen Tätowierung wiedererkannt werden kann, die aber kein Model-Release unterzeichnet hat.
Hier gilt schon rein das Recht am eigenen Bild
#35Report
Topic has been closed
Es wäre einfacher, wenn Du das etwas sortierter schilderst.
X hat also ein Tattoo-Design (Bild) entworfen.
Tätowierer T sticht im Kundenauftrag (wie auch sonst) diese Tattoo in eine Person P.
Anschließend fotografiert T das Tattoo am Körper von P und veröffentlicht das Bild im Internet und verkauft es dort?
[/quote]
Wenn ich den TO recht verstanden habe, dann hat P die Idee zum Tattoo gehabt
und T+P haben gemeinsam das Tattoo am PC entworfen (nicht ein Dritter X)
Damit kommt für T+P eine gemeinsame Urheberschaft in Frage mit allen
sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Gegen die Verwertung des Bildes kann P ggf. noch den §22 KunstUrhG anführen.
Aber ja, der TO sollte das mal ordentlich aufschreiben ...[/quote]
Richtig. Wobei der Hinweis auf die Schöfpungshöhe auch interessant ist. Andere Werke sind nicht mit der gleichen Selbstverständlichkeit geschützt wie Fotografieen.